Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 540463
Eingetragen
18.3.1982
Branche
Einzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie TankstellenHerstellung von Nutzkraftwagen und NutzkraftwagenmotorenSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Betrieb einer Kfz-Werkstätte nebst Tankstelle, insbesondere Fortführung der seitherigen Einzelfirma Anton Lutz in Donzdorf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Felix Ritter
seit 21.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Anton Lutz GmbH

Donzdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 244.602,70 229.535,17
I. Sachanlagen 219.432,00 206.849,00
II. Finanzanlagen 25.170,70 22.686,17
B. Umlaufvermögen 1.205.524,78 1.095.423,56
I. Vorräte 667.955,45 705.716,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 270.692,67 253.555,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 266.876,66 136.151,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.639,31 17.578,81
D. Aktive latente Steuern 730,00 820,00
Summe Aktiva 1.456.496,79 1.343.357,54

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 606.003,89 542.703,14
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 0,00 8.250,00
III. Bilanzgewinn 554.003,89 482.453,14
B. Rückstellungen 75.955,56 53.756,45
C. Verbindlichkeiten 774.537,34 746.897,95
Summe Passiva 1.456.496,79 1.343.357,54

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 202.293,76 € 0,00 € 212.557,38 € 0,00 €
Sonstige Vermögensgegenstände 68.398,91 € 0,00 € 40.998,31 € 0,00 €

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 52.056,34 € ausgewiesen (Vorjahr: 31.441,75 €).

Eigenkapital

Das Stammkapital von 52.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Der Pensionsrückstellung in Höhe von Euro 25.573,00 steht ein Anspruch aus Rückdeckungsversicherung in Höhe von Euro 47.114,00 gegenüber. Daher war dieser Posten nur saldiert auszuweisen.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen war hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen wurden von der Allianz Lebensversicherung AG berechnet, als Rechnungszinsfuß wurde 1,83 % angesetzt. Als Rententrend 0,00 % Erhöhung angenommen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz sowie dem 10-Jahres-durchschnittszinssatz beträgt im Jahr 2023 473,00 € und ist nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsge-sperrt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 774.537,34 € 774.537,34 € 746.897,95 € 746.897,95 €
Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit über
5 Jahren
Vorjahr davon mit Restlaufzeit über
5 Jahren
Verbindlichkeiten 0,00 € 0,00 €

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt 400.000,00 € durch Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung von Forderungen besichert.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen zur Rücknahme von Leasingfahrzeugen zum Ende der Vertragsdauer. Die Restwerte entsprechen dem voraussichtlichen Marktpreis der Fahrzeuge.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Felix Ritter.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 23.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Donzdorf, den 28.10.2024

Felix Ritter

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.10.2024.

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