inno Hub RheinAhr GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Tykesson seit 26.11.2019 | Geschäftsführer |
Patrik Tykesson seit 27.4.2010 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
e-bility GmbHRemagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS 31. DEZEMBER 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die e-bility GmbH hat ihren Sitz in Remagen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HR B 22067 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). Das Gliederungsschema der Passiva wurde um den Posten "B. stille Beteiligungen" erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§252 Abs.1 Nr.2 HGB). Der bis für das Jahr 2023 erstellte Businessplan sieht eine entsprechende Finanzierungs- und Ertragsplanung vor. Immaterielle Vermögensgegenstände Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch unser Projektcontrolling laufend überwacht. Die Abschreibung erfolgt über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren) angesetzt. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Geringwertige Anlagegegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird demnach aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt, da die Abweichungen des Wertansatzes im Vergleich zu einer einzelnen Bewertung unwesentlich sind. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Vorräte In den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB) bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen abgesetzt. Liquide Mittel Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. stille Beteiligungen Der Posten stille Beteiligungen beinhaltet stille Beteiligungen und Companisten-Darlehen. Sie sind aufgrund ihrer Nachrangigkeit und der teilweise gewinnabhängigen Vergütung als erweitertes wirtschaftliches Eigenkapital zu sehen. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. IV. Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr belaufen sich auf 2.066.035,63 € (Vorjahr 2.033 T€). Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.824.485,32 € (Vorjahr 1.830 T€). Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren betragen 1.863.109,63 €. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 400.000,00 € durch Raumsicherungsübereignung und Globalzession gesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB
VI. Sonstige Angaben Mitarbeiterzahl Gemäß § 285 Nr. 7 HGB wurden im Geschäftsjahr durchschnittlich 49,75 Mitarbeiter beschäftigt.
Remagen, 23.03.2021 gez. Daniel Tykesson gez. Patrik Tykesson gez. Philipp Tykesson Erklärung der gesetzlichen Vertreter gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB Wir versichern, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB vermittelt. Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 29. März 2021 festgestellt. |
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