GK Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Niemeier seit 10.1.2011 | Prokura |
Reinhard Maly seit 11.9.2008 | Geschäftsführer |
Wolfgang Dr. Müller seit 11.9.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cavity GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Hannover, 7. Oktober 2011 Cavity GmbH Reinhard Malv Dr. Wolfgang Müller Anhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine AngabenDas Stammkapital der Gesellschaft beträgt 3.500.000 EUR. Alleingesellschafterin ist die Horizon Immobilien GmbH, Hannover (vormals: Kali-Chemie AG, Hannover). Gegenstand des Unternehmens ist die Aufsuchung, Gewinnung, Herstellung, die Verwertung und der Vertrieb von Stein- und Salinensalz und Sole, die Nutzung und Verwertung von durch den Salzbergbau entstandenen Hohlräumen sowie der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb von Unternehmen, Handelsgesellschaften, Anlagen und die Errichtung von Leistungen, die mit diesem Zweck zusammenhängen. Gegenwärtig ist die Geschäftstätigkeit auf die Verwaltung der mit dem Steinsalzbergwerk Borth zusammenhängenden Altlasten konzentriert. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich im In- und Ausland an Unternehmen beteiligen, deren Führung und Verwaltung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Cavity GmbH ist ein Unternehmen des Solvay-Konzerns und wird in den (Teil-) Konzernabschluss der SOLVAY GmbH, Hannover, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Cavity GmbH ist von der Verpflichtung zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses befreit. Die Solvay S.A., Brüssel/Belgien hat wie in den Vorjahren einen Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für den größten Kreis von Unternehmen erstellt, der bei der belgischen Nationalbank unter der Unternehmensnummer 0403.091.220 hinterlegt wird. Anwendung gesetzlicher VorschriftenDie Cavity GmbH ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses angewendet. Soweit sich infolge der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften die bisher angewandten Bewertungsmethoden oder die bisherige Form der Darstellung geändert haben, werden gemäß Artikel 67 Abs. 8 Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) die Vorjahreszahlen nicht angepasst. Gemäß Artikel 67 EGHGB werden die Auswirkungen aus der Umstellung zum 01.01.2010 (je nach Sachverhalt) im außerordentlichen Ergebnis oder in den Gewinnrücklagen erfasst. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen, gegebenenfalls gebotene außerplanmäßige Abschreibungen sowie steuerlich zulässige Sonderabschreibungen, die vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen worden sind. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern zugrunde. Sie orientieren sich an den steuerlichen Vorschriften. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden sofort als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten über EUR 150,00 liegen und bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden entsprechend der steuerlichen Regelung in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegen die Nennwerte zugrunde. Risiken im Forderungsbestand wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Von der Möglichkeit des Ansatzes aktiver latenter Steuern wird kein Gebrauch gemacht. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden in den versicherungsmathematischen Berechnungen und Annahmen angemessen berücksichtigt. Dabei wird von einer Gehaltsdynamik von 3 % p.a. und einer Rentendynamik von 2 % p.a. bzw. 1 % p.a. je nach Versorgungsordnung ausgegangen. Bei den Anwartschaften wird von einer Fluktuation von 1,48 % - 3,58 % (p.a.) gestaffelt nach Alter ausgegangen. Der Abzinsungssatz für die Verpflichtungen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 5,16 %. Hierbei handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Im Vorjahr wurden die Pensionsverpflichtungen auf Basis eines Zinsfußes von 6 % errechnet und zum Teilwert gemäß § 6a EStG angesetzt. Aus der Bewertung der Rückstellung für Pensionen aufgrund der Erstanwendung des BilMoG auf den 1. Januar 2010 ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von KEUR 1.504, der bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel (KEUR 100) nach Artikel 67 Abs.l Satz 1 EGHGB zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr ist den Pensionsrückstellungen insgesamt KEUR 101 zugeführt worden. Der Zuführungsbetrag des laufenden Geschäftsjahres wurde im außerordentlichen Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag besteht ein verbleibender Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen aufgrund der Erstanwendung des BilMoG auf den 1. Januar 2010 in Höhe von KEUR 1.403. