AITASTIC Research & Consult AG
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Oftring seit 21.9.2021 | Vorstandsmitglied |
Rainer Helmut Dr. Mathes seit 23.7.2021 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AITASTIC AGBad KreuznachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Folgende Anhaltspunkte begründen Zweifel an der Unternehmensfortführung: Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Die Bilanzielle Überschuldung und die aktuelle Verlustsituation können Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit begründen und stellen ein bestandsgefährdendes Risiko nach § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar. Die Gesellschaft wird als stark wachsendes Start-Up auch in den Folgejahren noch Verluste erwirtschaften. Die Planungen sehen für 2026/2027 den Break Even vor. Zur Finanzierung bestehen zum Stichtag Aktionärsdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe von 2.095 TEUR, welche noch ein Volumen zum Abruf in 2024 von 905 TEUR vorsehen. Darüber hinaus erfolgt im Dezember 2024 eine Kapitalerhöhung mit der weitere Finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir haben den Jahresabschluss daher, trotz des Vorliegens einer bilanziellen Überschuldung, unter Annahme der Going Concern Prämisse gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird dahingehend ausgeübt, dass diese mit deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet werden. Entwicklungskosten werden aktiviert, sofern der angestrebte Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit entsteht und die Entwicklungskosten verlässlich zugerechnet werden können. Die Gesellschaft betreibt keine Grundlagenforschung. Die Herstellungskosten wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. 2a HGB bewertet, wobei Materialeinzel- und Materialgemeinkosten mangels Anfall nicht angesetzt wurden. Nach Betriebsbereitschaft werden die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Das Guthaben bei Kreditinsituten wurde zum Nominalwert angesetzt. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 100.000,00 Euro. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Fremdwährungsposten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. II. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. Angaben zur Bilanz I. Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 2.189.867,37 Euro enthalten. Hiebei handelt es sich um Darlehen eines Aktionärs von 2.095.000,00 Euro, Zinsen hierauf von 93.407,37 Euro sowie sonstige Verbindlichkeiten von 1.460,00 Euro. II. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang dargestellt. III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen Gesellschafter. IV. Eigenkapital Das Grundkapital in Höhe von 100.000,00 Euro ist eingeteilt in 100.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Ausgabe der Aktien ist zu dem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie erfolgt. Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 864 TEuro aus. Ein Aktionär hat der Gesellschaft drei Gesellschafterdarlehen von insgesamt 3.000 TEuro nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen gewährt: 1. Die Darlehen haben jeweils ein Darlehensvolumen von 1.000 TEuro. 2. Die Darlehen sind mit Zinssätzen zwischen 4 % p.a. und 12 % p.a. gewährt worden. 3. Die Darlehen sind mit jährlichen Tilgungsraten von 10% des Nominaldarlehensvertrages zu tilgen. Der Tilgunsbeginn ist bei Darlehen 1 der 1. Januar 2030, bei Darlehen 2 der 1. Januar 2028 und bei Darlehen 3 der 1. Januar 2026. 4. Der Darlehensgeber ist jeweils gemäß § 39 Abs. 2 InsO mit seinen Ansprüchen auf Tilgung hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurückgetreten (Qualifizierter Rangrücktritt). Zum Bilanzstichtag wurden von den gewährten Darlehen 2.095 TEuro abgerufen. V. Rückstellungen Die Steuerrückstellung in Höhe von 81 TEuro betrifft die nicht fällige Umsatzsteuer aus Umsatzerlösen. Die sonstigen Rückstellungen von 66 TEuro beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen von TEuro 47 sowie Rückstellungen für Abschluss und Prüfung von 18 TEuro. VI. Verbindlichkeiten Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Bad Kreuznach, 13.11.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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