BTC Business Technology Consulting AG
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Minnerup seit 25.3.2025 | Geschäftsführer |
Özden Dogan seit 23.8.2024 | Geschäftsführer |
Sebastian Siemens-Eilts seit 30.6.2022 | Prokura |
Timm Ulpts seit 30.6.2022 | Prokura |
Tim Zdarsky seit 30.6.2022 | Prokura |
Thomas Fricke seit 16.4.2020 | Prokura |
Norbert Rosebrock seit 2.9.2009 | Prokura |
Thomas Stute seit 2.9.2009 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BTC IT Services GmbHOldenburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023der BTC IT Services GmbH, Oldenburg1. Grundlagen der Gesellschaft Die BTC IT Services GmbH, Oldenburg, (BITS) als 100%ige Tochtergesellschaft der BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg, (BTC) erbringt im Wesentlichen IT-Services für Kunden innerhalb des EWE-Konzerns und für Kunden der BTC-Gruppe. Das Leistungsspektrum der BITS umfasst den Systembetrieb in Outtasking- und Outsourcing-Modellen, dem Betrieb eigener Rechenzentren im Bereich Private Cloud sowie dem Betrieb von Microsoft Azure und M365 Umgebungen. Das Portfolio wird abgerundet um Services aus dem Application Management. Daneben wird der Betrieb der Systeme ergänzt durch Projektdienstleistungen, welche den Kunden einerseits durch eine optimierte Leistungserbringung Kostenvorteile, andererseits neue und innovative Funktionalitäten in ihren IT-Services bringen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Bundesregierung geht gemäß Herbstprojektion für 2023 von einem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um 0,4 % aus, nachdem im Jahr 2022 die Wirtschaft noch um 1,8 % gewachsen war. Insgesamt kommt die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 nicht voran. Die Gründe dafür liegen vor allem in einer schwachen Auslandsnachfrage und einer geringeren Produktion. Betrachtet man die ITK-Branche, so geht der Bundesverband für Informationswirtschaft Telekomunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) branchenspezifisch aktuell von einem Wachstum von 2,1 % aus. Damit entwickelt sich der ITK-Markt deutlich stärker als die Gesamtwirtschaft in Deutschland. Für das Geschäftsfeld Informationstechnik wird sogar ein Wachstum von 3,0 % erwartet. Betrachtet man die Entwicklung nur für IT-Services, den Geschäftsbereich der BITS, so wird hier von einem Wachstum in Höhe von 5,3 % ausgegangen. 2.2 Geschäftsverlauf EWE SLM 3.0 - Transition und Exit - Verlängerung SLM 2.0 Das Geschäftsjahr war durch die Operationalisierung der Vergabeentscheidung der EWE Aktiengesellschaft "SLM 3.0" geprägt. Während das Los 1 der Ausschreibung an den Wettbewerb verloren ging, konnte die BTC die Lose 2-4 gewinnen. Da die BITS wesentlicher Unterauftragnehmer, der durch die BTC gewonnenen Lose ist, wurden im Geschäftsjahr Transitionsleistungen erbracht. Für das verloren gegangene Los 1 und die in den vergangenen Jahren diesbezüglich erbrachten Leistungen hat die BITS Überführungsleistungen an den neuen Dienstleister vorgenommen (Exit-Dienstleistungen). Da sich der ursprünglich vorgesehene Ablauf der Transition deutlich verzögerte, konnte die BITS im Rahmen des bisherigen Vertragswerkes im Geschäftsjahr noch umfangreiche Erlöse zu alten Konditionen erzielen ("SLM 2.0"). Kompensation Los 1: Folgeaktivitäten Der Verlust des Loses 1 löste die Notwendigkeit aus, verloren gehendes Geschäftsvolumen bereits in 2023 möglichst hoch auszugleichen. Hierfür waren im Jahr 2023 und sind auch noch darüber hinaus Maßnahmen erforderlich, unter anderem eine Ausweitung des Bestandskundengeschäftes, die Realisierung von Vertragsverlängerungen und eine umfangreiche Neukundengewinnung für die Leistungsbereiche der BITS. Aus diesem Grund wurde zur Steuerung der Aktivitäten ein Lenkungskreis gebildet, der die Aufgabe hat, den Fortschritt der Maßnahmen zu steuern. Transition eines Windparkbetreibers Auf Basis der Erzielung des Zuschlages eines Dienstleisters im November 2022 an die BTC wurden die Transitionsleistungen im Jahr 2023 durch die BITS erbracht. Damit konnte für die Leistungserbringung der BITS ein wichtiger Kunde in dem Wachstumsmarkt erneuerbarer Energien gewonnen werden und dessen Inbetriebnahme abgeschlossen werden. Transition eines Stahlherstellers Ein weiterer wichtiger Kunde konnte im Jahr 2023 gewonnen werden. Bis auf wenige Teilabnahmen, die im Januar 2024 zu erwarten sind, konnte auch hier die Übernahme der Betriebsverantwortung der IT-Systeme vollzogen werden. Erfolgreiche Vertragsverlängerungsverhandlungen eines Energieversorgers Im Geschäftsjahr 2023 stand der Abschluss einer Vertragsverlängerung an. Die Verlängerung