4 Q Kommunikationstechnik GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Josef Kuboth seit 24.7.2012 | Vorstandsmitglied |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Solutronic AG(vormals: Solutronic GmbH)KöngenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und LageberichtLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGEN Geschäftstätigkeit Überblick Die im Jahr 2004 gegründete Solutronic AG (nachfolgend "Solutronic" oder "die Gesellschaft") entwickelt und vertreibt trafolose, netzgekoppelte Wechselrichter für Photovoltaikanlagen. Die Produktpalette umfasst derzeit Photovoltaikwechselrichter mit AC-Nennleistungen zwischen 2,5 bis 30 kW, die sowohl in privaten Photovoltaikanlagen als auch in großen Industrieanlagen zur Anwendung kommen. Die Wechselrichter sind softwaregesteuert und ermöglichen dadurch innovative Überwachungs- und Kommunikationsfunktionen. Zudem zeichnen sie sich durch einen hohen Wirkungsgrad von bis zu 98 % und geringe Fehlerquoten aus. Darüber hinaus bietet Solutronic ihren Kunden eine sogenannte DE-ICING BOX zur Befreiung der Photovoltaikmodule von Schnee an. Das Produktportfolio wird durch die Software SOLPLUS+ für die Kommunikation mit den Wechselrichtern sowie die Überwachung der Photovoltaikanlage und weiterem Kommunikations- und Überwachungszubehör ergänzt. Solutronic produziert die von ihr entwickelten Produkte nicht selbst, sondern nutzt EMS-Partner (Electronic Manufacturing Services: Hersteller, die sich auf die Produktion von Elektronikprodukten konzentrieren) mit Sitz in Deutschland. Solutronic vertreibt ihre Produkte bisher zum überwiegenden Teil an Photovoltaikfachgroßhändler und Systemintegratoren in Deutschland. Rechtliche Struktur Die Solutronic AG mit Sitz in Köngen bei Stuttgart ist durch formwechselnde Umwandlung der Solutronic GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. August 2010 unter der Firma Solutronic AG errichtet worden. Die Gesellschaft ist seit dem 20. Oktober 2010 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 735290 eingetragen. Seit dem 25. November 2010 ist Solutronic im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Größter Aktionär mit 59,2 % Anteil am Grundkapital ist die Scheuerle Vermögensverwaltung GmbH, die EKK Dr. Engelhardt, Kaupp, Kiefer Unternehmensbeteiligungen GmbH hält 13,9 % der Anteile, 26,9 % befinden sich im Streubesitz. Solutronic hält zum 31.12.2010 keine Beteiligungen. Produktportfolio Solutronic hat sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von ein- bzw. dreiphasigen, netzgekoppelten, transformatorlosen Strangwechselrichtern spezialisiert, die sowohl in Photovoltaikanlagen mit Siliziummodulen, als auch mit Dünnschichtmodulen eingesetzt werden können. Die Hauptprodukte von Solutronic sind Photovoltaikwechselrichter mit unterschiedlichen AC-Nennleistungen: SOLPLUS 25 und 35 (2,5 und 3,8 kW), SOLPLUS 50 und 55 (4,6 und 5,5 kW) sowie SOLPLUS 100 und 120 (10 und 12 kW). Daneben hat Solutronic den Wechselrichter SOLPLUS 300, mit einer AC-Nennleistung von 20 bis 30 kW entwickelt. Der SOLPLUS 300 befindet sich derzeit in der technischen Überarbeitung und wird nicht aktiv vertrieben. Um auch im Winter bei Schnee die Photovoltaikanlage nutzen zu können, wurde von Solutronic für die SOLPLUS Wechselrichter die DE-ICING BOX entwickelt. Nach unserer Kenntnis ist Solutronic der einzige Hersteller, der ein solches Produkt anbietet. Über die DE-ICING BOX wird der Wechselrichter aktiv in den Rückspeisebetrieb geschaltet und Strom durch die Photovoltaikmodule geführt, so dass diese erwärmt werden. Durch die Erwärmung entsteht ein Taufilm zwischen Photovoltaikmodul und Schneedecke, der dazu führt, dass der Schnee abrutscht. Neben der in den Wechselrichtern integrierten Firmware, die kostenlos aktualisiert werden kann, bietet Solutronic eine Windows-Kommunikationssoftware. SOLPLUS+ ist eine von Solutronic entwickelte Kommunikationssoftware zum Auswerten der von den Solutronic-Wechselrichtern gelieferten Daten. Da diese im Datenlogger eine erhebliche Datenmenge sammeln, können umfangreiche Auswertungen vorgenommen werden. Darüber hinaus kann mit SOLPLUS+ auch der Wechselrichter aus der Ferne individuell konfiguriert werden. Da SOLPLUS+ eine Microsoft Windows kompatible Software ist, kann sie an jedem handelsüblichen PC, der Microsoft Windows verwendet, benutzt werden. Solutronic bietet neben ihren Hauptprodukten darüber hinaus Zubehörprodukte an, wie diverse Stecker, Umsetzer und Modems für die Fernabfrage und Ertragskontrolle sowie Kabel und Adapter, die die Installation und Einrichtung der Kommunikation erleichtern. Fertigung Wir entwickeln und vertreiben unsere Produkte, produzieren diese jedoch nicht selbst. Als Entwicklungsspezialist haben wir die Fertigung unserer Produkte vollständig an EMS-Partner ausgelagert. Bei den EMS-Partnern handelt es sich um in Deutschland ansässige und auf die Fertigung von elektronischen Geräten spezialisierte Partner. Sie sind ISO 9001 zertifiziert oder haben höhere Zertifizierungen für die Fertigung von elektronischen Geräten für die Luftfahrt oder Medizintechnik und fertigen daher auf einem sehr hohen Qualitätsniveau. Sie übernehmen für Solutronic die vollständige Beschaffungslogistik, die Fertigung an sich, die Produktprüfung und auch die Auslieferung an den Kunden. Dies ermöglicht es uns, die Konzentration auf die Entwicklung und den Vertrieb der Produkte zu richten. Durch die Auslagerung der Fertigung sichert sich Solutronic die nötigen Produktionskapazitäten und ist flexibel in Bezug auf Nachfrageschwankungen. Solutronic arbeitet zurzeit mit vier EMS-Partnern zusammen, um flexibel auf Kapazitätsengpässe oder Produktionsverzögerungen bei EMS-Partnern reagieren zu können. Dabei arbeiten wir grundsätzlich mit zwei EMS-Partnern pro Gerätetyp zusammen und teilen die Fertigung auf. Die vier EMS-Partner sind von uns im Rahmen der operativen Zusammenarbeit auf Qualitätsgesichtspunkte und Liefertreue geprüft. Nach Fertigung und Prüfung übernehmen die EMS-Partner die Koordination der Auslieferung an die von Solutronic vorgegebenen Kundenadressen, so dass Solutronic keine Logistikkapazitäten vorhalten muss. Dies ermöglicht es uns, an den von den EMS-Partnern mit Logistikunternehmen abgeschlossenen Rahmenverträgen zu partizipieren. Qualitätsmanagement Die Einhaltung eines hohen Qualitätsniveaus beginnt bei Solutronic mit der Entwicklung der Produkte, der Auswahl der Lieferanten und setzt sich bei der Produktion durch die EMS-Partner bis hin zur unternehmenseigenen Betreuung der Rückläufer der Wechselrichter fort. Im Rahmen der Produktentwicklung achtet Solutronic bereits darauf, dass die spätere Fertigung möglichst wenig Fehlerpotential birgt. Die von den EMS-Partnern durchgeführte Hardware- und Funktionsprüfung der Wechselrichter wird anhand von Standards durchgeführt, die von uns definiert wurden. Das dazu notwendige Prüfgerät wird den Lieferanten von Solutronic zur Verfügung gestellt und unterliegt ebenfalls einem hohen Qualitätsniveau. Alle Produktions- und Prüfberichte (je gefertigtem Wechselrichter) werden an Solutronic übermittelt sowie in einer Datenbank archiviert. Auf diese Weise gewährleistet Solutronic eine gleich bleibende hohe Qualität der Wechselrichter. Von Kunden reklamierte Geräte werden grundsätzlich im eigenen Labor anhand eines Qualitätsmanagement-Leitfadens analysiert. Kundenreklamationen verstehen wir stets als eine gute Möglichkeit die Qualität unserer Produkte weiter zu verbessern. Die so gewonnenen Informationen fließen dann zur zukünftigen Qualitätssicherung in den Entwicklungs- und Fertigungsprozess ein. Kunden Bei den in- und ausländischen Kunden von Solutronic handelt es sich vor allem um Photovoltaikfachgroßhändler, Systemintegratoren und OEM-Kunden. Solutronic vertreibt seine Produkte in der Regel nicht direkt an Endnutzer. Während der Photovoltaikfachgroßhandel lediglich die Produkte von Solutronic an den Fachhandel (z.B. Elektroinstallateure) verkauft, übernehmen Systemintegratoren die Planung, Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen (einschließlich der Produkte von Solutronic) bei Endnutzern. Die jeweiligen Tätigkeiten werden oft auch von beiden Kundengruppen wahrgenommen. Endnutzer sind Privathaushalte, Gewerbetreibende, Kommunen