Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 222527
Eingetragen
18.5.1988
Branche
Hotels (ohne Hotels garnis)Betrieb von BaumschulenBetrieb von Sportanlagen
Gegenstand
Betrieb eines Hotels Garni mit Café.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tina Bauer
seit 28.11.2011
Geschäftsführer
Mark Bauer
seit 12.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

72663 Großbettlingen, Albstraße 31
25.000 DM
50.00%
27622 Nürtingen, Im vorderen Feld 7
25.000 DM
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauer GmbH

Großbettlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 44.959,56 56.631,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 42.459,06 54.130,56
III. Finanzanlagen 2.500,00 2.500,00
B. Umlaufvermögen 437.665,45 344.926,28
I. Vorräte 26.976,66 29.440,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.333,88 27.658,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.000,00 10.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 383.354,91 287.827,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.353,60 612,61
Aktiva 483.978,61 402.169,95

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 343.230,75 276.474,44
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 317.230,75 250.474,44
davon Gewinnvortrag 250.474,44 221.204,70
B. Rückstellungen 60.206,37 45.691,98
C. Verbindlichkeiten 80.541,49 80.003,53
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 80.541,49 80.003,53
Passiva 483.978,61 402.169,95

Anhang

für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches wurden beachtet.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach der Vorschrift des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim vor dem 1.1.2011 angeschafften beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zu der linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die ab dem 1.1.2011 angeschafften beweglichen Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800 EUR) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über 150 EUR und maximal 1.000 EUR wurde ein jahresbezogener Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wurde über 5 Jahre mit jeweils 20% abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- bzw. Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- bzw. Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

4. Angaben zu Organen

Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern waren im Berichtszeitraum bestellt:
1. Herr Mark Bauer
2. Frau Tina Bauer

5. Weitergehende Pflichtangaben

Die Geschäftsführung schlägt vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 317.230,75 € eine Dividende von 100.000,00 € auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 217.230,75 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Großbettlingen, den 23. März 2024

....................................Mark Bauer
(Geschäftsf. Gesellschafter)

....................................Tina Bauer
(Geschäftsf. Gesellschafterin)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024 festgestellt.

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