dieses wichtigen Kunden über einen Zeitraum von weiteren sechs Jahren wurde erfolgreich zur Jahresmitte geschlossen. Zuschlagserteilung eines weiteren Energieversorgers Noch im Geschäftsjahr 2023 konnte die Ankündigung der Zuschlagserteilung in Richtung BTC verzeichnet werden. Nach Ablauf der Wartefrist erfolgte der endgültige Zuschlag im Januar 2024. Damit gewinnt die BTC einen weiteren Kunden, dessen Vertragsinhalt in weiten Teilen aus der BITS heraus bedient wird. Organisationsänderung BITS Next Level Im Q1 2023 hat die Geschäftsleitung die Auswirkungen der Organisationsanpassung des Jahres 2020 - Projekttitel "BITS 2020 plus" einem Review unterzogen. Dabei wurde die umgesetzte Organisation in ihren Grundzügen besonders hinsichtlich der organisatorischen Aufteilung in "Markt Segmente" und "Shared Service Segmente" bestätigt. Die Marktsegmente "TSO Strom" und "Energie" wurden zusammengelegt. Im weiteren Detail wurde Anpassungsbedarf bezüglich der einheitlichen Betriebsführung und den Änderungen aus dem Wegfall von Betriebsbeauftragungen im Konzernbereich identifiziert. Dieser wurde unter dem Arbeitstitel "BITS Next Level" umgesetzt. Unter anderem wurden die Mitarbeiter für die Bearbeitung von Demands und die Projektleiter jeweils in eigenen Units zusammengezogen. Daneben wurde eine neue Einheit unter dem Namen "Support Center" für die zentrale Bearbeitung von 2nd-Level Betriebsaufgaben im Infrastrukturbereich etabliert. Weiterhin war das laufende Geschäft 2023 geprägt von einem sehr stabilen IT-Betrieb und nur wenigen systemseitigen Störungen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Die vom BSI erwartete Sicherheitslage hat sich - auch seit Beginn des Krieges in der Ukraine - bestätigt und fördert in Teilen das Geschäft der BITS durch eine Steigerung der Auftragslage für operative IT-Sicherheitsleistungen bei unseren Kunden. Erneut erhielt die BITS die Zertifizierungen nach ISO 27001:2013 inkl. TR03109 und ISAE3402. Das im Jahr 2017 erstmalig nach ISO 22301 zertifizierte Business Continuity Management System der BITS konnte ebenfalls erfolgreich rezertifiziert werden. Das Geschäftsjahr 2023 wurde in den kaufmännischen Bereichen durch das Projekt "B2B@Prozesse" geprägt. Ziel ist es, die kaufmännische Zusammenarbeit zwischen der BTC und der BITS zu vereinfachen, indem die Steuerung auf Unternehmens- und Auftragsebene besser verzahnt oder möglichst vereinheitlicht wird, wobei die Selbstständigkeit der BTC und BITS gewahrt bleibt. Ganz konkret wurden dadurch folgende Änderungen vorgenommen:
Durch diese Maßnahmen kam es zu deutlichen Änderungen insbesondere in den Kostenstrukturen der BITS. Für 2023 wurde ein Umsatz zwischen EUR 93,0 Mio. und EUR 99,0 Mio. erwartet. Durch die Belastungen auslaufenden Veränderungen aufgrund der Vergabeentscheidung der EWE und Belastungen aus Transitionen wurde das operative EBIT zwischen EUR 1,0 Mio. und EUR 2,5 Mio. erwartet. Der Umsatz fiel mit EUR 93,6 Mio. erwartungskonform aus. Mit einem EBIT von EUR 3,1 Mio. wurden die Erwartungen übertroffen. Umsatzentwicklung Der Umsatz ist von EUR 93,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 93,6 Mio.in 2023 angestiegen: Durch Verzögerungen in der Transition von Services an den neuen IT-Dienstleister, konnten die Umsätze im Konzern nahezu stabil gehalten werden. Im Markt gab es einen deutlichen Rückgang bedingt durch die Änderungen im B2B-Projekt, da alle Marktkundenumsätze im Laufe des Jahres an die BTC übergegangen sind. Die Erlösrealisierung in der BITS erfolgte ab dem Übergabezeitpunkt mit der Weiterberechnung von Herstellkosten und Zuschlägen gemäß Leistungserbringung in den Kundenservices. Diese Weiterberechnungen konnten den Umsatzverlust für die Marktkunden im Vergleich zum Vorjahr überkompensieren. Investitionsentwicklung Im Geschäftsjahr wurden Investitionen im Wert von EUR 7,1 Mio. getätigt. Dabei entfielen wesentliche Investitionen auf Auftragserweiterungen im Bestands- und Neukundengeschäft (EUR 4,1 Mio.), Lifecycle im Endgerätegeschäft (EUR 1,2 Mio.), und Ersatz und Erweiterung von Server- und Storage-Kapazitäten (EUR 1,8 Mio.). Im Vergleich zu 2022 sind im Jahr 2023 weniger Investitionen für das Endgerätegeschäft (EUR 1,1 Mio.) und Backup (EUR 1,6 Mio.) durchgeführt worden. In Storage-Kapazitäten wurde dagegen mehr investiert (EUR 0,8 Mio.). 2.3 § 6b Absatz 3 EnWG - Kontentrennung in der internen Rechnungslegung Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Bei der BTC ist zwischen den Bereichen Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und sonstigen Aktivitäten zu trennen. Die Trennung wird im Rahmen des Tätigkeitsabschlusses dargelegt. Ausgewählte GuV- und Bilanzposten aus dem Tätigkeitsabschluss 2023:
Gemessen am Gesamtumsatz weisen der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung mit 8,4 % und der Tätigkeitsbereich Gasverteilung mit 5,5 % eher einen niedrigeren Umsatz aus. Die sonstigen Aktivitäten sind von maßgeblicher Bedeutung. Das niedrige Anlagevermögen im Elektrizitätsbereich sowie in der Gasverteilung spiegelt die Kapitalintensität und mittelbar auch den niedrigen Anteil an der Bilanzsumme wider. Einen Ergebnisanteil mit einem EBIT von TEUR -194 liefert der Tätigkeitsbereich der Elektrizitätsverteilung (-6,2 % des EBIT), einen Ergebnisanteil mit einem EBIT von TEUR -128 liefert der Tätigkeits-bereich der Gasverteilung (-4,1 % des EBIT). 2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Der Umsatz konnte 2023 leicht um 0,4 % gesteigert werden. Durch die Auflösung von nicht mehr erforderlichen Rückstellungen stieg die Gesamtleistung um 0,9 %. Insbesondere durch die Verlagerung von Kosten in die BTC durch die Maßnahmen des B2B-Projektes wurde der Materialaufwand in Summe um EUR 3,4 Mio. gesenkt.
Der Personalaufwand stieg um EUR 3,2 Mio. gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer Steigerung von 9,1 % und ist zu begründen mit
Die Abschreibungen sanken ebenfalls aufgrund von Verlagerung an die BTC bei unmittelbarem Kundenbezug gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um 16,3 % von EUR 9,8 Mio. auf EUR 8,2 Mio. Der sonstige betriebliche Aufwand stieg von EUR 11,4 Mio. auf EUR 13,8 Mio. um 20,7 %. Die deutliche Steigerung resultiert vor allem aus dem Verbrauch von Rückstellungen für nachlaufende Auftragskosten aus Großprojekten als Sondereffekt im Vorjahr in Höhe von EUR 0,9 Mio. Weitere signifikante Effekte ergeben sich durch Verluste aus Anlagenabgängen mit einer Steigerung um EUR 0,4 Mio., KFZ-Kosten mit einer Steigerung um EUR 0,1 Mio., sonstige Personalaufwendungen, welche insbesondere durch erhöhte Fort- und Weiterbildungskosten um EUR 0,2 Mio. gestiegen sind, sowie den Aufwand für die Inanspruchnahme von Diensten. Dessen Steigerung i. H. v. EUR 0,9 Mio. wurde maßgeblich geprägt durch Konzernpauschalen sowie sonstige Dienstleistungen. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum 31.12.2022 bei EUR 35,6 Mio. nahezu identisch geblieben. Trotzdem gab es eine deutliche Erhöhung in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bedingt. Hier stiegen insbesondere die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um EUR 9,5 Mio. im Vergleich zum Stichtag des Vorjahres. Die Verringerung des Anlagevermögens um insgesamt EUR 7,8 Mio., welche maßgeblich auf Anlagenübergänge an die BTC im Rahmen des Projekts "B2B@Prozesse" zurückzuführen ist, sowie die um EUR 0,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahresstichtag gesunkenen Vorräte hat die Erhöhung insgesamt kompensiert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die hauptsächlich aus Positionen für Lizenzwartung für Folgejahre bestehen, verringerten sich um EUR 1,5 Mio. Finanzlage Das Eigenkapital blieb bedingt durch die Ergebnisabführung an die Muttergesellschaft unverändert bei EUR 1,5 Mio. Die Eigenkapitalquote ist resultierend hieraus und durch die gleichgebliebene Bilanzsumme stabil bei 4,1 % geblieben. Die Rückstellungen wurden in Summe um EUR 1,0 Mio. gesenkt. Die Veränderung entfiel auf die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken nach einer Steigerung im Vorjahr um EUR 2,2 Mio. Ein Darlehen gegenüber der EWE wurde vollständig getilgt und somit um EUR 1,0 Mio. auf EUR 0 reduziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um insgesamt EUR 3,4 Mio., unter anderem durch die Inanspruchnahme des kurzfristigen Darlehens im Rahmen des Cash-Poolings im EWE-Konzern, während sich die Verbindlichkeit aus EAV aufgrund des erhöhten Ergebnisses um EUR 0,2 Mio. reduzierten. Die Liquidität war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt; die Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen nachzukommen war somit während des gesamten Geschäftsjahres gegeben. Insgesamt befindet sich die Gesellschaft in einer stabilen wirtschaftlichen Lage. 3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3.1 Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter stieg von 502 per 31.12.2022 auf 525 per 31.12.2023. Dabei zeichneten sich per 31.12.2023 (in Klammern: 31.12.2022) 42 (44) Führungskräfte für 483 (458) Mitarbeiter (inkl. Auszubildende und Studenten) verantwortlich. Der Mitarbeiterzuwachs hat in allen Bereichen stattgefunden. Die Mitarbeiterfluktuation lag nach 5,0 % im Jahr 2022 bei 6,3 % im Jahr 2023. Die Anzahl der Auszubildenden und Studierenden stieg von 25 klassischen und dualen Auszubildenden zum 31.12.2022 auf 27 zum 31.12.2023. Die BITS setzt auch weiterhin auf die eigene Ausbildung, um einen Teil ihres Personalbedarfs zu decken. Im Jahr 2023 wurden alle Auszubildenden und dualen Studenten nach erfolgreicher Prüfung von BITS oder der Muttergesellschaft BTC übernommen. Im Geschäftsjahr wurden sieben Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassungsverträgen von der BITS als feste Mitarbeiter übernommen. 