oder größere Investoren. OEM-Kunden zählt Solutronic erst seit dem Geschäftsjahr 2010 zu seinen Kunden. Diese verkaufen die Solutronic-Wechselrichter unter ihrem Namen und mit leichten Modifikationen als Teile einer Anlage oder auch als Einzelstücke. Im Geschäftsjahr 2010 trugen OEM-Kunden ca. 12 % zum Umsatz bei, während auf die Kundengruppe der Photovoltaikfachgroßhändler und Systemintegratoren ca. 88 % der Umsätze entfielen. Solutronic ist bestrebt, seine Kunden zu schulen, um diesen den Verkauf an Endnutzer zu erleichtern. Wir veranstalten daher regelmäßige Technik- und Vertriebsschulungen zu unseren Produkten. Die Produkte von Solutronic kommen sowohl bei der privaten Nutzung, beispielsweise in Einfamilienhäusern, als auch bei der gewerblichen Nutzung von Photovoltaikanlagen, hier reicht das Spektrum von Industriedächern bis hin zu Solarkraftwerken bis zu 10 MWp, zur Anwendung. Vertrieb Solutronic vertreibt seine Produkte im In- und Ausland. Intern ist der Vertrieb in die Vertriebsregionen "DACH" (Abkürzung für die Vertriebsregion Deutschland, Österreich und Schweiz) und "International" aufgeteilt. Die DACH-Region ist dabei für Solutronic bisher die umsatzstärkste Region. Im Geschäftsjahr 2009 wurde rund 63 % des Gesamtumsatzes allein mit Kunden mit Sitz in Deutschland erzielt. Im Geschäftsjahr 2010 ist der Anteil auf ca. 71 % gestiegen, was auf die Sonderkonjunktur in Deutschland im ersten Halbjahr 2010 aufgrund der Senkung der Einspeisevergütung zum 01. Juli 2010 zurückzuführen ist. Der Vertrieb an Kunden in der DACH-Region erfolgt dabei direkt durch eigene Vertriebsmitarbeiter. In den weiteren ausländischen Märkten erfolgt der Vertrieb über Vertriebspartner, die infolgedessen gleichzeitig regelmäßig die größten lokalen Kunden von Solutronic sind. Zu den Vertriebspartnern im Ausland zählen, wie auch in der DACH-Region, Photovoltaikfachgroßhändler, Systemintegratoren und OEMs, die dann unsere Produkte über eigene Vertriebskanäle (Großhandel, Handel etc.) weiter verkaufen. Solutronic arbeitet regelmäßig mit zwei Vertriebspartnern in einem Land zusammen, wobei in der Regel eingeschränkt exklusive Vertriebsverträge abgeschlossen werden. Den Vertriebspartnern ist es allerdings regelmäßig gestattet, jeweils einen weiteren Wechselrichterhersteller in ihrem Programm zu führen. Die Vertriebspartner im Ausland erbringen für Solutronic auch den notwendigen Service gegenüber den Endnutzern. Für diesen Zweck werden sie bei Solutronic sowie bei den Vertriebspartnern geschult. Entwicklung Der Bereich Entwicklung ist für Solutronic von zentraler Bedeutung und neben dem Vertrieb der Produkte wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2010 waren mit durchschnittlich 15 (Vorjahr 10) Mitarbeitern rund die Hälfte der Mitarbeiter von Solutronic direkt oder indirekt in diesem Bereich tätig. Im ersten Quartal 2010 hat Solutronic erfolgreich die neue Wechselrichter-Reihe SOLPLUS 100/120 eingeführt. Diese dreiphasig einspeisenden Wechselrichter eignen sich für den Einsatz in mittleren und großen Systemen als Stringwechselrichter. Diese neue Produktreihe hat schon im ersten Jahr 26,9 % zum Gesamtumsatz beigetragen. Inhaltlicher Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit in 2010 war das Finden von alternativen Bauteilen für die Wechselrichterproduktion. Insbesondere in der Phase des Nachfragebooms in 2010 hat es sich gezeigt, dass es bei einigen Bauteilen schnell zu Lieferengpässen kommen kann. Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen wurden daher im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen und es konnten bis auf eine Ausnahme, dem Mikrocontroller, für alle Bauteile Alternativen gefunden werden. Weiterhin wurden eine Reihe von Funktionalitäten, wie beispielsweise neue Sprachen und weitere Kommunikationsmöglichkeiten, in die Wechselrichter integriert und der Funktionsumfang der Kommunikationssoftware SOLPLUS+ verbessert und deutlich erweitert. In 2010 startete die Entwicklung eines neuen Wechselrichters in einer unteren Leistungsklasse, der die Produktpalette "nach unten" abrunden wird. Dieser soll im Jahr 2011 in den Markt eingeführt werden. Darüber hinaus wurden für neue Märkte und / oder die neuen Wechselrichter SOLPLUS 100/120 eine Reihe von Zertifizierungen vorgenommen (DK 4950 für Italien) bzw. die Vorbereitungen dazu gestartet (Australien, Israel). Die Aufwendungen für die Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr 2010 TEUR 680 (Geschäftsjahr 2009: TEUR 407), dies entspricht einer F&E-Quote in Relation zum Umsatz in Höhe von 3,4 % (Geschäftsjahr 2009: 8,5 %). Die Steigerung der absoluten Aufwendungen um TEUR 273 ist im Wesentlichen auf die gestiegene Mitarbeiteranzahl zurückzuführen. Mitarbeiter / Personelles Solutronic beschäftigte zum 31.12.2010 40 Mitarbeiter (31.12.2009: 25). Die Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter von 2008 bis 2010 stellt sich wie folgt dar.
Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2010 aus zwei Mitgliedern. Seit dem 20. Oktober 2010 sind Herr Wieland Scheuerle, Vorstand Entwicklung und Technologie, sowie Herr Uwe Scobel-Freimüller, Vorstand Vertrieb, Marketing und Verwaltung, vom Aufsichtsrat als Vorstände bestellt. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Im Rahmen des Umwandlungsbeschusses vom 19.08.2010 wurden Frau Sibylle Scheuerle-Kraiss, Herr Karl-Friedrich Kaupp und Herr Georg Kiefer zu den ersten Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. In seiner ersten, konstituierenden Sitzung wurden Herr Kaupp zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Frau Scheuerle-Kraiss zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft hat sich 2010 überraschend schnell von der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008 / 2009 erholt. So hat sich das Bruttoinlandsprodukt in 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 % erhöht (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2011). Deutschland war damit die "Wachstumslokomotive" in Europa, das ein Wachstum in 2010 von 1,8 % erzielen konnte (Europäische Union - 27 Länder, Quelle: Eurostat, 2011). Auch weitere europäische Länder, die für Solutronic in 2010 wichtige Absatzmärkte darstellten, haben positive gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen gezeigt. Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Photovoltaik-Branche ist weiterhin sehr stark abhängig von den länderspezifischen, staatlichen Förderprogrammen für den Bau von Solaranlagen und den allgemeinen Finanzierungsbedingungen. Aufgrund der teilweise sehr attraktiven Rahmenbedingungen durch steuerliche Vorteile und / oder Einspeisevergütungen wird für das Jahr 2010 eine neu installierte Leistung von 14,3 GW bis zu 16,5 GW erwartet. Dies würde einer Wachstumsrate im Vergleich zum Vorjahr (ca. 7,5 GW) von 91% bis 120 % entsprechen. Der Grossteil der Installationen mit etwa 13 GW fällt auf Europa (Quelle: European Photovoltaic Industry Association, kurz EPIA, 2011). Deutschland war mit einem Zubau von etwa 7,4 GW auch in 2010 der größte Photovoltaikmarkt der Welt. Insbesondere die vorzeitige Reduzierung der Einspeisevergütung zum 01. Juli 2010 hat im ersten Halbjahr 2010 zu einer stark angestiegenen Nachfrage geführt. Weitere, stark expandierende europäische Märkte mit einer installierten Leistung von erstmalig über einem GW waren in 2010 Italien und die Tschechische Republik. Wesentlicher Geschäftsverlauf und ursächliche Ereignisse Im Solutronic Kernmarkt Deutschland gab es im ersten Halbjahr 2010 vor dem Hintergrund der Reduzierung der Einspeisevergütung zum 1. Juli einen Nachfrageboom nach Photovoltaik-Wechselrichtern, die zu stark steigenden Umsätzen in Deutschland führten. Solutronic ist es in dieser Phase, die durch Lieferengpässe, lange Lieferzeiten und teilweise stark steigenden Preisen bei Wechselrichtern gekennzeichnet war, gelungen, sich als "Second-Source Anbieter" zu etablieren und einige neue Kunden für sich zu gewinnen. Wir konnten in dieser Phase zugesagte Liefertermine einhalten und haben zudem die extreme Nachfrage nicht zu Preiserhöhungen genutzt, was die Kundenbeziehungen positiv beeinflusst hat. Nach dem Abflauen der Sonderkonjunktur in Deutschland hat sich Solutronic im zweiten Halbjahr auf die Belieferung seiner ausländischen Kunden konzentriert. In den stark wachsenden Märkten, wie beispielsweise in der Tschechischen Republik und Italien, konnte Solutronic ein signifikantes Umsatzwachstum erzielen. Zum Ende des vierten Quartals des Jahres 2010 - insbesondere im Dezember - hat sich die Nachfrage, ganz im Gegenteil zur Jahresendrallye 2009, merklich abgekühlt. Doppelbestellungen in der Boomphase, die zu vollen Lägern geführt haben, abwartende und auf sinkende Preise spekulierende Projektierer, Systemhäuser und Großhändler sowie der frühe Wintereinbruch in Deutschland und Norditalien haben zu dieser Entwicklung beigetragen, die sich auch im Geschäftsverlauf von Solutronic widergespiegelt hat. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Ertragslage Umsatzerlöse Solutronic hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 20.120 erzielt und konnte diese somit im Vergleich zur Vorjahresperiode um TEUR 15.358 bzw. 323 % steigern. Der starke Umsatzanstieg im abgelaufenen Geschäftsjahr ist insbesondere auf folgende Gründe zurückzuführen: im Kernmarkt Deutschland gab es im 1. Halbjahr 2010 vor dem Hintergrund der Reduzierung der Einspeisevergütung zum 1. Juli eine besonders hohe Nachfrage nach Wechselrichtern, die zu vorgezogenen Umsätzen in Deutschland führten. Daneben konnten wir durch die erfolgreiche Markteinführung des SOLPLUS 100/120 neue Kundengruppen gewinnen. Auch die vermehrte Nachfrage nach den Wechselrichtern SOLPLUS 50/55 und SOLPLUS 25/35 hat zu dem Umsatzanstieg beigetragen. Nicht zuletzt fruchteten die Auslandsexpansionspläne im dritten Quartal nachdem sich Solutronic im 1. Halbjahr hauptsächlich auf den deutschen Markt fokussiert hat. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Umsatzerlöse bezogen auf die Produktgruppen.
Die weiteren Umsätze setzen sich unter anderem aus Garantieverlängerungen, der DE-ICING Box und Zubehör zusammen. Solutronic Wechselrichter enthalten bereits eine umfassende Grundausstattung (Hardware, Software, etc.), was dazu führt, dass die weiteren Umsätze vergleichsweise niedrig ausfallen. Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse von Solutronic kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Solutronic konnte in den vergangenen Geschäftsjahren 2008 und 2009 stets einen internationalen Umsatzanteil von über 30 % erzielen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sank der internationale Umsatzanteil auf 28,9 %, was auf die Sonderkonjunktur in Deutschland im ersten Halbjahr 2010 aufgrund der Senkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 zurückzuführen ist. In Absprache mit den ausländischen Kunden wurden im ersten Halbjahr bevorzugt die Inlandskunden bedient. So lag der internationale Umsatzanteil in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2010 bei 14,2 %, im zweiten Halbjahr allerdings bei 39,7 %. Hierbei handelt es sich allerdings nur um den unmittelbaren Auslandsanteil. Die deutschen Kunden verwenden Wechselrichter von Solutronic auch bei Projekten im Ausland (mittelbarer Auslandsanteil). Daher dürfte der tatsächliche Auslandsumsatzanteil von Solutronic höher liegen. Die Umsätze im Ausland wurden vor allem in Italien, der Tschechischen Republik, der Schweiz, in Griechenland und Frankreich erzielt. Insgesamt lieferte Solutronic in 2010 seine Wechselrichter in zehn europäische Länder. Die Kunden der Solutronic lassen sich grob in die Gruppe der Photovoltaik Fachgroßhändler / Systemintegratoren und in OEM-Kunden, die die Wechselrichter unter eigener Marke vertreiben und ab 2010 als neuer Vertriebskanal gewonnen wurden, unterscheiden. Dabei ist eine weitere Unterscheidung zwischen Photovoltaikfachgroßhändlern und Systemintegratoren nicht möglich, da eine Vielzahl unserer Kunden in beiden Bereichen aktiv sind. Diese Kundengruppe hat im Geschäftsjahr 2010 ca. TEUR 17.677 oder 87,8 % und damit den überwiegenden Teil der Umsatzerlöse erwirtschaftet. Obwohl Solutronic erst ab dem laufenden Geschäftsjahr den Vertrieb auch an OEM-Kunden begonnen hat, betrug der Anteil der OEM-Kunden an den gesamten Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2010 bereits TEUR 2.443 oder 12,2 % der Umsatzerlöse. Insgesamt hat Solutronic in 2010 über 15.000 Wechselrichter mit einer AC-Nennleistung von rund 83 MW verkauft. Ergebnis Das Rohergebnis belief sich zum 31.12.2010 auf TEUR 8.745, was einer Rohergebnismarge von 41,6 % entspricht (31.12.2009: 41,4 %). Trotz der in 2010 angelaufenen Serienproduktion der Wechselrichter SOLPLUS 100/120 - erst im Verlauf des Geschäftsjahres konnten durch das Erreichen von höheren Stückzahlen günstigere Staffelpreise erreicht werden - und durch die während der Engpasssituation verursachten temporären Preiserhöhungen bei einigen Bauteilen, konnte die Rohertragsmarge leicht im Vergleich zur Vorjahresperiode gesteigert werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 4.720 (31.12.2009: TEUR 165) und stellt für Solutronic einen absoluten Rekordwert dar. Die Auslagerung der Fertigung und die damit verbundene Skalierbarkeit des Geschäftsmodells spiegelt sich in der sprunghaft gestiegenen EBIT-Marge wider, die im Geschäftsjahr 2010 auf 23,5 % angestiegen ist (31.12.2009: 3,4 %). Nur aufgrund des flexiblen Geschäftsmodells war der Sprung der EBIT-Marge in 2010 überhaupt zu realisieren. In dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 zeigen sich erstmals ganz deutlich die Vorteile unseres Geschäftsmodells. Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet die Aufwendungen und Erträge aus dem Börsengang im November 2010. Insgesamt sind im Zusammenhang mit dem Börsengang bei der Solutronic AG verbleibende Aufwendungen in Höhe von TEUR 924 entstanden. Der Jahresüberschuss beläuft sich im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 2.671 (31.12.2009: TEUR 51) und konnte somit im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.620 gesteigert werden. Sonstige wesentliche Aufwands- und Ertragspositionen Die Bestandsveränderungen umfassen Erhöhungen bzw. Verminderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, im Wesentlichen handelt es sich hierbei um zum Verkauf bestimmte Wechselrichter und sogenannte Poolgeräte. Poolgeräte werden für den Austausch funktionsgestörter Kundengeräte vorgehalten (gebrauchte Wechselrichter). Die Bestandsveränderungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 583. Die Veränderungen resultieren aus jeweils stichtagsbezogenen Lagerbeständen, die geschäftsbedingt schwanken können. Andere aktivierte Eigenleistungen beinhalten die selbst erstellten Prüfmittel. Die aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 299 (Vorjahr: TEUR 116), da für neue EMS-Partner Prüfmittel erstellt wurden. Der Materialaufwand stellt die größte Aufwandsposition dar, da Solutronic keine eigene Produktion unterhält und sämtliche Produkte von spezialisierten EMS-Partnern fertigen lässt. Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr 2010 aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens auf TEUR 12.392 (Vorjahr: TEUR 2.942). Bedingt durch die gestiegene Anzahl an Mitarbeitern haben sich auch die Personalaufwendungen erhöht. Durch Neueinstellungen in allen Unternehmensbereichen stieg der Personalaufwand von rund TEUR 1.032 im Geschäftsjahr 2009 um TEUR 917 (+88,9 %) auf TEUR 1.949 im Geschäftsjahr 2010. Die Personaleinsatzquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) verringerte sich von 21,1 % im Geschäftsjahr 2009 auf 9,3 % im Geschäftsjahr 2010. Auch hier spiegelt sich die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells von Solutronic wider. Die vergleichsweise geringen Abschreibungen in Höhe von TEUR 118 (Vorjahr: TEUR 62) verdeutlichen, dass das Geschäftsmodell ein geringes Investitionsvolumen erfordert, da wir keine eigene Fertigung betreiben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2010 um TEUR 1.197 auf TEUR 1.959 angestiegen (Vorjahr: TEUR 762). Davon sind die Kosten für Vertrieb und Marketing um TEUR 649 (+201 %), die Kosten für die Entwicklung um TEUR 213 (+414 %) und die allgemeinen Verwaltungskosten um TEUR 334 (+86 %) angestiegen. Finanzlage Wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage von Solutronic hatte der Börsengang am 25. November 2010. Seit diesem Tag ist die Gesellschaft im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Durch das IPO sind Solutronic Finanzmittel in Höhe von brutto TEUR 5.875 zugeflossen. Der Nettoerlös nach Abzug der Aufwendungen für den Börsengang betrug TEUR 4.951. Diese finanziellen Mittel sollen zur Finanzierung des Working Capital, dem Aufbau des internationalen Servicenetzwerkes in den wichtigsten Auslandsmärkten sowie zur Produktentwicklung und dem Ausbau des Entwicklungsteams verwendet werden. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug zum 31.12.2010 TEUR 1.344 (31.12.2009: TEUR 522). Wesentliche Ursache für den im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Betrag ist das angestiegene Geschäftsvolumen. Durch Beschluss vom 28. Oktober 2010 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27. Oktober 2015 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen ("genehmigtes Kapital"). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Investitionen spielen aufgrund der ausgelagerten Fertigung eine eher untergeordnete Rolle bei Solutronic. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Investitionen im Volumen von TEUR 578 getätigt (Vorjahr: TEUR 131). Der Anstieg ist zu erklären mit erhöhten Investitionen für Prüfmittel aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens, den Ausbau der neuen Geschäftsräume in Köngen und die Anschaffung einer neuen ERP-Software. Der Zahlungsmittelbestand hat sich im Wesentlichen bedingt durch die Mittelzuflüsse des Börsenganges stark erhöht und betrug zum 31.12.2010 TEUR 6.105 (31.12.2009: TEUR 367). In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.163 zum 31.12.2010 sind TEUR 477 Rückstellungen für Gewährleistungen und TEUR 476 Rückstellungen für Personalkosten enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten existierten zum 31.12.2010 nicht. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2010 auf TEUR 11.518 (31.12.2009: TEUR 1.634). Dieser starke Anstieg ist in dem erfolgten Börsengang sowie dem starken Wachstum des Geschäftsvolumens von Solutronic begründet. Das Net Working Capital, definiert als Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ist im Geschäftsjahr 2010 deutlich von TEUR 94 auf TEUR 3.204 zum 31.12.2010 angestiegen. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die auf TEUR 2.824 angestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen (31.12.2009: TEUR 553). Wie vorher schon erwähnt, hat Solutronic im zweiten Halbjahr 2010 fast 40 % seiner Umsätze mit seinen ausländischen Kunden erzielt. Da diese Kunden teilweise erheblich längere Zahlungsziele als die deutschen Kunden haben, ist der Forderungsbestand zum Stichtag 31.12.2010 stark angestiegen. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2010 TEUR 8.798. Die Eigenkapitalquote, definiert als Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme, beträgt damit 76,4 % (31.12.2009: 9,8 %). Der Geschäftsverlauf 2010, wie er sich in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellt, ist entsprechend den Erwartungen des Vorstands sehr zufrieden stellend. ABHÄNGIGKEITSBERICHT Solutronic hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen, die dem Vorstand im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. NACHTRAGSBERICHT Das neue Geschäftsjahr ist aufgrund der saisonalen, witterungsbedingten Einflüsse, der gefüllten Läger unserer Kunden sowie der intensiven politischen Diskussionen über die Reduzierung der Einspeisevergütung in 2011 und der damit verbundenen Unsicherheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen erwartungsgemäß sehr ruhig gestartet. In den vergangenen Wochen haben einige Länder ihre Regelungen zur Förderung der Solarenergie überarbeitet oder überdenken diese derzeit noch. So hat der Bundestag am 24.02.2011 eine Förderanpassung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die neue Regelung sieht eine zusätzliche, schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung zum 1. Juli 2011 vor. In Frankreich wurden im März die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen zum Teil drastisch gekürzt und eine strikte Begrenzung des Zubaus bei 500 Megawatt eingeführt. In Italien laufen derzeit noch die Diskussionen über die Senkung der Einspeisevergütung und eine mögliche Deckelung des jährlichen Zubauvolumens. Ob und inwieweit diese geänderten regulatorischen Randbedingungen - insbesondere bezogen auf den deutschen Markt - den Geschäftsverlauf von Solutronic beeinflussen, d.h. ob es beispielsweise zu ähnlichen Vorzieheffekten wie im Jahr 2010 kommt oder ob Nachfragespitzen ausbleiben, kann derzeit nocht nicht beurteilt werden. Insgesamt sind keine Vorgänge aufgetreten, die eine wesentliche Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnten. Darüber hinaus gibt es keine anderweitigen zu berichtenden Ereignisse, die für die Solutronic AG von besonderer Bedeutung sind. RISIKOBERICHT Markt- und wettbewerbsbezogene Risiken Regulatorische Rahmenbedingungen und staatlichen Fördermaßnahmen Das rasante Wachstum in dem Markt für Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren basiert ganz überwiegend auf den regulatorischen Rahmenbedingungen und der Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen in Deutschland und einer Vielzahl weiterer Länder weltweit. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von den Subventionen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für Photovoltaikanlagen weltweit erheblich von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen ab. In Deutschland beruht die Förderung der Photovoltaik insbesondere auf dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - "EEG"). Die gesetzlich vorgesehene Degression der Einspeisevergütung wird auch weiterhin zu einem Druck auf die Verkaufspreise für Photovoltaikanlagen und die von der Gesellschaft produzierten Photovoltaikwechselrichter und zu sinkenden Verkaufspreisen führen. Es ist nicht gewährleistet, dass es der Photovoltaikbranche im Allgemeinen und Solutronic im Besonderen gelingt, Senkungen der Produktionskosten bzw. Effektivitätssteigerungen der Produkte durch technologischen Fortschritt zu erreichen, welche diese Preissenkungen ausreichend kompensieren. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die von Solutronic erzielbaren Umsätze und Margen auswirken und zu einem Rückgang der Nachfrage nach den Produkten von Solutronic führen. Dieses Risiko könnte sich durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Photovoltaik weiter erhöhen. Vergleichbare Abnahmeverpflichtungen zu Mindestpreisen oder andere staatliche Fördermaßnahmen bestehen auch in anderen Ländern in denen Solutronic tätig ist oder beabsichtigt, tätig zu werden. Es ist möglich und für die Zukunft zu erwarten, dass auch in diesen Ländern die staatlichen Fördermaßnahmen reduziert oder aufgehoben werden. Eine Aufhebung oder nachhaltige Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder das Unterbleiben weiterer Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik in den Absatzmärkten von Solutronic innerhalb und außerhalb Deutschlands könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen insgesamt und damit auch nach den von Solutronic vertriebenen Produkten führen. Dies könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic haben. Projektfinanzierungen und Zinsniveau Photovoltaikanlagen, insbesondere Großanlagen, werden regelmäßig durch Fremdkapital finanziert. Das derzeitige und in der Vergangenheit bestehende niedrige Zinsniveau und die daraus resultierenden niedrigen Fremdkapitalkosten haben die Rentabilität von Photovoltaikanlagen positiv beeinflusst und damit einen wesentlichen Beitrag zum Anstieg der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen geleistet. Ein Anstieg des Zinsniveaus würde durch höhere Fremdkapitalkosten die Rentabilität von Photovoltaikanlagen reduzieren und somit sowohl die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen als auch nach den Produkten von Solutronic beeinträchtigen und könnten deshalb erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic haben. Verfügbarkeit von Komponenten und Bauteilen In den Wechselrichtern von Solutronic sind zahlreiche verschiedene elektronische Komponenten und Bauteile verbaut, von deren Verfügbarkeit die Gesellschaft abhängig ist. Sollte die Nachfrage nach Komponenten und Bauteilen für