GSInno GmbHLiquidiert

71640 Ludwigsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 726266
Eingetragen
7.2.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen der Firmen tapcon gmbh, tapcon & analysesysteme gmbh und der b.i.t. consult GmbH. Hinzu kommt die Bereitstellung von IT-Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Vertriebsleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Friedhelm Görig
seit 12.1.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
8.750 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GSInno GmbH

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 251,00 500,00
I. Sachanlagen 251,00 500,00
B. Umlaufvermögen 34.278,37 25.605,77
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.288,95 20.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.989,42 5.605,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.529,37 26.105,77

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 24.063,32 23.905,92
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.094,08 2.200,01
III. Jahresüberschuss 157,40 1.105,93
B. Rückstellungen 559,00 930,00
C. Verbindlichkeiten 9.907,05 1.269,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.529,37 26.105,77

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma GSInno GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt soweit möglich die Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs-stetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i.S.d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

3. Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen der Vorjahre.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zur Bilanz

5. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird nach der GuV dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

6. Aktive latente Steuern

Auf das Ansatzwahlrecht i.S.d. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hinsichtlich einer aktiven latenten Steuer wurde verzichtet.

7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden .

Sonstige Pflichtangaben

8. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen der Geschäftsführung an:

Herr Friedhelm Görig, ausgeübter Beruf: Diplom-Finanzwirt (FH)

Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.

9. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 20.000.- € ausgewiesen (Vorjahr: 20.000.- €).

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 7.091,06 € ausgewiesen (Vorjahr: 0,00).

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Ludwigsburg, den 14.6.2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.6.2011.

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