Rempel
Stanztechnik GmbH
Plettenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.941.253,00 |
2.561.504,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.692,00 |
9.343,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.932.691,00 |
2.549.291,80 |
| III.
Finanzanlagen |
2.870,00 |
2.870,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.550.827,00 |
2.866.983,96 |
| I.
Vorräte |
1.884.280,71 |
1.956.296,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
664.836,54 |
701.657,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.709,75 |
209.029,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
149.973,95 |
13.947,95 |
| Aktiva |
5.642.053,95 |
5.442.436,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.235.603,79 |
1.687.558,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.500.000,00 |
1.500.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
187.558,77 |
-37.775,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
451.954,98 |
-225.334,07 |
| B.
Rückstellungen |
114.800,00 |
364.887,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.291.650,16 |
3.389.990,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
117.861,52 |
117.861,52 |
| Passiva |
5.642.053,95 |
5.442.436,71 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Rempel Stanztechnik GmbH hat ihren Sitz in
Plettenberg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht
Iserlohn (Reg. Nr. HRB 10199) eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die
Gewinn‑ und Verlustrechnung und den Anhang
(einschließlich Anlagenspiegel und
Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn‑ und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 264a HGB. Bei der Aufstellung des Anhangs wird von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 286, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der
Gewinn‑ und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw.
Gewinn‑ und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach‑ und
Finanzanlagen wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.
II. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
sowie Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn‑
und Verlustrechnung
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
den historischen Anschaffungs‑ und
Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten
planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen. Zinsen
für Fremdkapital werden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer.
Zuschreibungen werden vorgenommen, soweit die
Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene
Abschreibung nicht mehr bestehen.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen
bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 800,00 € netto werden im
Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang
gebracht.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist.
Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an
Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung
einer dauernden Verbindung dient.
Umlaufvermögen
Roh‑, Hilfs‑ und Betriebsstoffe sowie
Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Notwendige
Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert
werden vorgenommen.
Fertige Erzeugnisse sind retrograd zu Verkaufspreisen
vermindert um einen Abschlag in Höhe von 20 %
bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und
Gängigkeit der Erzeugnisse werden angemessen
berücksichtigt.
Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung und
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Als
uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden
abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Das
Stammkapital von T€ 1.500 ist in voller Höhe
erbracht.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz
erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Kosten‑ und
Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre,
welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet. Das
Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Verbindlichkeiten in Höhe von 3.900.850,16
€ (Vorjahr: 2.914.683,45 €) haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in
Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 66.480,00 €) haben
eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von 1.960.005,26 € (Vorjahr:
1.391.292,19 €) durch Grundschulden gesichert.
Sicherungen durch Eigentumsvorbehalte im Rahmen von
Mietkaufverträgen bestehen in Höhe von 53.647,74
€ (Vorjahr: 32.493,65 €).
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 317.861,52 € (Vorjahr:
117.861,52 €) enthalten.
III. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft durchschnittlich
64 Arbeitnehmer beschäftigt.
‑ Kaufmännische Angestellte 12
‑ Gewerbliche Arbeitnehmer 49
‑ Aushilfen
3
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer fungiert Herr York
Rempel.
Der Geschäftsführer übt die
Tätigkeit als Geschäftsführer hauptberuflich
aus.
Gem. § 286 Abs. 4 HGB werden die Angaben zu den
Gesamtbezügen der in § 285 Nr. 9a HGB
bezeichneten Personen unterlassen, da sich anhand dieser
Angaben die Bezüge eines Mitglieds der
Geschäftsführung feststellen ließen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Plettenberg, den 13.
September 2024
Rempel Stanztechnik GmbH
Der Geschäftsführer
gez.
York Rempel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2024
festgestellt.
|