Wechselrichter stark ansteigen oder die Produktionskapazitäten hierfür sinken und damit eine Knappheit entstehen, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic haben. Wettbewerbsumfeld Der Markt, in dem Solutronic tätig ist, ist von einer Vormachtstellung einiger Wettbewerber mit erheblich besserer Finanz- und Ressourcenausstattung geprägt. Auch neue Wettbewerber, beispielsweise aus Asien, könnten versuchen, insbesondere mit einer aggressiven Preispolitik weitere Marktanteile zu gewinnen und so kleinere Wettbewerber wie Solutronic zu verdrängen. Um unsere Wettbewerbsposition zu erhalten bzw. weiter zu stärken, bedarf es nach Ansicht des Vorstands kontinuierlicher Investitionen in die Entwicklung sowie in das Service- und Vertriebsnetz. Solutronic könnte unter Umständen nicht über ausreichende Ressourcen für Investitionen oder nicht über ausreichenden Zugang zu qualifiziertem Personal verfügen, um sich auf dem Markt weiterhin erfolgreich behaupten zu können. Jeder dieser Faktoren könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Preisentwicklung Der Markt für Photovoltaikwechselrichter war, mit Ausnahme des Jahres 2010, von einem anhaltenden Preisverfall gekennzeichnet. Wir gehen davon aus, dass sich der Preisverfall für Photovoltaikwechselrichter weiter fortsetzen wird. Der Preisdruck auf die etablierten Hersteller von Wechselrichtern könnte sich auch durch den Markteintritt neuer Wettbewerber erhöhen. So ist bereits erkennbar, dass asiatische Unternehmen bestrebt sind, Marktanteile von etablierten Wettbewerbern durch preisgünstigere Wechselrichter hinzuzugewinnen. Sollte Solutronic nicht in der Lage sein, mit dem zukünftig zu erwartenden Preisverfall von Wechselrichtern Schritt zu halten bzw. Produkte mit einem wettbewerbsfähigen Preis-Leistungs-Verhältnis zu entwickeln, könnte sich dies erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens- Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Solutronic Produktinnovationen Die Fertigung von Photovoltaikwechselrichtern unterliegt einem raschen technologischen Wandel. Wir gehen davon aus, dass sich dies auch künftig fortsetzen wird. Eine Stärke von Solutronic ist unsere technologische Innovationskraft. Der geschäftliche Erfolg von Solutronic hängt daher in besonderem Maße davon ab, dass es uns auch in der Zukunft gelingt, innovative und auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmte Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Solutronic muss daher das Produktangebot ständig fortentwickeln, um den aktuellen technologischen Entwicklungen zeitnah Rechnung zu tragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft die Situation eintritt, dass es bei Solutronic bei einzelnen Produkten und in einzelnen Bereichen zu Engpässen bei der Beschaffung des erforderlichen technischen Know-hows und der Rekrutierung von für Neuentwicklungen erforderlichen Spezialisten kommt. Ferner können die Herausforderungen des raschen technologischen Wandels dazu führen, dass sich die derzeitige Produktstruktur von Solutronic ändert, sollten einzelne Produkte den Kundenanforderungen weniger oder nicht mehr genügen und daher weniger oder nicht mehr nachgefragt werden. Der Eintritt der vorgenannten Faktoren kann sich jeweils erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Ausgelagerte Fertigung Solutronic produziert die Wechselrichter nicht selbst. Mit der Produktion der Produkte beauftragt die Gesellschaft Auftragsfertigungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Regelmäßig arbeitet Solutronic dabei mit mehreren EMS-Partnern zusammen und ist bestrebt, stets sicher zu stellen, dass es zu keinen Produktionsengpässen auf Seiten der EMS-Partner kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es nach einer Auftragserteilung durch Solutronic zu Produktionsschwierigkeiten eines EMS-Partners kommt (z.B. Ausfall der Produktionsanlagen, Unterbrechung der Lieferkette). Sollte Solutronic dann nicht in der Lage sein, rechtzeitig einem anderen EMS-Partner die entsprechenden Aufträge zu erteilen, könnte es zu Lieferunterbrechungen kommen. Dies kann sich nachteilig auf vorhandene Kundenbeziehungen auswirken, Wettbewerbern Vorteile verschaffen sowie einen erheblichen Reputationsschaden für Solutronic nach sich ziehen und somit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic erheblich nachteilig beeinflussen. Fehlerhafte Produkte Die Produkte von Solutronic können mit Fehlern behaftet bzw. mangelhaft sein. Da Solutronic seine Produkte in der Regel in hoher Stückzahl fertigen und ausliefern lässt, können auch Fehler oder Mängel auftreten, die eine ganze Produktreihe oder eine oder mehrere Produktchargen betreffen. Solche Produktmängel können insbesondere aufgrund von Mängeln von den Vorprodukten, die den EMS-Partner geliefert werden, anhaften. Dabei unterliegen Neuentwicklungen grundsätzlich einer höheren Fehleranfälligkeit als etablierte Produkte, die in der Praxis bereits über längere Zeiträume erprobt und eingesetzt werden. Produktfehler oder -mängel können grundsätzlich zu einer Beeinträchtigung der Marktakzeptanz und damit auch des Absatzes der Produkte bei Kunden und darüber hinaus zu Ersatzansprüchen führen, die insbesondere im Fall von Serienschäden einen erheblichen und unter Umständen sogar bestandsgefährdenden Umfang annehmen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Solutronic in Zukunft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen auf Zahlung von Vertragsstrafen ausgesetzt sein wird, für die kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht oder keine bzw. keine ausreichenden Rückstellungen gebildet wurden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Folgeschäden, wie z.B. Degressionsschäden aus entgangener Einspeisevergütung, bei Kunden eintreten, deren Höhe den Wert der von Solutronic gelieferten Produkte übersteigt. Zudem besteht das Risiko, dass Solutronic insbesondere im Fall von Serienschäden möglicherweise erhebliche Kosten für Austausch- oder Rückrufaktionen zu tragen hat. Regressmöglichkeiten bei EMS-Partnern oder Lieferanten bestehen in der Regel nicht bzw. decken regelmäßig nur den Mangel, aber nicht den Mangelfolgeschaden eines mangelhaften Bauteils ab; es besteht außerdem keine Gewähr dafür, dass solche Ansprüche, insbesondere gegen Lieferanten aus dem Ausland, auch tatsächlich durchsetzbar sind. Der Eintritt eines der vorstehend genannten Risiken könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Lieferausfälle oder Lieferverzögerungen Solutronic versucht stets den frühestmöglichen Lieferzeitpunkt für ihre Kunden zu ermöglichen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lieferung über einen ungewöhnlich langen Zeitraum nicht möglich wird, z.B. weil die derzeitigen Lieferanten bestimmte Bauteile nicht liefern können. Unbeschadet der Tatsache, dass einem Kunden keine Lieferzusage gemacht wurde, wird dieser regelmäßig mit einer Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums rechnen. Sollte dieser Zeitraum überschritten werden, würde dies zu einer Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage durch den Endnutzer führen und unter Umständen zu erheblichen Schäden beim Kunden führen. Ein solcher Schaden kann den eigentlichen Schaden aus dem entgangenen Ertrag der Photovoltaikanlage für den Zeitraum der verzögerten Lieferung bei Weitem übersteigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund der Lieferverzögerung durch Solutronic der Termin für die staatliche Förderung der Photovoltaikanlage beim Kunden überschritten wird und deshalb eine Degression der staatlichen Förderung eingreift oder Befristungen von Baugenehmigungen noch vor der Errichtung der Anlage ablaufen. Es kann für einen solchen Fall nicht ausgeschlossen werden, dass der Kunde dann, auch für den regelmäßigen Fall, dass kein Liefertermin vereinbart wurde, versuchen könnte, Solutronic auf den ihm entstandenen Schaden in Anspruch zu nehmen. Dies gilt umso mehr, wenn - wie in Ausnahmefällen - Solutronic verbindliche Lieferzusagen gegenüber ihren Kunden abgibt. Dann besteht regelmäßig Anspruch auf Ersatz auch der Folgeschäden, wie des Degressionsschadens. Selbst wenn der Grund für die Lieferverzögerung nicht bei Solutronic, sondern bei einem Lieferanten von Solutronic liegt, besteht keine Gewähr