3.2 Frauenquote Der EWE-Konzern hat ein grundsätzliches Interesse daran, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Konzern zu steigern und in den kommenden Jahren auch weiter auszubauen. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsleitung der BITS in ihrer Tagung am 05.10.2015 festgelegt, für die Führungsebenen FO-F2 keine Zielquoten (d.h. 0,0 %) zu definieren, jedoch Frauen bei gleicher Befähigung bei einer möglichen Stellenbesetzung zu bevorzugen. Aktuell beträgt die Frauenquote in den Führungsebenen FO-F2 16,7 %. 3.3 Forschung und Umwelt Bereits seit Ausgründung der BITS beschäftigt sich die Geschäftsleitung mit Themen der Verbindung von nachhaltigem Handeln und wirtschaftlichem Erfolg. So bezieht die BITS über die EWE auch im Berichtsjahr ausschließlich zertifizierten Grünstrom für den Betrieb der IT-Systeme ihrer Kunden. In den vergangenen Jahren ist die BITS, abgestimmt mit der Corporate Unit Unternehmensentwicklung der BTC, als Verbundpartner in Förderprojekten aktiv gewesen. Hintergrund war jeweils, die Energieeffizienz von Rechenzentren zu betrachten und Ideen für Maßnahmen im Zuge eines ganzheitlichen Energiemanagements für das Rechenzentrum der Zukunft zu entwickeln. Die gewonnenen Erkenntnisse finden unter anderem Berücksichtigung in der Wahl von Technologien und Verfahren. Hierzu gehört die stetige Erhöhung des Virtualisierungsgrades und die vermehrte Nutzung von hyperkonvergenten Systemen. Zentrale Speicher- und Backupsysteme werden hinsichtlich Energieeffizienz und Inanspruchnahme von Rechenzentrumsplatz (Höheneinheiten) und unter Berücksichtigung der Kompatibilität mit Systemen aus der Public Cloud ausgewählt. Auch das umgesetzte Projekt "Software Defined Network" stützt die Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit und unterstützt die formulierten Klimaziele des EWE-Konzerns. Mit der neuen Car Policy leistet die BTC-Gruppe einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Um den Co 2 - Ausstoß der Fahrzeuge so gering wie möglich zu halten, wird die Auswahl eines Hybrid- oder vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Umweltbonus von bis zu EUR 100 monatlich bezuschusst. Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer abrechnungsfähigen Wallbox mit einem einmaligen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von EUR 1.500 gefördert. Durch die Zusammenarbeit mit mehreren Ladekartenanbietern kann ein großes E-Ladenetz für die Dienstwagenfahrer sichergestellt werden. Dieselfahrzeuge oberhalb der Emissionsgrenze von 120 Gramm werden nicht mehr bestellt, sodass in kurzer Zeit 30 % des Fuhrparks mit anhaltend steigender Tendenz auf E-Mobilität umgestellt werden konnten. 3.4 Kunden und Qualität Die BITS betreut über den SLM-Rahmenvertrag 32 Kunden im EWE-Konzern. Weiterhin werden 53 mittelständische Kunden dahingehend bedient, dass die Leistungserfüllung von Outsourcing-Kunden der BTC im Wesentlichen durch die BITS erfolgt. Stetig wachsenden Anforderungen an Compliance, Sicherheit und Qualität begegnet die BITS mit entsprechenden Zertifizierungen und unabhängigen Überprüfungen (z.B. ISO 27001:2013, SAP Certified in Hosting Services, SAP Certified in Cloud Services, SAP Certified Hana Services, IDW PS 951, SSAE 16 / ISAE 3402), regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter und dem in der Muttergesellschaft gebündelten Knowhow der Corporate Unit "Corporate Governance". Durch die Zugehörigkeit der BITS zur BTC-Gruppe und dem EWE-Konzern können IT-Services zur Effizienzsteigerung der Geschäftsprozesse der Kunden entlang der gesamten Wertschöpfung angeboten werden. Höhere regulatorische Anforderungen, die z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz resultieren, führen insbesondere in der Energiebranche dazu, dass eine größere Nachfrage an zertifizierten IT-Services entsteht. Durch erfolgreiche Rezertifizierungsaudits nach ISO 27001:2013 und der technischen Norm TR03109 (Vorgaben für intelligente Messsysteme und deren sicherer Betrieb) sowie der Zertifizierung des Business Continuity Management Systems der BITS nach ISO 22301 steigen einerseits die Chancen der BITS, weitere Kunden der Energiebranche für das Outsourcing zu gewinnen und andererseits die Bestandskunden über aktuelle Vertragsperioden hinaus zu halten. 