Blitzableiterbau Endingen GmbH
Wyhl am
Kaiserstuhl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.008,00 |
15.887,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.008,00 |
15.887,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.607,71 |
58.641,66 |
| I.
Vorräte |
21.564,00 |
26.981,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.941,73 |
12.505,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.101,98 |
19.155,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.615,71 |
74.528,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.927,47 |
42.725,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.500,00 |
52.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
24.572,53 |
9.774,49 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.188,24 |
27.303,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.188,24 |
27.303,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.615,71 |
74.528,66 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
("BilMoG") und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 (2) Einführungsgesetz
zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) nicht angepasst.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der §§ 265, 266 und 275 HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Bilanz der
Blitzableiterbau Endingen GmbH zum 31.12.2009 und die
Änderungen der Betriebsprüfung per 31.12.2008
wurden als Bilanzvorträge in neue Rechnung
übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um plan-mäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren) wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter
Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Nettoforderungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbare Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie
folgt auf:
Rückstellung für Aufbewahrungspflicht EUR
1.000,00
Rückstellung für Abschlusskosten EUR
3.500,00
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
|
Restlaufzeit in Jahren
|
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bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
gesamt
|
Posten
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EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
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|
- gegenüber
Kreditinstituten
|
7.780,24
|
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7.780,24
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
650,67
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|
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650,67
|
- sonstige
Verbindlichkeiten
|
11.757,33
|
|
|
11.757,33
|
|
20.188,24
|
0,00
|
0,00
|
20.188,24
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Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Eventualverbindlichkeiten aus einem
Forderungsverzicht gegen Besserungsschein in Höhe von
200.000€.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei:
Herrn Bernd Falk.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Wyhl, den 08.09.2011
Bernd Falk -Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.09.2011 festgestellt.
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