Stecher Immobilienverwaltung GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günter Stecher seit 8.12.2006 | Geschäftsführer |
Michael Stecher seit 8.12.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stecher GmbHSauldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021LageberichtI. Grundlagen der Gesellschaft a. Geschäftsmodell Die Stecher GmbH mit Sitz in Sauldorf-Krumbach ist als Zulieferer von mechanischen Komponenten für verschiedene Industriezweige tätig. Die Gesellschaft hat sich auf komplexe Baugruppen aus schwer verarbeitbaren Werkstoffen in kleinen und mittleren Serien spezialisiert. Das Kundenspektrum ist breit gefächert und reicht von den Nutzfahrzeugherstellern, den PKW-Herstellern über die Chemieindustrie bis zur Medizintechnik. Im PKW-Bereich ist der Umsatz im Elektroantrieb weitaus höher als in der herkömmlichen Motorentechnik. Erhebliches Wachstumspotential sieht die Gesellschaft im Bereich der Chemieindustrie und der Medizintechnik. Insbesondere, wenn Medien für die Medikamentenherstellung gesteuert werden müssen, sind aufwändige Steuerkomponenten der Stecher GmbH sehr gefragt. Verarbeitet werden neben Stahl und hochlegierten Edelstählen auch NE - Metalle wie z.B. Aluminium, Titan und Nickelbasislegierungen. Die Gesellschaft verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 sowie nach dem automobilen Regelwerk IATF 16949. Das Umweltmanagementsystem wurde nach der Norm ISO 14001 zertifiziert. Weiterhin besteht eine EMAS Zertifizierung mit welcher sowohl das Umweltmanagementsystem als auch das Energiemanagement zertifiziert ist. Die Gesellschaft bewertet periodisch die Stoffstrombilanz des Unternehmens und verbessert diese kontinuierlich. Innerhalb des EMAS Systems wird ein separater Umweltbericht veröffentlicht. b. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Die Stecher GmbH entwickelt vornehmlich Prozesse und Anlagen für die Herstellung kundenspezifischer Produkte. II. Wirtschaftsbericht a. Lage der Gesellschaft Das Jahr 2021 entwickelte sich weitaus besser als zunächst geplant. Während in den ersten Monaten des Jahres noch niedrigere Umsätze zu verzeichnen waren, änderte sich dies im Jahresverlauf. Die Umsätze in der Nutzfahrzeugindustrie und im herkömmlichen Antriebsstrang gingen weiter stark zurück. Unsere Kunden nannten den Chipmangel als Grund für die starken Reduzierungen. Erfreulicherweise konnten wir diese negative Umsatzzahlen mit Umsätzen mit Unternehmen aus unseren Zielbranchen rund um den chemischen Anlagenbau kompensieren. Wir konnten das Rohergebnis um 36,7% steigern. Die Materialaufwandsquote im Verhältnis zur Gesamtleistung lag bei 56,4% (Vorjahr: 53,9%) und dadurch über unseren Planungen. Verursacht wurde diese Abweichung insbesondere durch starke Materialpreissteigerung im Geschäftsjahr. Diese konnten im Wesentlichen erst ab dem Jahr 2022 an die Kunden weitergegeben werden. Ebenso entwickelten sich die Energiekosten außerhalb unserer Planung. Die weiteren Kostenblöcke sind gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis in Höhe von TEuro 720,8 (Vorjahr: TEuro -1.049,1). Die Jahre 2019 und 2020, in denen ein niederes Umsatzniveau zu verzeichnen war, wurden für weitreichende, interne Umstrukturierungen verwendet. Die Umorganisation und eine konsequente Automatisierung ermöglichten es uns, die Personalaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung auf 23,8% zu senken (Vorjahr 27,6%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 21,9% erhöht. Die Steigerung ist - neben den oben genannten Energiekostensteigerungen - im Wesentlichen auf gestiegene Betriebskosten, aufgrund von Preissteigerungen und der höheren Auslastung zurückzuführen. Unter diesen Voraussetzungen konnte die Gesellschaft ein EBIT (=Jahresergebnis + Finanzergebnis + Ertragsteuern) in Höhe von TEuro 1.398,7 (Vorjahr: TEuro -987,5) erzielen. Das EBIT beinhaltet außergewöhnliche Erträge aus Anlagenverkäufen in Höhe von TEuro 888,4. Das um außergewöhnliche Erträge bereinigte EBIT beträgt TEuro 510,3. Die