Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 6493
Eingetragen
26.4.2017
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
Der Vertrieb von Metall-Halbzeugen und bearbeiteten Metallteilen sowie Bürodienstleistungen, die Hausverwaltung und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Leiritz
seit 21.2.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.10%
49.90%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Georg Leiritz
Pappenheim
50.10%
Dominik Leiritz
Wemding
49.90%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DVB GmbH

Pappenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
1.4.2017
EUR
A. Anlagevermögen 837.375,82 0,00
I. Sachanlagen 0,00 0,00
II. Finanzanlagen 837.375,82 0,00
B. Umlaufvermögen 416.212,37 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.820,97 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 355.391,40 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.253.588,19 0,00

Passiva

31.12.2017
EUR
1.4.2017
EUR
A. Eigenkapital 39.266,03 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Gewinnvortrag 14.266,03 0,00
B. Rückstellungen 1.202.446,05 0,00
C. Verbindlichkeiten 11.876,11 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.876,11 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.253.588,19 0,00

Anhang




I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des BilRUG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264 ff. HGB auf.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden im Wesentlichen bei behalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.



II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf einen abweichenden Ansatz verzichtet.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter  planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).

Die immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übriger Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert
(§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur notwendigen Erfüllung benötigt wird.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. 



Forderungen

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00). In diesen Forderungen sich solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00 )enthalten.

Forderungen (bzw. langfristige Ausleihungen) gegen Gesellschafter betragen Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00).

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.



Eigenkapital

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Im Gewinnvortrag in das Folgejahr ist Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 0,00 Euro (Vj. Euro 0,00) enthalten.



Rückstellungen


Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für folgende Risiken gebildet:

Altersteilzeit EURO 1.188.662,98 (Vorjahr: EURO 0,00)
Personalkosten EURO 5.087,00 (Vorjahr: EURO 0,00)
Abschluss und Prüfung EURO 1.800,00 (Vorjahr: EURO 0,00)
Aufbewahrung von Unterlagen EURO 1.332,50 (Vorjahr: EURO 0,00)





Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EURO 0,00 (Vj. Euro 0,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EURO 5.886,20 (Vj. Euro 0,00) und resultieren aus dem Gesellschafterverrechnungskonto und einem ausgereichten Gesellschafterdarlehen. Die Verbindlichkeiten werden soweit sie langfristig gewährt werden verzinst. Die Rückzahlung ist variabel (Mitzugehörigkeitsvermerk). 

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr EURO    11.876,11  (Vj. EURO       0,00)
Verbindlichkeiten Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EURO             0,00  (Vj. EURO        0,00)
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre EURO             0,00  (Vj. EURO        0,00)



Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt: Euro 0,00



Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

  - der Begebung und Übertragung von Wechseln
  - Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
  - Gewährleistungsverträgen  

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.



IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der DVB GmbH durch den Geschäftsführer, Herrn Otto Leiritz, Ingenieur.

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die oben genannten Geschäftsführer ausgereichten Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit 0,00 % zu verzinsen und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 0 Jahren. Im laufenden Geschäftsjahr wurden hiervon insgesamt Euro 0,00 zurückgezahlt.

Der Abschluss wurde am 13. November 2018 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.



Pappenheim, den 13. November 2018

gez.  Otto Leiritz
 Geschäftsführer 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2018 festgestellt.

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