Emil Arntz GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Regina Erika Arning seit 5.12.2024 | Geschäftsführer |
Niklas Petersen seit 18.4.2024 | Prokura |
Frank-Peter Rinno seit 2.7.2015 | Prokura |
Konrad, Dipl.-Kfm. Ummen seit 29.1.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Optibelt Elastomer Solutions GmbHHöxterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Optibelt Elastomer Solutions
GmbH, Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRB 11373) wurde
nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach
den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei
der Aufstellung wurden daher die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch
genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind überwiegend im Anhang aufgeführt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im
Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden
im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw.
rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert
und planmäßig über die
voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf.
außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang
der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1
HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear über Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren
vorgenommen.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wird nicht in Anspruch genommen.
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit
abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger
und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Bei
degressiven Abschreibungen erfolgt ein
planmäßiger Übergang auf lineare
Abschreibungen, falls diese zu höheren
Abschreibungsbeträgen führen. Im Jahr des Zugangs
erfolgt die Abschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis).
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
das Sachanlagevermögen werden, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig um lineare Abschreibungen auf der
Grundlage der von der Finanzverwaltung
veröffentlichten AfA-Tabellen bzw. anderer
branchenüblichen Abschreibungstabellen vermindert.
Die Waren wurden mit Anschaffungskosten zum gleitenden
Durchschnitt unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften
Forderungen werden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-
und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die
nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen.
Aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten verbundener
Unternehmen werden saldiert dargestellt.
Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
so kann eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende
Steuerentlastung als aktive latente Steuer in der Bilanz
angesetzt werden (ist eine sich daraus insgesamt ergebende
Steuerbelastung als passive latente Steuer anzusetzen).
Allerdings wird vom Aktivierungswahlrecht nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht und auf den Ansatz
aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet.
Wesentliche Ursache für aktive latente Steuern sind
Bewertungsunterschiede bei den sonstigen
Rückstellungen.
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals
erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der
zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse.
Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus
Altersteilzeitvereinbarungen umfassen die Aufwendungen
für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in
der Freistellungsphase sowie Aufstockungsleistungen
für Anwärter. Diese Rückstellungen werden
entsprechend IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 3) vom 19. Juni
2013 gebildet. Die voraussichtlich zu leistenden
Beträge werden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelt und mit dem Barwert angesetzt.
Als Rechnungsgrundlagen für die
Altersteilzeitrückstellungen wurden die "Richttafeln
2018 G" von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins in
Höhe von 1,12 % gewählt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig. In den Forderungen
gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen von TEUR 14,6 (Vorjahr: TEUR
16,0) enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie enthalten
überwiegend Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR
88,0 (Vorjahr: TEUR 97,8) und Rückstellungen für
Tantieme in Höhe von TEUR 21,0 (Vorjahr: TEUR 25,2).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb
eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen sind
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber Gesellschaftern von TEUR 1,1 (Vorjahr: TEUR
30,1) enthalten. Außerdem sind in den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR
175,4 (Vorjahr: TEUR 215,4), Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen von TEUR 42,3 (Vorjahr: 9,7) und sonstige
Verbindlichkeiten von TEUR 1.740,6 (Vorjahr: TEUR 1.428,9)
enthalten.
V. Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
2023
Angestellte 6
gewerbliche Mitarbeiter 3
Gesamt 9
Sonstige finanzielle Verpflichtunge
n
Die Gesellschaft hat Büro- und Lagerflächen
von einem verbundenen Unternehmen auf unbestimmte Zeit
gemietet, die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr. Die
Kaltmiete beträgt in 2024 TEUR 5,7. Die weiteren
finanziellen Verpflichtungen, z. B. aus
Leasingverträgen, sind für die Beurteilung der
Finanzlage von untergeordneter Bedeutung und schränken
die künftigen Finanzierungsspielräume nicht
ein, sodass sich eine Angabe erübrigt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung setzte sich im
Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Dipl.-Kfm. Konrad Ummen, Beverungen
Dipl.-Handelslehrer Reinhold Mühlbeyer,
Tönisvorst
Die Geschäftsführer erhielten keine
Bezüge von der Gesellschaft. Vorschüsse und
Kredite wurden nicht gewährt.
Haftungsverhältnisse zugunsten der
Geschäftsführer wurden nicht eingegangen.
Beirat
Dem Beirat der Gesellschaft gehörten im
Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Dipl.-Kfm. Gunnar Ummen, Düsseldorf (Vorsitzender)
Steuerberaterin Birgit Becker, Nußdorf am Inn
M.A. Redakteur Robert Ummen, Berlin
Dipl.-Ing. Architekt Andreas Becker, Senden
Der Beirat erhielt keine Bezüge von der
Gesellschaft.
Konzernverhältnisse
Die Arntz Beteiligungs GmbH & Co. KG, Höxter,
stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss
auf (größter und kleinster
Konsolidierungskreis), in den die Gesellschaft einbezogen
wird. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister
offengelegt.
Höxter, 29. April 2024 Konrad Ummen Reinhold Mühlbeyer
Höxter, den 29. April 2024 gez. Konrad Ummen, gez. Reinhold Mühlbeyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Mai 2024 |
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