POS-ELECTRONIC GmbH
Allersberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.658,00 |
51.812,00 |
| I.
Sachanlagen |
83.658,00 |
51.812,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.236,76 |
25.006,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
886,34 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.350,42 |
25.006,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.894,76 |
76.818,56 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
97.431,39 |
68.502,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
72.431,39 |
43.502,43 |
| B.
Rückstellungen |
6.581,94 |
6.005,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.881,43 |
2.310,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.894,76 |
76.818,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB unter Berücksichtigung des BilMoG sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert. Ansatz- und
Bewertungsvorschriften wurden im Wesentlichen beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die
Sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit eine dauerhafte Kursänderung vorlag, wurde bei
Forderungen der niedrigere und bei Verbindlichkeiten der
höhere Wert angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war
darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.
Angaben zur Bilanz
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen niedrigeren
Gewinn.
Auf den Ansatz latenter Steuern wurde
gemäß der Befreiungsvorschrift in § 274a
Nr. 5 HBG verzichtet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die
Geschäftsführung der POS-Electronic GmbH durch
den Geschäftsführer, Herrn Wolfgang, Schneider.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von Euro 4.710,71 enthalten.
POS-Electronic GmbH
Allersberg, 09.06.2016
gezeichnet: Wolfgang Schneider
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2016 festgestellt.
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