Finanzierung des Unternehmens war zu jeder Zeit gesichert. Zahlungen wurden planmäßig in den vorgegebenen Zahlungsfristen erledigt. Liquidität stand jederzeit ausreichend zur Verfügung. Nach wie vor ist das Bilanzbild der Gesellschaft geprägt durch eine Anlagenintensität von 44,3% (Vorjahr: 48,0%). Die Stecher GmbH plant, das Investitionsvolumen in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren. Wie bereits in den Vorjahren erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft vorrangig durch langfristige Bankdarlehen. Die Eigenkapitalquote stieg von 14,4% auf 17,3%. Der verkürzte Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderungen der Rückstellungen) beträgt TEuro 2.619,9 (Vorjahr: TEuro 690,1). Der Umsatz und das EBIT sind die tragenden Säulen der Unternehmenssteuerung. Daneben gibt es ein weitreichendes Kennzahlensystem, das als Prämiengrundlage für die Führungskräfte herangezogen wird. III. Chancen- und Risikobericht a. Prognose- und Chancenbericht Im Jahr 2021 konnte die Gesellschaft das Pandemiejahr hinter sich lassen, und die Früchte der Umstrukturierung ernten. Beim Umsatz konnte im Berichtsjahr das Vorkrisenniveau wieder erreicht werden. Beim Gewinn vor Abschreibung und Leasingkosten konnte ein Spitzenwert erreicht werden. Die Gesellschaft rechnet im kommenden Geschäftsjahr 2022 mit einem EBIT leicht über dem Vorjahr. Zu dieser Entwicklung soll im Wesentlichen eine Normalisierung der Materialquote beitragen. Über 2022 hinaus geht die Gesellschaft von deutlichen EBIT-Steigerungen aus. Diese sind unter anderem auf geplante Reduzierungen von Leasingaufwendungen und die infolge geringerer Investitionen in Maschinen am Standort der Stecher GmbH und der einhergehenden laufenden Reduzierung von Abschreibungsaufwendungen zurückzuführen. Die Umsatzplanung geht für 2022 derzeit von leicht steigenden Umsätzen im Vergleich zum Vorjahr aus. Sollte sich die Chipkrise sowie auch sonstige Störungen in den Lieferketten im Laufe des Jahres 2022 auflösen, könnte dies zu zusätzlichen Umsatzsteigerungen führen. Die Auswirkungen der jüngsten Ereignisse im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sind derzeit nur schwer zu bewerten. Da nur ein sehr geringer Anteil der Produktion Produkte für den russischen Markt betreffen, geht die Gesellschaft derzeit von geringen Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesellschaft aus. b. Risikobericht Die Stecher GmbH operiert als Zulieferer in verschiedenen Industriezweigen im In- und Ausland und ist von den Abnehmermärkten abhängig. Risiken durch Qualitätsmängel wird durch automatisierte Prozess- und Prüfabläufe und durch ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem begegnet. Es besteht eine Produkthaftpflichtversicherung mit Rückrufversicherung. Bandstillstände bei Kunden durch fehlende Materialversorgung / Maschinenausfall sind ein bedeutendes Risiko. Diesem wird durch redundante Maschinen, regelmäßige frühzeitige Instandhaltung von Anlagen und Maschinen sowie durch hohe Lagerbestände begegnet. Die Risiken des Arbeitsmarktes sind in der Gesellschaft durch den stagnierenden Personaleinsatz eher untergeordnet zu betrachten. Umfangreiche Investitionen in die Datensicherheit und ein gutes DSGVO - konformes Datenmanagement sichern uns im Bereich IT auf hohem Niveau ab. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Forderungsausfälle waren im Geschäftsjahr keine zu verzeichnen. Die Liquidität war stets ausreichend vorhanden. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten, Guthaben bei Kreditinstituten sowie das Factoring. Die Überwachung der wesentlichen Risiken, die sich aus der Verwendung von Finanzinstrumenten ergeben, erfolgt durch das interne Planungs- und Berichtswesen. c. Gesamtaussage Das Unternehmen hat die Krisenjahre 2019 und 2020 genutzt, um sich neu zu strukturieren. Bereits im Jahr 2021 hat dies zu einer sehr positiven Gewinnentwicklung geführt. Die Geschäftsführung sieht auch für das Jahr 2022 eine positive Entwicklung der Gesellschaft.
