Erbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
FABIUS medical GmbH
Wiesenstraße 34, 16548 Glienicke/Nordbahn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Erhard Kunzmann seit 29.9.2025 | Prokura |
Moritz Oscar Josef Kumpfmüller seit 29.9.2025 | Prokura |
Tobias Schäfer seit 24.2.2021 | Geschäftsführer |
Ingo Schäfer seit 8.8.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FABIUS medical GmbHGlienickeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2023
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023der FABIUS medical GmbH, GlienickeA. Allgemeine Angaben Aufgrund der Neuregelung des Kreditwesengesetzes im Jahressteuergesetz 2009 hat die Gesellschaft als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 KWG ab dem Jahr 2008 bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die erweiterten Vorschriften für Kreditinstitute zu beachten. Die Gesellschaft hat daher den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der für Finanzdienstleistungsinstitute anzuwendenden ergänzenden Vorschriften der §§ 340 ff. HGB und der Verordnung über die Rechnungslegung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (RechKredV) aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde damit gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den ergänzenden Vorschriften der §§ 340 ff. HGB und den Vorschriften der RechKredV sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft. Aufgrund der Stellung als Finanzdienstleistungsinstitut wurde der Jahresabschluss jedoch nach Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. B. Angaben und Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr, soweit nachstehend nicht ausdrücklich vermerkt, nicht verändert. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden linear über die Nutzungsdauer vorgenommen. Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bewertet. Die bilanzierte Beteiligung resultiert aus der Ausgliederung eines Grundstücks in die FABIUS Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, weitere diesbezügliche Kosten wurden aktiviert, weshalb sich die Beteiligung leicht erhöht hat. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die liquiden Mittel entsprechen den Nominalwerten. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu den Erfüllungsbeträgen dotiert. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Forderungen oder Verbindlichkeiten in Fremdwährung ergaben sich bei der Gesellschaft im Berichtsjahr nicht. C. Erläuterungen und ergänzende Angaben zur BilanzDie Gesellschaft war im Jahr 2023 nicht mit anderen Gesellschaften verbunden. Die Fälligkeit der Forderungen ergibt sich aus folgender Aufstellung:
Die Forderungen an Kunden sind mit € 135.437,03 wertberichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren aus gezahlten Steuern an das Finanzamt wegen Vorauszahlungen für Körperschaft- und Gewerbesteuern 2021, Umsatzsteuern und gezahlter Mietkaution. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden bzw. Rückbürgschaften besichert; im Berichtsjahr wurde eine weitere Sondertilgung i.H.v. 10% der Darlehenssumme geleistet, weshalb sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten signifikant verringert haben. Die Rückstellungen erhöhten sich insbesondere um die Kosten im Dezember, die erst im Januar in Rechnung gestellt werden (Porto, Zinsen usw.). Des Weiteren wurden absehbare Kosten der Arbeitsgerichtsverfahren in die Rückstellungen aufgenommen. Die Kosten für die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und sonstigen Kosten der Veröffentlichung wurden in Höhe des Vorjahres mit moderater Steigerung angesetzt. Nach Steuern wurde ein Ergebnis von 21' € erwirtschaftet. KöSt, Soli und Gewerbesteuer sind eingerechnet bzw. bezahlt. Das Depot wurde zum Einstandskurs aufgelöst bzw. verkauft. Zur Gewinn- und Verlustrechnung: Die Gesellschaft hat ihre Erträge ausschließlich in Deutschland erzielt. Die Zinserträge betreffen mit 1.322' € von der Höhe der abgerechneten Forderungen abhängige Gebühren aus dem Inkasso bzw. dem Forderungsankauf und erhöhten sich um 460' € zum Vorjahr. Dem gegenüber standen höhere Zinsaufwendungen (Steigerung um 136' €) für die Refinanzierung eines höheren Factoringvolumens, sowie Einstandskosten, die sich im Laufe des Jahres deutlich erhöhten - der Euribor erhöhte sich im Laufe des Jahres auf knapp 4%, was wiederum einer Verdoppelung zum Vorjahr entspricht. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten zur Hälfte Verkäufe aus den Sachanlagen (68' €) und zur anderen Hälfte Erträge aus Mahngebühren und Schadenersatz wegen in Verzug geratener Rechnungen von 70' €. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber der Vorjahre gemäß der Neugliederung des Formblattes 3 nach RechKredV aufgegliedert in allgemeine Verwaltungsaufwendungen, die weitgehend die Personalkosten beinhalten und in sonstige betriebliche Aufwendungen, die alle nichtpersonalgebundenen Kosten enthalten, was insgesamt zu einer besseren Transparenz der GuV führt. Die Personalaufwendungen konnten durch Freisetzung nicht benötigter Mitarbeiter um 64' € vermindert werden. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten nunmehr nur noch alle mit den Räumlichkeiten in Verbindung stehender Kosten, die sich gegenüber dem Vorjahr nur um die Steigerung der Betriebskosten - hier insbesondere die Energiekosten - verändert haben. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kosten des Abgangs aus den Sachanlagen i.H.v. 70' €, Fremdleistungen für die Leistungserfassung i.H.v. 40' € (diese entfällt für das neue Geschäftsjahr), Fahrzeugkosten i.H.v. 42' €, Portokosten i.H.v. 90' €, Beitreibungskosten i.H.v. 92' € und Rechtsberatungskosten von 31' € enthalten. Das Honorar des Abschlussprüfers bezog sich ausschließlich auf Abschlussprüfungstätigkeiten und betrug im Geschäftsjahr 2023 8'. Werbekosten für Besuche von Veranstaltungen und die Kosten für Messestände betrugen 18' €. D. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Stichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen i.H.v. 77' € für die Restlaufzeit. Die Räumlichkeiten verursachen Mietzahlungen incl. Vorauszahlungen für die Nebenkosten i.H.v. 102' € p.a. Der Kapitaldienst für den Investitionskredit betrug 36' € p.a ., für den eine Sondertilgung i.h.v. 42' € geleistet wurde. Geschäftsführung Herr Ingo Schäfer ist zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer bestellt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Herr Tobias Schäfer ist zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer bestellt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Ressortaufteilung zwischen Markt und Marktfolge ist wie im Ressortverteilungsplan mitgeteilt unverändert zwischen den Geschäftsleitern verteilt. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Berichtszeitraum waren 12 Arbeitnehmer neben 2 Geschäftsleitern beschäftigt.
Glienicke, den 27.3.2024 Ingo Schäfer, Geschäftsführer Tobias Schäfer, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die FABIUS GmbH wurde 1992 in Berlin gegründet; nach mehreren Kapitalerhöhungen und der zwischenzeitlich erfolgten Nachführung aus der Steuerbilanz ist sie mit einem Eigenkapital von T€ 51 nebst Rücklagen i.H.v. 250' € ausgestattet. Der Sitz der Gesellschaft ist Glienicke/Nordbahn; eine direkt an Berlin angrenzende Gemeinde. Die FABIUS GmbH wurde seinerzeit als reines branchenspezifisches Factoringunternehmen gegründet, das Forderungen von Ärzten ankauft und dafür Rechnungen an Patienten stellt. Zwischenzeitlich hat sich das Geschäftsfeld erweitert. So positioniert sich die FABIUS heute am Markt weiterhin als Factoringanbieter für Ärzte und andere medizinnahe Bereiche (Physikalische Leistungen sowie Pflegeleistungen) und bietet diese Dienstleistung seit 2005 auch als klassisches Einzugsgeschäft an. 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Das Geschäftsfeld bezieht sich auf die Erstellung von Rechnungen für Ärzte und Zahnärzte auf Grund deren Angaben, auf Prüfung der Rechnungen und Überwachung der Zahlungseingänge sowie Gutschriften auf den Arztkonten, desgleichen für angekaufte Rechnungen im Rahmen des Factorings. 1.2 Ziele und Strategien Weitere strategische Partnerschaften wurden geschlossen, die für das Unternehmen eine bundesweite und breit aufgestellte Akquisetätigkeit erbringen. Dabei ist der Schwerpunkt der Tätigkeit auf die Finanzdienstleistung verlagert worden, was für das Zukunftsgeschäft verhältnismäßig weniger Personal erfordert als die Fokussierung auf die Überarbeitung/das Controlling von Arztrechnungen. 