dafür, dass Solutronic einen entsprechenden Regressanspruch gegen den Lieferanten hat bzw. dass der Lieferant auch in der Lage ist, Solutronic den Schaden zu ersetzen. Es besteht deshalb das Risiko, dass Solutronic einen Schaden zu ersetzen hat, der nicht nur den Preis des gelieferten Wechselrichters deutlich übersteigt, sondern, insbesondere bei Großanlagen, eine erhebliche Höhe erreichen kann. Neben dem Schadensersatzrisiko besteht das Risiko, dass Kunden von Solutronic verzögerte Aufträge stornieren oder Solutronic einen Kunden ganz verliert. Ein so entstandener Reputationsschaden könnte sich auch auf andere Kundenbeziehungen negativ auswirken. Lieferverzögerungen durch Solutronic können sich daher erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Steigende Kosten von Bauteilen, Komponenten und Rohstoffen sowie steigende Fertigungskosten Solutronic bezieht Bauteile und Komponenten von Zulieferern. Für die Herstellung dieser Bauteile und Komponenten verwenden die Zulieferer verschiedene Rohstoffe, zu denen insbesondere Kupfer, Edelstahl, Aluminium und Edelmetalle gehören. Veränderungen bei den Preisen für diese Rohstoffe haben einen wesentlichen Einfluss auf die Produktionskosten der Zulieferer und somit mittelbar auf die Einkaufskosten von Solutronic. Üblicherweise enthalten Verträge von Solutronic mit ihren Kunden aber keine sogenannten Preisgleitklauseln, aufgrund derer Solutronic Kostensteigerungen bei ihren Zulieferern, die sie zu tragen hat, zumindest teilweise an ihre Kunden weitergeben könnte. Auch die EMS-Partner, die die von Solutronic entwickelten Produkte fertigen, könnten Preissteigerungen durchsetzen. Regelmäßig schließt Solutronic Verträge mit kurzen Laufzeiten von in der Regel 12 - 18 Monaten ab. Nach Ablauf dieser Verträge könnten EMS-Partner die Preise erhöhen. Sollte es Solutronic dann nicht gelingen, einen anderen EMS-Partner für die Produktion des jeweiligen Produkts zu finden, könnte Solutronic gezwungen sein Preissteigerungen zu akzeptieren. Sollte es zu Steigerungen bei den Einkaufs- oder Fertigungskosten kommen und es Solutronic nicht gelingen, diesen Anstieg an ihre Kunden weiterzugeben oder durch andere Kosteneinsparungen oder technologischen Fortschritt zu kompensieren, könnte sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Personalrisiken Qualifiziertes und motiviertes Personal ist einer der Schlüsselfaktoren für die Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit, insbesondere die technologische Weiterentwicklung und die geografische Expansion sowie den geschäftlichen Erfolg von Solutronic. Der Wettbewerb um solche Personen hat sich in den letzten Jahren erheblich verschärft und Solutronic ist es in der Vergangenheit in einigen Fällen nicht gelungen, die gewünschten Personen, vor allem Entwicklungsingenieure, zu gewinnen. Personelle Engpässe, z.B. auch aufgrund des demographischen Wandels, könnten aber die weitere geschäftliche Entwicklung von Solutronic negativ beeinflussen. Darüber hinaus könnte der Verlust von wichtigen Mitarbeitern das weitere Wachstum und die Weiterentwicklung der Produkte erschweren. Daneben bestehen Risiken durch eine Abhängigkeit Solutronics von einzelnen Personen in Schlüsselpositionen, insbesondere auf Vorstandsebene sowie in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb. Die Gesellschaft ist insbesondere von ihrem Gründer und Vorstandsmitglied Wieland Scheuerle abhängig, der das Know-how der Gesellschaft zu erheblichen Teilen entwickelt und ausgebaut hat. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen würde zu einem Verlust von Know-how führen bzw. dieses Know-how würde unter Umständen an Wettbewerber gelangen. Sollte Solutronic zukünftig nicht in der Lage sein qualifiziertes Personal für sich zu gewinnen und zu binden bzw. wichtige Mitarbeiter und deren Know-how verlieren, könnte sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Management des Wachstums Solutronic ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Eine mit dem Wachstum von Solutronic Schritt haltende kontinuierliche Weiterentwicklung angemessener interner, organisatorischer Strukturen und Managementprozesse ist eine ständige Herausforderung. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Verwaltung, Controlling, Finanzen, Personal, Einkauf, Vertrieb und Service, Kundenmanagement, IT und Entwicklung. Gelingt es Solutronic nicht, die interne Aufbau- und Ablauforganisation angemessen weiter zu entwickeln, könnte es zu Fehlentwicklungen oder unternehmerischen oder administrativen Versäumnissen kommen, welche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic zur Folge haben könnten. Auch die aus der Einbeziehung in den Börsenhandel resultierenden Publizitäts- und Folgepflichten werden an das Finanz- und Rechnungswesen der Gesellschaft erhöhte Anforderungen stellen. Eine Verletzung dieser Folgepflichten könnte sich, auch aufgrund eines sich daraus ergebenden Vertrauensverlustes der Investoren, erheblich nachteilig auf den Kurs der Aktien der Solutronic auswirken. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich das derzeitige Risikomanagementsystem von Solutronic als unzureichend erweist und Lücken bzw. Mängel im Risikomanagementsystem zu spät erkennbar werden. Es ist auch nicht gewährleistet, dass es gelingt, im Zusammenhang mit dem geplanten weiteren Wachstum das Risikomanagementsystem angemessen auszubauen. Der weitere Aufbau eines Risikomanagementsystems ist derzeit in der Planung. Die vorgenannten Faktoren könnten dazu führen, dass Risiken, Trends und Fehlentwicklungen nicht rechtzeitig erkannt werden, was sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken könnte. Internationalisierung Solutronic erzielt derzeit den größten Teil der Umsätze in Deutschland. Wir planen aber, die Geschäftstätigkeit weiter zu internationalisieren und Kunden weltweit, vor allem in anderen europäischen Staaten, dem Nahen und Mittleren Osten sowie Australien zu gewinnen. Die weitere Internationalisierung der Geschäftstätigkeit ist mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung spezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen und technischer Normen hinsichtlich der Produkte, allgemeine politische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, unerwartete Änderungen regulatorischer Anforderungen, die Reduzierung oder Einstellung der staatlichen Förderung der Photovoltaik sowie die Einhaltung einer Vielzahl ausländischer Gesetze und Vorschriften, z.B. zur Produkthaftung. Ferner besteht das Risiko, dass die Nachfrage nach Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen in diesen Märkten von anderen nationalen und internationalen Wettbewerbern oder von heimischen Anbietern befriedigt wird, die in der Lage sein könnten, durch bessere Kenntnis der lokalen Märkte zu profitieren. Die Geschäftstätigkeit im Ausland kann darüber hinaus auch durch negative Entwicklungen der wirtschaftlichen und politischen Lage in den Märkten beeinträchtigt werden. Weitere Risiken der internationalen Tätigkeit können sich aus Handelsbeschränkungen und Änderungen von Tarifen oder Zöllen ergeben. Darüber hinaus könnte es für Solutronic schwer werden, qualifiziertes Servicepersonal für die geplante Internationalisierung zu finden. Zudem ist die Ausweitung des Vertriebs der Produkte in andere Länder grundsätzlich mit Kosten verbunden, die bei einem Scheitern der Ausweitung vergeblich aufgewendet würden. Sollten sich eines oder mehrere der vorstehenden Risiken verwirklichen, könnte dies erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Zahlungsausfälle Solutronic liefert die Produkte regelmäßig gegen Rechnung, Vorkasseabsprachen sind die Ausnahme. Unternehmen in der Photovoltaikanlagenbranche sind aber in der Regel jung und ohne langjährige Geschäftstätigkeit und damit in erhöhtem Maße von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht. Zwar schließt Solutronic auch Kreditversicherungen für die Lieferung ihrer Produkte ab, doch reichen diese in vielen Fällen nicht aus, um das Zahlungsausfallrisiko zu decken. Dies ist ebenfalls dem Umstand geschuldet, dass viele Kunden noch junge Unternehmen sind, für die eine hinreichende Deckung in Höhe des Lieferumfangs nicht verfügbar ist. Kunden von Solutronic könnten daher zahlungsunfähig werden und nicht in der