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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
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Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Victoria Lebensversicherung AktiengesellschaftDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen der Gesellschaft Struktur und Inhalt des Lageberichts entsprechen den Regelungen des Handelsgesetzbuchs, wobei wir uns am Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) orientiert haben. Im Geschäftsbericht wurde jede Zahl und Summe jeweils kaufmännisch gerundet. Die Zahlen in Klammern weisen die Vorjahreswerte aus. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter. Unser Unternehmen Die Victoria Lebensversicherung AG - nachfolgend auch Victoria Leben genannt - ist ein Unternehmen der ERGO Group, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Die Victoria Leben verwaltet alle gängigen Formen der Lebens- und Rentenversicherung, hat das vertriebliche Neugeschäft jedoch eingestellt. Es gibt zudem noch Erhöhungen aus dem Bestand. Teil der ERGO Group innerhalb der Munich Re Die ERGO Group AG bietet ihren Kunden über ihre Töchter international Produkte in allen wesentlichen Versicherungssparten an. In Kombination mit Assistance- und Serviceleistungen sowie einer individuellen Beratung wird dabei der Bedarf von Geschäfts- und Privatkunden gedeckt. Die ERGO Group AG gehört zu dem DAX-Unternehmen Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer, der im Lebens-, Gesundheits- sowie Schaden-/Unfallgeschäft aktiv ist. Die Kunden der Munich Re profitieren insbesondere von der umfassenden Underwriting-Erfahrung und dem globalen und lokalen Marktwissen der Gesellschaft sowie der geschäftsfeldübergreifenden Expertise ihrer Mitarbeiter. Die Victoria Lebensversicherung AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ERGO Group AG. Bereits seit 2001 existieren ein Beherrschungs- und ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Victoria Lebensversicherung AG und der ERGO Group AG. Seit 2016 besteht zusätzlich ein Beherrschungsvertrag mit der ERGO Deutschland AG. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei separate Einheiten die Geschäfte der ERGO Group. Die ERGO Deutschland AG bündelt das Deutschlandgeschäft. Die ERGO International AG steuert das internationale Geschäft innerhalb der Gruppe. Die ERGO Technology & Services Management AG hat ein länderübergreifendes Mandat als globaler Technologie- und Service-Provider für die gesamte ERGO Group. Die ERGO Digital Ventures AG bündelte bislang alle strategischen Digitalisierungsinitiativen innerhalb der ERGO Group. Seit Anfang 2024 verantwortet ein neues Ressort innerhalb der ERGO Group AG diese Digitalisierungsaktivitäten und zudem das Gruppenmarketing sowie die globalen Vertriebspartnerschaften. Ein einheitlicher Innendienst - im Wesentlichen bestehend aus Mitarbeitern der ERGO Group AG - unterstützt die verschiedenen Gesellschaften und Vertriebsorganisationen der ERGO in Deutschland. Relevante Unternehmensfunktionen sind im Ressort Leben Klassik zentral organisiert. Von den unter Solvency II definierten Schlüsselfunktionen sind die Versicherungsmathematische Funktion und die Risikomanagement-Funktion in Leben Klassik organisatorisch selbst verortet, während die Interne Revision und die Compliance-Funktion als an die ERGO Group AG ausgegliederte Dienstleistungen eingerichtet wurden. Da alle Unternehmensfunktionen im Rahmen von Ausgliederungsverträgen von Mitarbeitern anderer Gesellschaften, insbesondere der ERGO Group AG, erbracht werden, hat unser Unternehmen keine eigenen Mitarbeiter. Die ITERGO Informationstechnologie GmbH (ITERGO) gehört als Teil der globalen Tech-Hub-Struktur zur Familie der Unternehmen der ERGO Technology & Services Management AG (ET&SM). Im Fokus ihrer Tätigkeit stehen hauptsächlich die ERGO Deutschland AG und deren Tochtergesellschaften, jedoch auch weitere Gesellschaften der ERGO Group. Mit zukunfts- und kundenorientierten IT-Lösungen leistet ITERGO, zusammen mit den weiteren Tech Hubs in Polen und Indien, einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der ERGO Group. Strategische Anlageentscheidungen werden in enger Abstimmung mit Munich Re und ERGO von der Victoria Leben getroffen. Die Victoria Leben hat die Verwaltung ihrer Vermögensanlagen über die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München zum größten Teil auf die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH und ihre Tochtergesellschaften übertragen. MEAG ist der gemeinsame Vermögensmanager von Munich Re und ERGO. Sie gehört zu den bedeutenden Asset-Management-Gesellschaften weltweit. Das von der MEAG für Munich Re, ERGO und Externe verwaltete Vermögen (Assets under Management) belief sich zum 31. Dezember 2023 insgesamt auf 340 (307) Mrd. €. Unsere Kunden im Fokus Wir wollen Versicherungen für unsere Kunden so einfach, schnell und bequem wie möglich gestalten. Deshalb verbinden wir unsere Beratung nahtlos mit modernen Mobile- und Online-Serviceleistungen. So können unsere Kunden flexibel entscheiden, wie und wo sie mit uns in Kontakt treten. Und weil gerade schwierige Themen und komplexe Sachverhalte nach wie vor am besten persönlich besprochen werden, ist die fachkundige Beratung über unsere angestellten und selbstständigen ERGO Berater, Makler und starken Kooperationspartner ein wesentlicher Teil unseres Leistungsangebots. Unsere Produktpalette Im Bestand verwaltet die Victoria Leben alle gängigen Formen der Lebens- und Rentenversicherung. Zu den im Geschäftsjahr 2023 betriebenen Versicherungsarten verweisen wir auf die Übersicht am Ende des Lageberichts. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Kapitalmarktentwicklung Das Wachstum der Weltwirtschaft schwächte sich 2023 etwas ab. Vor allem in Europa ließ die wirtschaftliche Dynamik deutlich nach. So ging in Deutschland das Bruttoinlandsprodukt inflationsbereinigt leicht zurück 1. Dagegen blieb die US-amerikanische Volkswirtschaft robust, und die chinesische Volkswirtschaft wuchs nach dem Wegfall der Pandemierestriktionen stärker als im Vorjahr. Die Inflationsraten fielen zwar, waren im Jahresdurchschnitt aber in Deutschland immer noch deutlich höher als im langjährigen Mittel. 1 Quelle: Schätzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Nach derzeitigen Hochrechnungen 2 wuchsen die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft 2023 nur schwach. Das Beitragswachstum in der Schaden- und Unfallversicherung war zwar stärker als im langjährigen Mittel. Jedoch gingen die Beiträge in der Lebensversicherung aufgrund einer schwachen Entwicklung der Einmalbeiträge zurück. 2 Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Infolge der weiterhin erhöhten Inflation strafften die Zentralbanken die Geldpolitik weiter. Nach den umfangreichen Leitzinsanhebungen im Vorjahr erhöhte die US-amerikanische Zentralbank (Fed) die Leitzinsen im Jahr 2023 um einen Prozentpunkt, sodass der Leitzinskorridor Ende des Jahres bei 5,25 % bis 5,50 % lag. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) setzte ihren Zinsanhebungszyklus fort und straffte die Geldpolitik weiter. Der Zinssatz für die Einlagefazilität der EZB lag Ende 2023 auf einem Niveau von 4,00 %. An den Kapitalmärkten haben konträr wirkende Kräfte im Jahr 2023 Spuren hinterlassen. Belastend wirkten die zunehmende geldpolitische Straffung durch die Zentralbanken, das gestiegene Niveau der Kapitalmarktzinsen sowie die wirtschaftliche Abschwächung, insbesondere in der Eurozone. Dem gegenüber standen die rückläufige Inflation, auch infolge sinkender Energiepreise, das erwartete Ende der Zinsanhebungszyklen der Zentralbanken sowie zum Jahresende hin zunehmende Erwartungen baldiger Leitzinssenkungen. Ausgehend von 2,6 % zu Jahresbeginn sanken die Renditen zehnjähriger deutscher Staatsanleihen im Jahresverlauf auf 2,0 %. Die Renditen zehnjähriger US-Staatsanleihen stiegen hingegen von 3,8 % auf 3,9 % an, auch da das US-Wachstum merklich widerstandsfähiger ausfiel als in der Eurozone. Der Zinsanstieg wurde zwischenzeitlich durch gestiegene Unsicherheit wegen der Zahlungsschwierigkeiten mehrerer regionaler US-Banken im Frühjahr unterbrochen. Die Aktienmärkte legten im Jahr 2023 zu, auch wenn die zusätzliche geldpolitische Straffung belastete. So unterstützten die rückläufige Inflation wie auch die überraschend resiliente wirtschaftliche Entwicklung die Aktienmärkte, insbesondere in den USA. Des Weiteren entwickelten sich die Unternehmensgewinne positiv und Aktienmärkte profitierten im Jahresverlauf auch von zunehmenden Markterwartungen im Hinblick auf Leitzinssenkungen im Jahr 2024. In den USA trug zudem eine sehr positive Entwicklung der größten Technologieaktien zur positiven Gesamtentwicklung bei. In Summe legten der Preisindex Euro Stoxx 50 über 19 %, der deutsche Performanceindex DAX etwa 20 % und der Preisindex S&P 500 sogar etwas mehr als 24 % zu. Im Vergleich zum Vorjahr bewegte sich der Euro gegenüber dem US-Dollar in einem kleineren Band und legte in Summe leicht von 1,07 US-Dollar je Euro zu Jahresbeginn auf 1,10 US-Dollar je Euro zu. In der ersten Jahreshälfte belasteten unter anderem die Turbulenzen um US-Banken im Frühjahr den US-Dollar. Getrieben von der relativ besseren Wirtschaftsentwicklung in den USA legte der US-Dollar im dritten Quartal dann wieder zu, bevor zum Jahresende die Erwartungen hinsichtlich baldiger Leitzinssenkungen in den USA zunahmen und somit den US-Dollar belasteten. Marktdaten-Quelle: LSEG Datastream Die Lebensversicherung im Jahr 2023 Die deutsche Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) entwickelte sich im Jahr 2023 nach vorläufigen Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rückläufig. Zwar sank die Inflation im Jahresverlauf, verblieb jedoch auf einem erhöhten Niveau. Dies führte zu Belastungen der privaten Haushalte und somit auch zu einem Rückgang der Nachfrage nach Versicherungsschutz. Entgegen der letztjährigen Prognose verringerten sich die Neugeschäftsbeiträge um 13,1 %. Während das Geschäft gegen laufenden Beitrag leicht gegenüber dem Vorjahr zunahm, reduzierte sich das Geschäft gegen Einmalbeitrag spürbar. Die gebuchten Beitragseinnahmen sanken im Geschäftsjahr 2023 auf 92,0 (97,0) Mrd. €. Der Anteil der fondsgebundenen Versicherungen am Neugeschäft betrug im vergangenen Geschäftsjahr 20,8 (21,8) %. Mischformen mit Garantien machten 26,8 (31,8) % aus. Damit nahmen kapitalmarktnahe Produkte knapp die Hälfte der Neugeschäftsbeiträge ein. Der Anteil der klassischen Versicherungen betrug circa 17,8 (18,8) % der gesamten Neugeschäftsbeiträge. Folglich nahmen Rentenversicherungen mit 65,5 (72,3) % den Großteil des abgeschlossenen Neugeschäfts ein. Nach einem einmaligen Rückgang 2022 setzte sich im Jahr 2023 der bereits in den vergangenen Jahren beobachtbare Trend zu einer erhöhten Nachfrage nach der Absicherung von Berufsunfähigkeit weiter fort. Die Neugeschäftsbeiträge für Invaliditätsversicherungen stiegen laut GDV auf circa 615,5 (553,2) Mio. €. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen erhöhten sich im Jahr 2023 - wie bereits im Vorjahr - erneut. Gemäß den Schätzungen des GDV beliefen sich diese auf circa 94,3 (89,0) Mrd. €. Damit leisteten die Lebensversicherer weiterhin einen erheblichen Beitrag zur Absicherung des Lebensstandards ihrer Kunden. Im Zuge des Solvency II Reviews einigten sich am 13. Dezember 2023 das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Europäische Rat innerhalb der Trilog-Verhandlungen auf Änderungen des aufsichtsrechtlichen Regelwerks. Geprüft wurden mögliche Anpassungen der qualitativen und quantitativen Anforderungen der Solvency-II-Richtlinie. Kleinere Änderungen, wie beispielsweise im Berichtswesen, griffen bereits zum 31. Dezember 2023. Die EbAV-II-Richtlinie, welche für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gilt, wird ebenfalls überarbeitet. Hierzu hat sich die Europäische Kommission an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gewandt, welche Ende September 2023 ihre Ergebnisse veröffentlichte. Die Europäische Kommission prüft die Handlungsempfehlungen und wird daraus möglichen Änderungsbedarf für die EbAV-II-Regeln ableiten. Geschäftsverlauf Neugeschäft Die Victoria Leben hat ihr vertriebliches Neugeschäft im Oktober 2010 eingestellt. Unsere Vertriebspartner greifen seither auf die Produktpalette in der ERGO Group zurück. Neugeschäft ergibt sich für die Victoria Leben somit ausschließlich durch Erhöhungen aus dem Bestand heraus. Bedingt durch den fortschreitenden Bestandsabbau waren diese Erhöhungen im Jahr 2023 erneut rückläufig. Entgegen der letztjährigen Prognose sanken die Neugeschäftsbeiträge der Victoria Leben im Vergleich zum Vorjahr moderat auf 28,1 (30,7) Mio. €. Auf Einmalbeiträge entfielen hiervon 17,1 (19,5) Mio. €. Die laufenden Beiträge beliefen sich auf 11,0 (11,3) Mio. €. Versicherungsbestand Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 umfasste unser Versicherungsbestand 653 (697) Tsd. Verträge. Der laufende Beitrag lag bei 437 (468) Mio. €. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte den zum Lagebericht gehörenden Übersichten zur Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes. Auch im Jahr 2023 wurden im Vergleich zum Vorjahr weniger Versicherungsverträge des Bestandes der Victoria Leben vorzeitig beendet. Die Anzahl belief sich auf 8 (9) Tsd. Versicherungsverträge. Die Stornoquote bezogen auf die Anzahl der Verträge verblieb unverändert zum Vorjahr bei 1,2 %. Die Stornoquote bezogen auf den laufenden mittleren Jahresbeitrag stieg leicht von 2,4 % auf 2,5 %. Ertragslage Die Ertragslage der Victoria Leben ist vor allem geprägt durch die Beitragseinnahmen, die Versicherungsleistungen, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, das Kapitalanlageergebnis sowie das Gesamtergebnis. Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen des gesamten selbst abgeschlossenen Geschäfts der Victoria Leben sanken im Jahr 2023 auf 468 (502) Mio. €. Dies entsprach einem mäßigen Rückgang um 6,7 %. Wie erwartet ließ der Bestandsabbau die Beitragseinnahmen weiter zurückgehen. Versicherungsleistungen Entgegen unserer Prognose blieben die ausgezahlten Versicherungsleistungen nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2023 haben wir unseren Kunden 1,14 (1,13) Mrd. € für Versicherungsfälle ausgezahlt. Die Zahlungen bewegten sich damit weiterhin auf hohem Niveau. Im Durchschnitt haben wir an jedem Arbeitstag 4,6 Mio. € ausgezahlt. Der Großteil entfiel hierbei auf Ablauf- und Todesfallleistungen sowie Rentenzahlungen. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Aufwendungen für die Verwaltung unseres Versicherungsbestandes verringerten sich leicht gegenüber dem Vorjahr. Sie betrugen 27 (28) Mio. €. Die Verwaltungskostenquote lag bezogen auf den mittleren Bestand an Kapitalanlagen unverändert bei 0,2 % und bezogen auf die gebuchten Bruttobeiträge bei 5,8 (5,5) %. Die Abschlussaufwendungen sanken im Jahr 2023 moderat auf 15 (16) Mio. €. Hierin sind auch vertriebliche Fixkosten enthalten. Die Entwicklung der Kosten wird durch ein aktives Kostenmanagement laufend überwacht. Damit werden insbesondere die Fixkosten, die bei Lebensversicherern ohne vertriebliches Neugeschäft im Fokus stehen, betrachtet. Kapitalanlageergebnis Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen nahm im abgelaufenen Geschäftsjahr um 10 Mio. € auf 358 Mio. € ab (ohne Kapitalanlagen der fondsgebundenen Versicherungen). Das ordentliche Kapitalanlageergebnis stieg dabei um 11 Mio. € auf 316 Mio. €. Das außerordentliche Kapitalanlageergebnis ging im Wesentlichen aufgrund geringerer Abgangsgewinne um 20 Mio. € auf 42 Mio. € zurück. Die Kosten der Vermögensverwaltung betrugen 37 (39) Mio. €. Die Nettoverzinsung blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 2,5 %. Gesamtergebnis Der Rohüberschuss lag im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 142 (108) Mio. € aufgrund einer Reduktion der Quote bei einer Rückversicherungsvereinbarung deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2023 wurde keine Direktgutschrift gewährt. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) haben wir 106 (66) Mio. € zugeführt. Zusammen mit der Garantieverzinsung und der Zuführung zur ZZR kamen den Kunden auf Basis vorläufiger Werte 76,5 % der Summe aus Rohüberschuss, Garantieverzinsung und Zuführung zur ZZR zugute. Ergänzende Erläuterungen zur RfB befinden sich im Anhang unter den Erläuterungen der Passivseite der Bilanz. Einzelheiten zur Überschussbeteiligung der einzelnen Tarife stellen wir in der Anlage zum Anhang: Überschussbeteiligung dar. Der Rohüberschuss bereinigt um die Direktgutschrift und die Zuführung zur RfB entspricht dem Gesamtergebnis der Victoria Leben. Entgegen unserer letztjährigen Prognose sank das Gesamtergebnis im Jahr 2023 auf 36 (42) Mio. €. Das Gesamtergebnis wurde aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die ERGO Group AG abgeführt. Damit ergab sich ein unveränderter Jahresüberschuss von 0 €. Vermögenslage Kapitalanlagenbestand Der Kapitalanlagenbestand der Victoria Leben nahm im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr aufgrund des Bestandsabbaus um 3,1 % auf 14,1 (14,6) Mrd. € ab. Die Gesellschaft investierte vorhandene Liquidität größtenteils in Renten längerer Laufzeit. Mit unserer breit gestreuten Anlagepolitik erfüllen wir die Grundsätze der Mischung und Streuung. Unsere Kapitalanlagen waren größtenteils in festverzinslichen Wertpapieren (einschließlich der in Investmentfonds enthaltenen Wertpapiere) investiert. Diese wiederum bestanden überwiegend aus Papieren von Emittenten mit guter bis sehr guter Bonität, worunter wir ein Rating von mindestens "A" gemäß Standard & Poor's verstehen. Unser bestehendes Zinsabsicherungsprogramm haben wir fortgesetzt.
