Schrage-Kaminbau GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 263754
Eingetragen
15.4.1998
Branche
Schornstein-, Feuerungs- und IndustrieofenbauGlasergewerbeSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
die Sanierung und Montage von Fertigschornsteinen aller Art sowie Vermittlung von Arbeiten aller Art in diesem Zusammenhang

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Schrage
seit 15.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hans-Martin Schrage
Gutenbergstr. 32, 70736 Fellbach
13.038 €
51.00%
Andreas Schrage
Fellbacher Str. 55, 70736 Fellbach
12.527 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schrage-Kaminbau GmbH

Fellbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.689,00

3.532,00

II. Sachanlagen

130.023,00

88.763,00

III. Finanzanlagen

11.000,00

9.726,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

47.915,51

47.225,23

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 6.606,64 (Vj. Euro 4.990,22)

131.495,11

114.550,83

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

682.534,84

586.118,52

C. Rechnungsabgrenzungsposten

887,54

1.200,79

Summe Aktiva

1.005.545,00

851,116,37



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Bilanzgewinn

477.696,13

363.675,69

B. Rückstellungen

353.977,21

285.625,61

C. Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 148.307,07 und von mehr als einem Jahr Euro 0,00 (Vj. Euro 176.250,48 bzw. Euro 0,00)

148.307,07

176.250,48

Summe Passiva

1.005.545,00

851.116,37

ANHANG

SCHRAGE-KAMINBAU GMBH

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma "Schrage-Kaminbau GmbH" mit Sitz in Fellbach im Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer 263754 eingetragen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der einschlägigen Vor­schriften des GmbHG.

Die Gliederungen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Einschränkungen hinsichtlich der Ver­gleich­­barkeit der Beträge mit jenen des Vorjahrs bestehen nicht.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital­gesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1, 266 Abs. 1, 288 Abs. 1 und 326 Abs. 1 HGB wurde, unter Ausnahme der Angaben nach § 285 Nr. 10 und Nr. 24 HGB, Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit handelsrechtlich zulässig wurden steuerrechtliche Vorschriften berücksichtigt. Die Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden sind gegenüber dem Vorjahr unver­ändert.

Bei der Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unter­nehmens­tätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind, insoweit sich nicht aus § 246 Abs. 2 S. 2 HGB etwas anderes ergibt, einzeln bilanziert und bewertet. Bewertungseinheiten nach § 254 HGB waren nicht zu bilden.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-­ bzw. Herstellungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige kumulierte Abschrei­bungen vermindert. Die Be­rech­nung der Abschreibungen erfolgte nach der linearen Methode. Fremd­kapital­zinsen wurden im Rahmen der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht erfasst.

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Für Zu- und Abgänge wurden die Abschreibungen pro rata temporis berechnet.

Geringwertige abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlage­vermögens im Einzelwert bis zu Euro 800,00, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abge­schrieben. Aus Gründen der Vereinfachung wurde für diese Vermögens­gegen­stände der Abgang im Zugangsjahr unter­stellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen waren weder im laufenden Berichts­jahr noch im Vorjahr vorzunehmen.

Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw. Her­stellungs­kosten einschließlich der Nebenkosten bewertet, wobei bei den Herstellungskosten neben den direkt zuordenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung als auch die durch die Leistungserbringung veranlassten Abschreibungen berücksichtigt sind. Fremd­kapital­­zinsen kamen nicht zum Ansatz.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Mit Einzelrisiken belastete Forderungen wurden direkt wertberichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine angemessene Pauschalwert­be­rich­tigung Rechnung getragen.

Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Ihre Bewertung erfolgte entsprechend § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften waren nicht zu bilden.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, wobei erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag vor Umsatzsteuer (netto) bewertet sind.

C. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Ein Anlagespiegel wurde unter Berufung auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB analog zum Vorjahr nicht aufgestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in fremder Währung lagen weder zum 31. Dezember 2023 noch zum 31. Dezember 2022 vor.


Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf Euro 25.564,59 (Vj. Euro 25.564,59). Es ist vollständig einbezahlt.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn enthält den Gewinnvortrag in Höhe von Euro 193.675,69 (Vj. Euro 206.375,69).