Lage sein, die Rechnung für von Solutronic gelieferte Produkte zu zahlen. Sollte dies der Fall sein, könnte sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage von Solutronic auswirken. Fehlinvestitionen im Bereich Entwicklung Solutronic betreibt neben der Vermarktung bestehender Produkte umfangreiche Entwicklungsmaßnahmen mit dem Ziel, neuartige Technologien, verbesserte Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Entwicklungsprojekte nicht realisieren lassen bzw. keine kommerziell verwertbaren Ergebnisse liefern und der mit diesen Projekten verbundene finanzielle und sonstige Aufwand somit vergeblich ist. Die Realisierung dieses Risikos kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Versicherungsschutz Solutronic hat im Rahmen vereinbarter Höchstbeträge Versicherungsschutz für verschiedene mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken, die verschiedenen Haftungsausschlüssen unterliegen. Solutronic entscheidet über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse, um die aus unserer Sicht wesentlichen Risiken abzudecken. Solutronic kann allerdings nicht gewährleisten, dass keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die über die Art oder den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Dies könnte insbesondere daraus resultieren, dass die Geschäftstätigkeit stark wächst und die Aktualisierung der Versicherungsverträge nicht mit dem Wachstum der Geschäftstätigkeit Schritt hält. Sollten Solutronic Schäden entstehen, gegen die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht, könnte sich dies erheblich nachteilig auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Garantien und Gewährleistungen Solutronic gewährt auf die veräußerten Produkte gegenüber den Endnutzern, bei denen die Produkte installiert und eingesetzt werden, eine umfangreiche Herstellergarantie sowie die ordnungsgemäße Funktion der Wechselrichter, die regelmäßig mit einer Dauer von 6 Jahren ab der Installation bzw. Werksauslieferung über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinausgeht. Darüber hinaus bietet Solutronic den Endnutzern an, gegen einen Aufpreis die Herstellergarantie auf 10, 12 oder 20 Jahre zu verlängern. Solutronic bildet für den Fall der möglichen Inanspruchnahme der Garantie Rückstellungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Solutronic künftig erheblichen Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sein wird, insbesondere bei einem unerwartet hohen Ausfallvolumen, die die hierfür gebildeten Rückstellungen übersteigen könnten. Darüber hinaus unterliegen die Wechselrichter von Solutronic einem stetigen technischen Wandel und enthalten vielfach neue Komponenten, die über den Zeitraum, für den Solutronic Garantie gewährt, noch nicht getestet wurden. Zwar haben die Zulieferer und Fertiger von Solutronic ebenfalls Garantien bzw. Gewährleistungen gewährt, so dass die Gewährleistungs- und Garantieansprüche unserer Kunden zum Teil an die Lieferanten durchgereicht werden können, sofern die Produktmängel nachweisbar im Bereich des Zulieferers oder Fertigers verursacht wurden. Jedoch bleibt der Umfang und Zeitraum der von Zulieferern und Fertigern gegenüber Solutronic gewährten Garantien und Gewährleistungen regelmäßig hinter dem Umfang der von Solutronic gegenüber ihren Kunden gewährten Garantien und Gewährleistungen zurück. Zudem ist nicht gewährleistet, dass der Zulieferer oder Fertiger bei Bestehen von Gewährleistungsansprüchen gegen ihn tatsächlich in der Lage ist, diese Ansprüche zu erfüllen. Sollte es zu einer Realisierung von Garantie- bzw. Gewährleistungsrisiken kommen, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic haben. Schutz des geistigen Eigentums und Know-how Solutronic verfügt derzeit über keine Patente und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, die für den Geschäftserfolg von erheblicher Bedeutung sind. Daneben sind nicht durch gewerbliche Schutzrechte geschützte, zum Beispiel nicht patentierbare oder nicht patentierte Geschäftsgeheimnisse und Know-how insbesondere hinsichtlich der entwickelten Software für den geschäftlichen Erfolg von Solutronic von Bedeutung. Es gibt keine Gewähr dafür, dass es zu keiner Offenlegung der Geschäftsgeheimnisse von Solutronic kommt, oder dass Dritte nicht unabhängig von Solutronic gleiches oder ähnliches Know-how entwickeln. Ein unzureichender Schutz des geistigen Eigentums von Solutronic kann die Fähigkeit einschränken, Technologievorsprünge gewinnbringend zu nutzen oder zu einer Minderung zukünftiger Erträge führen, wenn andere Hersteller Produkte herstellen oder vermarkten können, die denjenigen, die von Solutronic entwickelt wurden, ähnlich sind. Hierdurch könnte die Wettbewerbsposition beeinträchtigt werden, und daraus möglicherweise resultierende Umsatzeinbußen könnten sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. Geistiges Eigentum Dritter Die Produkte von Solutronic sind technologisch komplex. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Solutronic Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, da Wettbewerber in signifikantem Umfang Erfindungen als Patent angemeldet haben sowie Schutz auch über andere gewerbliche Schutzrechte erhalten. Sollte Solutronic von Dritten aufgrund von Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, könnten im Zusammenhang mit der Abwehr derartiger Ansprüche erhebliche Kosten entstehen. Sollte Solutronic gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, wäre sie daran gehindert, die geschützten Technologien in den Ländern, in denen Dritten Schutzrechte gewährt wurden, zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob Solutronic diese zuvor in anderen Ländern bereits in zulässiger Weise genutzt hat und - etwa aus Geheimhaltungsgründen - von einem Schutz über gewerbliche Schutzrechte abgesehen hat. In all diesen Fällen wäre es Solutronic möglicherweise verwehrt, Produkte zu vermarkten, und wäre ggf. gezwungen, Lizenzen zu erwerben oder Herstellungsprozesse umzustellen. Darüber hinaus könnte Solutronic Schadensersatzverpflichtungen ausgesetzt sein. Zudem könnten Wettbewerber von Solutronic den Vertrieb solcher Produkte in denjenigen Ländern untersagen, in denen vorrangiger Patentschutz oder Schutz durch andere gewerbliche Schutzrechte zugunsten dieser Wettbewerber besteht. Solutronic könnte auch darauf angewiesen sein, Technologien Dritter durch den Erwerb von Lizenzen für sich nutzbar zu machen, was mit entsprechenden Kosten verbunden wäre. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass Solutronic zukünftig die für den Geschäftserfolg erforderlichen Lizenzen im erforderlichen Umfang und zu angemessenen Konditionen erhält. Lieferbeschränkungen infolge von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte oder der nachträgliche kostenpflichtige Erwerb entsprechender Lizenzen oder sonstige daraus resultierende Ersatz- oder Zahlungspflichten könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic haben. Steuernachforderungen für vergangene Veranlagungszeiträume Die letzte umsatz-, körperschaft- und gewerbesteuerliche Außenprüfung von Solutronic fand im Jahr 2009 statt und umfasste die Geschäftsjahre 2004 bis einschließlich 2006. Im Jahr 2010 fand eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für den Zeitraum 2009 statt. Die letzte Lohnsteuerprüfung im Jahr 2009 erfolgte für die Geschäftsjahre 2005 bis einschließlich 2008. Eine Prüfung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches erfolgte bisher nicht. Wir sind der Ansicht, dass die von Solutronic erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden und alle Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt wurden. Gleichwohl könnte es im Nachhinein aufgrund unterschiedlicher Betrachtungsweisen von Sachverhalten zu Steuer- oder Abgabennachforderungen kommen. Derartige Nachforderungen können einen nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic haben. Technische Normen und Richtlinien sowie Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben Die Wechselrichter von Solutronic müssen in den verschiedenen Ländern, in denen sie vertrieben werden, verschiedenen technischen Normen und Richtlinien gerecht werden. Änderungen dieser Normen und Richtlinien können dazu führen, dass sich die Anforderungen an neu zu