Puls
Technologies GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.380.624,88 |
1.405.415,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.877.319,88 |
1.400.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.305,00 |
1.415,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500.000,00 |
4.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
480.755,37 |
841.360,75 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
752.760,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.256,47 |
68.223,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
380.498,90 |
20.376,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
528,00 |
2.222,46 |
| Aktiva |
3.861.908,25 |
2.248.998,21 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.097.121,64 |
1.288.930,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
596.335,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.305.658,15 |
925.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
136.069,27 |
14.176,21 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
668.802,24 |
121.893,06 |
| B.
Rückstellungen |
53.171,83 |
24.490,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
711.614,78 |
935.577,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
711.614,78 |
935.577,48 |
| Passiva |
3.861.908,25 |
2.248.998,21 |
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
I.
Allgemeine Angaben
Die Puls Technologies GmbH hat ihren Sitz in Berlin und
ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts
Berlin (Charlottenburg) unter der Handelsregisternummer HRB
213245 B.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches; ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
und die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Personengesellschaft.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen
Gliederungsschemas.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert. Die Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Entgeltlich erworbene
Geschäfts- und Firmenwerte, deren
voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich
geschätzt werden kann, werden über eine
Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungswerten angesetzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände und die
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Als
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen
für Aufwendungen des nächsten Jahres oder weiterer
Jahre ausgewiesen, die bereits in dieser Periode geleistet
wurden.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen die nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbeträge für ungewisse
Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Bruttoanlagenspiegel
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Abschreibungen sind in der "Entwicklung des
Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2022"
(Anlage IV) dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die RestlaufzeitenderForderungen und sonstigen
Vermögensgegenständebetragen nicht mehr als ein
Jahr.
3.
Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern
beläuft sich auf 31.754,73 (Vj.: € 30.523,55)
4.
Angaben zu Restlaufzeitvermerke und Sicherungsrechten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt € 711.614,78
(Vj.: € 935.577,48).
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von € 9.398,95
(Vj. T€ 6) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von € 0,00
(Vj. T€ 0) enthalten.
5.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 681.355,93
(Vj.: € 298.478,59).
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
VI.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren (ohne
Geschäftsführer und Auszubildende) 7 Personen
beschäftigt.
2.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Die Gesellschaft hält einen Kommanditanteil an der
Montold SME Lending Fund GmbH & Co. KG, Berlin
| im Handelsregister
eingetragene Hafteinlage: € |
1.000,00 |
| Pflichteinlage (bedungene
Einlage): |
€ 500.000,00 |
Von der Pflichteinlage wurden per 31.12.2022 €
443.200,00 eingefordert und vollständig eingezahlt. Der
verbleibende Betrag in Höhe von € 56.800,00 wurde
im Jahr 2023 eingefordert und eingezahlt.
3.
Geschäftsführung
Zur alleinigen Geschäftsführerin ist Frau
Yulia Yaroslavtseva, Kauffrau, Berlin bestellt. Sie ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
4.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 29.07.2024
_____________________________
Yulia Yaroslavtseva
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2024
festgestellt. |