Rückstellungen

Dem Wertansatz der in den Rückstellungen zum 31. Dezember 2023 enthaltenen Rückstellungen für Pensionen liegt, wie im Vorjahr, ein versicherungs­mathematisches Gutachten zugrunde. Die Berech­nung erfolgte auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G nach der Projected Unit Credit Method. Für die Abzinsung wurde ein auf Basis der letzten 10 Jahre ermittelter durchschnittlicher Zinssatz von 1,82% (Vj. 1,78%) angesetzt. Des Weiteren wurden für die Berechnung des Werts der Rückstellungen ein Rententrend von 0,5% (Vj. 0,5%) und eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0,0% (Vj. 0,0%) unterstellt. Zu erwartende Gehalts­steigerungen waren aufgrund der Art der Pensions­zusage nicht zu beachten.

Gemäß dem Gutachten beläuft sich zum 31. Dezember 2023 der Wert der Rückstellungen für Pen­sionen vor der Verrechnung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB auf Euro 528.995,00 (Vj. Euro 550.387,00).

Entsprechend § 246 Abs. 2 S. 2 HGB waren in der Summe in Höhe von Euro 305.773,76 (Vj. Euro 334.103,63) Vermögensgegenstände mit den Rückstellungen für Pen­sio­nen zu verrechnen. Die Bewertung dieser Vermögensgegenstände erfolgte wie im Vorjahr teils zum Nennwert und teils unter Anwendung des Deckungskapitalverfahrens nach der Passivprimat-Vorgehensweise (IDW RH FAB 1.021).

In diesem Zusammenhang waren ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung die Erträge und die Aufwen­dungen aus der Veränderung der Rückstellungen für Pensionen (Euro 536,86 bzw. Euro 9.822,38 (Vj. Euro 0,00 bzw. Euro 17.631,52)) mit den Erträgen aus dem mit den Rück­stellungen für Pensionen saldierten Vermögen (Euro 2.683,25 (Vj. Euro 21.358,56)) bzw. mit den in diesem Zusammenhang angefallenen Aufwendungen (Euro 39,03 (Vj. Euro 0,00)) zu verrechnen. Die darin enthaltenen Zinsanteile in Höhe von Euro 9.822,38 (Vj. Euro 9.913,00) bzw. Euro 2.683,25 (Vj. Euro 1.585,09) wurden gesondert saldiert im Rahmen der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" erfasst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und Verbindlichkeiten in fremder Währung lagen weder zum 31. Dezember 2023 noch zum 31. Dezem­ber 2022 vor.

Zum Bilanzstichtag bestanden in Höhe von Euro 52.458,57 Verbindlichkeiten gegenüber Gesell­schaftern (Vj. Euro 49.810,81). Davon entfallen Euro 16.324,60 (Vj. Euro 16.560,51) auf ein Verrechnungskonto, welches einer jährlichen Ver­zin­sung von 2,0% unterliegt. Im aktuellen Geschäftsjahr verminderte sich der Stand des Verrechnungs­kontos um Euro 235,91 (Vj. Euro 419,91).

Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sind in der Bilanz nicht ent­halten. Für Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 152,11 bestanden zum Bilanzstichtag branchen­übliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegen­stän­den (Vj. Euro 465,36).

Latente Steuern

Unter Berufung auf § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde, analog zum Vorjahr, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet.

D. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

E. Ausschüttungssperre

Entsprechend § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich zum 31. Dezember 2023 in Höhe von Euro 4.592,00 ein für die Ausschüttung gesperrter Betrag (Vj. Euro 21.549,00).

F. Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 10,75 Arbeitnehmer beschäftigt (Vj. 9,75).

Geschäftsleitung und Vertretung

Geschäftsführer im Berichtsjahr war

Herr Andreas Schrage, kaufmännischer Angestellter, Fellbach

Herr Andreas Schrage ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEuro 34 (Vj. TEuro 39) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Hierbei handelt es sich um laufende Verpflichtungen aus Mietverträgen für unbewegliche Vermögens­gegenstände und aus einem Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug.

 

Fellbach, den 25. März 2025

gez. Andreas Schrage

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. März 2025

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