M-Trans GmbH
Industriestraße 1A, 27211 Bassum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias-Christian Rösch seit 7.12.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Makowka Transporte GmbHBassumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Von der Makowka Transporte GmbH sind die Vorschriften für kleine Gesellschaften zu beachten. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen für Anlagegüter, die bis zum 31. Dezember 2010 zugegangen sind, in der Regel degressiv nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Höchstsätze. Der Übergang auf die lineare Methode erfolgt in dem Jahr, in dem der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven übersteigt. Anlagegüter, die seit dem 1. Januar 2011 zugegangen sind, werden linear abgeschrieben. Bei Zugängen von abnutzbaren beweglichen Vermögenswerten wird die Abschreibung pro rata temporis ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR, die im Geschäftsjahr zugegangen sind, werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht wegen Unwesentlichkeit in den Aufwand gebucht werden. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung am Bilanzstichtag erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Verwaltungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Der in den Herstellungskosten enthaltene Werteverzehr des Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse dient, wird durch lineare Abschreibung vom Anschaffungswert ermittelt. Für ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse sind verlustfrei (nach den Verhältnissen am Absatzmarkt) bewertet. Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Handelswaren werden zu (durchschnittlichen) Anschaffungskosten bilanziert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden (LIFO). Ist der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger, erfolgt aufgrund des strengen Niederstwertprinzips eine Abschreibung auf diesen Wert. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts werden der Beschaffungs- und Absatzmarkt sowie Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit in angemessenem und ausreichendem Umfang berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zum Nennwert bzw. den Anschaffungskosten zugeschrieben. Die liquiden Mittel sind zu Anschaffungskosten - in der Regel dem Nennwert - bilanziert. Disagiobeträge werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und linear über die Zinsbindungsdauer der Kredite amortisiert. Zudem wird unter diesem Posten zukünftige Geschäftsjahre betreffender Aufwand aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangene sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Aufzinsung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für künftige Geschäftsjahre darstellen. Der Posten wird aufgelöst, sobald der Ertrag wirtschaftlich entstanden ist. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zur Bilanz dargestellt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verfügen - wie im Vorjahr - über eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von TEUR 114. ausgewiesen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben TEUR 133. (Vorjahr: TEUR 164.) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 63. (Vorjahr: TEUR 50.) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Diese sind mit geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalten besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 14. (Vorjahr: TEUR 22.) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten - ohne Geschäftsführer und Auszubildende - betrug 25. Mit Beschluss vom 25.05.2021 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festgestellt. Ort, Datum ________________ Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileFeststellung des Abschlusses am 25.05.2022 |
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