Hygenox GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patric Bauer seit 6.10.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
die freischwimmer GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Firma die freischwimmer GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden. Der Jahresabschluß wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) 1 HGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 (8) 2 EGHGB nicht anzupassen. Es ergab sich aufgrund des Übergangs zum 01.01.2010 auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG kein außerordentliches Ergebnis. Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben. Bilanztechnischer Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.12.2010 eine buchtechnische Überschuldung in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages aus. Eine Überschuldung i.S.d. InsO liegt jedoch nicht vor, da Gläubiger die Nachrangigkeit deren Forderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt haben. Insoweit vermittelt der Jahresabschluss ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden § 284 (2) Nr. 1 HGB Der Jahresabschluss der die freischwimmer GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgten die Abschreibungen nach linearer Methode. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro § 284 (2) Nr. 2 HGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren. Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage § 284 (2) Nr. 3 HGB Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung. Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen § 268 (4) S. 2 HGB, § 268 (5) S. 3 HGB Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten § 284 (2) Nr. 5 HGB Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen: Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen gegenüber Gesellschaftern Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Eigenkapital: Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB Angaben hierzu entfallen, da das gezeichnete Kapital auf Euro lautet. Verbindlichkeiten: Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285 S. 1 Nr. 1 a HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind § 285 S. 1 Nr. 1b HGB Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren. An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse § 285 S. 1 Nr. 9 c HGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 (3) GmbHG Gegenüber dem(n) Gesellschafter(n) sind zum Bilanzstichtag erhaltene Gesellschafter-Darlehen in Höhe von EUR 35.880,11 passiviert. Haftungsverhältnisse: § 251 i.V.m. § 268 (7) HGB Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung § 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB Hierzu sind keine Angaben zu machen. Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB § 285 S. 1 Nr. 13 HGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden. Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen § 277 (3) S. 1 HGB Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. V. Sonstige Angaben: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 S. 1 Nr. 10 HGB Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Patric Bauer zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt. Weitere Angaben: Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insbesondere bezüglich des bilanziellen Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages Durch die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für Verbindlichkeiten an den Gesellschafter-Geschäftsführer liegt eine Überschuldung nach InsO nicht vor. Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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