JORDAN Lacke GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Baumann seit 3.11.2021 | Prokura |
Hanno Baumann seit 19.1.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbHDetmoldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KONZERN-LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Grundlagen des Konzerns Die Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH ist eine Unternehmensgruppe (Baumann Unternehmensgruppe) der chemischen Industrie, welche Lacke und Lackhilfsstoffe, im Wesentlichen für die Möbel- und Möbelzulieferindustrie, herstellt und vertreibt. Die Produkte werden über Tochtergesellschaften produziert und entweder direkt im Inland vertrieben, oder über weitere, teilweise 100%ige, Tochtergesellschaften in das Ausland exportiert. II. Wirtschaftsbericht Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2023 gekennzeichnet durch eine Nachfrageschwäche der Verbraucher, besonders in Europa. Diese Schwäche resultiert aus der Unsicherheit der Verbraucher, hervorgerufen durch politische Entscheidungen und aus dem Krieg in Europa. Auch das Sicherheitsdenken der Bevölkerung hat nach Corona zu einer erhöhten Sparquote geführt. Die in 2022 noch angespannten Lieferzeiten haben sich erholt und nahezu alle Rohstoffe waren in 2023 verfügbar. Es ist jedoch deutlich spürbar, dass die Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette auf ihre liquiden Mittel achten und somit, um das Working Capital zu reduzieren, keine, oder nur geringe Vorräte an Rohstoffen auf Lager haben. Dies führte bei Nachfrageschwankungen im Markt zu Engpässen in der Beschaffung, mit denen auch wir 2023 zu kämpfen hatten. Auch in 2023 tobte der Krieg in der Ukraine. Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich und zeigen sich im Jahr 2023 weiterhin durch eine relativ hohe Inflation und erhöhte Leitzinsen. Dies führt zu einer erheblichen Kaufzurückhaltung der Konsumenten, was wiederum insgesamt eine deutlich rückläufige Nachfrage unserer Kunden zur Folge hatte. Insgesamt ist grundsätzlich zu erkennen, dass sich das Einrichtungsverhalten der Verbraucher in Europa verändert hat: Der Anteil, der mit Möbeln belegten Fläche an der Gesamtwohnfläche sinkt. Außerdem gewinnen kunststoffbeschichtete Möbel fortlaufend größere Marktanteile. Dies bedeutet, dass langfristig Umsatzzuwächse in Europa nur noch über Verdrängung anderer Lacklieferanten möglich sein werden. Neben dem deutschen Markt werden in der Branche erhebliche Anteile des Umsatzes - zumeist über 50% - im Ausland erzielt. Die meisten Umsätze werden dabei in Osteuropa und im deutschsprachigen Ausland erzielt. Die einzelnen Zielländer haben bis heute nach wie vor intensiv mit den wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona und dem Ukraine - Krieg zu kämpfen. In den Zielländern ist die wirtschaftliche und politische Stabilität im Vergleich zum Inland deutlich schwächer ausgeprägt. Diese geographischen Märkte sind anfällig für politische Vorteilsnahme, Währungsschwankungen, Korruption, bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Daher ist die branchenbezogene Nachfrage auf diesen Märkten insgesamt von einer gewissen Unsicherheit geprägt. Leistungsindikatoren, Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Wesentliche Leistungsindikatoren Bedeutsame Leistungsindikatoren für die Baumann Unternehmensgruppe, die auch zur internen Steuerung der Unternehmensgruppe herangezogen werden, sind:
Zur Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns wird nachfolgend insbesondere auch auf diese Leistungsindikatoren eingegangen. Jahresergebnis/Ertragslage Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt -1.260 TEUR (Vorjahr: -335 TEUR). Nach Steuern weist die Baumann Unternehmensgruppe einen Jahresfehlbetrag von 1.246 TEUR (Vorjahr: 303 TEUR) aus. Zum Konzernergebnis haben die inländischen Gesellschaften mit -1,96 Mio. EUR (Vorjahr: -1,11 Mio.) und die ausländischen Gesellschaften mit - 138 TEUR (Vorjahr: 187 TEUR) beigetragen (jeweils vor Konsolidierungsbuchungen); ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen haben das negative Konzernergebnis in Summe um 852 TEUR verbessert (Vorjahr: Verbesserung um 620 TEUR). Umsatzerlöse Die Baumann Unternehmensgruppe konnte im Berichtsjahr einen Umsatz von 60.573 TEUR (Vorjahr: 63.103 TEUR) ausweisen; dies entspricht einem Umsatzrückgang von 4,0 %. Der Rückgang der Umsatzerlöse verlief damit deutlicher als ursprünglich erwartet. Dies ist im Wesentlichen auf den Wegfall eines Großkunden sowie die allgemeine branchenbezogene Nachfragesituation zurückzuführen. Bankverschuldung/Finanzlage Die Baumann Unternehmensgruppe hat Bankverbindlichkeiten in Höhe von 13.656 TEUR (Vorjahr: 14.301 TEUR). Es wurde im Geschäftsjahr 2023 ein weiteres Darlehen in Höhe von 1,2 Mio. EUR aufgenommen für Investitionen in Maschinen, IT-Hardware sowie die Softwareimplementierung von SAP. Die Tilgungen der Darlehen werden planmäßig durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein Darlehen gegenüber einem Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von 500 TEUR im Geschäftsjahr 2023 aufgenommen. Dieses Darlehen dient dem Zweck der Vorfinanzierung von Rohstoffen im Rahmen einer Vereinbarung zur Lohnfertigung. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1.130 TEUR ist im Wesentlichen auf die stichtagsbezogenen Außenstände gegenüber inländischer Rohstofflieferanten zurückzuführen. Demgegenüber stehen Bankguthaben von 947 TEUR (Vorjahr: 638 TEUR). Mit dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 3.223 TEUR (Vorjahr: - 3.547 TEUR), konnte der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von - 2.201 TEUR (Vorjahr: - 634 TEUR) vollständig abgedeckt werden. Bei einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 433 TEUR (Vorjahr: - 1 TEUR) konnten die kurzfristigen Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 1.149 TEUR zurückgeführt werden. Die Baumann Unternehmensgruppe war im Geschäftsjahr 2023 stets in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Eigenkapital ist im Geschäftsjahr um 1.327 TEUR auf 13.926 TEUR gesunken. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des hohen Konzernjahresfehlbetrags und der insgesamt angestiegenen Verbindlichkeiten von 33,7 % im Vorjahr auf 30,9 % im Geschäftsjahr verringert. Vermögenslage Der Anstieg der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau um 1.730 TEUR ist auf die Investition in Produktionsanlagen sowie auf die Errichtung und den Umbau von Produktions- und Verwaltungsgebäuden zurückzuführen. Im Zuge des planmäßigen Abbaus des betrieblich gebundenen Umlaufvermögens sanken die Roh-, Hilfs, und Betriebsstoffe um 1.319 TEUR sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren um 850 TEUR. Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Wie aus dem Vorgenannten ersichtlich, ist die Geschäftsentwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr 2023 nicht zufriedenstellend verlaufen. Das Konzernergebnis hat die Erwartungen in 2023 nicht erfüllt. Dies ist bei allgemein leicht angestiegenen betrieblichen Kosten vor allem mit der Entwicklung der Umsatzerlöse zu begründen: Die geplanten Umsatzerlöse für das Jahr 2023 konnten nicht erreicht werden. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ein Großkunde Mitte 2022 auf einen anderen Lack - Lieferanten umgestellt hat und erst ab Mai 2023 wieder Teile seines Bedarfes bei der -Baumann Unternehmensgruppe deckt. Auch die anderen Kunden und auch die eigenen Niederlassungen haben in 2023 die aufgestellten Pläne nicht erreichen können. Konsumverzicht, mangelnde Investitionen in Gebäude - insbesondere Wohngebäude - sowie hohe Zinsen und Baukosten gepaart mit einer negativen Grundstimmung der Verbraucher haben das Jahr 2023 geprägt. III. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Chancen- und Risikobericht Der hohe Exportanteil birgt das grundsätzliche Risiko von Forderungsausfällen. Ausländische Märkte sind zum Teil über eine Kreditversicherung nicht versicherbar. Da es sich im Ausland oft um Großkunden handelt, bestehen bei üblichen Zahlungszielen von 60 bis 90 Tagen zum Teil relativ hohe Forderungen. Ein permanentes Risiko, besonders im Hinblick auf Exporte, sind Währungsrisiken, die in den einzelnen Ländern mehr oder weniger stark ausgeprägt sind. Diesen Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten wird mit der teilweisen Absicherung von Forderungen, einem eingerichteten Forderungsmanagement und einer angemessenen bilanziellen Risikovorsorge begegnet. Dem intensiver werdenden Wettbewerb, mit potentiell negativen Auswirkungen auf die Umsatzsituation, werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovation, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Dies soll auch dafür sorgen neue Kunden zu gewinnen und Kunden, die uns verlassen haben, zurückzuholen. Auf der Beschaffungsseite können wir auf eine breite Auswahl von Liefermöglichkeiten zurückgreifen. Die Lieferketten haben sich im Laufe des Jahres 2023 weitgehend wieder aufgebaut, so dass sich die Lage im Bereich der Beschaffung normalisiert hat. Wir sehen in unserem Markt weiteres Potential der Ausweitung unserer Marktanteile und versuchen in diesen sehr volatilen Marktverhältnissen durch die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden Risiken frühzeitig zu erkennen und dementsprechend zu minimieren. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf den Tochterfirmen, die in die jeweiligen Märkte vorstoßen und potenzielle Kunden mit unseren Produkten und einem technisch hochwertigen Service zufriedenstellen sollen. Wir werden 2024 weiter erheblich in den Standort im Industriegebiet in Detmold investieren, um effektiver produzieren und Änderungen in den Anforderungen des Marktes besser begegnen zu können. Auch die Einführung eines neuen ERP - Systems, in unserem Fall SAP Hana, ist geplant. Die Zielsetzung für den europäischen Markt ist es, besser, schneller und kostengünstiger als der Wettbewerb zu sein, um zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Sämtliche Investitionen in den Standort folgen diesen Prämissen. Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen und Investitionen soll bei Ausweitung unserer Marktanteile zu einer nachhaltigen Verbesserung der Ertragslage beitragen. Prognosebericht Die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 unterliegt aufgrund der Volatilität der relevanten gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Einflussfaktoren vielfältiger Unsicherheiten: Der Krieg in Europa und die sich daraus ergebenen Folgen, wie Inflation, Flüchtlingsströme, hohe Zinsen etc. führen zu einem Nachfragerückgang, der auch die Möbelindustrie - also unsere Kunden - hart trifft und weiter treffen wird. Auch die geplanten und teilweise umgesetzten Gesetzte z.B. zum Klimaschutz verunsichern die Menschen und lassen den Konsum weiter einbrechen. Eine weiter zunehmende Bürokratie erhöht die Kosten. Wir rechnen in 2024 dennoch mit einem leichten Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass wir unseren Großkunden, den wir in 2023 wiedergewonnen haben, in 2024 durchgehend beliefern werden. Positive Impulse erwarten wir außerdem vom außereuropäischen Ausland. Um die Unternehmensgruppe wirtschaftlich unabhängiger von der Möbelindustrie zu machen, streben wir es an, Lohnfertigungen in anderen Bereichen der Lackindustrie zu übernehmen. Wir gehen weiter davon aus, dass durch die Nachfrageschwäche die Preise für die von uns eingesetzten Rohstoffe moderat sinken werden, oder zumindest auf dem Niveau von 2023 verharren. Wir gehen davon aus, dass wir in 2024 weitere Kostensteigerungen in sämtlichen Kostenarten sehen werden. Infolge der angestrebten Investitionen und Maßnahmen erwarten wir einen Anstieg der Bankverschuldung um 885 TEUR auf etwa 14.541 TEUR. Hinsichtlich der Liquidation eines verbundenen Unternehmens im Geschäftsjahr 2024 wird auf die weiteren Ausführungen unter dem Gliederungspunkt 8.5 zum Nachtragsbericht des Konzernanhangs verweisen. Unter Abwägung dieser Ausführungen rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem annähernd ausgeglichenen Konzernergebnis. Im Zuge der Umsetzung der erläuterten Maßnahmen und Investitionen streben wir bei Nutzung der unternehmerischen Chancen die nachhaltige Verbesserung der Ertragslage an. Wir erwarten ab dem Geschäftsjahr 2025 gegenüber 2024 leicht verbesserte Konzernergebnisse der Baumann Unternehmensgruppe.