4. Prognose 4.1 Gesamtaussage zur erwarteten Entwicklung Die Geschäftsleitung der BITS geht davon aus, dass das Geschäft der BITS wirtschaftlich und strategisch auf eine gute Basis gestellt wurde. Wachstum für die Folgejahre wird durch die Gewinnung von Neukunden und Folgeaufträgen bei Bestandskunden erwartet. Ferner werden globale Konflikte Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Lage in Europa und in der Welt haben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird mit keinen direkten Verwerfungen im Geschäftsbereich der BITS gerechnet. Im Jahr 2022 wurden bereits erweiterte Maßnahmen zum Schutz der eigenen Netzwerkinfrastruktur und der Kundennetze gegen Cyberkriminalität etabliert, so dass die Geschäftsleitung der BITS auch zeitlich nach vorne gerichtet von einem sicheren IT-Systembetrieb ausgeht. Unter anderem ist ein 7x24 besetztes Security Operation Center (SOC) etabliert worden. In drei Schichten an 365 Tagen analysieren Security Analysten permanent, ob die vorgelagerten technischen Systeme regelbasiert und/ oder Baseline-basiert Abweichungen erkennen. 4.2 Chancen und Risiken Chancen
Risiken Zurzeit werden folgende wesentliche Risiken im Risikokatalog geführt: Fehlschlagende Neukundengewinnung: In der Planung wurden für die Folgejahre Neukundengewinne zur Kompensation des anteiligen Auftragsverlustes aus der Vergabeentscheidung der EWE eingeplant. Es besteht das Risiko, dass Neukunden nicht oder nicht im erforderlichen Umfang gewonnen werden. Transition Exit SLM2 läuft länger oder kürzer als geplant: Die Transition bzw. der EXIT in anteiligen Services erfolgt schneller als geplant bzw. verzögert sich. Eintritt von Sicherheitsvorfällen im Rahmen der Informationssicherheit: Im Geschäftsbetrieb der EWE spielen Informationen eine sehr wichtige Rolle in verschiedenen Geschäftsprozessen, diese Informationen besitzen einen hohen Wert. Sofern die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität der Informationen beeinträchtigt ist, liegt ein Sicherheitsvorfall vor. Hierbei sind Schäden für den Konzern in folgenden Fällen denkbar:
Insgesamt sind die per 31.12.2023 genannten Risiken aus Sicht der Geschäftsleitung durch geeignete Maßnahmen weiter reduziert worden. Strategische Ausrichtung Das Zusammenwachsen der klassischen IT-Services mit Public Cloud-Services bei AWS und/oder MS Azure zu hybriden Services stößt am Markt auf großes Interesse und hat auch im gemeinsamen Marktangebotsportfolio "Managed Service Provider" (MSP) der BTC und BITS eine große Bedeutung. Ziel ist es, für die Kunden performante, skalierbare und kosteneffiziente hybride Cloud- und Multi-Cloud-Umgebungen bereitzustellen und zu betreiben. Zunehmend werden Wachstumschancen im Leistungsbereich der BITS auch in anderen Zielbranchen der BTC-Gruppe identifiziert. Diese werden durch die aktive Beteiligung der BITS in der Ausrichtung des Marktangebotsportfolios der BTC näher betrachtet. Die bestehende Wertschöpfungskette der BITS wird heute ergänzt durch Partner innerhalb und außerhalb des Konzerns, sodass die Kunden der BTC-Gruppe umfassend betreut werden können. Eine Erweiterung der Wertschöpfungskette der BITS erfolgt zum einen durch Ergänzung von Partnern, um z.B. außerhalb des Nordwestens wettbewerbsfähig liefern zu können, zum anderen durch Etablierung eigener Einheiten, um z.B. weiterhin eine hohe Flexibilität und SLA-Treue zu halten. 4.3 Künftige Rahmenbedingungen Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion für 2024 von einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,3 % für die Gesamtwirtschaft in Deutschland aus. Der Branchenverband BITKOM erwartet für 2024 ein Wachstum des deutschen ITK-Marktes um 4,7 %. Für die IT-Services erwartet BITKOM ein Wachstum von 5,6 %. 4.4 Erwartete Geschäftsentwicklung Umsatz- und Ergebnisprognose 2024 Der für das Geschäftsjahr 2023 erwartete Umsatz wurde mit EUR 93,6 Mio. erreicht. Mit einem operativen EBIT von EUR 3,1 Mio. wurden die Erwartungen übertroffen. Für 2024 wird ein Umsatz zwischen EUR 70,0 Mio. und EUR 81,0 Mio. erwartet. Es wird mit einem operativen EBIT zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 2,3 Mio. gerechnet. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der BTC. Beschäftigung und Investitionen Für das Jahr 2024 wird ein stabiler Personalbestand erwartet, und es sind nach derzeitigem Stand Investitionen in Höhe von EUR 6,3 Mio. berücksichtigt.
