curasan
AG
Kleinostheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
570.381,97 |
1.678.153,28 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
423.954,01 |
527.051,01 |
| II.
Sachanlagen |
115.734,00 |
74.525,00 |
| III.
Finanzanlagen |
30.693,96 |
1.076.577,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.889.259,86 |
6.698.079,76 |
| I.
Vorräte |
1.815.811,53 |
2.143.124,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.925.926,32 |
2.137.660,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-401.189,66 |
-396.472,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.147.522,01 |
2.417.294,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.014,14 |
921,85 |
| Aktiva |
6.488.655,97 |
8.377.154,89 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.818.810,66 |
4.266.564,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.535.694,00 |
2.535.694,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.330.870,57 |
3.402.814,40 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.447.753,91 |
2.071.943,83 |
| B.
Rückstellungen |
405.961,00 |
685.013,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.263.884,31 |
3.425.576,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.525.743,20 |
2.711.576,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.738.141,11 |
714.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.144.350,22 |
2.043.287,67 |
| Passiva |
6.488.655,97 |
8.377.154,89 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2022
Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen
Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister
eingetragen:
Firmenname:
|
curasan AG
|
Firmensitz:
|
Kleinostheim
|
Registergericht:
|
Aschaffenburg
|
Handelsregister-Nummer:
|
4436
|
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Sitz der Gesellschaft ist in Kleinostheim,
Bundesrepublik Deutschland. Sie ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Aschaffenburg, Deutschland unter HRB 4436
eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und
der Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten und
Diagnostika.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Vorschriften des Aktiengesetzes und
gesellschaftsvertragliche Regelungen zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf und nimmt die
Erleichterungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in
Anspruch.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz und des § 275 HGB für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurden beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 1
HGB erstellt. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen
gegenüber den Vorjahren.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Zum 31.12.2022
beträgt das Eigenkapital 1.819 TEUR. Damit ist das
gezeichnete Kapital nicht angegriffen, eine
Überschuldung liegt zum Bilanzstichtag 31.12.2022
nicht vor. Die künftige Entwicklung der Gesellschaft
ist nach Planungen der gesetzlichen Vertreter positiv. Die
Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr
2023 berücksichtigt im Laufe des Geschäftsjahres
2023 die Vereinnahmung von Liquidität von dritter
Seite insgesamt in Höhe von 2 Mio. EUR. Nach Ablauf
des Geschäftsjahres 2023 wird die Zufuhr von
zusätzlicher Liquidität nötig sein, um die
Geschäfte der Gesellschaft aufrechtzuerhalten und
Bestandsgefährdung abzuwehren.
Die Bewertungsgrundsätze für die Bilanz
wurden grundsätzlich beibehalten, soweit im Folgenden
nicht auf Abweichungen hingewiesen wird.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden nachstehende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewandt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen sowie die selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert und entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Als voraussichtliche Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 3
bis 10 Jahren unterstellt. Die Abschreibungszeiträume
orientieren sich an den voraussichtlichen Nutzungsdauern.
Anzahlungen auf selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden entsprechend als
geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Sie betreffen direkte,
eindeutig identifizierbare und separierbare
Zulassungsentwicklungskosten von Produktrechten. Sie werden
ab dem Zeitpunkt der Zulassung linear über 10 Jahre
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen (Grundstücke
ausgenommen) angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
grundsätzlich linear. Die Abschreibungszeiträume
orientieren sich an den voraussichtlichen Nutzungsdauern.
Die Zugänge geringwertiger
Vermögensgegenstände mit den
Einzelanschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR
werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass im Jahr der
Vollabschreibung auch der Abgang erfolgt.
Da sich keine wesentliche Abweichung zwischen der
betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer und der steuerlichen
Nutzungsdauer ergibt, wird die steuerlich anerkannte
Nutzungsdauer angesetzt.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung entsprechend § 253 Abs. 3 HGB
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Sofern die Gründe für einen
niedrigeren Wertansatz wegfallen, werden entsprechend
§ 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bilanziert. Sofern erforderlich werden
bei dauerhafter Wertminderung
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Langfristige verzinsliche Ausleihungen werden mit
ihrem Nominalbetrag bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs-
beziehungsweise Herstellungskosten bewertet. Die Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind
zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
werden neben den direkten Material- und Fertigungskosten
angemessene Teile der notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des
Anlagevermögens, der durch die Fertigung veranlasst
ist, eingerechnet. Außerdem werden zulässige
Teile der Verwaltungsgemeinkosten einbezogen. Zinsen
für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Auf die Herstellungskosten der fertigen
Erzeugnisse werden angemessene Abschläge auf den
beizulegenden Wert erforderlichenfalls vorgenommen.
