Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 8020
Eingetragen
6.11.1986
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenErbringung von Logistikdienstleistungen
Gegenstand
Das Betreiben eines Fuhr- und Lagerunternehmens sowie die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als dienlich erscheinen oder das Unternehmen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich aucto. an anderen Unternehmen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Wessels
seit 8.1.2009
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

August Wessels GmbH

Rhede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 351.965,00 426.031,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 8,00
II. Sachanlagen 336.797,00 410.863,00
III. Finanzanlagen 15.160,00 15.160,00
B. Umlaufvermögen 1.960.609,64 1.881.670,02
I. Vorräte 280.841,38 294.366,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.578.938,03 1.370.499,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 100.830,23 216.804,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.580,08 36.459,16
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 84.360,50 78.322,94
Summe Aktiva 2.431.515,22 2.422.483,12

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 752.854,20 750.642,42
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 722.854,20 720.642,42
B. Rückstellungen 83.667,75 90.820,03
C. Verbindlichkeiten 1.594.993,27 1.581.020,67
Summe Passiva 2.431.515,22 2.422.483,12

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der August Wessels GmbH, Rhede (Amtsgericht Coesfeld, HR B 8020) wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Es wurde die gleiche Darstellungsform wie im Vorjahr gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,25 %
zugrunde gelegte Sterbetafel RT 2018G

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR200,00.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden 11.109 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 95.469,50 Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 95.469,50 Euro

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

In den Verbindlichkeiten sind Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.

Es liegen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vor.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR883.876,61 (VJ: EUR753.202,87).

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Sicherungsübereignung
Eigentumsvorbehalte

Ergänzende Angaben

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 110 (Vorjahr 117) Arbeitnehmer beschäftigt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betreffen Miet- und Pachtverhältnisse sowie Leasingverträge und betragen jährlich TEUR1.246.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.12.2024.

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