Elektro
Hardt GmbH
Niederbreitbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.210,00 |
8.698,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.209,00 |
8.697,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
95.295,96 |
120.627,20 |
| I.
Vorräte |
33.198,02 |
69.075,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.714,68 |
48.591,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.409,41 |
3.278,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.383,26 |
2.960,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.458,71 |
10.660,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.964,67 |
139.986,37 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.771,54 |
43.244,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Gewinnrücklagen |
30.461,88 |
32.638,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.527,37 |
-2.176,22 |
| B.
Rückstellungen |
3.744,62 |
2.795,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.448,51 |
93.947,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
32.457,01 |
69.868,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.991,50 |
24.079,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.964,67 |
139.986,37 |
Anhang
Bearbeitungshinweis:
(Version 11.21)
Die Dokumentvorlage wurde zur aktuellen Version
angepasst. Die Details der Änderungen entnehmen Sie
dem verlinkten Info-Datenbank Dok.-Nr. 1015880.
Diese Dokumentvorlage enthält die
vollumfänglichen Anforderungen nach dem BilRUG,
welches für Geschäftsjahre mit
Wirtschaftsjahresbeginn nach dem 31.12.2015 anzuwenden ist.
Für Dokumente mit Wirtschaftsjahr bis
einschließlich 2015 verwenden Sie bitte die
Anhangsvorlage "Anhang (vor BilRUG)".
(Der Bearbeitungshinweis kann über den
Bedingungsassistenten inaktiv gesetzt werden.)
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Im Falle einer erstmaligen Anwendung der neuen
Schwellenwerte zur Einstufung der Größenklassen
gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
sind zusätzliche Angaben zu machen. Diese sind in den
beiden nachfolgenden Texten anzugeben.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu
vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein
generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem
Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel
nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim
Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der
Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben
dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 3.409,41 EUR
(Vorjahr: 3.278,28 EUR).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 40.991,50 EUR (Vorjahr:
24.079,07 EUR).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Gemäß § 268 HGB sind die Beträge
der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr und größer einem Jahr bei jedem gesondert
ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen
Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht
zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass
diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen
sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim
Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der
Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben
dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
32.457,01 EUR (Vorjahr: 69.868,13 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
40.991,50 EUR (Vorjahr: 24.079,07 EUR).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Unterschrift der Geschäftsführung
Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der
vollständigen oder teilweisen Offenlegung des
Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben
sind, dass sie den für ihre Aufstellung
maßgeblichen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des
Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle
persönlich haftenden Gesellschafter) und das
Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.
Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an
den Bundesanzeiger können die erforderlichen
handschriftlichen Unterschriften durch die
maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt
werden, z.B. gez. Markus Mustermann.
Niederbreitbach,
16.11.2021
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gez. Jürgen Hardt
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2021 festgestellt.
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