Oldenburg, den 30. April 2024 Falk Lechtenbörger Sascha Sambach Bilanz zum 31. Dezember 2023BTC IT Services GmbH, OldenburgAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023BTC IT Services GmbH, Oldenburg
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Erläuterungen Die Gesellschaft ist unter der Firma BTC IT Services GmbH mit Sitz in Oldenburg im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 203361 eingetragen. Die BTC IT Services GmbH, Oldenburg, (nachfolgend BITS genannt) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des GmbH-Gesetzes und der wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetztes aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten ebenfalls an dieser Stelle gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 2.1 Anlagevermögen Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Fremdkapitalkosten wurden nicht mit in die Herstellungskosten einbezogen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und zugleich als Abgang behandelt. 2.2 Umlaufvermögen Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Einbeziehung direkt zurechenbarer Einzelkosten und notwendiger anteiliger Gemeinkosten bzw. niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Neben den angemessen gebildeten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalles gebildet. Flüssige Mittel sind mit dem Nominalwert bilanziert. 2.3 Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigen Ein- bzw. Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge bzw. Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 2.4 Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem modifizierten Teilwertverfahren/Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen für Jubiläum mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum Barwert mit einem Rechnungszinsfuß von 1,74 % (Vorjahr 1,44 %) ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und bemessen sich nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme. 2.5 Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 2.6 Latente Steuern Es wurden keine Posten für latente Steuern gebildet. Nach der formalen Betrachtungsweise ist die alleinige Steuerschuldnerin die Organträgerin, d.h. die tatsächlichen und latenten Steuern der Organgesellschaft sind vollständig in dem Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen. Dementsprechend werden die temporären Differenzen der Organgesellschaft im Abschluss der Organträgerin erfasst. 2.7 Fremdwährung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren im Zeitpunkt der Bilanzerstellung nahezu beglichen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 21.337 (Vorjahr TEUR 11.857) und entfallen auf folgende verbundene Unternehmen:
Forderungen gegen die Alleingesellschafterin BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg, (BTC AG) bestehen in Höhe von TEUR 15.911 (Vorjahr TEUR 4.955) aus Lieferungen und Leistungen. 3.3 Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln sind laufende Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände ausgewiesen. 3.4 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 750 (Vorjahr TEUR 750). 3.5 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2009 ein zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet haben, oder zum 1. Januar 2009 in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis standen, wird über den EWE-Treuhandverein finanziert. Dabei führt die BITS die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Altersversorgung im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) einem Treuhandvermögen zu, welches vom EWE-Treuhandverein verwaltet wird. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Diese Vermögensgegenstände wurden mit den Altersversorgungsverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Zielfonds, deren Anlagekonzepte sich jeweils nach dem voraussichtlichen Renteneintritt der Mitarbeiter richten. Übersteigt zum Ende des Geschäftsjahres der Barwert der Garantieleistung den Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände, entspricht der Erfüllungsbetrag diesem Barwert und es wird eine Pensionsrückstellung ausgewiesen, soweit der Erfüllungsbetrag den Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände übersteigt. Der in der nachstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des durch den EWE-Treuhandverein verwalteten Vermögens wurde aus den Börsenkursen des Fondsvermögens am Abschlussstichtag abgeleitet.
