ILock
Systems GmbH
Tuningen
Jahresabschluss zum 30.06.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2007
EUR |
30.6.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.375,00 |
2.497,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
330,00 |
503,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.045,00 |
1.994,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.937,12 |
35.290,73 |
| I.
Vorräte |
100,00 |
100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.015,81 |
33.529,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.821,31 |
1.660,94 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.586,21 |
15.960,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.898,33 |
53.747,89 |
Passiva
|
|
30.6.2007
EUR |
30.6.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Verlustvortrag |
46.637,67 |
41.103,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.626,05 |
5.533,84 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
780,00 |
1,00 |
| C.
Rückstellungen |
3.700,00 |
3.300,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
55.418,33 |
50.446,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.898,33 |
53.747,89 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2006/2007
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der ILock Systems GmbH
für das Geschäftsjahr 2006/2007 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr
keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den
Anhang werden insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288
HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den steuerlichen Bestimmungen. Über die angewandten
Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
3. Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. In dem zu
berichtenden Geschäftsjahr kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
4. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgt
zeitanteilig. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs.
2 EStG für geringwertige
Vermögensgegenstände wurde im Berichtsjahr kein
Gebrauch gemacht. Die geringwertigen
Vermögensgegenstände wurden vielmehr aktiviert
und auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
5. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden wegen
Geringfügigkeit geschätzt.
6. Unter den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden
fertige, noch nicht zur Abrechnung gelangte Arbeiten
erfasst. Diese wurden mit den entsprechenden
Rechnungsendpreisen bewertet.
7. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen
berücksichtigt worden. Es wurde eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % (= 200,00
€) des Nettoforderungsbestandes gebildet.
Rückstellungen
8.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten angesetzt. Die
Bemessung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des
Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten
9. Die passivierten
Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
10. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig.
Es kann über keine Änderungen der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden berichtet werden.
11. Die Darstellung eines
Anlagegitters wird nach § 274a Nr. 1 HGB
unterlassen.
12. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu
einem Jahr.
13. In der Bilanz sind Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2007 bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 938,36 € (Vorjahr: 938,36 €).
14. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor
Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
16. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
17. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine
Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
18. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2006/2007 von
- Herrn Arthos Weiss
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
78609 Tuningen, den 15.06.2008
......................................................
Arthos Weiss
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