Schrage-Kaminbau GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Schrage seit 15.4.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schrage-Kaminbau GmbHFellbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
SCHRAGE-KAMINBAU GMBH
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firma "Schrage-Kaminbau
GmbH" mit Sitz in Fellbach im Handelsregister B des
Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer 263754 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG.
Die Gliederungen sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert. Einschränkungen hinsichtlich der
Vergleichbarkeit der Beträge mit jenen
des Vorjahrs bestehen nicht.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1, 266 Abs. 1, 288 Abs. 1 und 326
Abs. 1 HGB wurde, unter Ausnahme der Angaben nach §
285 Nr. 10 und Nr. 24 HGB, Gebrauch gemacht. Ein
Lagebericht wurde nicht aufgestellt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit handelsrechtlich
zulässig wurden steuerrechtliche Vorschriften
berücksichtigt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Bei der Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gegebenheiten entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind,
insoweit sich nicht aus § 246 Abs. 2 S. 2 HGB etwas
anderes ergibt, einzeln bilanziert und bewertet.
Bewertungseinheiten nach § 254 HGB waren nicht zu
bilden.
Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
kumulierte Abschreibungen vermindert. Die
Berechnung der Abschreibungen erfolgte nach der
linearen Methode. Fremdkapitalzinsen wurden im
Rahmen der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht
erfasst.
Selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.
Für Zu- und Abgänge wurden die Abschreibungen
pro rata temporis berechnet.
Geringwertige abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens im Einzelwert bis zu Euro 800,00,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind,
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Aus
Gründen der Vereinfachung wurde für diese
Vermögensgegenstände der Abgang im
Zugangsjahr unterstellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren
weder im laufenden Berichtsjahr noch im Vorjahr
vorzunehmen.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich der
Nebenkosten bewertet, wobei bei den Herstellungskosten
neben den direkt zuordenbaren Kosten auch anteilige
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie angemessene
Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung als auch die
durch die Leistungserbringung veranlassten Abschreibungen
berücksichtigt sind. Fremdkapitalzinsen
kamen nicht zum Ansatz.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert bilanziert. Mit Einzelrisiken belastete
Forderungen wurden direkt wertberichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde durch eine angemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Ihre
Bewertung erfolgte entsprechend § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften waren nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag, wobei erhaltenen Anzahlungen auf
Bestellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag vor
Umsatzsteuer (netto) bewertet sind.
C. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Ein Anlagespiegel wurde unter Berufung auf § 288
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB analog zum
Vorjahr nicht aufgestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
in fremder Währung lagen weder zum 31. Dezember 2023
noch zum 31. Dezember 2022 vor.
Das gezeichnete Kapital beläuft sich zum 31.
Dezember 2023 auf Euro 25.564,59 (Vj. Euro 25.564,59). Es
ist vollständig einbezahlt.
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn enthält den Gewinnvortrag in
Höhe von Euro 193.675,69 (Vj. Euro 206.375,69).
Rückstellungen
Dem Wertansatz der in den Rückstellungen zum 31.
Dezember 2023 enthaltenen Rückstellungen für
Pensionen liegt, wie im Vorjahr, ein
versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die
Berechnung erfolgte auf Grundlage der
Heubeck-Richttafeln 2018 G nach der Projected Unit Credit
Method. Für die Abzinsung wurde ein auf Basis der
letzten 10 Jahre ermittelter durchschnittlicher Zinssatz
von 1,82% (Vj. 1,78%) angesetzt. Des Weiteren wurden
für die Berechnung des Werts der Rückstellungen
ein Rententrend von 0,5% (Vj. 0,5%) und eine
Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0,0% (Vj. 0,0%)
unterstellt. Zu erwartende Gehaltssteigerungen waren
aufgrund der Art der Pensionszusage nicht zu beachten.
Gemäß dem Gutachten beläuft sich zum 31.
Dezember 2023 der Wert der Rückstellungen für
Pensionen vor der Verrechnung nach § 246 Abs. 2
S. 2 HGB auf Euro 528.995,00 (Vj. Euro 550.387,00).
Entsprechend § 246 Abs. 2 S. 2 HGB waren in der
Summe in Höhe von Euro 305.773,76 (Vj. Euro
334.103,63) Vermögensgegenstände mit den
Rückstellungen für Pensionen zu
verrechnen. Die Bewertung dieser
Vermögensgegenstände erfolgte wie im Vorjahr
teils zum Nennwert und teils unter Anwendung des
Deckungskapitalverfahrens nach der
Passivprimat-Vorgehensweise (IDW RH FAB 1.021).
In diesem Zusammenhang waren ebenfalls in der Gewinn-
und Verlustrechnung die Erträge und die
Aufwendungen aus der Veränderung der
Rückstellungen für Pensionen (Euro 536,86 bzw.
Euro 9.822,38 (Vj. Euro 0,00 bzw. Euro 17.631,52)) mit den
Erträgen aus dem mit den Rückstellungen
für Pensionen saldierten Vermögen (Euro 2.683,25
(Vj. Euro 21.358,56)) bzw. mit den in diesem Zusammenhang
angefallenen Aufwendungen (Euro 39,03 (Vj. Euro 0,00)) zu
verrechnen. Die darin enthaltenen Zinsanteile in Höhe
von Euro 9.822,38 (Vj. Euro 9.913,00) bzw. Euro 2.683,25
(Vj. Euro 1.585,09) wurden gesondert saldiert im Rahmen der
Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" erfasst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren und Verbindlichkeiten in fremder Währung lagen
weder zum 31. Dezember 2023 noch zum 31. Dezember 2022
vor.
Zum Bilanzstichtag bestanden in Höhe von Euro
52.458,57 Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (Vj. Euro 49.810,81). Davon entfallen
Euro 16.324,60 (Vj. Euro 16.560,51) auf ein
Verrechnungskonto, welches einer jährlichen
Verzinsung von 2,0% unterliegt. Im aktuellen
Geschäftsjahr verminderte sich der Stand des
Verrechnungskontos um Euro 235,91 (Vj. Euro 419,91).
Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherte Verbindlichkeiten sind in der Bilanz nicht
enthalten. Für Verbindlichkeiten in Höhe von
Euro 152,11 bestanden zum Bilanzstichtag
branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den
gelieferten Gegenständen (Vj. Euro 465,36).
Latente Steuern
Unter Berufung auf § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde,
analog zum Vorjahr, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern
verzichtet.
D. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
E. Ausschüttungssperre
Entsprechend § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich zum 31.
Dezember 2023 in Höhe von Euro 4.592,00 ein für
die Ausschüttung gesperrter Betrag (Vj. Euro
21.549,00).
F. Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 10,75
Arbeitnehmer beschäftigt (Vj. 9,75).
Geschäftsleitung und Vertretung
Geschäftsführer im Berichtsjahr war
Herr Andreas Schrage, kaufmännischer Angestellter,
Fellbach
Herr Andreas Schrage ist einzelvertretungsberechtigt und
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
bestehen in Höhe von TEuro 34 (Vj. TEuro 39) sonstige
finanzielle Verpflichtungen. Hierbei handelt es sich um
laufende Verpflichtungen aus Mietverträgen für
unbewegliche Vermögensgegenstände und aus
einem Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug.
Fellbach, den 25. März 2025 gez. Andreas Schrage Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. März 2025 |
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