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem zu ihren Zahlungszeitpunkten geltenden durchschnittlichen Marktzinssatz (3,75 bis 5,25 %) der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird, abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen und Bergbauwagnisse wird den in den zurückliegenden Jahrzehnten gesammelten Erfahrungen zur Schadensentstehung und - regulierung Rechnung getragen. Bergschäden werden auf Basis der regulierten Schäden der vergangenen Jahre bzw. vorliegender Kostenprognosen als ewige Rente erfasst, ansonsten erfolgt der Ansatz in Höhe des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind bei der Bewertung der sonstigen Rückstellungen sowohl Zuführungs- als auch Auflösungsbeträge entstanden. Der Zuführungsbetrag von KEUR 17.379 wurde gem. Artikel 67 Abs. 7 EGHGB in den außerordentlichen Aufwendugnen erfasst. Aufgrund der geänderten Bewertung durch das BilMoG ergab sich zudem eine Auflösung in Höhe von insgesamt KEUR 8.333. Die Gesellschaft hat nicht von dem Beibehaltungswahlrecht gem. Artikel 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und folglich einen Auflösungsteilbetrag von KEUR 3.224, der voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste, erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der übrige Auflösungsbetrag (KEUR 5.109), der erwartungsgemäß nicht bis zum 31. Dezember 2024 wieder zuzuführen ist, wurde in den außerordentlichen Erträgen erfasst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagengitter ersichtlich. Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Bei den Ausleihungen handelt es sich um ein Darlehen an die SOLVAY GmbH, Hannover, mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Im Vorjahr entfielen von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen KEUR 19 auf den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Im Eigenkapital sind Beträge aus der Auflösung von Umweltschutz- und anderen sonstigen Rückstellungen im Rahmen der Erstanwendung des BilMoG in Höhe von KEUR 3.224 in die Gewinnrücklagen eingestellt worden. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um der Höhe nach ungewisse Schulden u.a. aufgrund von am Bilanzstichtag bestehenden Umweltschutzverpflichtungen, Bergbauwagnissen, ausstehenden Abrechnungen sowie Personalkosten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich in Höhe von KEUR 18 (Vorjahr: KEUR 15) um Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von KEUR 8.006 (Vorjahr: KEUR 9). Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen KEUR 110 (Vorjahr: KEUR 2.720) auf Zuführungen zu Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen und Bergbauwagnisse. Aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG auf den 1. Januar 2010 resultieren Ergebnisbelastungen in Höhe von insgesamt KEUR 12.371, die im außerordentlichen Ergebnis erfasst wurden. Aus der Neubewertung der Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen und Bergbauwagnisse ergibt sich ein außerordentlicher Aufwand von KEUR 17.379 sowie ein außerordentlicher Ertrag von KEUR 5.109. Aus der anteiligen Zuführung des Unterschiedsbetrags aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen ergibt einen außerordentlichen Aufwand von KEUR 101. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 278) aus der Erstattung von Steuern und periodenfremde Aufwendungen von KEUR 6 (Vorjahr: KEUR 0) aus Steuernachzahlungen für Vorjahre enthalten. Verwendung des JahresergebnissesMit Gesellschafterbeschluss vom 30. August 2010 wurde der Jahresabschluss 2009 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahrs 2009 in Höhe von EUR 48.228,57 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige finanzielle VerpflichtungenNeben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverhältnissen in Höhe von KEUR 2 (Vorjahr: KEUR 5). Sonstige AngabenDie Eigenkapitalbasis der Gesellschaft wurde im September 2011 durch eine Bareinlage von KEUR 6.000, die unmittelbar in die Kapitalrücklage eingestellt wurde, gestärkt. Im Berichtsjahr war durchschnittlich ein Angestellter beschäftigt. Die Geschäftsführung wurde im Berichtszeitraum von den Herren
wahrgenommen.
Hannover, 7. Oktober 2011 Cavity GmbH Reinhard Maly Dr. Wolfgang Müller |
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