Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 20134
Vorher
ADC Augendiagnostik GmbH
Eingetragen
8.10.2002
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnEinzelhandel mit sonstigen medizinischen und orthopädischen Artikeln
Gegenstand
Betrieb und Überlassung von Lasergeräten und Untersuchungsgeräten an Augenärzte; Tätigkeiten des Augenoptikers, Kosmetikers und Fußpflegers; Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten; Durchführung von Sauerstoffkuren, Magnetfeldkuren sowie Handel mit dazugehörigen Waren

Historie

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Management

NameRolle
Roy Dr.med. Drescher
seit 22.8.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ADC complete GmbH

Zwickau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   10.530,00   17.079
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte 5.076,60   4.435  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.108,72   9.624  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 89.901,59 99.086,91 42.439 56.498
C. Rechnungsabgrenzungsposten   356,00   347
Summe Aktiva   109.972,91   73.924

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000  
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 37.734,76   35.803  
III.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.552,82 64.287,58 1.932 62.735
B. Rückstellungen   3.234,00   3.738
C. Verbindlichkeiten   42.451,33   7.451
Summe Passiva   109.972,91   73.924

ANHANG zum 31.12.2011 zur Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Bilanzierungsmethoden

2.

Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

1.

Angaben zur Aktivseite

2.

Angaben zur Passivseite

3.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHGl

4.

Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.U.V.-Posten

1.

Abschreibungen auf den Firmenwert

2.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

3.

Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

1.

Anteilsbesitz

2.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

3.

Geschäftsführerorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HBG gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB).

6) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Posten der Bilanz

I. Angaben zur Aktivseite

1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Art der Forderung Gesamtbetrag
EUR
≤ 1 Jahr > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.355,50 3.355,50 0,00
Forderungen gegen verb. Unternehmen und/oder mit Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00 0,00
Ausstehende Einlg. und/oder eingef. Kapital/Nachschüsse 0,00 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 753,22 753,22 0,00
Summe 4.108,72 4.108,72 0,00

II. Angaben zur Passivseite

1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeiten (inkl. ohne RLZ-Vermerk) Gesamtbetrag
in EUR
davon ≤ 1 Jahr davon> 1 Jahr ≤ 5 Jahre davon> 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leis- tungen (inkl. LuL Gesellsch.) 907,81 907,81 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 1.094,07 1.094,07 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (ohne LuL) 38.753,64 38.753,64 0,00 0,00
übrige Verbindlichkeiten 1.695,81 1.695,81 0,00 0,00
Summe 42.451,33 42.451,33 0,00 0,00

3. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen € 0,00.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft schuldet dem Gesellschafter Dr. med. Roy Drescher aus erhaltenen Darlehen insgesamt EUR 38.753,64.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Posten erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 2% über dem Basiszinssatz.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angabe zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

keine

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

III. Bildung von Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Die Gesellschaft haftet nicht für andere Gesellschaften.

III. Geschäftsführerorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr

Wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von:

Herr Dr. med. Roy Drescher

 

Dr. med. Roy Drescher

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.09.2012

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