Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
E.T.C. Bürosysteme GmbH
Johann-Sebastian-Bach-Straße 1A, 14624 Dallgow-Döberitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Corinna, geb. Voigtländer Rameil seit 22.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.T.C. Bürosysteme GmbHDallgow-DöberitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der E.T.C. Bürosysteme GmbH zum 31.12. 2013 wurde nach dem gesetzlichen Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 und 3 sowie § 275 Abs. 2 HGB unter gleichzeitiger Erläuterung im Anhang aufgestellt. Die Gesellschaft stellt ihren Jahresabschluss nach den Mindestgliederungen für kleine Kapitalgesellschaften, § 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB, auf. Eine Abänderung der Darstellung erfolgte im Vergleich zum Vorjahr unter Beachtung der handelsrechtlichen Änderungsvorschriften durch Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl I 2009, S. 1102) nicht. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. 2. Bilanzierungsmethoden Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB liegen nicht vor. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 3. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Vorräte (Bestand von Verbrauchs- und Instandhaltungsmaterial sowie sonstiges Material) wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen sowie das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden von der Auftraggeberin nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der in der Bilanzposition "sonstige Rückstellung" enthaltene Posten "Rückstellungen für Gewährleistungen und Kulanzen" folgt wirtschaftlich den Gewährleistungsverpflichtungen der Gesellschaft, die sich an der betrieblichen Leistung orientieren. Die Gesellschaft reicht in der Regel Verpflichtungen dieser Art für die Dauer von 3 Jahren aus. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft wurden mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 4. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Bilanzergebnis zum 31.12.2013 von 25.080,93 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorschlag zur Ergebnisverwendung (Billigung des vorliegenden Jahresabschlusses - § 328 Ziffer 1 Satz 2 HBG) erfolgte mit Wirkung zum 12.02.2015.
gez. Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.7.2014. |
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