In den vorstehenden Angaben sind die Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird, nicht enthalten. Angaben über den Einsatz derivativer Finanzinstrumente finden sich im Risikobericht. Bewertungsreserven Im Anhang unter den Erläuterungen der Aktivseite der Bilanz weisen wir die Zeitwerte der Kapitalanlagen aus. Der Unterschied zwischen Zeit- und Buchwert wird als Bewertungsreserve bezeichnet. Zeitwerte sind Momentaufnahmen und spiegeln die Marktsituation zu einem bestimmten Zeitpunkt wider. Sie entwickeln sich nicht stetig, sondern unterliegen vielmehr größeren Schwankungen. Zum Geschäftsjahresende verringerten sich per saldo die stillen Lasten der Kapitalanlagen der Victoria Leben auf 0,9 (1,3) Mrd. €, da per 31. Dezember 2023 das Zinsniveau niedriger als zum Jahresende 2022 war. Dennoch notierten viele der im Bestand befindlichen festverzinslichen Wertpapiere mit niedrigem Kupon zum 31. Dezember 2023 weiterhin unter pari. Diese Lasten lösen sich bis zur Endfälligkeit auf. Versicherungstechnische Netto-Rückstellungen Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Victoria Leben auf 11,8 (11,6) Mrd. €. Sie sind damit weiterhin auf dem Niveau des Vorjahres. Den Großteil der Netto-Rückstellungen nahm mit 88,5 (89,6) % die Netto-Deckungsrückstellung ein.
Die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen ergeben sich als Saldo der gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen abzüglich des in Rückdeckung gegebenen Geschäfts. Die Victoria Leben hat im vergangenen Jahr 2,3 (2,8) Mrd. € des Geschäfts in Rückdeckung gegeben. Der Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen sank somit leicht. Dieser bezieht sich ausschließlich auf die Deckungsrückstellungen. Alle weiteren Rückstellungen in der vorstehenden Übersicht wurden nicht in Rückdeckung gegeben. Finanzlage Kapitalstruktur Zum 31. Dezember 2023 verfügte die Victoria Leben über eine Eigenkapitalausstattung in Höhe des Vorjahres von 670 Mio. €. Die freie RfB ist im Jahresvergleich auf 396 (304) Mio. € deutlich gestiegen. Dagegen ist der Schlussüberschussanteilfonds spürbar auf 90 (108) Mio. € gesunken. Die stillen Lasten reduzierten sich deutlich auf 0,9 (1,3) Mrd. €. Zum Jahresende 2023 sank die Brutto-Deckungsrückstellung gegenüber dem Vorjahr leicht auf 12,7 (13,2) Mrd. €. Demgegenüber erhöhte sich die RfB spürbar auf 530 (461) Mio. €. Beschränkungen in der Verfügbarkeit von Finanzmitteln Beschränkungen in der Verfügbarkeit von Finanzmitteln lagen im Geschäftsjahr 2023 bei der Victoria Leben nicht vor. Wesentliche Finanzierungsmaßnahmen und -vorhaben Im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages hat unsere Gesellschaft den Gewinn des Jahres 2022 an die ERGO Group AG abgeführt. Die Victoria Leben führte im Geschäftsjahr 2023 keine Finanzierungsmaßnahmen durch. Derzeit planen wir auch keine konkreten Finanzierungsmaßnahmen für das Jahr 2024. Liquidität Im Rahmen der detaillierten Liquiditätsplanung stellen wir sicher, dass wir jederzeit uneingeschränkt in der Lage sind, unseren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Liquiditätssaldo belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.208 (2.849) Mio. €. Wir haben unter Einbeziehung des Liquiditätsvortrages im Rahmen des Mandates der Strategischen Asset Allocation 1.204 Mio. € wieder am Kapitalmarkt angelegt. Zum Geschäftsjahresende 2023 betrug der Liquiditätsbestand 280 Mio. €, nach 276 Mio. € im Vorjahr. Hierunter fallen laufende Guthaben bei Kreditinstituten sowie die Forderung gegenüber der MEAG aus dem Cash Pooling, die unter den Anderen Kapitalanlagen ausgewiesen wird. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die wirtschaftliche Lage der Victoria Leben entwickelte sich im Jahr 2023 insgesamt zufriedenstellend. Aufgrund des eingestellten vertrieblichen Neugeschäfts gingen die Beiträge moderat zurück. Die Aufwendungen für die Verwaltung sanken im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 27 (28) Mio. €. Das Gesamtergebnis reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr entgegen unserer Erwartung auf 36 (42) Mio. €. Das Eigenkapital betrug unverändert 670 Mio. €. Die freie RfB zuzüglich Schlussüberschussanteilfonds lag mit 485 (412) Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Ende des Jahres 2023 waren im Kapitalanlagenbestand der Victoria Leben stille Lasten in Höhe von 0,9 (1,3) Mrd. € enthalten. Insgesamt weist die Victoria Leben dennoch eine solide Risikotragfähigkeit aus. Risikobericht Ziele des Risikomanagements Risikomanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Zu seinen Aufgaben gehört es, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen (§ 91 Abs. 2 AktG). Das Risikomanagement der ERGO verfolgt insbesondere das Ziel, die Finanzstärke zu erhalten, um die Ansprüche unserer Kunden zu sichern. Die zur Überwachung der Finanzstärke herangezogenen Kriterien sind innerhalb der Risikostrategie festgelegt. Ein weiteres Ziel ist, die Reputation der ERGO Group und aller Einzelgesellschaften zu schützen. Dazu setzen wir auf ein alle Bereiche umfassendes Risikomanagement. Die Vorgaben des Aktiengesetzes sowie die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Delegierten Verordnung 2015/35/EU verankerten aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Geschäftsorganisation bilden hierfür den Rahmen. Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements Die Risikomanagement-Organisation der Victoria Leben ist in die Risikomanagement-Prozesse der ERGO Group eingebunden. Der Bereich "Integriertes Risikomanagement" (IRM) stellt das gruppenweite Risikomanagement sicher. Die operative Verantwortung und Wahrnehmung der Risikomanagement-Funktion erfolgt für die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2018 durch den Bereich "Leben Klassik integriertes Risikomanagement" (LKIR). Dezentrale Risikomanagement-Strukturen in allen Bereichen der Gruppe unterstützen LKIR hierbei. An der Spitze der Risikomanagement-Organisation steht der Leben Klassik Chief Risk Officer (LK CRO), der disziplinarisch dem Leben Klassik Chief Financial Officer (LK CFO) der Gesellschaft unterstellt ist. Die einzelnen dezentralen Risikoverantwortlichen berichten an ihn. LKIR analysiert, bewertet und überwacht die identifizierten Risiken. Diese kommuniziert der LK CRO an den ERGO Group CRO und an den Vorstand der Gesellschaft. Der ERGO Group CRO wiederum berichtet an den Risikoausschuss der ERGO Group AG. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des ERGO Vorstands entscheidet der Risikoausschuss über die vom ERGO Vorstand nach der Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten. Entscheidungen auf Ebene der ERGO Group, die unsere Gesellschaft tangieren, überprüft und ratifiziert der Vorstand unserer Gesellschaft. Zum Risikomanagement-System gehören Risikokriterien und entsprechende Risikomanagement-Steuerungsprozesse. Darüber hinaus dient das implementierte Risikomanagement-System der Förderung der Risikokultur. Die geschaffene Risikokultur verstärkt das Risikobewusstsein, fördert ein risikogerechtes Verhalten und unterstützt so das Erreichen unserer Unternehmensziele. Durch diese Organisation können wir Risiken frühzeitig erkennen und aktiv steuern. Festlegung der Risikostrategie Die Risikostrategie greift die aus der Geschäftsstrategie resultierenden Risiken auf. Sie ist eine wichtige Grundlage für die strategische und operative Planung. Der Vorstand der Gesellschaft prüft und verabschiedet die Risikostrategie jährlich. Zusätzlich wird sie mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft besprochen. Die Risikostrategie definiert die Risikoobergrenzen auf Basis der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft. Die Einhaltung der Risikoobergrenzen überwachen wir anhand fester Schwellenwerte (Grenzen) und Frühwarnmechanismen in einer Ampel-Logik (Trigger). Diese Toleranzen orientieren sich an der Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie der Ertragsvolatilität. Eine ausreichende Risikotragfähigkeit veranschaulicht die Fähigkeit des Unternehmens, Verluste aus identifizierten Risiken zu absorbieren. Aus diesen darf keine Gefahr für die Existenz der Gesellschaft resultieren. Umsetzung der Risikostrategie und Risikomanagement-Kreislauf Im Rahmen der Geschäftsplanung berücksichtigt der Vorstand die Risikostrategie. In der operativen Geschäftsführung ist diese ebenfalls verankert. Bei Kapazitätsengpässen oder Konflikten mit dem Limit- und Trigger-System verfahren wir nach festgelegten Eskalations- und Entscheidungsprozessen. Diese stellen sicher, dass Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte in Einklang stehen. Ein funktionierendes und wirksames Governance-System ist für eine effektive Unternehmenssteuerung und -überwachung von elementarer Bedeutung. Unsere Gesellschaft verfügt über ein Governance-System, das die unternehmensindividuelle Geschäftstätigkeit (Art, Umfang und Komplexität) sowie das zugrunde liegende Risikoprofil berücksichtigt. Ein Teil des Governance-Systems ist die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, auch "Own Risk and Solvency Assessment" (ORSA) genannt. ORSA liegt ebenfalls in der operativen Verantwortung der Risikomanagement-Funktion und stellt eine Verbindung der Risikomanagement- und Planungsprozesse her. Der Vorstand hat die Gesamtverantwortung für ORSA. Er hat eine aktive Rolle, ORSA zu gestalten, die Ergebnisse zu hinterfragen und zu entscheiden, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die operative Umsetzung des Risikomanagements umfasst die Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken. Dazu gehört auch die daraus abgeleitete Risikoberichterstattung. Bei der Betrachtung der Risiken analysieren und bewerten wir die Risikolage auch mit Blick auf Kumulrisiken und wechselseitige Abhängigkeiten. Die Steuerung erfolgt anhand der in der Risikostrategie definierten qualitativen und quantitativen Größen. Die Betrachtung umfasst auch die ausgelagerten Prozesse und die damit verbundenen Risiken. Mit unseren Risikomanagement-Prozessen stellen wir sicher, dass wir Risiken kontinuierlich überwachen und bei Trigger- und Limitverletzungen bzw. Veränderungen des Risikoprofils Gegenmaßnahmen einleiten können. Im Rahmen unseres Kapitalmanagement-Prozesses überwachen wir die Solvenzausstattung der Gesellschaft und ergreifen gegebenenfalls Maßnahmen. Kontroll- und Überwachungssysteme Unser "Internes Kontrollsystem" (IKS) ist ein System zum Management von operationellen Risiken. Es beinhaltet die folgenden Risikodimensionen: Risiken der finanziellen Berichterstattung, rechtliche Risiken sowie sonstige operationelle Risiken. Es adressiert einheitlich die operationellen Risiken auf Unternehmens-, Fachbereichs- und IT-Ebene, basierend auf den Geschäftsprozessen. Die Verantwortung für das IKS liegt beim Vorstand der Gesellschaft. Der Bereich LKIR ist für das IKS organisatorisch und methodisch zuständig. Die Fachbereiche verantworten die Risiken und Kontrollen in ihren Geschäftsprozessen. Die Einbindung aller Geschäfts- und IT-Bereiche schafft ein einheitliches Risikoverständnis. Die Ergebnisse fließen in die regelmäßige IKS-Berichterstattung ein. Die IKS-Berichterstattung beinhaltet auch die gruppenintern ausgegliederten Prozesse samt ihren Risiken und Kontrollen und dient somit als Bericht über die Risiko- und Kontrollsituation zu den gruppenintern ausgegliederten Prozessen. Im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung überprüfen wir regelmäßig die Angemessenheit des IKS. Zur weiteren Verbesserung der Ausgestaltung des IKS werden die methodischen Elemente fortlaufend überprüft und überarbeitet. Diese sind in den Versicherungsgesellschaften und bei den wesentlichen gruppeninternen Dienstleistern der ERGO in Deutschland bereits umgesetzt und werden in den internationalen Versicherungsgesellschaften weiter sukzessive ausgerollt. Die Revisionseinheit ERGO Group Audit (GA) bewertet bei ihren risikobasiert ausgewählten Prüfungen je nach Schwerpunkt der jeweiligen Prüfung u.a. die Angemessenheit der involvierten IKS-Elemente. Dies tut sie, indem sie das Design und die Funktionsfähigkeit der entsprechenden Kontrollen in den geprüften Prozessen und Anwendungen einschätzt. Dabei sind Prozesse des Risikomanagement-Systems regelmäßig und in jedem Jahr Bestandteil des jährlichen Prüfungsplans und der damit verbundenen Risikoanalyse und -bewertung durch GA. Jährlich und im Rahmen der GA-Berichterstattung beurteilt GA die Angemessenheit des IKS auf Basis der Revisionsergebnisse in der zurückliegenden Prüfungsperiode und der sonstigen Beobachtungen und nimmt zu den wesentlichen Prüfungsergebnissen auch im Bereich des Risikomanagement-Systems Stellung. Risikoberichterstattung Mit der Risikoberichterstattung erfüllen wir nicht nur aktuelle rechtliche Anforderungen, sondern stellen auch intern Transparenz für das Management her und informieren die Aufsicht und die Öffentlichkeit. Die interne Risikoberichterstattung informiert das Management regelmäßig über die Risikolage. Bei einer signifikanten Veränderung der Risikosituation erfolgt eine sofortige Berichterstattung an das Management unserer Gesellschaft. Sie erfolgt auch bei besonderen Schadenfällen und Ereignissen. Mit unserer externen Risikoberichterstattung wollen wir einen verständlichen Überblick über die Risikolage der Gesellschaft geben. Die Öffentlichkeit informieren wir über die aktuelle Risikosituation der Gesellschaft durch diesen Bericht und durch den "Solvency and Financial Condition Report" (SFCR), den Bericht über Solvabilität und Finanzlage nach Solvency II. Wesentliche Risiken Risiken sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Prognose- bzw. Zielabweichung für das Unternehmen führen können. Wesentliche Risiken sind Risiken, die sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Wesentliche Risiken entstehen aus den folgenden Risikokategorien. Auf risikokategorieübergreifende Inhalte gehen wir gesondert in einem eigenen Abschnitt zum Ende des Risikoberichts ein. Versicherungstechnische Risiken Das Management der versicherungstechnischen Risiken nimmt im Risikomanagement-System unseres Unternehmens eine herausgehobene Stellung ein. Kernelement dieses Managements ist zum einen die Kontrolle der Risikoverläufe. Zum anderen überprüfen wir die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die versicherungstechnischen Risiken bestehen darin, dass versicherte Leistungen im Lebensversicherungsgeschäft von den Erwartungen abweichen können. Bei den Lebensversicherungsverträgen unserer Gesellschaft wurde in der Regel die Prämie für die versicherte Leistung bei Vertragsbeginn festgelegt. Das versicherungstechnische Risiko besteht also darin, dass der tatsächliche Aufwand für Kosten und Leistungen und der erwartete Aufwand voneinander abweichen. Dies kann aufgrund von Zufall, Irrtum oder einer Änderung der Erwartungen der Fall sein. Den erwarteten Aufwand haben wir bei der Berechnung der Rückstellungen berücksichtigt. Dabei haben wir die Beiträge und Rückstellungen mit vorsichtig gewählten Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Die versicherungstechnischen Risiken unserer Gesellschaft sind das biometrische, das Storno- und das Kostenrisiko. Weiter sind Risikokonzentrationen von Belang. Da unsere Gesellschaft auch Zinsgarantien ausspricht, ist auch das Zinsrisiko für die versicherungstechnischen Risiken wesentlich. Dieses behandeln wir unter "Risiken aus Kapitalanlagen" im Abschnitt "Zinsgarantierisiko". Biometrisches Risiko Biometrische Risiken betreffen vor allem Sterblichkeit, Invalidität und Langlebigkeit. Wir überwachen diese Risiken durch laufende Analysen. Dabei beziehen wir die neuesten verfügbaren Erkenntnisse der Branche ein, insbesondere der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Wenn notwendig, passen wir die Deckungsrückstellung für den versicherten Bestand an. Zudem fließen die Erkenntnisse unserer Analysen in die Tarifierung ein. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die wir bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwenden, sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars angemessen. Sie enthalten ausreichende Sicherheitsspannen. Stornorisiko Das Stornorisiko besteht darin, dass entweder mehr oder weniger Kunden ihren Vertrag kündigen als erwartet. Unsere Kunden haben ihre Lebensversicherungen überwiegend als Altersvorsorge abgeschlossen. Daher halten wir das Risiko für gering, dass sie im Fall einer Veränderung der Kapitalmärkte anders als erwartet kündigen. Unsere Analysen im Bestand unterstützen diese Annahme. Im Jahr 2023 hat sich die Stornoquote kaum verändert. Gegenüber dem Vorjahr ist sie, gemessen am Beitrag, geringfügig gestiegen und gemessen an der Anzahl ist sie unverändert. Die Deckungsrückstellungen sind gemäß § 25 der Verordnung über die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen (RechVersV) so hoch, dass mindestens der garantierte Rückkaufswert reserviert ist. Zudem berücksichtigen wir das Stornorisiko im Liquiditätsmanagement. Des Weiteren kann der Kunde zum Zeitpunkt des Rentenübergangs oftmals die Kapitalauszahlung anstelle einer Rente wählen. Bei ökonomischen Betrachtungen führt eine geringere Inanspruchnahme dieser Option dazu, dass Garantieverzinsungen über einen längeren Zeitraum als erwartet zu erbringen sind. Dies wirkt sich entsprechend belastend aus. Ähnliches gilt, wenn weniger Kunden ihren Vertrag stornieren als angenommen. Zur Steuerung der Risiken besteht hier eine Rückversicherungslösung. Wo wir bei der Berechnung der Deckungsrückstellung Storno- und Kapitalauszahlungswahrscheinlichkeiten heranziehen, sind diese nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars angemessen. Sie enthalten ausreichende Sicherheitsspannen. Kostenrisiko Das Kostenrisiko besteht darin, dass der Gesellschaft höhere Kosten entstehen als ursprünglich angenommen. Dies könnte beispielsweise durch eine erheblich angestiegene Inflation der Fall sein. Wir begegnen dem Kostenrisiko durch unser Kostenmanagement. Wesentliche Risikokonzentrationen Bei den versicherungstechnischen Risiken sind für unsere Gesellschaft Risikokonzentrationen in Form von Spitzenrisiken und Kumulrisiken vorhanden. Auch sind hier Pandemierisiken zu nennen. Alle diese Risiken betreffen im Wesentlichen das Stornorisiko und die biometrischen Risiken. Risikominderungstechniken Wir identifizieren wesentliche Risikokonzentrationen, denen unsere Gesellschaft ausgesetzt ist, durch aktuarielle Analysen. Zudem schließt unsere Gesellschaft Rückversicherungsverträge ab, welche die versicherungstechnischen Risiken mindern. Gegenstand der passiven Lebensrückversicherung sind vor allem Todesfall- und Invaliditätsrisiken. Ziel ist dabei die Absicherung gegen Spitzenrisiken, das heißt gegen einzelne oder gehäufte Schadenfälle mit hohen Versicherungsleistungen. Weiter reduziert die passive Lebensrückversicherung auch die Risikokapitalanforderung. Darüber hinaus bestehen weitere Maßnahmen zur Risikominderung. Auf diese gehen wir bei jeder Risikokategorie ein. Die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer Risikominderungstechniken stellen wir durch Überprüfungen sicher. Risiken aus Kapitalanlagen Wir investieren in die folgenden Anlageklassen: Aktien, Beteiligungen, Immobilien und Zinsträger. Dabei berücksichtigen wir die Kriterien Rendite, Sicherheit und Bonität. Aber auch die Aspekte Liquidität, Diversifikation sowie vor allem die Struktur der versicherungstechnischen Verpflichtungen sind für uns maßgebliche Steuerungsgrößen. Bei den Kapitalanlagerisiken handelt es sich um Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Marktrisiko Das Marktrisiko drückt das Risiko von Verlusten oder negativen Einflüssen aus Kapitalmarktentwicklungen auf die finanzielle Situation eines Unternehmens aus. Es resultiert aus Preisänderungen und Schwankungen an den Kapitalmärkten. Im Wesentlichen besteht das Marktrisiko aus dem Zinsänderungsrisiko, dem Kursrisiko bei Aktien, dem Wertänderungsrisiko bei Immobilien und dem Wechselkursrisiko. Innerhalb des Zinsänderungsrisikos unterscheiden wir das Risiko durch Veränderungen der (Basis-)Zinskurven (z.B. Swap Rates, Volatilitäten) und das Credit-Spread-Risiko. Ein möglicher Rückgang der Marktwerte kann je nach Anlageklasse unterschiedliche Ursachen haben. Im Jahr 2022 war ein starker Zinsanstieg zu verzeichnen, der sich weiterhin auf die Gesellschaft auswirkt. So führte das erhöhte Zinsniveau zu einem Rückgang der Marktwerte unserer festverzinslichen Kapitalanlagen. Hierbei entstanden stille Lasten. Dieser Effekt wurde allerdings durch den Zinsrückgang im letzten Quartal 2023 deutlich abgemildert. Das erhöhte Zinsniveau führte zusammen mit der gesetzlich festgelegten Berechnungsmethodik zu einem unveränderten Referenzzins für die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR). Aufgrund des in der Gesellschaft planmäßig stattfindenden Bestandabbaus ergab sich - wie im Vorjahr - eine Auflösung von Teilen der ZZR. Hierdurch wurde die Ertragslage der Gesellschaft gestärkt. Durch den erhöhten Zins ergeben sich zudem verbesserte Ertragschancen durch erhöhte Neu- und Wiederanlagezinsen. Die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft ist weiterhin gegeben. Der größte Teil unserer Kapitalanlagen entfällt mit 82,9 (83,7) % auf Zinsträger (inkl. Depotforderungen). Hiervon sind 40,3 % in Staatsanleihen und 17,6 % in Pfandbriefen investiert. Das Zinsniveau und die emittentenspezifischen Renditezuschläge haben somit einen erheblichen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen. Der Aktienanteil 1 beläuft sich auf 6,1 (5,7) %. Die durchgerechnete Aktienquote 2 beträgt 2,3 (1,7) %. In Beteiligungen haben wir 3,1 (2,6) % und in Immobilien 7,9 (8,0) % investiert. 1 Entspricht dem als Aktien definierten Investmentanteil an Aktienfonds sowie den direkt gehaltenen Aktien ohne Absicherung. 2 Entspricht - unabhängig vom Investmentanteil - allen Aktien nach Absicherung, ob direkt oder in Fonds gehalten (ökonomische Sicht). Die Marktrisiken steuern wir durch eine zielgerichtete Abstimmung der zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen (Asset Liability Management). Zudem setzen wir geeignete Limit- und Frühwarnsysteme ein. Das Ziel ist die langfristige Sicherung des Kapitalanlageergebnisses. Dafür passen wir unser Asset Liability Management an sich verändernde Rahmenbedingungen an. Mithilfe derivativer Finanzinstrumente begrenzen wir Marktrisiken an den Kapitalmärkten. Bei der Ermittlung der Werte von Immobilien sind nicht in jedem Fall ständig verfügbare Marktwerte vorhanden. Daher sind Gutachten oder allgemein anerkannte Bewertungsverfahren erforderlich. Der Markt für Gewerbeimmobilien ist aktuell von einem geringen Transaktionsvolumen geprägt, welches gegenüber dem Vorjahr um über 50 % niedriger ist. Gründe hierfür sind gestiegene Finanzierungs- und Baukosten. Wir nehmen Wertanpassungen im Anlagevermögen vor, soweit wir Wertminderungen als dauerhaft annehmen oder Gründe für vorherige Wertminderungen entfallen. Wechselkursrisiken gehen wir nur beschränkt und hauptsächlich in Spezialfonds ein. Diese überwachen wir laufend. Aufgrund der Werthaltigkeit unserer Kapitalanlagen sehen wir für die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern keine Gefährdungen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt mögliche Verluste durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten. Es umfasst auch potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung der Kreditwürdigkeit einer Gegenpartei. Ein Rating unterhalb des Investment Grades, also unterhalb von "BBB" gemäß Standard & Poor's, ist ein Indiz für eine schlechte Bonität bzw. für eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kontrahenten. Das Kreditrisiko unserer Gesellschaft resultiert im Wesentlichen aus den Kapitalanlagen, welche der verabschiedeten Kapitalanlagestrategie folgen. Darüber hinaus ist das Kreditrisiko von den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Wir haben Maßnahmen implementiert, um Emittenten mit erhöhtem Ausfallrisiko rechtzeitig zu erkennen. Zudem überwachen wir Konzentrationen in Abhängigkeit von Kontrahentenart und Rating. Auffallende Konzentrationen greifen wir zur näheren Untersuchung auf und leiten Handlungsempfehlungen daraus ab. Das Ziel unserer Risikominderungstechniken ist die Begrenzung von potenziellen Verlusten durch Ausfälle oder Ratingveränderungen unserer Gegenparteien. Das konzernweit gültige Kontrahentenlimitsystem deckt die Überwachung des Ausfall- und Emittentenrisikos ab. Das aus derivativen Produkten resultierende Kontrahentenrisiko ist auf mehrere Emittenten verteilt, die beim Rating eine Mindestanforderung von Investment Grade erfüllen. Die Limits orientieren sich an der finanziellen Lage des Kontrahenten sowie an der vom Vorstand definierten Risikotoleranz. Bei unseren Festzinsanlagen steuern wir das damit verbundene Kreditrisiko, indem wir Emittenten unter Berücksichtigung gesellschaftsspezifischer Risiko-Rendite-Aspekte auswählen und gruppenweit gültige Kontrahentenlimits beachten. Wir nutzen externe Emittentenratings sowie eigene Kreditrisikobeurteilungen. Der Großteil unserer Kapitalanlagen besteht aus Titeln von Emittenten mit guter bis sehr guter Bonität, worunter wir ein Rating von mindestens "A" gemäß Standard & Poor's verstehen. Bei den Zinsträgern entfielen zum Ende des Geschäftsjahres 84,5 (84,2) % der Anlagen auf die Ratingkategorien "A" oder besser. Unsere Gesellschaft geht auch Kreditrisiken in Form von Hypothekendarlehen ein, die jedoch durch ein konsequentes Management von Sicherheiten aktiv begrenzt werden. Die Exponierung im Finanzsektor betrug nach Marktwerten zum Ende des Geschäftsjahres insgesamt 2,4 Mrd. €. Davon sind 1,9 Mrd. € (76,8 %) besichert. Genussscheine und Nachrangdarlehen überwachen wir im Rahmen des Risikocontrollings. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Gründe hierfür können mangelnde Fungibilität der vorhandenen Aktiva oder nicht ausreichende Liquidität sein. Es kann insbesondere in Wechselwirkungen mit versicherungstechnischen Risiken entstehen (vor allem durch hohe Schadenzahlungen) und wird durch das Liquiditätsrisikomanagement gesteuert. Die in der Risikostrategie verankerte Liquiditätsüberwachung stellt für unsere Gesellschaft sicher, dass ausreichend Liquidität vorgehalten wird, um unseren Zahlungsverpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern jederzeit nachkommen zu können. Auf Ebene der ERGO Group ist ein Prozess definiert, der ein strukturiertes Vorgehen im Falle von Liquiditätskrisen bzw. Liquiditätsengpässen vorgibt. Risikokonzentrationen hinsichtlich Liquidität liegen, vor allem aufgrund des hohen Bestandes an liquiden Kapitalanlagen, nicht vor. Risikominderungstechniken für das Liquiditätsrisiko verfolgen das Ziel, die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie das Ausmaß der Verluste unserer Gesellschaft zu reduzieren. Im Berichtszeitraum hat unsere Gesellschaft eine Liquiditätsplanung zur Bestimmung bekannter und zukünftiger Zahlungsverpflichtungen durchgeführt. Diese überwachen wir und passen sie bedarfsgerecht an, um die Risikoexponierung zu begrenzen. Wir überwachen das Liquiditätsrisiko über die in der Liquidity Risk Policy verankerten Liquiditätskriterien. Die Erfüllung der Kriterien gewährleistet eine geordnete Steuerung des Liquiditätsrisikos und stellt eine ausreichende Liquiditätsausstattung unserer Gesellschaft sicher. Durch das Asset Liability Management wird die Volatilität durch eine Abstimmung der zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen aktiv gemanagt. Darüber hinaus halten wir eine Liquiditätsreserve vor. Sie schützt uns vor unerwarteten Liquiditätsengpässen, z.B. bei einem plötzlichen Stornoanstieg. Die Liquiditätsrisiken sind in unser Limit- und Trigger-System integriert. Wesentliche Sicherungsgeschäfte Mithilfe derivativer Finanzinstrumente sichern wir bei der Gesellschaft Marktrisiken im Kapitalanlagebereich ab. Hierdurch kontrollieren wir zum einen die Ergebnisvolatilität im Aktien- und Fremdwährungsbereich. Zum anderen führen wir das bestehende Zinsabsicherungsprogramm über Zinsderivate fort. Die verwendeten derivativen Finanzinstrumente überwachen wir im Rahmen unserer Trigger-Systematik. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Beurteilung der Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Zur weiteren Risikoreduktion treffen wir Collateral-Management-Vereinbarungen mit den jeweiligen Kontrahenten, um die Forderungen aus Derivategeschäften zu besichern. Die getroffenen Sicherungsgeschäfte erfüllen ihre Funktion. In den Sicherungsgeschäften selbst sehen wir keine wesentlichen Risiken. Zinsgarantierisiko Die Garantieverzinsung beträgt derzeit im Bestand durchschnittlich 1,57 % (unter Berücksichtigung von ZZR und Zinsverstärkung für den Altbestand). Um sie zu erwirtschaften, sind wir in besonderem Maß auf das Kapitalanlageergebnis angewiesen. Die Kapitalanlagen haben in der Regel eine kürzere Laufzeit als die Verpflichtungen. Daher besteht ein Wiederanlagerisiko. Ein Risiko besteht ebenso bezüglich der in Zukunft eingehenden Prämien in der Neuanlage. Diesen Risiken begegnen wir mit unserem Asset Liability Management. Damit stimmen wir die zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen sorgfältig aufeinander ab. Zu diesem Zweck gleichen wir regelmäßig die garantierten Zahlungsströme mit den zukünftigen Zuflüssen aus Zins- oder Kapitalrückzahlungen unter verschiedenen Zinsszenarien ab. Sofern sich eine Unterschreitung der garantierten Zahlungsströme andeutet, ergreifen wir geeignete aktiv- und passivseitige Maßnahmen. Sie dienen dem Zweck, die nötige Mindestverzinsung sicherzustellen. Die ZZR bilden wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben seit dem Geschäftsjahr 2011. Für die Berechnung dieser Rückstellung verwenden wir den Referenzzins gemäß DeckRV. Diese zusätzliche Reserve unterstützt die Erfüllung der eingegangenen Zinsverpflichtungen in Niedrigzinsphasen und führt zu einer Reduktion des Garantiezinsrisikos. Bei einem steigenden Zinsniveau sinkt der Referenzzins nicht weiter, weshalb keine zusätzliche Zuführung zur ZZR zu stellen ist. Da der Referenzzins gemäß der Korridormethode verzögert auf eine Zinsentwicklung reagiert, betrug er für das Jahr 2023 unverändert zum Vorjahr 1,57 %. Für alle Tarife des deregulierten Neubestands mit einem höheren Garantiezins haben wir folglich eine ZZR gestellt. Für den regulierten Altbestand haben wir ebenfalls eine zusätzliche Reserve gebildet ("Zinsverstärkung"). Der Bewertungszins betrug dabei ebenfalls 1,57 %. Wir legen - wie im Vorjahr - im Alt- und Neubestand einheitlich den gleichen Referenzzins zugrunde. Im Geschäftsjahr 2023 sank die ZZR insgesamt. Grund dafür waren das gestiegene Zinsniveau und die Bestandsentwicklung. Auch für das Jahr 2024 erwarten wir einen Rückgang der ZZR insgesamt. Ursächlich sind die gleichen Treiber wie im Jahr 2023. Zur Steuerung des Zinsgarantierisikos besteht für Teilbestände ein Quotenrückversicherungsvertrag, welcher der zusätzlichen und nachhaltigen Absicherung der Garantiezinsverpflichtungen dient. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Unsere Forderungen gegenüber Rückversicherern, Vermittlern und Kunden unterliegen grundsätzlich einem Ausfallrisiko. Bei der Wahl unserer Rückversicherer begrenzen wir das Ausfallrisiko sowie Risiken von Zahlungsstromschwankungen durch bestimmte Auswahlkriterien, die in einer internen Richtlinie definiert sind. Unsere passive Rückversicherung platzieren wir vollständig innerhalb des Konzernverbundes. Zum Bilanzstichtag bestanden 0,6 (0,2) Mio. € ausstehende Forderungen, deren Fälligkeitszeitpunkt mehr als 90 Tage zurücklag. Wir haben Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand vorgenommen, um Vorkehrungen zur Risikovorsorge zu treffen. So haben wir in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt 4,25 (4,62) % der zum jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Forderungen wertberichtigt. Unsere Vorkehrungen haben sich erfahrungsgemäß als ausreichend erwiesen. Forderungen gegenüber Rückversicherern waren zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen. Dagegen bestanden Abrechnungsforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft von insgesamt 19,7 (0,0) Mio. €. Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr von Verlusten aufgrund von unangemessenen Prozessen, Technologieversagen, menschlichen Fehlern oder externen Ereignissen. Aus dem Betrieb des Kernversicherungsgeschäfts können operationelle Risiken für die Gesellschaft entstehen, die in der Folge auch Rechtsrisiken nach sich ziehen können. Hierunter fallen insbesondere Risiken aus den vertragsrechtlichen Anforderungen an die Dokumentation, Information und Beratung von Kunden sowie die Gültigkeit von Vertragsklauseln. Operationellen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit unmittelbar verbunden sind, begegnen wir mit einem systematischen, ursachenbezogenen Risikomanagement. So identifizieren, analysieren, bewerten und steuern wir operationelle Risiken im IKS. Die qualitative Bewertung erfolgt nach einem mehrstufigen Prinzip, bei dem zunächst die prozessinhärenten Risiken sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit von Kontrollen bewertet werden und anschließend das verbleibende Residualrisiko eingeschätzt wird. Die Bewertung erfolgt durch die jeweiligen Prozessverantwortlichen und wird durch die unabhängige Risikomanagement-Funktion überwacht. Darüber hinaus überwachen wir die Verfügbarkeit von internen Ressourcen für Linien- und Projekttätigkeiten. Im Falle knapper Ressourcen können wir somit zeitnah Maßnahmen initiieren. Zum Umgang mit Projektrisiken hat die Risikomanagement-Funktion Mindestanforderungen implementiert, die risikoreduzierend wirken. Wesentliche Risikotreiber operationeller Risiken sind Fehler in den IT-Systemen und manuelle Bearbeitungsfehler in den Geschäftsprozessen des versicherungstechnischen Kerngeschäftes, den dazugehörigen Unterstützungsprozessen (beispielsweise Rechnungslegungs- oder Finanzplanungsprozessen) sowie übergreifenden Managementprozessen. Manuelle Bearbeitungsfehler können insbesondere aus der fehlerhaften Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten in den IT-Systemen oder (elektronischen) Unterlagen entstehen. Ein weiterer Faktor ist die Komplexität der zugrunde liegenden IT-Systemlandschaft. Hierdurch auftretende mögliche Bestandsfehler werden von uns identifiziert und behoben. Zwischenzeitlich bilden wir hierfür bilanzielle Rückstellungen in angemessener Höhe. Unser Migrationsprojekt, das die Übertragung der Versicherungsbestände unserer Gesellschaft auf eine neue Verwaltungsplattform beinhaltet, hat eine risikomindernde Wirkung mit Blick auf unser bisheriges Verwaltungssystem und darin enthaltene mögliche Bestandsfehler. Operationelle Risiken im Bereich des Datenschutzes und der IT- und Informationssicherheit sind weitere Risikotreiber der Gesellschaft. Im Kontext des Datenschutzes bestehen die wesentlichen Risiken aus der Weitergabe von vertraulichen und sensiblen Kundendaten und -informationen (z.B. allgemeinen und sensiblen Vertragsdaten des Kunden) an unberechtigte Dritte. Im Kontext der IT- und Informationssicherheit sind vor allem Cyberrisiken zunehmende Treiber für das operationelle Risiko. In den vergangenen Jahren konnten ein fortlaufender Anstieg von Cyberkriminalität und eine zunehmende Professionalisierung der Angreifer festgestellt werden. Cyberangriffe stellen somit insbesondere durch die steigende Digitalisierung des Geschäftsmodells und der Geschäftsprozesse eine ernstzunehmende Gefahrenquelle für ERGO dar. Weitere Gefahrenquellen können durch Sicherheitslücken in Programmen entstehen. ERGO ist auf solche Situationen vorbereitet. Es gibt definierte und geübte Prozesse zur Analyse der jeweiligen Schwachstelle und ihrer möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen sowie zur Einleitung adäquater Gegenmaßnahmen. Schwächen im Kontrollumfeld sowie in den zentralen IT-Systemen können Auswirkungen auf den operativen Versicherungsbetrieb haben und besitzen damit grundsätzlich kumulhafte Auswirkungen. Diesen Risiken begegnen wir durch geeignete Schutzvorkehrungen. Unser Ziel ist stets, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sicherzustellen. Die Erfüllung der regulatorischen "Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (VAIT) hat für uns die höchste Priorität, die wir mit großem Aufwand und in kurzer Zeit in den inländischen Gesellschaften - gesteuert durch das Information-Security-Programm - umsetzen. Die identifizierten Verbesserungspotenziale und Handlungsbedarfe werden im Rahmen eines gruppenweiten Programms übergreifend koordiniert und gesteuert. Wir sehen es als wichtig an, die Mitarbeiter für mögliche Gefahren zu sensibilisieren und die bestehende Risikokultur weiter zu optimieren. Unsere "Business Continuity Management (BCM) Policy" und "Crisis and Emergency Management Policy" definieren die Rahmenvorgaben für ein einheitliches Vorgehen im Hinblick auf das BCM und das Krisen- und Notfallmanagement. Ziele sind die Sicherstellung der Betriebskontinuität zeitkritischer Prozesse und der Schutz unserer Beschäftigten sowie unserer Infrastruktur und Assets in Notfällen und Krisen. Unsere Rahmenvorgaben erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Funktionen, Prozesse und Standorte durch vordefinierte Prozesse und ermöglichen einen adäquaten Wiederanlaufprozess. Das Business-Continuity-Management-System (BCMS) umfasst bereits für viele zeitkritische Prozesse Pläne zum Wiederanlauf und zur Fortführung des Geschäftsbetriebes (Business-Recovery-Pläne), die auf qualifizierten Business-Impact-Analysen basieren, und ergänzende Pläne (Resource-Recovery-Pläne) zur Wiederherstellung wesentlicher Nicht-IT-Ressourcen sowie Pläne zur Wiederherstellung des IT-Betriebes (Disaster-Recovery-Pläne). Eine Notfallorganisation sowie entsprechende Notfallpläne sind an allen relevanten Unternehmensstandorten eingeführt. Die Funktionsfähigkeit wird im Rahmen von Übungen und Tests überprüft. Reputationsrisiken Unter Reputationsrisiken verstehen wir die Gefahr einer möglichen Beschädigung des Rufes der Gesellschaft infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z.B. bei Kunden, Geschäftspartnern oder Behörden). Das Reputationsrisiko der Gesellschaft ist unter anderem geprägt durch die mediale Wahrnehmung der Lebensversicherung insgesamt. Mögliche auftretende Bestandsfehler aus Fehlern in Prozessen des versicherungstechnischen Kerngeschäftes sowie aus der Komplexität der zugrunde liegenden IT-Systemlandschaft können zudem Auswirkungen auf die Reputation unserer Gesellschaft haben. Zudem führt unser exponiertes Unternehmensleitbild bei den Stakeholdern (insbesondere den Kunden) zu einer besonders hohen Erwartungshaltung an Professionalität und Qualität. Hier können operationelle Risiken in den Prozessen der Gesellschaft zu einem Anstieg des Reputationsrisikos führen. Die Mindestanforderungen an den Umgang mit Reputationsrisiken haben wir in eine Richtlinie integriert. Dabei bildet die Richtlinie die Grundlage für ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen beim Umgang mit Reputationsrisiken. Zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Reputationsrisiken haben wir einen Steuerungs- und Kontrollprozess eingerichtet. Zudem gibt es bei der ERGO Group AG ein "Reputation and Integrity Committee" (RIC). Auftrag des RIC ist, gemeldete (geschäftliche) Sachverhalte jedweder Fachbereiche der ERGO Group AG und ihrer Tochtergesellschaften, die potenzielle Reputationsrisiken darstellen, einer objektiven und einheitlichen Bewertung zuzuführen. Dies kann auf Veranlassung des Vorstandes oder anderer Fachbereiche (nach Vorevaluation durch die zuständigen Bereiche Compliance, Integriertes Risikomanagement oder Business Developement) geschehen. Strategische Risiken Wir bezeichnen strategische Risiken als Risiken aus sich im Nachhinein als falsch herausstellenden Geschäftsentscheidungen bzw. der schlechten Umsetzung von bereits getroffenen Entscheidungen. Wir bilden auch die mangelnde Anpassungsfähigkeit an die Veränderungen in der Umwelt des Unternehmens in den strategischen Risiken ab. Strategische Risiken beziehen sich auf die vorhandenen und neuen Erfolgspotenziale. Sie treten oft mit einem zeitlichen Vorlauf, aber auch im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Wir begegnen den strategischen Risiken, indem wir strategische Entscheidungsprozesse und Risikomanagement miteinander verzahnen. Dies umfasst kulturelle wie organisatorische Aspekte. Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung strategischer Risiken haben wir einen regelmäßig wiederkehrenden Prozess, bestehend aus strategischem Dialog und jährlicher Planung, etabliert. Bei der Identifikation und Bewertung strategischer Risiken verfolgen wir einen qualitativen Ansatz. Zudem greift das ERGO Strategieprogramm die strategischen Risiken auf und trägt somit zur Minimierung ebendieser bei. Das Anfang 2021 als Teil der "Munich Re Ambition 2025" gestartete neue ERGO Strategieprogramm befindet sich im vierten Jahr seiner Umsetzung. Der strategische Fokus liegt auf profitablem Wachstum. Dazu möchte die ERGO Group u.a. ihre Marktposition und Profitabilität in Deutschland verbessern und im internationalen Geschäft sowie im Bereich B2B2C und bei Direktangeboten wachsen. Auch die fortgesetzte Modernisierung der IT-Infrastruktur steht weiterhin im Fokus. Da unsere Gesellschaft das vertriebliche Neugeschäft eingestellt hat, liegt der Fokus für unsere Gesellschaft neben der fortgesetzten Modernisierung der IT-Infrastruktur insbesondere auf unserem Migrationsprojekt, das die Entwicklung einer neuen Verwaltungsplattform sowie die Übertragung unserer Versicherungsbestände zum Ziel hat. Entlang allen Reporting-Perspektiven verläuft die Umsetzung der Strategiemaßnahmen insgesamt überwiegend planmäßig. Dabei begegnen wir vereinzelten Herausforderungen in der Umsetzung mit hoher Managementaufmerksamkeit. Emerging Risks Wir definieren Emerging Risks als Trends oder plötzlich eintretende Ereignisse, die sich durch ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre möglichen Auswirkungen auszeichnen. Emerging Risks stellen nicht nur Risiken dar, sondern können auch Chancen und Geschäftspotenziale mit sich bringen. Es ist daher wichtig, dass Emerging Risks ganzheitlich betrachtet werden. Auf ERGO Ebene setzen wir uns schwerpunktmäßig mit Emerging Risks aus Erstversicherungssicht auseinander. Themen, die für die ERGO Group oder unsere Gesellschaft relevant sind, werden näher analysiert und bewertet. In diesem Zusammenhang betrachten wir z.B. auch die langfristigen Auswirkungen eines sich verändernden Klimas auf unsere Gesellschaft (siehe hierzu auch risikokategorieübergreifende Inhalte). Sonstige Risiken Änderungen in der Auslegung des nationalen bzw. internationalen Steuerrechts könnten Risiken für die Branche und unsere Gesellschaft nach sich ziehen. Auch können einzelne Gerichtsurteile rechtliche Folgen für unsere Gesellschaft haben. Außerdem können sie sich auf unsere Reputation auswirken. Bei laufenden Prozessen beurteilen und bewerten wir mögliche daraus resultierende Verpflichtungen zeitnah. Werden dabei potenzielle monetäre Aufwendungen identifiziert, berücksichtigen wir diese umgehend durch die Bildung von Rückstellungen. Risikokategorieübergreifende Risiken Bestimmte Risiken oder Ereignisse können auf mehrere Risikokategorien gleichzeitig ausstrahlen und eine übergreifende Auswirkung haben. Im Folgenden behandeln wir Nachhaltigkeitsrisiken (inkl. Klimawandelrisiken), Inflation, den Krieg Russlands mit der Ukraine sowie den Israel-Gaza-Konflikt einschließlich der damit einhergehenden Folgen. Unter Nachhaltigkeitsrisiken verstehen wir alle Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Gesellschaft haben können. Diese Definition schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken sowie die Interdependenzen zwischen beiden Risiken mit ein. Physische Risiken ergeben sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Physische Risiken können auch indirekte Folgen haben. Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Wir betrachten Nachhaltigkeitsrisiken nicht als separate Risikokategorie, weil sie auf alle bekannten Risikoarten einwirken, und adressieren diese innerhalb der bestehenden Risikokategorien. Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte nicht nur in unserem Risikomanagement-Kreislauf, sondern auch in unserem Geschäftsbetrieb, unserem versicherungstechnischen Kerngeschäft sowie unserem Anlageportfolio. So bestehen z.B. Ausschlusskriterien bei Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen. Darüber hinaus haben wir potenzielle Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas anhand theoretischer Szenarien untersucht. Unsere Analyse umfasst sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Zeithorizonte. Klimawandelrisiken könnten sich potenziell auf das versicherungstechnische Risiko, das Marktrisiko, das Kreditrisiko, das operationelle Risiko, das Reputationsrisiko sowie das strategische Risiko auswirken. Für unsere Gesellschaft beurteilen wir aus heutiger Sicht und auf Basis aktueller Erkenntnisse die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas unter Berücksichtigung bestehender sowie künftig erwartbarer Anpassungsmaßnahmen als nicht wesentlich. Wir begründen dies damit, dass die Auswirkungen des Klimawandels eher langfristig im Bestand sichtbar werden würden und unsere (Risikomanagement-)Prozesse derart ausgestaltet sind, dass wir sachgerecht auf die Risiken eines sich wandelnden Klimas reagieren können. Dennoch könnten aus dem Klimawandel resultierende wetterbedingte Extremereignisse zu temporären Verwerfungen einzelner Finanztitel führen. Diese möglichen Auswirkungen können durch die Diversifikation der Kapitalanlagen kurzfristig ausgeglichen werden. Die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesellschaft beobachten wir weiterhin und führen auch zukünftig weitere Analysen durch. Der anhaltende Krieg Russlands mit der Ukraine kann je nach Verlauf weiteren Einfluss auf die Risikosituation der Gesellschaft haben. Des Weiteren können auch andere geopolitische Konflikte oder kriegerische Auseinandersetzungen potenziellen Einfluss auf die Risikosituation unserer Gesellschaft nehmen. Hier ist insbesondere der Anfang Oktober 2023 ausgebrochene Israel-Gaza-Konflikt zu nennen. Dieser könnte im Falle einer Eskalation der Angriffshandlungen oder eines militärischen Eingreifens weiterer Staaten des Nahen Ostens erhebliche direkte und indirekte Auswirkungen auf die internationale Wirtschaft haben. Für unsere Gesellschaft könnten sich sowohl durch den Krieg Russlands mit der Ukraine als auch durch den Israel-Gaza-Konflikt mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf das Marktrisiko, das Kreditrisiko und weiter auf die operationellen Risiken (wie Cyberrisiken) ergeben. Wertpapiere russischer Emittenten werden von unserer Gesellschaft nicht gehalten. Der Bestand an Investments hinsichtlich ukrainischer bzw. israelischer Emittenten ist - gemessen am Gesamtportfolio - weiterhin sehr gering und hat bei Ausfall der Emittenten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzlage der Gesellschaft. Dennoch könnten Kriege bzw. militärische Konflikte zu einer längeren Phase der Unsicherheit und Volatilität an den Kapitalmärkten führen. Der weiterhin erwarteten volatilen Marktentwicklung tragen wir mit einer ausgewogen ausgerichteten Anlagestrategie Rechnung. Die Gesellschaft zeichnet weiterhin kein versicherungstechnisches Geschäft in den betroffenen Ländern. Die globalen ökonomischen Folgen des Krieges Russlands mit der Ukraine sowie der Israel-Gaza-Konflikt haben bislang keine wesentlichen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gesellschaft. Im Jahr 2022 war die Inflation stark angestiegen. Im Jahr 2023 ergab sich jedoch gegenüber dem hohen Niveau ein Rückgang. Allerdings liegt die Inflationsrate zum aktuellen Zeitpunkt immer noch über dem von der EZB ausgegebenen mittelfristigen Ziel von 2 %. Bei einer anhaltenden und hohen Inflation kann sich diese negativ auf das Kostenergebnis auswirken. Bezogen auf die Versicherungstechnik besteht allerdings durch fest vereinbarte Versicherungssummen kein Einfluss auf Versicherungsleistungen. Sekundäreffekte auf das Stornoverhalten sind bei länger anhaltender hoher Inflation allerdings nicht auszuschließen. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Die Gesellschaft verfügt über eine stabile Eigenmittelausstattung und über eine hohe Bonität des Kapitalanlageportfolios. Die Gesellschaft zeigt eine Überdeckung der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Solvenzkapitalanforderungen. Dabei wendet die Gesellschaft die Übergangsmaßnahme gemäß § 352 Abs. 1 VAG an. Im Rahmen unseres Kapitalmanagement-Prozesses stellen wir eine nachhaltig hinreichende Solvabilitätsbedeckung sicher, insbesondere zum Ende der Anwendung der Übergangsmaßnahme. Weiter macht die Gesellschaft von der Volatilitätsanpassung gemäß § 82 VAG Gebrauch. Mit dem Bericht über Solvabilität und Finanzlage informieren wir die Öffentlichkeit einmal jährlich ausführlich über unsere Solvabilitätssituation. Zudem liegt die Bedeckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen durch das Sicherungsvermögen nach Buchwerten über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Auf Marktwertbasis lag allerdings zum Bilanzstichtag eine Unterdeckung vor. Ursächlich hierfür waren die Kapitalmarktentwicklungen. Wir gehen gleichwohl davon aus, dass die Unterdeckung temporär ist und die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern gewährleistet ist. Die weitere Entwicklung wird im Rahmen des Risikomanagement-Systems laufend eng begleitet. Falls erforderlich, ergreifen wir geeignete Maßnahmen. Wir verfügen über ein Risikomanagement-System, welches in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist. Das Risikomanagement-System ist so ausgestaltet, dass es sämtliche Risikokategorien des Versicherungsunternehmens umfasst. Durch die implementierten Strukturen und Prozesse erkennen wir Risikoentwicklungen frühzeitig und leiten diese der Risikosteuerung zu. Zusammenfassend stellen wir fest, dass der Bestand der Gesellschaft und die Interessen der Versicherungsnehmer zu keinem Zeitpunkt gefährdet waren. Uns sind derzeit auf Basis der aktuellen Informationen keine Entwicklungen bekannt, die eine solche Bestandsgefährdung herbeiführen könnten. Erhöhte Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der weiteren Entwicklung externer Faktoren und ihrer unmittelbaren und mittelbaren sowie potenziell kumulierten Auswirkungen auf die Risikosituation der Gesellschaft. Insbesondere von Bedeutung sind hier der Krieg Russlands mit der Ukraine, der Israel-Gaza-Konflikt sowie die Inflation. Daher werden die Entwicklungen überwacht und regelmäßig sowie ggf. auch ad hoc analysiert. Falls erforderlich, werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus ist uns zum aktuellen Zeitpunkt keine Entwicklung bekannt, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig negativ beeinflussen könnte. Insgesamt betrachten wir die Risikosituation der Gesellschaft auf Basis der aktuellen Informationen als tragfähig und weitestgehend kontrolliert. Chancenbericht Als großer Lebensversicherer betreibt die Victoria Leben ein breites Spektrum an privaten und betrieblichen Altersvorsorgeprodukten. Entsprechend vielfältig sind die Chancen und Risiken für unser Geschäft. Im Prognosebericht geben wir einen Überblick darüber, wie sich unser Geschäft unter den sich abzeichnenden Rahmenbedingungen voraussichtlich entwickeln wird. Dabei versuchen wir uns so weit wie möglich auf langfristig wirksame Trends einzustellen. Überraschende und unvorhergesehene Entwicklungen können wir jedoch niemals ganz ausschließen. Um uns vor Risiken zu schützen, haben wir ein Risikomanagement-System etabliert, welches in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist. Im Kapitel Risikobericht beschreiben wir dies ausführlich. Wenn sich die für uns wichtigen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser entwickeln als angenommen, eröffnen sich uns erweiterte Geschäftsmöglichkeiten. Geopolitische Entspannung, niedrigere Inflation sowie eine sich verbessernde wirtschaftliche Situation in Deutschland und in der Eurozone würden die Nachfrage nach Versicherungsschutz erhöhen. Wichtige Trends sind der technische Fortschritt, insbesondere das wichtige Thema Digitalisierung, der demografische Wandel, Klimaschutz und die Transformation des Energiesektors sowie Veränderungen des rechtlichen und regulatorischen Umfelds. Sie prägen den Versicherungsbedarf der Kunden und unser Angebot. IBM und die ERGO Group AG bauen eine leistungsfähige und marktführende Plattform für die Verwaltung von klassischen Lebensversicherungsbeständen auf. Erste Bestände wurden bereits migriert und werden nun auf der neuen Plattform verwaltet. In den kommenden Jahren soll der vollständige Versicherungsbestand unserer Gesellschaft sukzessive auf die neue Plattform übertragen werden. Die Migration auf die neue Plattform und die damit einhergehende Ablösung bisheriger Verwaltungssysteme haben zum Ziel, die Effizienz zu steigern. Darüber hinaus haben IBM und die ERGO Group AG ein Joint Venture für die Vermarktung von Third-Party-Administration (TPA) gegründet. Unter dem Markennamen Thipara GmbH sollen mittelfristig auch Lebensversicherungsbestände anderer Versicherungsunternehmen auf die neue Verwaltungsplattform migriert und anschließend effizient verwaltet werden. Wir nutzen die Potenziale der für uns tätigen Mitarbeiter und Vertriebspartner. Sie sichern unseren Erfolg mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement. Davon profitieren auch unsere Kunden. Ziel ist es, unser Qualitäts- und Leistungsniveau stetig auszubauen. Das eröffnet uns Chancen im Wettbewerb. Munich Re hat im Jahr 2021 für den Zeitraum bis 2025 ein neues Strategieprogramm aufgesetzt - Ambition 2025. Auch die Victoria Leben ist über die ERGO Group Teil dieses Programmes. Die ERGO Group legt Wert auf Nachhaltigkeit und verfolgt klare Ziele zur Reduktion von Emissionen im eigenen Geschäftsbetrieb, aus dem Versicherungsgeschäft und in Kapitalanlagen. Die gruppenweite Umsetzung wird maßgeblich durch die Abteilung für Nachhaltigkeit zentral gesteuert. Unseren Ressourcenverbrauch im operativen Geschäftsbetrieb steuern wir mit einem umfassenden Umweltmanagement und gleichen verbleibende Treibhausgas-Emissionen durch den Kauf von entsprechenden Zertifikaten aus. In der Kapitalanlage hat die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit eine große Bedeutung, insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels. Wir betrachten das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich und integrieren deshalb wesentliche ökologische, soziale und Governance-Aspekte (die sogenannten ESG-Aspekte) in unsere Anlageentscheidungen. Dies hilft uns dabei, über die klassische Finanzanalyse hinaus weitere Risiken und Chancen zu identifizieren. Wir sind überzeugt, dass dies zu langfristig verantwortlichen Investmententscheidungen führt. Unser Asset Manager MEAG verwendet jeweils mandatsspezifisch festgelegte ESG-Kriterien bei neuen Investmententscheidungen. Hierbei werden für Investments in Aktien und Unternehmensanleihen MSCI ESG-Ratings genutzt, sofern diese vorhanden sind. Für Staatsanleihen werden ESG-Länderratings von MSCI verwandt, wenn diese verfügbar sind. Prognosebericht Wir beurteilen und erläutern die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft nach bestem Wissen. Hierzu gehören die wesentlichen Chancen und Risiken. Die heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten berücksichtigen wir. Gleiches gilt auch für die erwarteten zukünftigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Um die Entwicklung zutreffend einschätzen zu können, analysieren wir deren Trends. Dabei nehmen wir auch ihre wesentlichen Einflussfaktoren in den Blick. Die genannten Grundlagen können sich in der Zukunft unerwartet verändern. Insgesamt können daher die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft und deren Ergebnisse wesentlich von den Prognosen abweichen. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Kapitalmarktentwicklung Die Weltwirtschaft dürfte 2024 nur schwach wachsen. Wir erwarten einen sanften Abschwung in den USA, d.h. schwächeres Wachstum als 2023, und einen schwachen Aufschwung in Europa, d.h. nur geringfügig stärkeres Wachstum als 2023. Straffe Geldpolitik und das infolge von zwei Jahren mit sehr hoher Inflation stark gestiegene Preisniveau dürften das Wirtschaftswachstum weiterhin dämpfen. Kräftiges Lohnwachstum und robuste Arbeitsmärkte sollten die Konjunktur jedoch stützen. Wir gehen davon aus, dass die Inflation in Deutschland weiter nachlässt, aber im Jahresdurchschnitt 2024 immer noch deutlich über dem Zentralbankziel von 2 % bleiben wird. Infolge der sinkenden Inflation könnten die Zentralbanken im Jahr 2024 dazu übergehen, die Geldpolitik zu normalisieren, indem sie damit beginnen, die Leitzinsen zu senken. Sowohl die Fed als auch die EZB werden zunächst aber vorsichtig agieren und die Inflationsdynamik weiterhin genau im Blick behalten. Der Druck für Anleiherenditen - insbesondere der Bundesanleihen und US-Staatsanleihen - nach oben dürfte in diesem Umfeld abnehmen, da sich das Wachstum voraussichtlich merklich verlangsamen oder nur langsam erholen wird. Das anhaltend hohe Inflations- und Leitzinsniveau sprechen allerdings gegen einen Zinsrückgang. Das fundamentale Umfeld ist positiv für Aktienmärkte, da die Inflation weiter sinken sollte und die Zentralbanken die Leitzinsen senken dürften. Aufgrund des schwachen Wachstumsbildes besteht für die Unternehmen aber das Risiko, dass die Gewinnentwicklung nach unten geht. Zudem haben sich in den letzten Jahren die relativen Bewertungen mit dem Renditeanstieg merklich verschlechtert. In Summe spricht dies für moderat steigende Aktienmärkte. Die Entwicklung der globalen Wirtschaft und der Kapitalmärkte ist vielfältigen Risiken ausgesetzt. Eine Eskalation geopolitischer Konflikte könnte zu wirtschaftlichen Einbrüchen führen. Außerdem könnte die straffe Geldpolitik die Finanzstabilität oder die Konjunktur stärker als erwartet beeinträchtigen, vor allem wenn sich die Inflation beispielsweise aufgrund höherer Lohnabschlüsse auf einem erhöhten Niveau verfestigen sollte. Auch könnte ein starker Anstieg der Energiepreise das Wachstum beeinträchtigen und die Inflation wieder anfachen. Die Lebensversicherung im Jahr 2024 Die Lebensversicherer bieten im aktuellen Marktumfeld den Kunden innovative Produkte an. Über diese können sie an positiven Entwicklungen der Kapitalmärkte partizipieren. Der Trend zur Digitalisierung wird nach wie vor anhalten. So ergänzen digitale Lösungen, wie z.B. der Online-Abschluss von Versicherungsverträgen, die traditionellen Wege zum Versicherungsschutz. Des Weiteren ermöglicht die fortschreitende Digitalisierung eine Optimierung von Verwaltungsprozessen. Zudem zeichnet sich in der Branche für klassische Versicherungsbestände ein Trend hin zu effizienteren Verwaltungsplattformen ab. Hierdurch ergeben sich langfristig Kostenvorteile. Nach der Prognose des GDV werden die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) im Jahr 2024 sowohl im Geschäft gegen laufenden Beitrag als auch im Geschäft gegen Einmalbeitrag nahezu unverändert zum Vorjahr bleiben. Die Überarbeitung des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts wird im Jahr 2024 weiter fortgeführt werden. Dies betrifft sowohl Erst- und Rückversicherungsunternehmen nach Solvency II als auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß EbAV II. Insbesondere nach der politischen Einigung innerhalb der Trilog-Verhandlungen im Zuge des Solvency II Reviews steht nun die technische Ausarbeitung der Änderungsrichtlinie an. Infolge des erhöhten Zinsniveaus empfiehlt die DAV, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von 0,25 % auf 1,0 % anzuheben. Damit der neue Höchstrechnungszins für alle Neukunden 2025 in Kraft treten kann, bedarf es im Jahr 2024 eines Beschlusses durch das Bundesministerium der Finanzen. Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage Für die Victoria Leben erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 ein mäßig verringertes Neugeschäftsbeitragsvolumen, dazu moderat abnehmende Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen. Als weiteres gehen wir von einem niedrigeren Kapitalanlageergebnis aus. Infolgedessen wird sich unserer Prognose nach der Rohüberschuss im Jahr 2024 merklich gegenüber dem Vorjahr verringern. Von diesem werden wir einen Großteil der RfB zuführen. Insgesamt erwarten wir, dass das Gesamtergebnis mäßig steigt.