Unfertige Erzeugnisse werden anteilig entsprechend ihres
Fertigungsgrades bewertet. Vorratsbeständen, die
schwer verkäuflich oder unbrauchbar sind, wird durch
Wertberichtigungen in notwendigem Maße Rechnung
getragen.
Geleistete Anzahlungen werden mit deren Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Auf
Forderungen, die durch bestimmte Risiken gefährdet
sind, werden angemessene Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird über eine
angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Unverzinsliche Posten - bei einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr - sind auf den Barwert abgezinst. Soweit diese
Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr haben und auf Fremdwährung lauten, werden
diese mit dem Devisenkassamittelkurs gemäß
§ 256a HGB umgerechnet.
Liquide Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur für
wesentliche Posten gebildet und mit dem Nennwert angesetzt.
Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen werden bei deren Ermittlung
berücksichtigt. Soweit sich die Rückstellungen
auf Sachleistungsverpflichtungen beziehen, werden sie auf
Vollkostenbasis ermittelt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem
fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert und bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr abgezinst. Soweit die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt
der höhere Tageswert am Bilanzstichtag zum Ansatz. Auf
Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß
§ 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurde im Wesentlichen nicht abgewichen.
3. Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen oder -verbindlichkeiten
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden
unrealisierte Gewinne im Vergleich zum Anschaffungskurs,
das heißt Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls, nicht
ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag entstehende Verluste aus
Kursänderungen werden berücksichtigt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
In den Finanzanlagen waren bis zum 31.12.2021
Ausleihungen an das verbundene Unternehmen curasan Inc. in
Höhe von 1.076 Tsd. Euro (i. Vj.: 1.076 Tsd. Euro)
ausgewiesen. Diese wurden im Geschäftsjahr 2022 ins
Umlaufvermögen umgegliedert.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren aus Ausleihungen sowie aus
Lieferungen und Leistungen. Auf die Mitzugehörigkeit
wird verwiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen
gegenüber dem Finanzamt aus dem Insolvenzzeitraum, die
rechtlich erst mit Anerkennung durch das Finanzamt
entstehen.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und
sonstigen Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von nicht mehr
als einem Jahr.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am
Bilanzstichtag 400.000,00 Euro und ist eingeteilt in
400.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum
Nennwert von je 1,00 Euro.
Die Zuführung zur Kapitalrücklage im
vorangegangenen Geschäftsjahr in Höhe von
2.535.694,10 entfällt vollständig auf durch den
Neu-Aktionär geleistete Aufgelder im Rahmen der
Kapitalerhöhung nach beendeter Insolvenz im Jahr 2020.
Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat ein neues
genehmigtes Kapital sowie ein neues bedingtes Kapital
geschaffen. Der Vorstand ist durch den Beschluss der
Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
15.06.2026 gegen Bar- und oder Sacheinage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen
(genehmigtes Kapital 2021/I). Das Grundkapital der
Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
16.06.2021 um 200.000,00 EUR bedingt erhöht (bedingtes
Kapital 2021/I).
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie beinhalten im Wesentlichen
Rückstellungen aus Verpflichtungen gegenüber
Mitarbeitern in Höhe von 95 Tsd. Euro (Vorjahr 325
Tsd. Euro), Rückbauverpflichtungen in Höhe von
274 Tsd. Euro (Vorjahr 269 Tsd. Euro) sowie Kosten für
Abschlusserstellung in Höhe von 30 Tsd. Euro (Vorjahr
37 Tsd. Euro).
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten stellt sich
wie folgt dar:
Verbindlichkeiten
|
Restlaufzeit
< 1 Jahr
|
Restlaufzeit
> 1 Jahr
|
Restlaufzeit
> 5 Jahr
|
|
- gegenüber
Kreditinstituten
|
37,49
|
0,00
|
0,00
|
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
336.913,42
|
0,00
|
0,00
|
|
- sonstige
Verbindlichkeiten
|
772.722,07
|
3.154.211,33
|
0,00
|
|
-
davon aus Steuern
|
37.377,09
|
0,00
|
0,00
|
|
-
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
|
4.607,74
|
0,00
|
0,00
|
|
Summe
|
1.109.672,98
|
3.154.211,33
|
0,00
|
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 2.144 Tsd. Euro (Vorjahr 2.043 Tsd. Euro).