1.3 Steuerungssystem Die regelmäßig vorgenommenen Finanzauswertungen (BWA) sowie Monatsstatistiken aus dem Abrechnungssystem nebst Vorjahresvergleichen stellen ein sachgerechtes Steuerungsinstrument für das Controlling dar. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Umsatzsteigerungen resultieren aus dem Zugewinn neuer Mandanten. Die Realisierung bereits abgeschriebener Forderungen liegt im Rahmen der Erwartungen. 2.2 Geschäftsverlauf Die Verlagerung zu Gunsten des Factorings hat noch weiter zugenommen. So liegt das Verhältnis nun bei 75% aus Factoring- und zu 25% aus Abrechnungsmargen. Dieser Trend wird aufgrund des derzeitigen Marktauftritts und des gestiegenen Kapitalmarktzins weiter anhalten. Factoring erscheint den Mandanten in der derzeitigen Zinsphase eine zinsabfedernde Alternative zu einer Kreditaufnahme zu sein. Da es bei Verrechnungsstellen üblich ist, Vorfinanzierungsgebühren unabhängig von der Laufzeit zu berechnen, liegen die Mandanten mit der Einschätzung vorerst richtig, wenngleich Mitbewerber am Markt Preissteigerungen durchgesetzt haben, was dem Unternehmen einen stetigen Zulauf verärgerter Mandanten beschert. Die Umsatzerlöse konnten im Jahr 2023 von 862' € auf 1.322' € gesteigert werden, was einer Steigerung von 53% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 152' € resultieren zur Hälfte aus dem Verkauf von Anlagevermögen; dem stehen annähernd gleiche Zahlen in den sonstigen Aufwendungen gegenüber; des Gleichen trifft dies auf die andere Hälfte zu, welche sich aus Schadenersatz für Beitreibungsmaßnahmen sowie aus den Aufwendungen für neue Maßnahmen ergibt. Kursgewinne aus Aktiengeschäften sind darin nicht mehr enthalten, da die Aktienanlagen veräußert wurden. Durch die Neugliederung der GuV sind die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen nun aufgesplittet; sonstige betriebliche Aufwendungen sind in Punkt 12 der GuV ausgegliedert. Der Vergleich ergibt sich aus der Zusammenrechnung der Punkte 10 und 12 mit 1.171' € zu 1.133' € im Vorjahr. Durch den Zuwachs an Neugeschäft sind die damit im Zusammenhang stehenden Kosten (Produktionskosten) wie Porto, Refinanzierungskosten usw. gestiegen. Auf der anderen Seite konnten die Personalkosten durch weiteren Abbau von nicht benötigtem Personal um 64' € gesenkt werden. Daher erklärt sich der sehr verhaltene Anstieg der Aufwendungen für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit. Auch die Rechtsberatungskosten haben sich auf 31 T€ vermindert und sind immer noch zu hoch, resultieren aber hauptsächlich aus weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Diese Verfahren werden dieses Jahr beendet sein und weiterer Personalabbau ist nicht vorgesehen. Nachdem die Steuerangelegenheit der letzten Jahre geklärt ist, haben wir die Zahlen der Steuerbilanz in die Handelsbilanz übernommen. Da es sich hierbei weitgehend um Klärungen der steuerlichen Behandlung von über die Jahre aufgelaufenen kleinen Differenzen aus Zahlungen handelte und dies nun abschließend geklärt ist, konnten diese - in den Jahren 2013 - 2020 versteuerten - Beträge in das Eigenkapital übernommen werden, was zu einer erheblichen Steigerung der Eigenkapitalquote führt und auf der anderen Seite die Verbindlichkeiten abgebaut hat. Die o.g. kleinen Differenzzahlungen hatten wir höchst vorsorglich immer als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Wertberichtigungen für das ordentliche Geschäft betragen unverändert 136' €. Leichte Verschiebungen gab es zwischen EWB und PWB, was das Ergebnis nicht veränderte. 2.3 Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft kann als befriedigend bezeichnet werden. Die ausgezeichnete Liquiditätslage spiegelt sich auch in den Forderungen an Kreditinstitute von 1.659' € wider. Den kurzfristigen Liquiditätsbedarf decken wir über einen Refinanzierer, dem wir dafür einen entsprechenden Teil unserer Forderungen abtreten. 2.3.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.438' € erhöht. Die Sachanlagen haben sich um die im vergangenen Lagebericht angekündigten veräußerten Vermögenswerte vermindert und setzen sich nunmehr aus reinem Inventar zusammen. Das ausgegliederte Grundstück befindet sich im Beteiligungsbesitz; wird aber erwartungsgemäß keinerlei Ertrag abwerfen. Begleitende Kosten daraus wurden aktiviert, weshalb sich die Beteiligung leicht erhöht hat. Die Finanzierung der Immateriellen Anlagewerte wurde neben der ordentlichen Tilgung mit einer weiteren Sondertilgung i.H.v. 42' € reduziert, so dass die Verbindlichkeit von 350' € auf jetzt 278' € fiel. 2.3.2 Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist als stabil zu bezeichnen. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der Zahlungsfrist beglichen. Für das Berichtsjahr ergibt sich ein positiver Cashflow; danach hat die Gesellschaft die Abschreibungen erwirtschaftet mit einem Überschuss von 21' € nach Steuern (KöSt., Soli und GewSt. ist bereits in der Rechnung enthalten). Der Überschuss wird wie bisher in die Reserven eingebracht. Somit beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft nunmehr 250' T€. 2.3.3. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 endete mit einem Bilanzgewinn von 199' und einem darin enthaltenen Jahresüberschuss von 21' €. Nicht benötigtes Personal (noch aus übernommenen L&L-Mitarbeitern) wurde um 2 reduziert. Somit dürfte die Konsolidierung aus der L&L-Insolvenz-Übernahme im letzten Jahr als abgeschlossen angesehen werden. 3. Nachtragsbericht keine 4. Prognose, Chancen- und Risikobericht 4.1 Prognosebericht Die Akquisetätigkeit hat insbesondere durch das Eingehen weiterer strategischer Partnerschaften erheblich an Fahrt zugelegt und wird in 2024 weiter steigen. Unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Zuträgerfaktoren sieht die Planung für die nächsten 5 Jahre ein erhebliches Wachstum vor. Wegen der progressiven Marktstrategie sehen wir das Unternehmen mittelfristig in den Big5 der Abrechnungsbranche. Gestützt wird dies durch sehr positive Äußerungen zu uns gewechselter Mandanten, die uns sowohl wegen unserer Kommunikation im Markt wie auch im sonstigen Marktauftritt beste Wachstumschancen prognostizieren. 4.2 Risikobericht Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem umfasst diejenigen Strukturen (Aufbauorganisation) sowie Prozesse und Kontrollen (Ablauforganisation), die den Anforderungen des § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KWG sowie den weiteren Anforderungen an die Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 KWG entsprechen. Die finanzielle Lage der Gesellschaft lässt sich aufgrund der vorliegenden abrechnungstechnischen Daten jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen. Die Vorfinanzierung sowohl im echten wie im unechten Factoring wird nur zum Teil unter Aufnahme von Fremdmitteln vorgenommen. Für die Aufnahme von Fremdmitteln stehen uns auf Wachstum ausgerichtete Limite zu Verfügung. Die gesamtwirtschaftliche Lage wird daher als gut bezeichnet. 4.2.1. Risiken 4.2.1.1. Branchenrisiken und leistungswirtschaftliche Risiken Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte ist nach wie vor nicht vollzogen. Das daraus resultierende Risiko besteht in zweierlei Hinsicht: Unsere Abrechnungssoftware muss entsprechend angepasst werden. Dieser Aufwand bewegt sich im kleinen Stundenbereich - auch heute schon verwaltet unsere EDV mehrere verschiedene Gebührenordnungen. Der andere Aspekt ist die zu erwartende Unerfahrenheit in den Arztpraxen. Es ist daher davon auszugehen, dass wir bei Einführung einer neuen GOÄ von einem größeren Aufwand bei der Überarbeitung / Korrektur der eingereichten Rechnungen auszugehen haben. Das gleiche gilt von nun an auch für die GOZ. Es ist zu erwarten, dass mit Einführung einer neuen GOÄ/GOZ sich auch die Umsätze der Ärzte erhöhen werden, was sich wiederum unmittelbar positiv auf die Gebührenberechnung der Abrechnungsinstitute niederschlagen wird. Insbesondere ist hier zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Punktwert der beiden Gebührenordnungen bislang seit 36 Jahren nicht verändert hat. In der Zwischenzeit sind Rechtsanwaltsvergütungen und Gerichtskosten mehrfach angeglichen worden. Wir gehen nach wie vor nicht davon aus, dass die Politik eine Bürgerversicherung einführen und/oder die Private Krankenversicherung abschaffen wird. Vermutlich sind die Widerstände in den eigenen Reihen dagegen zu stark (alle Beamten sind privatversichert!), als dass sich solche Ideen durchsetzen lassen würden. Insofern schätzen wir dieses Risiko als gering ein. 4.2.1.2. Adressenausfallrisiken Hierunter fällt das Zahlungsausfallrisiko von Patienten bzw. von Ärzten. Aufgrund des gewachsenen Abrechnungsvolumens sind wir dazu