Die aus dem Deckungsvermögen resultierenden Nettoerträge sowie die Verrechnung mit den Zinsaufwendungen der korrespondierenden Erfüllungsbeträge der Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2023 stellen sich wie folgt dar:
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 6 (Vorjahr TEUR 27). Der Betrag ist im Rahmen von § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB nicht ausschüttungsgesperrt. 3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Zielvereinbarungen, noch nicht genommenen Urlaub, Jubiläum, Gleitzeit, Ausgleichsabgabe, Jahresabschluss und ausstehende Rechnungen gebildet. 3.7 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Vorjahr gab es ein langfristiges Darlehen der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, welches im Berichtsjahr vollständig getilgt wurde.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, sowie gegenüber der BTC AG, aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 960), sowie eine Verbindlichkeit aus dem Cashpooling in Höhe von TEUR 22.428 (Vorjahr TEUR 18.822). Von den Verbindlichkeiten gegenüber der BTC AG bestehen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 2.431 (Vorjahr TEUR 2.616) sowie aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr TEUR 16). Insgesamt bestehen demnach Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 2.165 (Vorjahr TEUR 1.184).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 411.491,55 (Vorjahr TEUR 399) enthalten. 3.8 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich im Wesentlichen in die Bereiche Dienstleistungen mit TEUR 88.643 (Vorjahr TEUR 91.548) und Handel mit TEUR 2.926 (Vorjahr TEUR 1.656) auf. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft werden nahezu ausschließlich in Deutschland erwirtschaftet. 3.9 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 629 (Vorjahr TEUR 137) sowie Erträge aus der privaten KFZ-Nutzung TEUR 249 (Vorjahr TEUR 256). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr TEUR 4) enthalten. 3.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 6) enthalten. 3.11 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge sind Erträge aus der Abzinsung in Höhe von TEUR 75 (Vorjahr TEUR 0) enthalten. 3.12 Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 752 (Vorjahr TEUR 124) sowie Aufwendungen aus der Abzinsung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 47) enthalten. 4. Sonstige Angaben 4.1 Geschäftsführer und Prokuristen Geschäftsführer:
Entsprechend § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Berichterstattung über die Organbezüge verzichtet. Prokura: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen:
4.2 Mitarbeitende Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 476 Angestellte (Vorjahr 466). Im Jahresmittel sind in der BITS 404 Vollzeitkräfte und 72 Teilzeitbeschäftigte angestellt. 4.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einem Betrag von TEUR 980 (Vorjahr TEUR 530) für den Zeitraum bis 2028. 4.4 Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG Die BTC IT Services GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 Erlöse für IT-Dienstleistungen in Höhe EUR 93,6 Mio. in den Konzern erzielt (Vorjahr EUR 93,2 Mio.). Der wesentliche Gegenstand dieser IT-Dienstleistungen ist der Betrieb der IT-Systeme und IT-Infrastruktur, der Betrieb des Service Desk, die Erbringung von IT- Endgeräte-Services, Betrieb des Konzern-Netzwerks und Durchführung von IT-Projekten. Auf die BTC AG entfallen davon Erlöse in Höhe EUR 48,6 Mio. (Vorjahr EUR 49,4 Mio.). Dem zweitgrößten Konzernkunden, der EWE Aktiengesellschaft, wurden EUR 20,8 Mio. (Vorjahr EUR 20,0 Mio.) berechnet. Mit der EWE NETZ GmbH wurden Erlöse von EUR 9,7 Mio. (Vorjahr EUR 10,4 Mio.) sowie mit der EWE Tel GmbH EUR 9,0 Mio. (Vorjahr EUR 7,6 Mio.) erzielt. Die BTC IT Services GmbH hat für Konzerndienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 22,2 Mio. (Vorjahr EUR 21,9 Mio.) aufgewendet. Die Aufwendungen betreffen hauptsächlich übrige Konzerndienstleistungen, IT-Dienstleistungen sowie Konzernumlagen. Die größten IT-Dienstleistungen betreffen Fremddienstleistungen der EWE TEL GmbH in Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vorjahr EUR 2,3 Mio.) und der EWE AG in Höhe von EUR 4,3 Mio. (Vorjahr EUR 4,1 Mio.) sowie Outsourcing- und Fremddienstleistungen der BTC AG in Höhe von EUR 13,1 Mio. (Vorjahr EUR 2,5 Mio.). Die Konzernumlage betrifft Overheadleistungen der BTC Business Technology Consulting AG in Höhe von EUR 10,9 Mio. (Vorjahr EUR 10,5 Mio.). 4.5 Konzernverhältnisse Die BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg, ist Alleingesellschafterin unserer Gesellschaft. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 1. Januar 2009. Die EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, ist Alleingesellschafterin der BTC Business Technology Consulting AG. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 1. Januar 2007. Zur Erstellung eines Konzernabschlusses war die BTC AG zum 31. Dezember 2023 nicht verpflichtet, da die Jahresabschlüsse der BITS und der BTC AG gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (HRB 33), die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (HRB 201794), die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen werden. Die nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Konzernabschlüsse der EWE Aktiengesellschaft und der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH sind beim Betreiber des Unternehmensregister einzureichen und im elektronischen Unternehmensregister bekannt machen zu lassen. 4.6 Prüfungs- und Beratungsgebühren Das vom Abschlussprüfer für das Jahr 2023 berechnete und nach Art der erbrachten Leistungen aufgeschlüsselte Gesamthonorar ist im Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, enthalten. 4.7 Nachtrag Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Oldenburg, den 30. April 2024 Falk Lechtenbörger, Geschäftsführer Sascha Sambach, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023BTC IT Services GmbH, Oldenburg