Detmold, den 16. Oktober 2024 Geschäftsführung KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231 Allgemeine Angaben Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Detmold und ist beim Amtsgericht Lemgo im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 4754 mit der Firma Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH eingetragen. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der nach diesen Grundsätzen aufgestellte Konzernabschluss ist aus dem Jahresabschluss der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Detmold, (Mutterunternehmen) und den jeweiligen Jahresabschlüssen der einbezogenen Tochtergesellschaften entwickelt worden. Die Vergleichbarkeit der Zahlen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit denen des Vorjahres ist grundsätzlich gegeben. Gemäß § 265 Abs. 2 S. 2 HGB weisen wir auf folgende Änderung der Bilanzierungsmethoden hin, die aufgrund eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen wird:
Die dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden darüber hinaus unverändert zum Vorjahr angewandt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. 2 Angaben zum Konsolidierungskreis 2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (Mutterunternehmen) die Gesellschaften einbezogen, bei denen die Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. a. Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Folgende Gesellschaften sind neben der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (Mutterunternehmen) in den Konzernabschluss einbezogen worden:
* : Die Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 4 HGB i. V. m. § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Diese Befreiungsvorschriften werden von den Gesellschaften hinsichtlich der Offenlegung und - soweit anwendbar - hinsichtlich der Erstellung eines Lageberichtes in Anspruch genommen. ** : Das Mutterunternehmen ist direkt mit 50 % an der BLC Lack Chemie GmbH beteiligt. Die restlichen 50 % hält ein Gesellschafter des Mutterunternehmens im Privatvermögen. Um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vollständig darzustellen, wurden die von dem Gesellschafter gehaltenen Anteile im Rahmen der Konsolidierung fiktiv in die Muttergesellschaft eingelegt. b. Anteile an assoziierten Unternehmen (§ 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Folgende assoziierte Unternehmen wurden in den Konzernabschluss einbezogen:
Der Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens ist auf den Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember 2023) aufgestellt worden. 3 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden 3.1 Kapitalkonsolidierung Bei der Kapitalkonsolidierung der verbundenen Unternehmen wurde gemäß Artikel 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB die Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB) angewendet. Dabei wurde der Buchwert der Anteile mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet, welches dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht. Aus der Kapitalkonsolidierung resultieren passivische Unterschiedsbeträge in Höhe von T€ 6.605 und aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von T€ 656. Passive Unterschiedsbeträge werden als eigener Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" erfasst. Sie resultieren aus Gewinnthesaurierungen der erworbenen Tochterunternehmen nach dem Erwerb der Anteile bis zur erstmaligen Konsolidierung und haben somit Eigenkapitalcharakter. Aktive Unterschiedsbeträge werden als "Geschäfts- oder Firmenwert" erfasst und über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren planmäßig abgeschrieben. 3.2 Schuldenkonsolidierung Die Bilanzposten der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen sind, soweit sie Forderungen bzw. Verpflichtungen gegenüber dem Mutter- oder anderen Tochterunternehmen beinhalten, gemäß § 303 Abs. 1 HGB gegeneinander aufgerechnet worden. 3.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Gemäß § 305 Abs. 1 HGB sind die Erträge und Aufwendungen, die aus Beziehungen zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen stammen, gegeneinander aufgerechnet worden. 3.4 Zwischenergebniseliminierung In den Vorräten enthaltene Vermögensgegenstände aus konzerninternen Lieferungen wurden gemäß § 304 HGB um Zwischenergebnisse eliminiert. 3.5 Steuerabgrenzung nach § 306 HGB In dem Posten Aktive latente Steuern ist ein Betrag von € 41.825,95 (Vorjahr: € 50.590,99) enthalten, der auf Steuerabgrenzungen nach § 306 HGB in Zusammenhang mit der Zwischenergebniseliminierung aus Vorjahren entfällt. Weitere Beträge entfallen auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsbilanziellen Wertansätzen (in der HB II) von Vermögensgegenständen und Schulden bzw. Rückstellungen sowie auf steuerliche Verlustvorträge aus den einbezogenen Jahresabschlüssen. 3.6 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen Die Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen wird nach der Equity-Methode mit dem Wert angesetzt, der dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens am 31. Dezember 2023 entspricht. Bei der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 83. 4 Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 4.