Düsseldorf, 27. Februar 2024 Der Vorstand Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes im Jahr 2023 A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten. 1 Änderung des Anfangsbestandes durch Kursschwankungen B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
1 Änderung des Anfangsbestandes durch Kursschwankungen C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
1 Änderung des Anfangsbestandes durch Kursschwankungen D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
Betriebene Versicherungsarten Einzelversicherung
Kollektivversicherung
Zusatzversicherung
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Bestätigung des Verantwortlichen Aktuars Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C.II. und dem Posten D.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 23. Januar 2024 genehmigten Geschäftsplan *) berechnet worden. *) sowie unter Berücksichtigung der bis zum 21. Dezember 2023 zur Genehmigung eingereichten Änderungen von Geschäftsplänen
Düsseldorf, 27. Februar 2024 Dr. Siegfried Nobel Bestätigung des Treuhänders Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Düsseldorf, 27. Februar 2024 Andreas Sadlowski Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeines Wir weisen jede Zahl und Summe jeweils kaufmännisch gerundet aus. Kapitalanlagen Wir haben die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen, vermindert um plan- und außerplanmäßige Abschreibungen. Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB erfolgten maximal bis zur Höhe der um planmäßige Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern der Grund für den niedrigeren Wertansatz aus früheren Geschäftsjahren entfallen ist. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen haben wir mit den Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Wertansätzen bewertet. Abschreibungen haben wir gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB erfolgten höchstens bis zu den Anschaffungskosten, sofern der Grund für den niedrigeren Wertansatz aus früheren Geschäftsjahren entfallen ist. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Zeropapiere, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie die übrigen Ausleihungen haben wir zu Anschaffungskosten bewertet. Liegt eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vor, so werden diese mit dem Zeitwert bewertet. Differenzbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag haben wir jährlich unter Anwendung der kapitalmarktabhängigen Effektivzinsmethode amortisiert. Bei Endfälligkeit entsprechen die Bilanzwerte den Nennwerten. Die Namensschuldverschreibungen sind dagegen mit dem Nennbetrag bewertet. Agio- und Disagiobeträge haben wir durch aktive und passive Rechnungsabgrenzung über die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen verteilt. Abschreibungen haben wir gemäß § 341b Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip vorgenommen. Wertberichtigungen haben wir in ausreichender Höhe gebildet. Aktien, Anteile an Investmentvermögen, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere haben wir zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie sind mit einem niedrigeren Börsenkurs, Rücknahmepreis beziehungsweise dem beizulegenden Wert oder einem entsprechenden Renditekurs bewertet, soweit die wie Anlagevermögen gehaltenen Wertpapiere einer dauerhaften und die wie Umlaufvermögen geführten Wertpapiere auch einer vorübergehenden Wertminderung unterliegen. Für die Berechnung des beizulegenden Werts von Anteilen an Spezial-Investmentvermögen folgen wir dem fachlichen Hinweis des IDW Versicherungsfachausschusses zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB (IDW RS VFA 2). Der beizulegende Wert eines Anteilsscheins an einem Spezialfonds ergibt sich zum Zeitpunkt der Abschreibung aus der Summe der im Rahmen der Durchschau ermittelten beizulegenden Werte seiner Vermögensgegenstände und Schulden, geteilt durch die Anzahl der Anteilscheine. Dieser beizulegende Wert wird um potenzielle Zugänge fortgeschrieben. Bei Aktienbeständen gehen in die Ermittlung der beizulegenden Werte sowohl Ergebnisse von fundierten Analystenschätzungen als auch Marktwerte ein. Bei Rentenbeständen kommt als Vereinfachungsverfahren die Nominalwertmethode zum Einsatz, sofern die durchschnittlichen Anschaffungskosten der Schuldtitel im Fonds nicht über oder wesentlich unter den Nennwerten liegen. Ansonsten werden anstatt des Nominalwertes die fortgeführten Anschaffungskosten der Renten nach IFRS angesetzt. Liegt bei einem Rentenbestand eine dauerhafte Wertminderung aufgrund von Bonitätsproblemen des Emittenten vor, so wird der Marktwert als beizulegender Wert angesetzt. Wir haben von der Wahlmöglichkeit des § 341b Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, nach dem die zur dauernden Vermögensanlage bestimmten Wertpapiere nach den für Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden können. Zuschreibungen nehmen wir gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB höchstens bis zu den (fortgeführten) Anschaffungskosten vor. Aus Vorsichtsgründen stellt der Marktwert die Obergrenze für unsere Zuschreibung dar. Liegt der Buchwert über dem Marktwert und unter dem beizulegenden Wert, erfolgt daher keine Zuschreibung. Derivate haben wir grundsätzlich zu den Anschaffungskosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Ein Verpflichtungsüberhang wird durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte haben wir die Marktwerte am Bilanzstichtag herangezogen. Sofern keine Börsenkurse vorliegen, ergibt sich der beizulegende Zeitwert nach marktkonformen Bewertungsmethoden. Zins-Swaps und Devisentermingeschäfte werden nach der Barwertmethode bewertet. Die Bewertung von Swaptions erfolgt nach dem Black-Scholes-Optionspreismodell. Anfallende Aufwendungen und Erträge wurden miteinander verrechnet. Swaps wurden grundsätzlich zusammen mit den zugrunde liegenden Kapitalanlagen als Bewertungseinheit bilanziert. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Innerhalb der Bewertungseinheiten wird die Verrechnung zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft durchgeführt und die Bilanzwerte werden belassen. Die Einlagen bei Kreditinstituten sowie die Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft haben wir mit den Nennwerten angesetzt. Die anderen Kapitalanlagen haben wir zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 341b HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Einlagen im Cash Pool haben wir zum Nennwert bilanziert . Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen haben wir mit dem Zeitwert bewertet. Zeitwertermittlung Die Zeitwertermittlung der Kapitalanlagen haben wir wie folgt vorgenommen:
Forderungen Wir bilanzieren Forderungen grundsätzlich zum Nennwert, gegebenenfalls abzüglich geleisteter Tilgungen und unter Abzug von Einzelwertberichtigungen. Bei Forderungen an Versicherungsnehmer, -vertreter und an Mieter gibt es ein allgemeines Kreditrisiko. Hier nehmen wir pauschale Wertberichtigungen vor. Sonstige Vermögensgegenstände Die unter den Sachanlagen und Vorräten ausgewiesenen Gegenstände bewerten wir mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese haben wir um handelsrechtlich zulässige Abschreibungen gemindert. Geringwertige Vermögensgegenstände aktivierten wir analog § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten und schreiben diesen über fünf Jahre linear ab. Übrige Aktiva Wir haben die nicht einzeln erwähnten Aktivwerte mit den Nominalbeträgen angesetzt, soweit sie nicht um zulässige Wertberichtigungen vermindert wurden. Beitragsüberträge Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Geschäft haben wir nach Maßgabe des Jahrestages für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; die einschlägigen steuerlichen Vorschriften haben wir beachtet. Deckungsrückstellung Für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft haben wir die Deckungsrückstellung nach den handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Wir haben zukünftige Kosten implizit berücksichtigt. Die Teile der Deckungsrückstellung, für die der Kunde das Anlagerisiko trägt, haben wir einzelvertraglich berechnet. Dazu haben wir die retrospektive Methode angewendet. Die vorhandenen Anteilseinheiten bewerteten wir dabei zum Zeitwert am Bilanzstichtag. Ansonsten haben wir die prospektive Methode angewendet. Wenn es erforderlich war, stellten wir für beitragsfreie Versicherungen eine Verwaltungskostenrückstellung in die Deckungsrückstellung ein. Die Deckungsrückstellung haben wir nach den Rechnungslegungsvorschriften auf den Mindestrückkaufswert aufgefüllt. Diese Auffüllungsbeträge haben wir als Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern aktiviert. Bei Vermögensbildungsversicherungen sowie Versicherungen des Altbestandes haben wir dagegen die Unterschiedsbeträge zwischen der gesetzlich geforderten bzw. geschäftsplanmäßigen und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung aktiviert. Die einmaligen Abschlussaufwendungen beitragspflichtiger Versicherungen haben wir durch Zillmerung berücksichtigt. Im Wesentlichen wendeten wir folgende Zillmersätze bei den Einzelkapital- und Einzelrententarifen an:
Eine abweichende Kostensituation im Kollektivbereich und anderen Teilbeständen haben wir durch geringere Sätze berücksichtigt. Bei Tarifen mit einer Verteilung der Abschlussvergütungen über die Laufzeit haben wir die Deckungsrückstellung nicht gezillmert. Für Versicherungen des Altbestandes im Sinne von § 336 VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG haben wir die Deckungsrückstellung nach den geltenden Geschäftsplänen berechnet. Dies galt in gleicher Weise für Versicherungen des Zwischenbestandes im Sinne von § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (MindZV). Geschäftsplanänderungen, die beantragt aber noch nicht genehmigt sind, haben wir berücksichtigt. Für den Neubestand haben wir die Deckungsrückstellung nach den Grundsätzen gemäß § 143 VAG bestimmt. Für die Versicherungsbestände verwendeten wir im Wesentlichen folgende Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung:
1 Männer und Frauen mit Altersverschiebung 2 Männer und Frauen mit zusätzlicher Altersverschiebung 3 Aggregat mit Trendansatz zur Berücksichtigung der Sterblichkeitsverbesserung, Männer und Frauen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen: Während der Anwartschaft:
Während des Leistungsbezugs:
Seit dem Geschäftsjahr 2006 wenden wir bei der Kalkulation von Riester-Rentenversicherungen verschiedene Unisex-Sterbetafeln an. Da ihr Anteil an der Gesamtdeckungsrückstellung in Summe unter 2 % liegt, sind sie in der Aufstellung nicht enthalten. Auf die jeweiligen Rechnungszinsen entfallen die folgenden Anteile an der Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen Geschäfts:
In den Angaben zu den Zinsgenerationen sind die jeweiligen Zusatzreserven (Zinszusatzreserve und Zinsverstärkung) enthalten. Insgesamt machen die Zusatzreserven 15,3 % der Deckungsrückstellung aus. Der Referenzzinssatz im Sinne des § 5 Abs. 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) lag bei 1,57 %. Für alle Versicherungen des Altbestandes, deren Rechnungszins über dem Referenzzinssatz im Sinne der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) lag, nahmen wir eine Zinsverstärkung in Gestalt einer entsprechend erhöhten Deckungsrückstellung vor. Die Zinsverstärkung haben wir mit einem Rechnungszins von 1,57 % errechnet. Sie betrug zum Ende des Geschäftsjahres 385,6 (429,1) Mio. €. Für Versicherungen des Neubestandes, deren Rechnungszins über dem Referenzzinssatz lag, stellten wir die entsprechende Zinszusatzreserve. Die Zinszusatzreserve ist Teil der Deckungsrückstellung und beträgt 1.550,5 (1.610,8) Mio. €. Dabei haben wir Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten unter Beachtung der Erläuterung der BaFin zur Berechnung der Zinszusatzreserve vom 5. Oktober 2016 berücksichtigt. Wir stellten die Zinszusatzreserve in der gesetzlich vorgeschriebenen und benötigten Höhe. Für einzelne Teilbestände haben sich die Risiken aus Sterblichkeit, Invalidität und Pflege verändert. Wenn die Tafeln, die bei Vertragsabschluss galten, keine ausreichenden Sicherheiten mehr enthalten, haben wir zusätzliche Deckungsrückstellungen gestellt. Dabei haben wir die Veränderungen der Risikoverläufe in ausreichender Weise berücksichtigt. Bei Rentenversicherungen berechneten wir die Deckungsrückstellung entsprechend den Veröffentlichungen "Nachreservierung von Rentenversicherungen mit veralteten Rechnungsgrundlagen" in VerBAV 11/95 und "Neubewertung der Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsunternehmen für Rentenversicherungsverträge" in VerBaFin 1/2005. Hierbei haben wir über die tariflichen Rechnungsgrundlagen hinausgehend Sterbewahrscheinlichkeiten aus den Tafeln DAV 2004 R Bestand und DAV 2004 R B20 verwendet. Dabei haben wir bei den Berechnungen jeweils den tariflichen Zins verwendet. Bei den Berechnungen, die auf den Tafeln DAV 2004 R Bestand und DAV 2004 R B20 basieren, berücksichtigten wir Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten gemäß der VerBaFin 1/2005. Bei Renten- und Pensionsversicherungen, deren Beitragskalkulation auf einer Sterbetafel vor der Tafel DAV 1994 R basieren, haben wir zusätzlich Sterbewahrscheinlichkeiten aus genau dieser Tafel DAV 1994 R verwendet. Seit dem Geschäftsjahr 2015 rechneten wir für die Zeiten des Rentenbezuges mit einem Zinssatz von 4 %. Dies geschah in Abstimmung mit der Aufsicht. Ansonsten haben wir auch hier jeweils den tariflichen Zins verwandt. Die einzelvertragliche Deckungsrückstellung errechneten wir als ein gewichtetes Mittel. Dazu ermittelten wir die Rückstellungen basierend auf den Tafeln DAV 1994 R, DAV 2004 R Bestand und DAV 2004 R B20. Wenn bei Tarifen der Rechnungszinssatz oder Zillmersatz über den bei Abschluss gültigen Höchstsätzen lag, stellten wir die benötigte Deckungsrückstellung. Die Deckungsrückstellung der zugeteilten Bonusse bzw. Anlageversicherungen und Zusatzrenten aus der Überschussbeteiligung haben wir nach denselben Grundlagen wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung berechnet. Die Deckungsrückstellung für das in Rückdeckung übernommene Geschäft ergab sich aus den Abrechnungen der Vorversicherer. Wir haben Auswirkungen aus laufenden Prozessen zeitnah beurteilt und bewertet. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückkäufe berücksichtigt die zu erwartende Leistung einzeln. Für bis zur Bestandsfeststellung noch nicht bekannte Versicherungsfälle haben wir eine Spätschadenrückstellung unter Beachtung von § 341 g Abs. 1 und 2 HGB sowie § 26 Abs. 1 RechVersV gebildet. Mögliche Forderungen aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes zum Widerspruchs-, Widerrufs- und Rücktrittsrecht vom 7. Mai 2014 (AZ IV ZR 76/11), 17. Dezember 2014 (AZ IV ZR 260/11) und 20. Juli 2016 (AZ IV ZR 166/12) haben wir bei der Berechnung der Rückstellung angemessen berücksichtigt. Rückstellung für Beitragsrückerstattung Für die Schlussüberschussanteile zu Kapital- und Rentenversicherungen bildeten wir den Schlussüberschussanteilfonds innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diesen berechneten wir nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Berechnung erfolgte einzelvertraglich gemäß den Regelungen in § 28 RechVersV. Der dabei verwendete Zinsfuß beträgt 0,3 %. Die angewandten Sterbewahrscheinlichkeiten entsprachen den Beobachtungen in unserem Versicherungsbestand. Wir rechneten Stornowahrscheinlichkeiten nicht explizit ein, sondern berücksichtigten sie durch einen Zuschlag von bis zu 2 % zum Rechnungszinsfuß. Für Versicherungen mit einem Rechnungszins von 2,25 % berechneten wir den Schlussüberschussanteilfonds mithilfe des im Berechnungszeitpunkt erreichten Wertes der Schlussüberschussbeteiligung. Ebenso verfuhren wir für alle Rentenversicherungen mit der Sterbetafel DAV 2004 R. Schlussüberschussanteilfonds für Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, denen nicht die DAV-Tafeln 1997 I zugrunde liegen, berechneten wir nach denselben Grundsätzen wie bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen. Die angenommenen Ausscheidewahrscheinlichkeiten entsprachen den Beobachtungen in unserem Versicherungsbestand. Für die sonstigen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen legten wir bei der Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds die Höhe der im Berechnungszeitpunkt erreichten Anwartschaft auf den Schlussüberschussanteil zugrunde. Den für die Beteiligung an den Bewertungsreserven zu bildenden Mindestbetrag (Sockelbeteiligung) berücksichtigten wir bei der Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen bildeten wir gemäß dem voraussichtlichen zukünftigen Bedarf. Sie waren nur für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft erforderlich. Anteile der Rückversicherer Die Anteile der Rückversicherer für das selbst abgeschlossene wie für das in Rückdeckung übernommene Geschäft an den Bilanzpositionen Beitragsüberträge, Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, sonstige versicherungstechnische Rückstellungen und für die versicherungstechnischen Rückstellungen von Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungsnehmer das Anlagerisiko tragen, ermittelten wir nach Maßgabe der Rückversicherungsverträge. Konsortialgeschäft Bei Konsortialverträgen, zu denen uns die Bilanzangaben der führenden Versicherer nicht rechtzeitig vorlagen, wurden die entsprechenden Positionen durch geeignete Schätzverfahren ermittelt. Andere Rückstellungen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bilanzieren wir gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag und diskontiert. Im Zusammenhang mit der Passivierung von langfristigen Rückstellungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung die ermittelten Barwerte des Erfüllungsbetrages der sonstigen Rückstellungen unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen (Nettomethode). Die entsprechenden Abzinsungssätze lagen per 30. November 2023 zwischen 1,00 % und 1,49 % und entsprachen dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre für angenommene Restlaufzeiten bis zu zehn Jahren. Die Rückstellung für Vorruhestandsleistungen bilanzieren wir in Höhe des Barwerts der zukünftig zu erwartenden Leistungsverpflichtungen. Grundlagen waren ein Rechnungszins von 0,92 % und ein Gehaltstrend von 2,0 %. Die Rückstellung für Jubiläen berechnen wir nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Anwendung der "Heubeck Richttafel 2018 G" mit einem Zinssatz von 1,75 % und einem Gehaltstrend von 2,50 % - 2,75 %. Die ERGO Group AG hat mit unserer Gesellschaft den Schuldbeitritt zu Pensionszusagen vereinbart und bilanziert die dafür von uns erhaltenen Deckungsmittel sowie die Pensionsrückstellungen und erfüllt im Außenverhältnis sämtliche Pensionsverpflichtungen. Hierbei wurde das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, ausgeübt. Die Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr setzen wir gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag an. Übrige Passiva Die nicht einzeln erwähnten Passivwerte haben wir - soweit bekannt - mit den Nominalbeträgen, ansonsten mit den erwarteten Erfüllungsbeträgen bewertet. Latente Steuern Es besteht gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft zur ERGO Group AG. Die ERGO Group AG als Organträgerin hat in Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr aktive latente Steuern bilanziert. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung rechnen wir im Zugangszeitpunkt mit den gültigen Devisenkassamittelkursen um. Aktiva und Passiva, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, bewerten wir grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Bilanzierungsstetigkeit Victoria Leben schätzt für einen Rückversicherungsvertrag die Beiträge, Leistungen und Gebühren zu Beginn des Geschäftsjahres, da die Ist-Werte der zugrundeliegenden relevanten Parameter erst nach Ablauf des Geschäftsjahres vorliegen. Für das Jahr 2023 erfolgte für diesen Rückversicherungsvertrag die erforderliche True-up-Buchung zwecks eines periodengerechteren Ausweises noch im Berichtsjahr, während in den Vorjahren das True-up jeweils erst später im Verlauf des Folgejahres vorgenommen wurde. Eine Ergebniswirkung ergab sich hieraus nicht, da die abgegebenen Rückversicherungsbeiträge und die Anteile des Rückversicherers an den Versicherungsleistungen in gleichem Maße anzupassen waren. Soweit nicht anders erläutert, haben wir die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert beibehalten. Erläuterungen der Bilanz: Aktivseite Entwicklung der Aktivposten A.I., A.II. und A.III. im Geschäftsjahr 2023
A. Kapitalanlagen II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
1 Die Angaben beziehen sich auf den letzten verfügbaren Jahresabschluss. 2 Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Victoria Lebensversicherung AG, Düsseldorf. 3 Gründung bzw. Zugang im Jahr 2023, daher nur Ausweis des Grundkapitals. Zeitwerte der Kapitalanlagen Die Bewertungsmethoden sind im Anhang unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
1 unter Berücksichtigung von Agio/Disagio 2 unter Berücksichtigung von Zinsforderungen Die Gesamtsumme der fortgeführten Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 10.390.590 Tsd. €, die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts dieser Kapitalanlagen beträgt 9.710.581 Tsd. €. Daraus ergibt sich ein negativer Saldo von 680.009 Tsd. €. Die Anteile der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Werte werden monatlich neu ermittelt. In den oben genannten Angaben sind Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage dienen, mit einem Zeitwert von 5.356.503 Tsd. € und einem Bilanzwert von 6.254.782 Tsd. € enthalten. Anteile an Investmentvermögen Die Gesellschaft hält am 31. Dezember 2023 bei mehreren Investmentfonds Anteile von mehr als 10 %.
