Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 223188
Eingetragen
14.1.1992
Branche
Herstellung von gewirktem und gestricktem StoffHerstellung von technischen TextilienHerstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g.
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Garnen aller Art, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von synthetischen Garnen. Mischgarnen aller Art für Strickerei, Wirkerei und Weberei. Garnen für den technischen Bereich sowie von Handstrickgarnen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tamer Coskun
seit 8.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Otto Textil GmbH

Wendlingen am Neckar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

OTTO TEXTIL GMBH, WENDLINGEN A. N.

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 41.013,44 47
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.552,08 0
II. Sachanlagen 38.461,36 47
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.879.981,58 1.565
I. Vorräte 291.602,52 406
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 362.965,05 420
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.225.414,01 739
1.920.995,02 1.612

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. EIGENKAPITAL 1.422.409,28 1.156
I. Gezeichnetes Kapital 511.291,88 511
II. Kapitalrücklage 500.000,00 500
III. Gewinnrücklagen 76.345,98 50
IV. Bilanzgewinn 334.771,42 95
B. RÜCKSTELLUNGEN 493.155,00 445
C. VERBINDLICHKEITEN 5.430,74 11
- davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
1.920.995,02 1.612

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

OTTO TEXTIL GMBH, WENDLINGEN A. N.

I. Allgemeine Angaben

Die Otto Textil GmbH, Wendlingen a. N. hat ihren Sitz in Wendlingen a. N. und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer HRB 223188 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist am Abschlussstichtag der Größenklasse für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 (1) HGB zuzuordnen.

Die im vorangegangenen Geschäftsjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt.

Die Gesellschaft wird seit der Einstellung der Produktion im Geschäftsjahr 2020 primär auf Basis eines Converting-Geschäftsmodells und somit weiterhin im textilindustriellen Sektor weitergeführt, d.h. es werden eigenentwickelte Garne und Zwirne durch beauftragte Lohnveredeler produziert und dann vorwiegend an Bestandskunden vertrieben. Daneben handelt die Gesellschaft mit Textilerzeugnissen und bietet technische Beratungsleistungen für die Textilindustrie, vorwiegend im Segment der Garnherstellung, an.

II. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Sachanlagen

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen auf die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

2. Vorräte

Rohstoffe werden zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt.

Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Zur Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird das Verbrauchsfolge- verfahren nach der Fifo-Methode angewendet, insoweit die tatsächliche Verbrauchsfolge im Einzelfall davon nicht abweicht.

Soweit erforderlich erfolgen individuelle und pauschale Wertabschläge.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen sind zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen ausgewiesen.

Unverzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt.

4. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

5. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Dabei werden die Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der jeweiligen Periode aufgezinst.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

7. Grundlagen für die Umrechnung von Währungsposten

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Kurs am Entstehungstag.

Soweit erforderlich wurde grundsätzlich eine Abwertung auf den jeweils ungünstigeren Kurs am Abschlussstichtag vorgenommen.

Bei einer Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten von einem Jahr oder weniger wurden §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angewendet. Diese wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet (§ 256a Satz 1 HGB).

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Forderungen

Die Forderungen in den sonstigen Vermögensgegenständen haben i. H. v. EUR 552,20 (Vorjahr TEUR 1) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche übrige Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist vollständig einbezahlt und beträgt unverändert DEM 1.000.000,00 (EUR 511.291,88).

In die "Satzungsmäßige Rücklagen", denen laut Gesellschaftervertrag jeweils 10 % des positiven Jahresergebnisses zuzuführen ist, bis 20 % des Stammkapitals erreicht werden, sind für das Berichtsjahr EUR 26.607,47 (Vorjahr EUR 22.221,51) zugeführt worden.

Es ergibt sich folgende Entwicklung des Eigenkapitals:

Stand 31.12.2022
EUR
Zugänge/ Entnahmen
EUR
Jahresergebnis 2023
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Gezeichnetes Kapital 511.291,88 0,00 0,00 511.291,88
II. Kapitalrücklage 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00
III. Gewinnrücklagen
Satzungsmäßige Rücklagen 49.738,51 0,00 26.607,47 76.345,98
Verlustvortrag -104.689,37 199.993,61 0,00 95.304,24
Jahresergebnis 222.215,12 -222.215,12 266.074,65 266.074,65
Zuweisung
satzungsmäßige Rücklagen -22.221,51 22.221,51 -26.607,47 -26.607,47
IV. Bilanzgewinn/-verlust 95.304,24 0,00 239.467,18 334.771,42
1.156.334,63 0,00 266.074,65 1.422.409,28

(Jahresergebnis: Jahresüberschuss +, Jahresfehlbetrag -)

3. Pensionsrückstellungen

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 1.1.2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 76.071,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also EUR 5.072,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" ausgewiesen. Danach beträgt die Unterdeckung der Pensionsrückstellungen noch EUR 5.063,00 (Vorjahr EUR 10.135,00).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 993,00 (Vorjahr EUR 4.366,00).

Der Unterschiedsbetrag i. S. d. § 253 Abs. 6 Satz 1 und 2 HGB ist ausschüttungsgesperrt.

4. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gesamt
TEUR
Davon im folgenden Geschäftsjahr fällig
TEUR
Aus Dienstleistungsverträgen 14 14
Aus Mietverträgen 3 3
17 17

Von den finanziellen Verpflichtungen bestehen TEUR 17 gegenüber verbundenen Unternehmen (davon im folgenden Geschäftsjahr fällig TEUR 17).

2. Ausschüttungssperre

Zum Bilanzstichtag unterliegt nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ein Gesamtbetrag i. H. v. EUR 993,00 der Ausschüttungssperre. Auf die Erläuterungen unter III. 3 "Pensionsrückstellungen" wird verwiesen.

3. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr im Durchschnitt 3 (Vorjahr 2) Arbeitnehmer.

 

Wendlingen a. N., den 16. August 2024

Otto Textil GmbH

Tamer Coskun, Geschäftsführer

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 17. Oktober 2024.

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