Konradin Medien GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Martin Josef Dilger seit 22.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 58.33% | |
P**** M***** J**** D***** | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Konradin Selection GmbHLeinfelden-EchterdingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Konradin Selection GmbH hat ihren Sitz in Leinfelden-Echterdingen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 225929 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Der Ansatz der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Soweit die Wertansätze den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigen, werden Abschreibungen auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und - bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sind mit dem Kurs im Zeitpunkt ihres Zugangs oder mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind mit dem Tageskurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem höheren Stichtagskurs bewertet. Hiervon abweichend werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Haftungsverhältnisse berücksichtigen die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen. Sie sind mit dem Betrag vermerkt, mit dem die Gesellschaft nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag haftet. Bestehende Rückgriffsforderungen werden nicht abgezogen. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 569). 2. Rückstellungen für Pensionen Die erstmalige Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab einen Wertansatz, der über dem Wertansatz lag, der sich nach den bis dahin maßgeblichen Bewertungsvorschriften ergeben hatte. In Ausübung des Wahlrechts gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wird die Zuführung zur Rückstellung ratierlich vorgenommen. Zum 31.12.2023 ergibt sich hieraus eine Unterdeckung in Höhe von T€ 1. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beläuft sich zum 31.12.2023 auf T€ 1 (Vorjahr: T€ 5). 3. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 4. Haftungsverhältnisse
5. sonstige finanzielle Verpflichtungen
D. Sonstige Angaben Arbeitnehmer
Leinfelden-Echterdingen, den 28. Mai 2024 gez. Peter Dilger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. November 2024 |
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