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt (§ 308 HGB). Hierzu werden die nach landesspezifischen Vorschriften erstellten Abschlüsse der Tochtergesellschaften an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angepasst, soweit sie nicht den HGB-Grundsätzen entsprechen und die Bewertungsabweichungen wesentlich sind. Bei Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Im Jahr des Zugangs wird die Abschreibung zeitanteilig ermittelt. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung der Plantag Sp. z o.o. zum 31. Dezember 2017 und wird ab 2018 über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen sowohl nach der degressiven als auch nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Diese orientiert sich jeweils an den kürzesten zulässigen Nutzungsdauern der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Mit Ausnahme der Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen sind die Finanzanlagen zu Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet worden. Die geleisteten Anzahlungen wurden mit dem Nennwert angesetzt Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Material- und Fertigungsgemeinkosten erfasst. Die Gegenstände des Vorratsvermögens werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die aktiven latenten Steuern sind in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung bewertet. Die handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten weisen zu ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen auf. Des Weiteren berücksichtigen die aktiven latenten Steuern grundsätzlich auch künftige Steuerentlastungen, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung eventuell bestehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt jeweils auf der Basis der Steuersätze, die nach gegenwärtiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt für die jeweilige Gesellschaft gelten bzw. erwartet werden (25 % und 30 %). Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung der Heubeck'schen Richttafeln 2018G unter Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes (1,81 - 1,82 %) der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von fünfzehn Jahren berechnet. Aufgrund der getroffenen Vereinbarungen liegt der Berechnung als Annahme eine erwartete Rentendynamik von 0,0 % p. a. zugrunde. Vermögensgegenstände, die der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und als Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anzusehen sind (insolvenzgesicherte Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen und Wertpapierdepots), werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Rückdeckungsansprüche werden mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Gleiches gilt für die Zinsaufwendungen und -erträge aus der Bewertung der Rückstellungen und dem zu verrechnenden Vermögen. Der aus der Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach den Regelungen des BilMoG entstandene Unterschiedsbetrag zum 1. Januar 2010 wurde bereits im Geschäftsjahr 2010 in Ausübung des Wahlrechts der Übergangsvorschrift des Artikels 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB vollständig aufwandswirksam erfasst. Die Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im Finanzergebnis gezeigt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. In den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung bzw. der Abzinsung von Rückstellungen werden unter den Positionen "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" bzw. "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsposten werden bei Zugang grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs bzw. einem Sicherungskurs angesetzt; gegebenenfalls sind Forderungen mit dem niedrigeren Wert und Verbindlichkeiten mit dem höheren Wert, wie er sich aus dem Kurs des Bilanzstichtages ergibt, bilanziert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Stichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 4.2 Grundlagen für die Währungsumrechnung Umrechnung der Fremdwährungsposten in- und ausländischer Unternehmen Forderungen in Fremdwährungen sind mit dem historischen Umrechnungskurs oder mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet worden. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem historischen Umrechnungskurs oder imparitätisch mit dem höheren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet worden. Davon ausgenommen sind jeweils Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gemäß § 256a HGB. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen sind mit dem am Bilanzstichtag gültigen amtlichen Mittelkurs umgerechnet und imparitätisch berücksichtigt worden. Umrechnung der auf Fremdwährung lautenden Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften Die Währungsumrechnung der auf Fremdwährung lautenden Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften erfolgt auf der Grundlage der modifizierten Stichtagsmethode. Die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden mit folgenden Kursen umgerechnet:
Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital des Konzerns erfasst. 5 Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. Dezember 2023
6 Konzernverbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