Für Investmentanteile wurden aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen wegen nur vorübergehender Wertminderung nicht vorgenommen. Die Wertminderung ist von vorübergehender Dauer, weil der Buchwert einem dauerhaft beizulegenden Wert entspricht, der auf der Meinung einer Mehrzahl unabhängiger externer Analysten beruht (MEAG-Verfahren). Unterbliebene Abschreibungen auf Finanzinstrumente Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht durchgeführt, sofern die Wertminderungen nur von vorübergehender Dauer sind. Dies betrifft folgende zu den Finanzanlagen des Direktbestandes gehörende Finanzinstrumente:
Bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wurden aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen wegen nur vorübergehender Wertminderung nicht vorgenommen. Die Wertminderung ist bei Inhaberschuldverschreibungen nur von vorübergehender Dauer, weil der Buchwert einem dauerhaft beizulegenden Wert entspricht, der auf der Meinung einer Mehrzahl unabhängiger externer Analysten beruht (MEAG-Verfahren). Bei den Sonstigen Ausleihungen, Hypotheken und Grundschuldforderungen ist die Wertminderung nur von vorübergehender Dauer, da es sich um zinsinduzierte Wertminderungen handelt, die bis zum Ende der Laufzeit wieder aufgeholt werden. Bonitätsbedingte Änderungen liegen nicht vor. Derivative Finanzinstrumente
Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten beträgt -1.630 Tsd. €. Bewertungseinheiten Am Bilanzstichtag bestanden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Mikrosicherungsbeziehungen.
III. 5. Andere Kapitalanlagen Die anderen Kapitalanlagen betreffen im Wesentlichen Einlagen aus Cash Pooling in Höhe von 257.329 Tsd. €. B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Die Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung setzten sich wie folgt zusammen:
Die hier ausgewiesenen Fondsanteile beinhalten in Höhe von 109.718 Tsd. € das geführte Konsortialgeschäft mit einem Eigenanteil in Höhe von 45.126 Tsd. €. Das Barguthaben in Höhe von 245 Tsd. € wurde zur Anlage im Januar 2024 reserviert. C. Forderungen Gebundene Aktivwerte Am 31. Dezember 2023 bestanden Verpfändungen bei den Sonstigen Forderungen in Höhe von 486 (485) Tsd. €. D. Sonstige Vermögensgegenstände III. Andere Vermögensgegenstände In diesem Posten sind u.a. vorausgezahlte Versicherungsleistungen in Höhe von 111.443 Tsd. € enthalten. E. Rechnungsabgrenzungsposten II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Hier wird im Wesentlichen das Agio auf Namensschuldverschreibungen in Höhe von 105.436 Tsd. € ausgewiesen. Erläuterungen der Bilanz: Passivseite A. Eigenkapital I. Eingefordertes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Bilanzstichtag 66.468 Tsd. € und ist eingeteilt in 13.000 auf den Namen lautende Stückaktien, wovon 9.000 voll eingezahlt und 4.000 jeweils zu einem Viertel eingezahlt sind. C. Versicherungstechnische Rückstellungen IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Die Rückstellung hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Bei der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer handelt es sich um vertragliche Beitragsrückerstattung. Die für 2024 erklärte Überschussbeteiligung ist in der Anlage zum Anhang zusammengestellt. Innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entfallen:
E. Andere Rückstellungen II. Sonstige Rückstellungen Die Position enthält im Wesentlichen Rückstellungen für:
G. Andere Verbindlichkeiten I.1. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern bestehen zum überwiegenden Teil aus den verzinslich angesammelten Überschussanteilen in Höhe von 285.094 Tsd. €. H. Rechnungsabgrenzungsposten Hier wird das Disagio auf Namensschuldverschreibungen in Höhe von 79.272 Tsd. € ausgewiesen. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 i.V.m. § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB wurden in Höhe von 3.544 Tsd. € vorgenommen. Einzelheiten zu den Abschreibungen zeigt die Übersicht im Anhang unter den Erläuterungen der Aktivseite der Bilanz. II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 1. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge betreffen in Höhe von 1 Tsd. € Erträge aus der Währungsumrechnung. 2. Sonstige Aufwendungen In den sonstigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 8 Tsd. € sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung für strukturelle Veränderungen in Höhe von 69 Tsd. € enthalten. 4. Außerordentliche Aufwendungen Die Ausübung des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 1 EG-HGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen bei der ERGO Group AG, mit der die Gesellschaft einen Schuldbeitritt vereinbart hat, auf maximal 15 Jahre zu verteilen, führt zu einem außerordentlichen Aufwand in Höhe von 263 Tsd. €. Der Rest resultiert aus BilMoG-Aufwendungen im Rahmen der Konzernverrechnung. Sonstige Angaben Garantievereinbarung Die ERGO Group AG übernahm mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 gegenüber der Victoria Leben die Garantie, für den Fall, dass die Eigenmittel der Victoria Leben zur Bedeckung der aufsichtsrechtlich geforderten Solvabilität nicht ausreichen, bis zu insgesamt 150 Mio. € als Zuzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Regelungen zur Globalen Mindestbesteuerung Zur einheitlichen Umsetzung von Regelungen zur Globalen Mindestbesteuerung innerhalb der Europäischen Union haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 15. Dezember 2022 auf eine gemeinsame Richtlinie geeinigt. Diese Richtlinie musste bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland traten diese Regelungen durch das Mindeststeuergesetz (MinStG) zum 1. Januar 2024 in Kraft. Eine etwaige Steuerbelastung nach diesem Gesetz träfe ab dem Geschäftsjahr 2024 allein die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München. Sofern solche etwaigen Mehrbelastungen von dieser in Zukunft umgelegt würden, wäre die Auswirkung auf die Gesellschaft allenfalls marginal. Erläuterungen zum in Rückdeckung gegebenen Lebensversicherungsgeschäft Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer und den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und an der Veränderung der Brutto-Deckungsrückstellung betrug 107.997 (75.348) Tsd. €. Mitarbeiterbezogene Angaben Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 wurden den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Bezüge in Höhe von 582 Tsd. € (Vorstand) beziehungsweise 13 Tsd. € (Aufsichtsrat) gewährt. Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der Gesellschaft 625 Tsd. €. Für laufende Pensionen und Anwartschaften für diesen Personenkreis hat die ERGO Group AG Pensionsrückstellungen in Höhe von 8.760 Tsd. € bilanziert. Daneben besteht aus der Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB ein noch nicht bilanzierter Betrag in Höhe von 102 Tsd. €. Für beide Beträge haftet unsere Gesellschaft mit. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar erfolgen befreiend im Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München (Munich Re), München. Zusätzliche Angaben
Gemäß § 11 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung werden wir auf der Internetseite www.ergo.de/Kundenueberschuesse im Laufe des Jahres Informationen über die Höhe und die Entstehung der Überschüsse veröffentlichen. Auch über die Beteiligung der Versicherten an den Erträgen wird an dieser Stelle informiert werden. Gesellschaftsorgane Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Edgar Jannott Aufsichtsrat Dr. Maximilian Happacher Vorsitzender Mitglied des Vorstands der ERGO International AG Dr. Sebastian Rapsch stellv. Vorsitzender, seit 15. Januar 2023 Mitglied des Vorstands der ERGO Deutschland AG Heiko Stüber Mitglied des Vorstands der ERGO Group AG Vorstand Martin Brown Sprecher Ressort Chief Financial Officer • Beschwerdemanagement • Facility Management • Recht • Spezialorganisation Leben (SOL) (bis 31. August 2023) • Aufsichtsbehörden und Verbände • Rechnungslegung & Reservierung IFRS • Controlling • Steuern • Beteiligungen • Geldwäsche-Risikomanagement (bis 31. März 2023) • Risikomanagement (Ausgliederungsbeauftragter) • Versicherungsmathematische Funktion (Ausgliederungsbeauftragter) • Credit- und Cashmanagement Joachim Fensch Ressort Operations und IT • Operations • Eingangsmanagement • Kunden- und Vertriebsservicecenter • Betrieb und Leistung Leben • IT • Produktmanagement pAV und bAV (bis 31. März 2023) • Datenschutz Christian Molt Ressort Unternehmensorganisation/-steuerung • Projekt Migration Leben Klassik (MLK) (seit 1. September 2023) • Revision (Ausgliederungsbeauftragter) • Unternehmensorganisation • Produktmanagement pAV und bAV (seit 1. April 2023) Dr. Siegfried Nobel Ressort Mathematik • Reservierung HGB • Aktuarielles Bestandsmanagement • Compliance (Ausgliederungsbeauftragter und seit 1. April 2023 verantwortliche Person für das Geldwäsche-Risikomanagement) Gruppenzugehörigkeit Die Victoria Lebensversicherung AG mit Sitz am ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf, wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 36441 geführt. Die ERGO Group AG, Düsseldorf, ist alleinige Aktionärin der Victoria Lebensversicherung AG. Die Mitteilung entsprechend § 20 Abs. 4 AktG liegt vor. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Munich Re), München, zum 31. Dezember 2023 einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss und -lagebericht der Munich Re sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Daneben sind sie auf der Internetseite der Munich Re verfügbar. Somit liegen die Voraussetzungen zur Befreiung unserer Gesellschaft von der Konzernrechnungslegungspflicht vor.
Düsseldorf, 27. Februar 2024 Der Vorstand Martin Brown Joachim Fensch Christian Molt Dr. Siegfried Nobel Anlage zum Anhang: Überschussbeteiligung Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Entstehung der Überschüsse Den Versicherungsschutz unserer Kunden müssen wir zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer gewährleisten können. Dafür bilden wir Deckungsrückstellungen. Diese berechnen wir mit vorsichtigen Annahmen über den Zins (sogenannter garantierter Rechnungszins), die Kosten und den Risikoverlauf. Die für die Rückstellungen erforderlichen Mittel legen wir am Kapitalmarkt an und erwirtschaften Kapitalerträge. Aus den Kapitalerträgen, den angelegten Mitteln und den Beiträgen erbringen wir die zugesagten Versicherungsleistungen. Zusätzlich decken wir damit die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge. Je größer unsere Kapitalerträge sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger wir arbeiten, desto größer sind die entstehenden Überschüsse. Diese geben wir in Form der Überschussbeteiligung überwiegend an unsere Kunden weiter. Die Überschussbeteiligung besteht aus laufenden Überschussanteilen und gegebenenfalls einem einmaligen Schlussüberschussanteil. Bei Vertragsbeendigung oder Rentenübergang sowie im Rentenbezug beteiligen wir den Kunden außerdem an den Bewertungsreserven. Trotz der vorsichtigen Annahmen kann es notwendig sein, die Deckungsrückstellung neu zu bewerten. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn die Lebenserwartung steigt. Wenn und soweit wir eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vornehmen müssen, kann die einzelne Versicherung zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung erhalten. Die Versicherung erhält diese zusätzlichen Zuführungen dann an Stelle der sich aus den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden Überschussanteile. Die vereinbarte Überschussbeteiligung können wir so lange aussetzen oder reduzieren, bis eine ausreichende Deckungsrückstellung erreicht ist. Eine Deckungsrückstellung ist ausreichend, wenn sie auch in Zukunft genügende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Leistung enthält. Ist der Überschussanteilsatz in diesem Jahr null, erhält eine einzelne Versicherung keine Überschussanteile. In diesem Fall nehmen wir so lange keine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung vor, bis der Überschussanteilsatz wieder positiv ist. Um eine entstehungsgerechte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, haben wir gleichartige Versicherungen in Bestandsgruppen oder Abrechnungsverbände zusammengefasst. Innerhalb dieser Bestandsgruppen und Abrechnungsverbände haben wir die Versicherungen in Gewinnverbände unterteilt. Dabei unterscheiden wir im Wesentlichen nach Risikoart (beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung) und Tarifgeneration. Verträge mit eigener Gewinnabrechnung sind in dieser Anlage zum Anhang nicht berücksichtigt. Verwendung der Überschüsse Wir führen den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu. Die Mittel der RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung unserer Kunden verwenden. Die RfB enthält mindestens die Überschussanteile, die wir im folgenden Geschäftsjahr planmäßig den Versicherungsnehmern gutschreiben. Darüber hinaus enthält die RfB die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Laufende Überschussanteile Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die einzelnen Bestandteile unterscheiden sich im Überschussanteilsatz und in der Bemessungsgröße. Der Vorstand legt die Überschussanteilsätze jährlich fest. Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile können unter anderem • vom Tarif, • von der vereinbarten Versicherungsdauer oder Aufschubzeit, • von der abgelaufenen Dauer und • von Alter und Geschlecht der versicherten Person abhängen. Die einzelnen Überschussanteile setzen wir im Verhältnis zur maßgebenden Größe fest. In der folgenden Tabelle zeigen wir einige Beispiele.
