Optibelt Elastomer Solutions GmbH

Corveyer Allee 15, 37671 Höxter, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 11373
Eingetragen
29.1.2014
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit SchuhenGroßhandel mit sonstigen Maschinen
Gegenstand
Der Vertrieb und Großhandel von Elementen der Kautschukindustrie und weiteren Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Regina Erika Arning
seit 5.12.2024
Geschäftsführer
Niklas Petersen
seit 18.4.2024
Prokura
Frank-Peter Rinno
seit 2.7.2015
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Arntz Optibelt GmbH
Germany
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optibelt Elastomer Solutions GmbH

Höxter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

55.118,00

67.454,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.465.873,35

1.950.169,89

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.618.883,94

1.277.738,83

C. Rechnungsabgrenzungsposten

617,20

53,00

Summe Aktiva

3.140.492,49

3.295.415,72



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Kapitalrücklage

400.000,00

400.000,00

III. Gewinnvortrag

697.277,83

641.973,30

IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss

-248919,33

355.304,53

874.358,50

1.423.277,83

B. Rückstellungen

357.755,14

152.013,00

C. Verbindlichkeiten

1.908.378,85

1.720.124,89

-davon gegenüber Gesellschafter:

TEUR 1,1 (Vorjahr: TEUR 30,1)

Summe Passiva

3.140.492,49

3.295.415,72

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Optibelt Elastomer Solutions GmbH, Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRB 11373) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfol­gen­den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraus­sichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungs­kosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren vorgenommen.

Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht in Anspruch genommen.

Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungs­bedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Bei degressiven Abschreibungen erfolgt ein planmäßiger Übergang auf lineare Abschreibungen, falls diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis).

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sach­anlagevermögen werden, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig um lineare Abschreibungen auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung ver­öffentlichten AfA-Tabellen bzw. anderer branchenüblichen Abschreibungstabellen vermindert.

Die Waren wurden mit Anschaffungskosten zum gleitenden Durchschnitt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbe­schaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berück­sichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forde­rungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen werden saldiert dargestellt.

Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt werden (ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuer anzusetzen). Allerdings wird vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet. Wesentliche Ursache für aktive latente Steuern sind Bewertungsunterschiede bei den sonstigen Rückstellungen.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfassen die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase sowie Aufstockungs­leistungen für Anwärter. Diese Rückstellungen werden entsprechend IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 3) vom 19. Juni 2013 gebildet. Die voraussichtlich zu leistenden Beträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und mit dem Barwert angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen für die Altersteilzeitrückstellungen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins in Höhe von 1,12 % gewählt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 14,6 (Vorjahr: TEUR 16,0) enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie enthalten überwiegend Rückstellungen für Altersteilzeit­verpflichtungen in Höhe von TEUR 88,0 (Vorjahr: TEUR 97,8) und Rückstellungen für Tantieme in Höhe von TEUR 21,0 (Vorjahr: TEUR 25,2).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern von TEUR 1,1 (Vorjahr: TEUR 30,1) enthalten. Außerdem sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 175,4 (Vorjahr: TEUR 215,4), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 42,3 (Vorjahr: 9,7) und sonstige Verbindlichkeiten von TEUR 1.740,6 (Vorjahr: TEUR 1.428,9) enthalten.

V. Sonstige Angaben
Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:

2023

Angestellte 6

gewerbliche Mitarbeiter 3

Gesamt 9

Sonstige finanzielle Verpflichtunge n

Die Gesellschaft hat Büro- und Lagerflächen von einem verbundenen Unternehmen auf unbestimmte Zeit gemietet, die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Kaltmiete beträgt in 2024 TEUR 5,7. Die weiteren finanziellen Verpflichtungen, z. B. aus Leasingverträgen, sind für die Beurteilung der Finanzlage von untergeordneter Bedeutung und schränken die künftigen Finanzierungsspiel­räume nicht ein, sodass sich eine Angabe erübrigt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Dipl.-Kfm. Konrad Ummen, Beverungen

Dipl.-Handelslehrer Reinhold Mühlbeyer, Tönisvorst

Die Geschäftsführer erhielten keine Bezüge von der Gesellschaft. Vorschüsse und Kredite wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführer wurden nicht eingegangen.

Beirat

Dem Beirat der Gesellschaft gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:

Dipl.-Kfm. Gunnar Ummen, Düsseldorf (Vorsitzender)

Steuerberaterin Birgit Becker, Nußdorf am Inn

M.A. Redakteur Robert Ummen, Berlin

Dipl.-Ing. Architekt Andreas Becker, Senden

Der Beirat erhielt keine Bezüge von der Gesellschaft.

Konzernverhältnisse

Die Arntz Beteiligungs GmbH & Co. KG, Höxter, stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss auf (größter und kleinster Konsolidierungskreis), in den die Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

Höxter, 29. April 2024

Konrad Ummen Reinhold Mühlbeyer

 

Höxter, den 29. April 2024

gez. Konrad Ummen, gez. Reinhold Mühlbeyer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Mai 2024

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