übergegangen, eine maschinelle Risikobewertung einzuführen. Dazu werden nach bestimmten Kriterien Risiken intern bewertet und anschließend ggfs. in Echtzeit Bonitätsauskünfte eingeholt. Negativergebnisse führen zur manuellen Nachbearbeitung/-beurteilung; werden aber grundsätzlich nicht vorfinanziert/angekauft. Trotzdem ist aufgrund des gestiegenen Anteils des Factoringbereiches mit einem steigenden Ausfall zu rechnen, dem aber mit dem Vorgenannten präventiv Rechnung getragen wurde. Die Vorsorge mit der pauschalen Wertberichtigung sollte unserer Erfahrung nach hinreichend erfolgt sein. Im gestiegenen Abrechnungsvolumen sind bislang keine erhöhten Ausfallrisiken erkennbar. Zwar ist das Volumen beitreibungsnotwendiger Forderungen gestiegen, aber ebenso ist die Realisierungsquote gestiegen, so dass in der Summe kein höherer Ausfall zu befürchten ist. Als Zahlungserleichterung besteht für die Patienten die Möglichkeit der Ratenzahlung, was insbesondere bei höheren Rechnungssummen (Augenlaser, Zahnersatz) -bei denen die Kassen nicht alles übernehmen - zunehmend in Anspruch genommen wird. Auch hieraus ergibt sich eine Erlössteigerung, da diese Zahlungserleichterung marküblich verzinst wird. Weiter wird ein bis zu dreistufiges Mahnverfahren betrieben. Im Bereich des unechten Factorings sind die Ausfallrisiken vertragsbedingt gering. Im echten Factoring werden nur positiv beauskunftete (Bonität) Forderungen angekauft. Auch dies hält das Ausfallrisiko gering. 4.2.1.3. Finanzwirtschaftliche und sonstige Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Ertragssituation unserer Gesellschaft sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht zu erwarten. Die Investition der Übernahme aus der Insolvenz der L&L wurde fremdfinanziert; ebenso auch die Investition in die IT. Beides mit annähernd gleicher Laufzeit. Der Kredit ist bereits u.a. durch Sondertilgung um 142' € gemindert. Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend; es sind keine Engpässe zu erwarten. 4.2.1.4. Zusammenfassung der Risikobewertung Die Gesellschaft ist im Bereich des Risikomanagements in Bezug auf Größe gut aufgestellt. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht ersichtlich. 4.3. Chancenbericht Durch die nun erlangte Größe, einen sehr guten Internetauftritt, sowie einige spektakuläre Messeauftritte ist das Unternehmen bundesweit bekannter und sichtbarer geworden. Die uninitiierten Nachfragen von Ärzten/Zahnärzten haben in 2023 erheblich zugenommen. Darüber hinaus wirken die neuen strategischen Partnerschaften vom ersten Moment an praktisch exponentiell. Die Kooperationen beinhalten keine finanziellen Risiken, sondern nur Chancen des Mandantenzuwachses. 5. Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten Guthaben bei Kreditinstituten lagern auf laufenden Konten und sind somit täglich fällig; des Weiteren stehen uns für große Auszahlungsvolumina Dispokreditrahmen und Factoringlimite in auf Wachstum ausgerichteter hinreichender Höhe zur Verfügung. Unsere Erträge wurden ausschließlich in Deutschland erzielt. Transaktions- und Währungsrisiken bestehen aufgrund der ausschließlichen Tätigkeit im EURO-Raum nicht. Offene Risikopositionen sind nicht bekannt. Ausfall-, Versatilitäts- und Bonitätsrisiken werden durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Dazu gehören Meldeamtsanfragen, Schufa-, Boni- sowie Wirtschaftsauskünfte, die bei gegebenem Anlass in Anspruch genommen bzw. angefordert werden. Darüber hinaus werden die Risiken, die während des Vorfinanzierungszeitraums auftreten, zeitnah nach Eintritt des Verzuges an ein renommiertes Inkassounternehmen zur Beitreibung weitergereicht; was den Cashflow merklich erhöht und u.a. die gute Liquiditätsausstattung des Unternehmens erklärt.
Glienicke, den 25. März 2024 Ingo Schäfer, Geschäftsführer Tobias Schäfer, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FABIUS medical GmbH, Glienicke Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FABIUS medical GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FABIUS medical GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind auch für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 31. Mai 2024 DELTA
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Knoll, Wirtschaftsprüfer |
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