Die laufenden Überschussanteile schreiben wir zum Jahrestag des Versicherungsbeginns gut. Vertragsabhängig sind für die einzelnen Teile der laufenden Überschussbeteiligung eventuell Wartezeiten in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu beachten. Bei Versicherungen im Alters- und Hinterbliebenenrentenbezug fallen Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse an. An entstehenden Kosten- und Risikoüberschüssen beteiligen wir die Versicherungen über einen erhöhten Zinsüberschussanteilsatz im Rentenbezug. Schlussüberschussanteile Bei Vertragsbeendigung oder bei Beendigung der Aufschubzeit erhält ein großer Teil der Versicherungen einen Schlussüberschussanteil. Mit dem einmaligen Schlussüberschussanteil beteiligen wir die Kunden an solchen Überschüssen, die wir nicht schon durch die laufenden Überschussanteile zuteilen. Der Schlussüberschussanteil kann sich für die Tarifgenerationen und für Gewinnverbände in der Bemessungsgröße und in der Gültigkeit unterscheiden. Für die Schlussüberschussanteile wird tarifabhängig eine Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung bzw. zusätzliche Schlussüberschussbeteiligung geführt. Die Bemessungsgrößen für die Schlussüberschussbeteiligung können sich unter anderem auf Basis • des Deckungskapitals, • des Ansammlungsguthabens, • der Versicherungssumme oder • der Beitragssumme entwickeln. Grundsätzlich berechnen wir den Schlussüberschussanteil in Prozent der vertragsabhängigen Bemessungsgröße. Der Schlussüberschussanteil ist tarifabhängig für das 2024 beginnende Versicherungsjahr oder für das Kalenderjahr 2024 gültig. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor Ablauf oder vor Rentenbeginn erhält der Kunde einen gegebenenfalls reduzierten Schlussüberschussanteil. Vertragsabhängig sind für den Schlussüberschussanteil eventuell Wartezeiten in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu beachten. In diesen Fällen kann die Bemessungsgröße für die Berechnung des Schlussüberschussanteils von der Größe bei Ablauf beziehungsweise vereinbartem Rentenbeginn abweichen. Verwendung der Überschussanteile Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer können die laufenden Überschussanteile verwendet werden • zur Erhöhung der versicherten Leistungen durch Bildung zusätzlicher beitragsfreier Versicherungsleistungen (Bonus/Anlageversicherung), • zur verzinslichen Ansammlung, • zur Anlage in Fondsanteilen, • zur Verrechnung mit den Beiträgen, • zur Barausschüttung oder • zur Bildung einer Überschussrente. Die jeweils mögliche Verwendungsform der Überschussanteile ist tarifabhängig und in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Beteiligung an den Bewertungsreserven Seit dem 1.1.2008 beteiligen wir die Versicherungsnehmer von überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, direkt an den Bewertungsreserven der Victoria Lebensversicherung AG. Hierzu ermitteln wir monatlich die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (verteilungsfähige Bewertungsreserven). Die auf die einzelnen überschussberechtigten Verträge entfallenden Anteile an diesen verteilungsfähigen Bewertungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren zu. Zur Berechnung der Anteile bilden wir das Verhältnis aus Gesamtsumme der verteilungsfähigen Bewertungsreserven und Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller Versicherungen. Diesen Wert multiplizieren wir mit dem individuellen Bewertungsfaktor des einzelnen Versicherungsvertrages und dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 %. Zum 31.12.2023 beträgt die Gesamtsumme der verteilungsfähigen Bewertungsreserven 0 Euro und die Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller Versicherungen 111.182.426.571. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von (gerundet) 0,00000000 Euro. Diesen Wert multiplizieren wir mit dem aktuellen Bewertungsfaktor des jeweiligen Versicherungsvertrages und dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 %. Nicht enthalten in den genannten Größen sind laufende Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Familien- und Pflegerenten. Zu beachten ist, dass die genannten Größen nur für den Stichtag 31.12.2023 gelten. Bewertungsreserven können im Laufe eines Jahres starke Schwankungen aufweisen. Für die einzelne Versicherung gelten daher bei einem abweichenden Zuteilungszeitpunkt andere Werte. Bei Vertragsbeendigung innerhalb der Aufschubzeit oder bei Beendigung der Aufschubzeit wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zugeteilt. Fondsanteile sind unmittelbar an der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds beteiligt und erhalten daher keine zusätzliche Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten ermitteln wir die Beteiligung an den Bewertungsreserven jährlich wie oben beschrieben. Den ermittelten Betrag verwenden wir anteilig zur Erhöhung der versicherten Leistungen. Bei Fälligkeit einer vereinbarten Kapitalleistung teilen wir ebenfalls die Bewertungsreserven anteilig zu. Laufende Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Familien- und Pflegerenten erhalten eine pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die angegebenen Überschussanteilsätze für die Zuteilung 2024 berücksichtigen dabei die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Geschäftsjahres 2023. Schlussüberschussberechtigte kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen erhalten für die Beteiligung an den Bewertungsreserven einen Mindestbetrag (Sockelbeteiligung). Ausgenommen davon sind Pflegerenten-, Familienrenten-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Die Sockelbeteiligung berechnen wir bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen in der Aufschubzeit mit der gleichen Bemessungsgröße wie die Schlussüberschussbeteiligung. Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten ermitteln und verwenden wir die Sockelbeteiligung wie den Zinsüberschussanteil. Die Sockelbeteiligung kann höher als die jährlichen Anteile an den Bewertungsreserven sein. Die Differenz verrechnen wir dann mit zukünftigen Anteilen an den Bewertungsreserven, falls diese die Sockelbeteiligung übersteigen. Konsortialgeschäft Bei Tarifen des Konsortiums aus Victoria Lebensversicherung AG und ERGO Lebensversicherung AG weisen wir die gemischten Überschussanteilsätze aus. Diese berechnen wir unter Berücksichtigung der vom Konsortialpartner deklarierten Überschussanteilsätze. Überschussanteilsätze 2024 Für 2024 wird die Direktgutschrift ausgesetzt. Die Überschussanteilsätze für das 2024 beginnende Versicherungsjahr oder für das Kalenderjahr 2024 bzw. für Zuteilungen am Jahrestag der Versicherung in 2024 sind im folgenden Abschnitt zusammengestellt. Dabei bedeuten n Versicherungsdauer oder Aufschubzeit. Bei Versicherungen einiger Tarifgenerationen mit Vertragsänderungen oder planmäßiger Erhöhung der Versicherungsleistung legen wir eine durchschnittliche Dauer zugrunde. M Überschussanteilsatz für einen Mann als hauptversicherte Person, F Überschussanteilsatz für eine Frau als hauptversicherte Person, MM Überschussanteilsatz für zwei Männer als versicherte Personen, FF Überschussanteilsatz für zwei Frauen als versicherte Personen, MF Überschussanteilsatz für einen Mann und eine Frau als versicherte Personen. Die im folgenden Abschnitt genannten Bemessungsgrößen haben lediglich informatorischen Charakter. Maßgeblich sind in jedem Fall die in den jeweiligen Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen getroffenen Vereinbarungen sowie die relevanten Geschäftspläne. Weitere Informationen zur Überschussbeteiligung Über die Beteiligung der Versicherten an den Erträgen des Geschäftsjahres 2023 gemäß § 15 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung werden wir im Laufe des Jahres auf unserer Internetseite www.ergo.com/kundenueberschuesse informieren. Überschussanteilsätze
1 Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, erhält die einzelne Versicherung an Stelle der sich aus den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden Überschussanteile zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe. Die vereinbarte Überschussbeteiligung wird so lange ausgesetzt bzw. reduziert, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Rente enthält. 2 Die Bemessungsgröße für die zusätzliche Schlussüberschussbeteiligung beträgt höchstens 6 % der Versicherungssumme. 3 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die zugeteilten Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,475 % der Versicherungssumme festgesetzt. 4 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die zugeteilten Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,375 % der Versicherungssumme festgesetzt. 5 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die zugeteilten Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,625 % der Versicherungssumme festgesetzt. 6 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die zugeteilten Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,175 % der Versicherungssumme festgesetzt. 7 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die zugeteilten Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,375 % der Versicherungssumme festgesetzt. 8 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die zugeteilten Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,075 % der Versicherungssumme festgesetzt. 9 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die Überschussbeteiligung aus Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,175 % der Versicherungssumme festgesetzt. 10 Die Versicherungen erhalten bei Tod einen einmaligen Todesfallbonus, der die Überschussbeteiligung aus Zusatzsummen auf die Zusatzleistung auffüllt. Die Zusatzleistung wird auf 0,375 % der Versicherungssumme festgesetzt. Tarifverzeichnis
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Victoria Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Düsseldorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Victoria Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Victoria Lebensversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bewertung bestimmter nicht notierter Kapitalanlagen und Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Der Kapitalanlagenbestand der Gesellschaft enthält nicht notierte Kapitalanlagen, die sich vor allem aus Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen zusammensetzen. Die Bewertung erfolgt dabei nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB bzw. § 341c Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB. Daher werden sie entweder mit ihren Nominalwerten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten oder - im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung - mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Bewertung dieser Kapitalanlagen erfolgt unter Anwendung von finanzmathematischen Bewertungsverfahren. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird unter Ableitung der bewertungsrelevanten Faktoren (vor allem Zinsstrukturkurven und Spreads) aus im Wesentlichen von am Markt beobachtbaren Parametern vorgenommen und enthält Schätzungen und Annahmen. Geringfügige Änderungen der Annahmen sowie der verwendeten Verfahren können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der genannten Kapitalanlagen haben. Ferner übt der Vorstand der Gesellschaft Ermessensspielräume bei der Beurteilung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sowohl bei notierten als auch nicht notierten Kapitalanlagen aus, soweit sie wie Anlagevermögen bewertet werden. Dies betrifft neben den Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen auch solche Anteile an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die vom Vorstand der Gesellschaft nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet wurden. Aufgrund der Schätzungen und Annahmen bei der Ableitung der bewertungsrelevanten Parameter sowie der Sensitivität der Bewertung von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen auf diese Parameter (vor allem Zinsstrukturkurven und Spreads) besteht ein Risiko einer fehlerhaften Bewertung. Daraus und aus der unsicheren volkswirtschaftlichen Gesamtlage resultiert auch das Risiko, dass eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei den wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen nicht erkannt und eine notwendige Abschreibung nicht oder nicht in vollem Umfang erfasst wird. Da die genannten Kapitalanlagen zudem einen bedeutenden Anteil am gesamten Kapitalanlagenbestand ausmachen und daher ein Risiko wesentlich falscher Darstellungen im Jahresabschluss resultiert, handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Unsere Prüfung der Bewertung der Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen sowie der Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen haben wir im Wesentlichen wie folgt durchgeführt:
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene Spezialisten mit Kenntnissen der Finanzmathematik eingesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung bestimmter nicht notierter Kapitalanlagen und die Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen für die wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben zur Bewertung der nicht notierten Kapitalanlagen (einschließlich Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen) und zur Bestimmung von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen bei wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung erfolgt auf Basis der prospektiven Methode nach § 341f HGB sowie § 25 RechVersV (Barwert der zukünftigen Leistungen abzüglich Barwert der zukünftigen Beiträge). Die Brutto-Deckungsrückstellungen werden dabei tarifabhängig in einer Vielzahl von maschinellen und manuellen Berechnungsschritten ermittelt. Bei der Berechnung der Brutto-Deckungsrückstellung sind aufsichts- und handelsrechtliche Vorschriften sowie unternehmensindividuell abgeleitete Annahmen zu beachten. Dazu gehören vor allem Annahmen zur Biometrie (u.a. Sterblichkeit bzw. Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit), zur Ausübung von Versicherungsnehmeroptionen (Storno und Kapitalwahl), zu den Kosten und zur Verzinsung der versicherungstechnischen Verpflichtungen. Diese basieren zum einen auf den tariflichen Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation und zum anderen auf aktuellen Rechnungsgrundlagen. Letztere können sich aus rechtlichen Vorschriften ergeben, wie z.B. der Referenzzinssatz gemäß DeckRV oder aus Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), wie z.B. eine aktuellere Sterbetafel für das Langlebigkeitsrisiko. Insbesondere haben Versicherungsunternehmen bei der Bildung der Brutto-Deckungsrückstellung auch gegenüber den Versicherten eingegangene Zinsverpflichtungen zu berücksichtigen, sofern die derzeitigen oder zu erwartenden Erträge der Vermögenswerte des Unternehmens für die Deckung dieser Verpflichtungen nicht ausreichen ("Zinszusatzreserve" bzw. "Zinsverstärkung"). Diese werden als Teil der Brutto-Deckungsrückstellung ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Zinszusatzreserve und der Zinsverstärkung werden die Wahlrechte des BaFin-Schreibens "Erläuterungen zur Berechnung der Zinszusatzreserve für den Neubestand und der Dotierung der Zinsverstärkung für den Altbestand" vom 5. Oktober 2016 teilweise durch den Vorstand der Gesellschaft ausgeübt. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft setzen in diesem Zusammenhang Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten an, bei deren Festlegung Ermessensspielräume bestehen und Schätzungen vorgenommen werden. Ein weiteres Risiko besteht in den komplexen Anforderungen an die Bestandsführungssysteme, die vor dem Hintergrund der umfangreichen Berechnungen, der großen Anzahl von Tarifen und der langen Laufzeit der Versicherungsverträge mit unterschiedlichen Vertragszuständen zu Fehlern führen können, die Auswirkungen auf die Berechnung der Deckungsrückstellung haben. In diesem Zusammenhang bestehen zudem Risiken zur Vollständigkeit und Richtigkeit der Bestandsdaten für die Berechnung der Deckungsrückstellung aus der Migration der Versicherungsbestände in das neue Bestandsführungssystem "Life Factory". Aufgrund der Höhe der Deckungsrückstellung sowie der Ermessensspielräume und Schätzungen bei der Ermittlung der Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten sowie des Risikos fehlerhafter, der Berechnung zugrundeliegenden Datensätze erachten wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Die Prüfung der Brutto-Deckungsrückstellung haben wir im Wesentlichen wie folgt durchgeführt:
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene Spezialisten mit Kenntnissen der Versicherungsmathematik und der IT eingesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Deckungsrückstellung einschließlich der Zinszusatzreserve ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Die Angaben zu den Grundsätzen der Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung und der hierin enthaltenen Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrates, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Mai 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Victoria Lebensversicherung Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Horstkötter.
Köln, 11. März 2024 EY
GmbH & Co. KG
Dr. Horstkötter, Wirtschaftsprüfer Henkel, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsWir haben im Berichtsjahr die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und beratend begleitet. Hierzu haben wir uns durch Berichte des Vorstands über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft sowie über alle weiteren wichtigen Angelegenheiten unterrichten lassen. Darüber hinaus wurden die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie grundlegende Fragen der Geschäftsführung in zwei Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand eingehend besprochen. Prüfungsmaßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 S. 1 AktG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erforderlich. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Nach unserer eigenen Überprüfung haben wir den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und den Lagebericht sowie den Bericht des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats, an der auch der Abschlussprüfer teilgenommen hat, abschließend erörtert. Wir hatten keine Einwendungen zu erheben. Insbesondere sind uns keine Risiken bekannt geworden, denen im Jahresabschluss nicht ausreichend Rechnung getragen worden ist. Wir billigen den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der damit festgestellt ist. Auch der Verantwortliche Aktuar hat an der Bilanzsitzung teilgenommen und uns die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung vorgestellt. Einwendungen oder zusätzliche Anmerkungen haben wir auch insoweit nicht zu erheben. Die Besetzung der Gesellschaftsorgane während des Berichtszeitraums ist im Anhang zum Jahresabschluss dargestellt. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihre Leistungen, ihren tatkräftigen Einsatz und die im Berichtsjahr erzielten Erfolge.
Düsseldorf, 21. März 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Maximilian Happacher, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Sebastian Rapsch, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Heiko Stüber Der Jahresabschluss wurde mit Billigung des Aufsichtsrats am 21. März 2024 festgestellt. |
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