LABORA - BAUELEMENTE GmbH

Mannesmannstraße 4, 50996 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 10501
Eingetragen
13.12.1979
Branche
Architekturbüros für HochbauErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
a) die selbständige Durchführung von Montagen, b) die Ausführung aller Malerarbeiten und die Ausführung aller Arbeiten im Stahlbau, c) der Verkauf und die Montage von Bausystemen jeweils im nationalen und internationalen Bereich sowie d) Unternehmensberatung;

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Wierlemann
seit 22.1.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zum Hedelsberg 111, 50999 Köln
250.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LABORA - BAUELEMENTE GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 69.390,00 56.936,55
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 69.388,00 56.934,55
B. Umlaufvermögen 240.050,80 297.935,21
I. Vorräte 12.953,58 10.897,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.068,42 54.211,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 165.028,80 232.826,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.783,59 13.319,39
Summe Aktiva 323.224,39 368.191,15

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 119.887,97 99.093,95
I. Gezeichnetes Kapital 127.822,97 127.822,97
II. Kapitalrücklage 60.256,64 60.256,64
III. Verlustvortrag 88.985,66 115.998,49
IV. Jahresüberschuss 20.794,02 27.012,83
B. Rückstellungen 28.340,86 19.437,81
C. Verbindlichkeiten 174.995,56 249.659,39
Summe Passiva 323.224,39 368.191,15

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die LABORA Bauelemente GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. 10501).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtilinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Be-wertungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten, verrechnet worden. Das Saldierungsgebot gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde jedoch beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände im Sinne von § 248 Abs. 2 S. 2 HGB, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00), die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts, in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Sonstige Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung
Wierlemann Peter Kaufmann



Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Köln, den 20.01.2025, Peter Wierlemann


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.1.2025.

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