EarthMag Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Michael Schnelker seit 17.7.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Vorname Name | 96.15% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 3.85% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Earthmag GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN (§ 264 Abs.1a HGB) Bei der EarthMag GmbH, Dortmund, Registergericht Dortmund, HRB 24977 handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2.1 Aufstellung und größenabhängige Erleichterungen Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und die Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2.2 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs.2 S.2 HGB) Die Vermögenslage, die Finanzlage und die Ertragslage ergeben sich direkt aus dem Jahresabschluss. 2.3 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 265 Abs.1 S.2 HGB) Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. 3. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN 3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 Nr.1 HGB) 3.1.1 Bilanzierungsmethoden (§ 246-251 HGB) a. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. b. Grundsätzlich sind Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Im Jahresabschluss sind keine gesetzlich bedingten Durchbrechungen des Verrechnungsverbots enthalten. c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. d. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. e. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB wurden, soweit erforderlich, gebildet. f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt. g. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. 3.1.2 Bewertungsmethoden (§ 252-256a HGB) a. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. b. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. c. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. d. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert waren, mit Ausnahme von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr (hierzu vgl. 3.1.2 g.) e. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter bis € 250,00 wurde von der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Bei der Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurde ein Abgang in Höhe der Abschreibungen unterstellt. Für die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter über € 250,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im Jahr des Zugangs und den 4 Folgejahren jeweils zu 1/5 wieder gewinnmindernd aufgelöst wird. Es wird unterstellt, das die im Sammelposten erfassten Wirtschaftsgüter bis zur vollständigen Auflösung des Sammelpostens im Betriebsvermögen verbleiben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei den unfertigen Leistungen erfolgte die Bewertung zu Herstellungskosten. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Es wurden Pauschalwertberichtigungen mit 1 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. f. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. g. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. 4. ANGABEN ZUR BILANZ 4.1 Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergibt sich aus folgendem Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr.2 HGB):
Am Abschlussstichtag waren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen weitestgehend durch Eigentumsvorbehalte gesichert. 4.2 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, wenn für die Beurteilung der Finanzlage bedeutend (§ 285 Nr.3a HGB) Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden am Abschlussstichtag folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung waren:
Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. 5. SONSTIGE ANGABEN 5.1 Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnahmer (§ 285 Nr.7 HGB) Während des Geschäftsjahrs waren durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt. 5.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
6. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES (§ 245 HGB) zum 31.12.2023
Dortmund, den 17.04.2025 Sascha Schnelker, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2025 festgestellt. |
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