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023BTC IT Services GmbH, OldenburgAKTIVA
PASSIVA
Bilanz zum 31. Dezember 2022BTC IT Services GmbH, OldenburgAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023BTC IT Services GmbH, Oldenburg
Gewinn- und Verlustrechnung für 2022BTC IT Services GmbH, Oldenburg
Zusätzliche Angaben zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 1. Allgemeine Angaben Die zusätzlichen Angaben zu den Tätigkeiten sollen entsprechend dem § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG in der Rechnungslegung die Regeln, einschließlich der Abschreibungsmethoden, an-geben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. Die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses erfolgt aufgrund der § 6b-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstmalig und getrennt nach Tätigkeiten innerhalb der Strom- und der Gasverteilung sowie für sonstige Tätigkeiten als Dienstleistungsunternehmen. Die Tätigkeitsbilanz beinhaltet einen Kapitalausgleichsposten; hierbei handelt es sich um ein Instrument, mittels dessen die im Einzelabschluss der Gesellschaft enthaltenen Kapital- und Finanzposten sachgerecht zugeordnet werden. Die unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet in erforderlichem Umfang Kosten- und Erlöszuordnungen, die per Schlüsselung den Bereichen zugeordnet werden. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Be-standteilen des Jahresabschlusses ergeben. 2. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Tätigkeitsabschluss sind keine vom handelsrechtlichen Abschluss abweichenden Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausgeübt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Hierzu verweisen wir auf den handelsrechtlichen Anhang der Gesellschaft. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, wenn möglich, eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Unternehmensaktivitäten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist, da nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung auf der Basis sachgerechter Verteilungsschlüssel. Grundlage für diese Verteilungsschlüssel sind Umsatz und Personalaufwand. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung berücksichtigt. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden unter Verwendung einer per Verteilungs-schlüssel vorgenommen Allokation den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Wesentlichen aus einer per Verteilungsschlüssel vorgenommenen Zuordnung, wenn keine direkt zuordenbaren Anlagegüter vorhanden sind. Die Verteilungsschlüssel wurden entsprechend der im Berichtsjahr gebuchten Abschreibung auf die jeweiligen Tätigkeiten sowie auf sonstige Tätigkeiten gewählt. Primär wurden alle zuordenbaren Forderungen direkt über Kontenzuordnung den entsprechenden Tätigkeiten zugerechnet. Die übrigen Forderungen wurden auf Sonstige Tätigkeiten verteilt. Die flüssigen Mittel wurden anhand des Umsatzes der einzelnen Tätigkeitsbereiche verteilt. Die restlichen Bilanzpositionen des Umlaufvermögens und der Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit keine direkte Zuordnung möglich war anhand des Umsatzes den Tätigkeiten zugeordnet. Die Verteilung des zugeordneten Kapitals erfolgt analog zum langfristigen Vermögen. Für die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für sonstige Rückstellungen erfolgte die Zuordnung entsprechend der Schlüsselung, die sich aus dem Personalaufwand oder Umsatz ableiten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden mittels des Umsatzes verteilt. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden entsprechend der Schlüsselung, die sich aus dem Personalaufwand oder Umsatz ergibt, aufgeteilt. Bei dem angesetzten Kapitalausgleichsposten handelt es sich um eine passivische Bilanz-größe, welche - basierend auf dem Finanzfondkonzept - den Saldo aus Vermögen- und Schuldenpositionen gegenüber den anderen Aktivitäten abbildet. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Erfassung der Geschäftsvorfälle gemäß den erbrachten Serviceleistungen. Es bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten. 2.1 Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 2.2 Kapitalanteile Der Kapitalausgleichsposten sowie das der jeweiligen Tätigkeit zugeordnete Eigenkapital werden als Finanzierungsfunktionen des gemeinsamen Bereiches gesehen und finden somit außerhalb der vorgeschriebenen Aktivitäten statt. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzierungsmittel wird in der Bilanz über den jeweiligen Tätigkeitsbereich dargestellt. 2.3 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Grundsätze der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Sollten zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten Leistungsbeziehungen entstehen, würden diese in der Regel zu Marktpreisen bewertet. Aktuell bestehen solche Beziehungen nicht.
Oldenburg, den 30. April 2024 Die Geschäftsführung Falk Lechtenbörger, Geschäftsführer Sascha Sambach, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BTC IT Services GmbH, Oldenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BTC IT Services GmbH, Oldenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BTC IT Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in den Unterabschnitten "Forschung und Entwicklung" und "Kunden und Qualität" im Abschnitt "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" des Lageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) sowie die oben genannten Unterabschnitte "Forschung und Entwicklung" und "Kunden und Qualität" im Abschnitt "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Sonstige Aktivitäten" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG -bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bremen, den 30. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carsten Engelhardt, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Mersch, Wirtschaftsprüfer |
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