Sauldorf-Krumbach, den 03.03.2022 gez. Adolf Stecher gez. Günter Stecher gez. Michael Stecher BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Stecher GmbH mit Sitz in Sauldorf (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 711029 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erstellt. Die Bilanz wird gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz werden einzelne Mitzugehörigkeitsvermerke im Anhang gemacht. Aus dem gleichen Grund wurden einzelne Postenbezeichnungen in der Bilanz angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang für mittelgroße Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte lineare Abschreibungen über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren, bewertet. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 1 und 33 Jahren. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Herstellung veranlasst sind. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 250 werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter von Euro 250 bis Euro 1.000 werden in einem Sammelposten erfasst. Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren jeweils mit einem Fünftel abgeschrieben. Die anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten einen Festwert für Messmittel, Messprüfwerkzeuge und Transportmittel und angetriebene Werkzeuge in Höhe von TEuro 747,0 (Vorjahr: TEuro 502,7). Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen sind entsprechende Mittel in Rückdeckungsversicherungen angelegt. Die Rückdeckungsversicherungen sind verpfändet und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, die damit dem beizulegenden Zeitwert entsprechen. Die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen werden mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (auf Basis der Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 0,5% (Vorjahr: 0,5%) unterstellt. Lohn- und Gehaltssteigerungen sind nicht zu beachten. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wird im Berichtsjahr § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewendet. Hiernach werden die Pensionsrückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,87% (Vorjahr 2,3%). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag TEuro 40,4. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern es wahrscheinlich ist, dass diese in den nächsten fünf Jahren genutzt werden können. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine aktive latente Steuer. Hierbei wurde der unternehmensindividuelle Steuersatz von insgesamt 27,7 % zugrunde gelegt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung werden zum Euro-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Angaben zur Bilanz In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, in Höhe von TEuro 8,2 (Vorjahr: TEuro 9,8) enthalten. Diese betreffen noch nicht abziehbare Vorsteuern. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Disagien in Höhe von TEuro 12,6 (Vorjahr: TEuro 17,2). Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB:
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ermitteln sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten teilen sich in folgende Restlaufzeiten auf:
Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 1.109,0 (Vorjahr: TEuro 710,2) haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten sind durch Grundschulen in Höhe von TEUro 8.800,0 sowie durch Sicherungsübereignungen diverser Maschinen besichert. IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Zum Bilanzstichtag beträgt der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Maschinen- und KFZ-Leasingverträgen TEuro 2.905,5 (Vorjahr: TEuro 2.442,4). Die Leasingverträge dienen der Stärkung der Finanzierung. Risiken bestehen in der unkündbaren Grundmietzeit sowie den höheren Refinanzierungskosten. Die Gesellschaft nutzt Factoring als Absatzfinanzierungsinstrument. Factoring dient der Verbesserung der Liquiditätslage und der Risikominimierung in Bezug auf das Ausfallrisiko. Zum Stichtag sind Forderungen in Höhe von TEuro 3.321,8 (Vorjahr: TEuro 2.568,9) verkauft. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung aus Anlagenverkäufen in Höhe von insgesamt TEuro 888,4 (Vorjahr: TEuro 187,4) enthalten. Davon entfallen TEuro 318,4 (Vorjahr: TEuro 177,6) auf Verkäufen an nahestehende Unternehmen. In den Personalaufwendungen sind außergewöhnliche Erträge aus der Erstattung der Sozialversicherungsaufwendungen aus Kurzarbeitergeldern in Höhe von TEuro 27,0 (Vorjahr: TEuro 322,2) enthalten. In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEuro 186,8 (Vorjahr: TEuro 189,0) enthalten. Die Rückdeckungsversicherung dient ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionen; sie ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung wie folgt in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen verrechnet:
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von TEuro 309,6 (Vorjahr: Erträge TEuro 293,6) enthalten. VI. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr: - Adolf Stecher, Geschäftsführer - Günter Stecher, Geschäftsführer - Michael Stecher, Geschäftsführer Die Gesellschaft hat von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB für die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 161 Arbeitnehmer (Vorjahr: 178) beschäftigt. Hiervon entfielen 26 auf kaufmännische Mitarbeiter (Vorjahr: 27) und 135 auf gewerbliche Mitarbeiter (Vorjahr: 151). Darüber hinaus wurden durchschnittlich 14 Auszubildende (Vorjahr:18) beschäftigt.
Sauldorf, den 03.03.2022 gez. Adolf Stecher gez. Günter Stecher gez. Michael Stecher Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt. BescheinigungstextDer vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss wurde von uns erstellt. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir mit Datum vom 11. März 2022 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stecher GmbH, Sauldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stecher GmbH, Sauldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stecher GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen und für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Albstadt, den 28. April 2022 RWT
Crowe GmbH
Michael Jetter, Wirtschaftsprüfer Thomas Eberhardt, Wirtschaftsprüfer |
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