Bauer
GmbH
Großbettlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.959,56 |
56.631,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
42.459,06 |
54.130,56 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
437.665,45 |
344.926,28 |
| I.
Vorräte |
26.976,66 |
29.440,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.333,88 |
27.658,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
383.354,91 |
287.827,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.353,60 |
612,61 |
| Aktiva |
483.978,61 |
402.169,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
343.230,75 |
276.474,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
317.230,75 |
250.474,44 |
| davon
Gewinnvortrag |
250.474,44 |
221.204,70 |
| B.
Rückstellungen |
60.206,37 |
45.691,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.541,49 |
80.003,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
80.541,49 |
80.003,53 |
| Passiva |
483.978,61 |
402.169,95 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches
erstellt. Die Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches wurden
beachtet.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274 a HGB wurde Gebrauch
gemacht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach der
Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim vor dem 1.1.2011
angeschafften beweglichen Anlagevermögen
überwiegend zunächst degressiv und später
linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven
zu der linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führte. Die ab dem 1.1.2011 angeschafften beweglichen
Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bis 800 EUR) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Wert von über 150 EUR und maximal 1.000 EUR
wurde ein jahresbezogener Sammelposten gebildet. Dieser
Sammelposten wurde über 5 Jahre mit jeweils 20%
abgeschrieben.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- bzw.
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- bzw. Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
4. Angaben zu Organen
Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführern waren im Berichtszeitraum
bestellt:
1. Herr Mark Bauer
2. Frau Tina Bauer
5. Weitergehende Pflichtangaben
Die Geschäftsführung schlägt vor, vom
Bilanzgewinn in Höhe von 317.230,75 € eine
Dividende von 100.000,00 € auszuschütten und
den verbleibenden Bilanzgewinn von 217.230,75 €
auf neue Rechnung vorzutragen.
Großbettlingen, den 23. März 2024
....................................Mark Bauer
(Geschäftsf. Gesellschafter)
....................................Tina Bauer
(Geschäftsf. Gesellschafterin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt.
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