Auf die Mitzugehörigkeit wird verwiesen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Ausschüttungsgesperrt sind zum Bilanzstichtag
insgesamt 283 Tsd. Euro (Vorjahr 386 Tsd. Euro), der Betrag
entfällt in voller Höhe auf selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen
im Geschäftsjahr 9 Tsd. Euro (Vorjahr 78 Tsd. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
Gewinne aus Veräußerung von immateriellen
Vermögenswerten in Höhe von 750 Tsd. Euro
(Vorjahr 750 Tsd. Euro). Die sonstigen betrieblichen
Erträge enthalten Gewinne aus Veräußerung
von Grundstücken in Höhe von 0 Tsd. Euro (Vorjahr
1.200 Tsd. Euro).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 6 Tsd. Euro (Vorjahr 23 Tsd. Euro) enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 2 Tsd. Euro (Vorjahr 6 Tsd. Euro) enthalten.
In dem Posten "Zinsen und ähnliche Erträge"
sind Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von 59
Tsd. Euro (Vorjahr 70 Tsd. Euro) enthalten.
Angaben gemäß § 158 AktG:
1.
|
Jahresfehlbetrag
|
-2.447.753,91 EUR
|
2.
|
Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr
|
1.330.870,57 EUR
|
3.
|
Entnahmen aus
Kapitalrücklage
|
0,00 EUR
|
4.
|
Erträge aus
Kapitalherabsetzung
|
0,00 EUR
|
5.
|
Bilanzgewinn
|
-1.116.883,34 EUR
|
6. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte ohne den Vorstand
und ohne Auszubildende zum Bilanzstichtag durchschnittlich
34 Mitarbeiter (Vorjahr 31 Mitarbeiter).
Die außerbilanziellen Geschäfte
gemäß § 285 Nr. 3 HGB betreffen
insbesondere abgeschlossene Leasingverträge, die zur
Vermeidung von sofortigen Liquiditätsabflüssen im
jeweiligen Geschäftsjahr abgeschlossen wurden:
Leasingverpflichtungen
aus mehrjährigen Verträgen
|
TEUR 47
|
(davon innerhalb eines
Jahres fällig:
|
TEUR 14
|
Als wesentliche Risiken aus den vorstehenden
Verpflichtungen sind die daraus resultierenden
Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft zu nennen.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten und den genannten Verpflichtungen aus
außerbilanziellen Geschäften bestehen folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Mietverpflichtungen aus
mehrjährigen Verträgen
|
TEUR 603
|
(davon innerhalb eines
Jahres fällig:
|
TEUR 399
|
7. Vorstand
Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt:
· Herr Dirk Dembski, Grevenbroich,
ab dem 01.01.2021
Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel gem.
§ 286 Abs, 4 HGB Gebrauch.
8. Nachtragsbericht
Als wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag
sind die Folgen der Pandemie, ausgelöst durch das
Covid19-Virus, im März 2020 zu nennen. Immer wieder
neue Verordnungen, Änderungen von Gesetzen sowie
Anordnungen von Lock-downs brachten in den ersten beiden
Pandemie-Jahren Unsicherheit in die
Geschäftsbeziehungen, gefährdeten Abnehmer- sowie
Lieferketten. Nach offizieller Beendigung der pandemischen
Lage ist die Situation auf den Märkten sowie in den
Geschäftsbeziehungen nach wie vor nicht stabil. Der
seit Februar 2022 vorherrschende Ukrainekonflikt sowie
hierdurch ausgelöste Energiekrise beherrschen die
Marktwirtschaft dahingehend, dass immer mehr Unternehmen in
die Krise geraten, Lieferbeziehungen unstabil bleiben,
Forderungsausfälle wahrscheinlicher werden.
Die Liquidität der Gesellschaft ist
voraussichtlich bis Ende des Geschäftsjahres 2023
gesichert. Die Fortbestehensprognose ist maßgeblich
von weiterer Kapitalzuführung abhängig.
sonstige Berichtsbestandteile
Kleinostheim, 28.02.2023
Dirk Dembski,
Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2023
festgestellt.
|