* : Der Gesamtbetrag der besicherten Verbindlichkeiten beträgt bei den - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten T€ 8.456 (Vorjahr: T€ 9.833) - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern T€ 820 (Vorjahr: T€ 500) - Verbindlichkeiten Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht T€ 500 (Vorjahr: T€ 0) - Sonstige Verbindlichkeiten T€ 0 (Vorjahr: T€ 200) ** : Es bestehen für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im üblichen Umfang entstehende Sicherheiten. 7 Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 7.1 Konzernbilanz 7.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 301 Abs. 3 HGB In dem Bilanzposten Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Betrag von T€ 656 (Vorjahr: T€ 820) enthalten, der bei der Verrechnung nach § 301 Abs. 1 Satz 3 HGB (Kapitalkonsolidierung) entstanden ist. Dieser wird gemäß § 309 Abs. 1 Satz 2 HGB linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
7.1.2 Beteiligungen Das Mutterunternehmen Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH besitzt folgende Kapitalanteile von mindestens 20 % an anderen Unternehmen (Beteiligungen):
7.1.3 Forderungen In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 164.904,73 (Vorjahr: € 169.947,49) enthalten. 7.1.4 Angaben zu der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gem. § 314 Nr. 17 HGB Folgende Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden verrechnet worden:
Der beizulegende Zeitwert der Wertpapierdepots ist anhand stichtagsbezogener Kurswerte bestimmt worden. 7.1.5 Aktive latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Differenzen, die jeweils mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz bewertet wurden:
7.1.6 Pensionsrückstellungen Für die Pensionsverpflichtungen bestehen teilweise Rückdeckungsversicherungen und Wertpapierdepots, die als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu qualifizieren sind, sodass diese zum Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände mit den betreffenden Pensionsverpflichtungen zu verrechnen sind. Der Nettowert der Rückstellungen für Pensionen ergibt sich wie folgt:
Aus dem Deckungsvermögen resultierende Erträge in Höhe von T€ 47 wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 28 verrechnet. Der verbleibende Betrag wird unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von T€ 20. 7.2 Konzerngewinn- und Verlustrechnung 7.2.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB Umsatzspiegel nach Regionen
7.2.2 Erträge aus der Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 391.279,02 (Vorjahr: € 258.462,09) enthalten. 7.2.3 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 192.661,74 (Vorjahr: € 404.248,44) enthalten. 7.2.4 Aufwendungen aus der Abzinsung In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung in Höhe von € 6.770,00 (Vorjahr: € 32.381,74) enthalten. 7.2.5 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Erträge (saldiert mit Aufwendungen) für latente Steuern in Höhe von € 259.885,44 (Vorjahr: € 18.031,58). 8 Sonstige Angaben 8.1 Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:
8.2 Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Der Geschäftsführung der Muttergesellschaft gehörte im Geschäftsjahr an: Herr Hanno Baumann, Dipl.-Ing. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 314 Abs. 3 HGB. 8.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 8.3.1 Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB bestehen zum Bilanzstichtag wie folgt: Das Mutterunternehmen hat sich vertraglich verpflichtet, etwaige inländische Steuerzahlungen der ehemaligen Tochtergesellschaft Abbeyroyd Ltd. zu übernehmen. Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme gem. § 314 Nr. 19 HGB Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Haftungsverhältnissen wurde als gering eingeschätzt, weil die Geschäftsleitung davon ausgeht, dass die zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse von allen Parteien ordnungsgemäß erfüllt werden. 8.3.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 314 Nr. 2a HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen jährliche Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen (Miet-, und Leasing- und Lizenzverträge) in Höhe von T€ 531 für Folgejahre. 8.4 Abschlussprüferhonorar Für Leistungen des Konzernabschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 121 erfasst. Das Gesamthonorar setzt sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
Die Angabe des Abschlussprüferhonorars ist mit dem Nettowert, d. h. ohne Umsatzsteuer, angesetzt. 8.5 Nachtragsbericht Folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, haben sich ergeben:
8.6 Ergebnisverwendung Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsleitung des Mutterunternehmens sieht vor, das Ergebnis 2023 des Mutterunternehmens auf neue Rechnung vorzutragen.
Detmold, den 16. Oktober 2024 Geschäftsführung Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023
* Ergänzt um die Position Cash Earnings nach DVFA/SG Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Zu dem am 6. November 2024 gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde der folgende Bestätigungsvermerk mit Datum vom 24. Oktober 2024 erteilt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Detmold, Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Detmold, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Herford, den 24. Oktober 2024 PKF
Osnabrück WMS GmbH & Co. KG
Dr. Marc Danne, Wirtschaftsprüfer Felix Leeker, Wirtschaftsprüfer |
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