entwickelnde Produkte ändern, sich dadurch Entwicklungskosten erhöhen, bereits entstandene Aufwendungen sich als nutzlos erweisen und neue Produkte nicht wie geplant produziert werden können. Darüber hinaus kann aufgrund der Komplexität vieler Normen und Richtlinien nicht ausgeschlossen werden, dass Solutronic vereinzelt nicht alle Normen und Richtlinien erfüllt, denen sie verpflichtet wäre nachzukommen. Eine solche Verletzung könnte aber insbesondere dazu führen, dass bereits verkaufte Produkte angepasst werden müssten und neue hergestellte Produkte in dem jeweiligen Land, in dem ein Verstoß vorliegt, nicht mehr vertrieben werden könnten. Für eine Vielzahl der von Solutronic vertriebenen Produkte bestehen insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz zahlreiche Vorgaben, die sich ständig fortentwickeln. Hierzu gehören etwa Verbote, bestimmte Stoffe in Produkten zu verwenden oder Anforderungen, bestimmte technische Vorgaben oder Grenzwerte einzuhalten. Die Fortentwicklung dieser Vorgaben kann dazu führen, dass die Produkte von Solutronic angepasst werden müssen oder nicht mehr hergestellt werden können. Sollte Solutronic nicht in der Lage sein, den vielseitigen Entwicklungsbedarf zu erfüllen, könnte sich dies erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Solutronic auswirken. PROGNOSEBERICHT Gesamtwirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen der Photovoltaikindustrie Nach der konjunkturellen Erholung des Jahres 2010 sehen die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Jahr 2011 weiterhin positiv aus. Der IWF rechnet mit einem globalem Wachstum von 4,5 % für 2011 (IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2011). Für die europäische Wirtschaft wird ein Wachstum von 1,7 % prognostiziert (Europäische Union - 27 Länder, Quelle: Eurostat, 2011). Für Deutschland schätzen Wirtschaftsforschungsinstitute ein Wachstum des BIP von 2,2 % bis 3,2 %. Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist wohl größtenteils überwunden, auch wenn die Verschuldung vieler Länder zur Sorge Anlass gibt. Die Rahmenbedingungen für die Photovoltaikindustrie sind weiterhin stark von den länderspezifischen Förderprogrammen abhängig. Während des ersten Quartals 2011 hat es einige regulatorische Änderungen ergeben, die signifikante Auswirkungen auf die Entwicklung des Solarmarktes haben können. Der Bundestag hat am 24.02.2011 eine Förderanpassung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die neue Regelung sieht eine zusätzliche, schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung zum 1. Juli 2011 vor. Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in den Monaten März bis Mai 2011. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr 2011 prognostiziert. Sollte der Zubau 3,5 GWp überschreiten, könnten die Fördersätze schrittweise um bis zu 15 % reduziert werden. In Frankreich wurden im März die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen zum Teil drastisch gekürzt. Zudem gibt es eine strikte Begrenzung des Zubaus bei 500 Megawatt pro Jahr. In Italien, dem zweitgrößten Photovoltaikmarkt in Europa in 2010, laufen derzeit ebenfalls Diskussionen über die Senkung von Einspeisevergütungen und einer Deckelung des jährlichen Zubauvolumens. Prognosen zum Marktvolumen und zur Entwicklung einzelner Märkte sind daher zum jetzigen Zeitpunkt relativ schwierig. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach Wechselrichtern durch eine sehr starke Volatilität gekennzeichnet. Nicht nur witterungsbedingte, saisonale Schwankungen, sondern auch die stichtagsbezogenen Regelungen der staatlichen Förderung von Photovoltaikanlagen führen zu erheblichen, unterjährigen Umsatz- und Ergebnisschwankungen. Insgesamt gehen Marktanalysten allerdings davon aus, dass der Weltmarkt auch in 2011 weiter wachsen wird und neue Anlagen im Volumen von bis zu 19 bis 20 GW installiert werden könnten. Daher bieten sich auch für Solutronic einige interessante, neue Wachstumsmärkte. Wir sehen für Solutronic signifikantes Marktpotential in Australien, in Israel und auch in einigen europäischen Märkten wie beispielsweise Bulgarien, Griechenland und der Türkei. Voraussichtliche Entwicklung von Solutronic Das neue Geschäftsjahr ist aufgrund der saisonalen, witterungsbedingten Einflüsse, der gefüllten Läger unserer Kunden sowie der intensiven politischen Diskussionen über die Reduzierung der Einspeisevergütung in 2011 und der damit verbundenen Unsicherheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen erwartungsgemäß sehr ruhig gestartet. Der derzeitige, durch Rahmenverträge abgesicherte, Auftragsbestand liegt bei etwa 100 MW, d.h. bei einem Volumen von über 20 Mio. EUR und somit auf dem Niveau des Gesamtumsatzes des Geschäftsjahres 2010. Für Solutronic wird auch in 2011 Deutschland der Kernmarkt bleiben. Wir sehen auch in einem möglicherweise abkühlenden deutschen Markt die Möglichkeit, durch die in 2010 erfolgreich begonnene "Second-Source" Strategie und die im vergangenen Jahr etablierten Kundenbeziehungen, weiter zu wachsen. Das bedeutet, dass aufgrund der Lieferschwierigkeiten auch großer Anbieter im vergangenen Jahr bei Kunden die Erkenntnis gereift ist, dass sie grundsätzlich ihre Abhängigkeit von einzelnen, großen Anbietern verringern müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unsere Vertriebsaktivitäten ausbauen und dazu das vorhandene Vertriebsteam personell verstärken. Dazu hat Solutronic schon Ende vergangenen Jahres einen Vertriebsgebietsleiter für Norddeutschland und Benelux eingestellt. Gleichzeitig sollen die Marketinganstrengungen intensiviert werden. Dazu gehört die Positionierung von Solutronic als Marke und verschiedene Kommunikationsmaßnahmen mit Zielrichtung Endkunden, Investoren für PV-Anlagen, Projektentwickler und Großhändler. Weiterhin sind wir der Ansicht, dass String-Wechselrichter, wie Solutronic sie anbietet, verstärkt auch in größeren Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden, da diese eine Vielzahl an Vorteilen gegenüber dem Einsatz von Zentralwechselrichtern aufweisen. Darüber hinaus sind unsere deutschen Kunden teilweise ebenfalls international tätig, was für uns das Potential eröffnet, mit den Bestandskunden international zu wachsen. Ein wichtiger Eckpfeiler in der Wachstumsstrategie von Solutronic ist die weitere Internationalisierung. Ziel ist es, in ausländischen Märkten mit unseren Produkten präsenter zu werden und über unsere Vertriebspartner eine breitere Kundenbasis im Ausland aufzubauen. International wurden die Produkte von Solutronic in 2010 vor allem in Italien, Tschechien und Frankreich vertrieben. Zielmärkte für die Internationalisierung sind darüber hinaus insbesondere Australien, Griechenland, Türkei, Bulgarien und der Nahe und Mittlere Osten. Wir sind der Ansicht, dass in diesen Ländern der Markt für Photovoltaikwechselrichter auch wegen der vorgesehenen Einspeisevergütungen wachsen wird. Der internationale Markt wird von Solutronic sowohl durch den Einsatz eigener Mitarbeiter als auch mit neuen Vertriebspartnern (Fachgroßhandel und Systemintegratoren) erschlossen. Für Griechenland konnten wir Ende letzten Jahres einen neuen, kompetenten Partner mit optimalen Voraussetzungen für den Vertrieb der SOLPLUS Wechselrichter gewinnen. Mit der Zertifizierung der SOLPLUS Wechselrichter 25, 35, 50 und 55 nach AS 4777.2 hat Solutronic im Januar die Voraussetzungen für den Eintritt in den australischen Markt geschaffen. Die Verhandlungen mit potentiellen Vertriebspartnern in Australien sind sehr weit fortgeschritten. Ein erster, erfahrener Key Account Manager hat seine Tätigkeit bereits im März aufgenommen. Geplant ist ebenfalls eine Ausweitung des technischen Supports der Gesellschaft im Ausland zur Unterstützung der Vertriebspartner. So soll künftig ab dem Erreichen einer bestimmten installierten Leistung in Megawatt in einem Land ein Mitarbeiter vor Ort ausschließlich für den Service verantwortlich sein. Durch diese Kundennähe erhofft sich Solutronic weiteres Absatzpotential in den jeweiligen Ländern. Solutronic wird auch in 2011 bestrebt sein, ihre Produkte kontinuierlich zu verbessern, weiterzuentwickeln und die Produktpalette auszubauen. Dazu werden wir auch das Entwicklungsteam weiter verstärken. Schwerpunkte in der Entwicklung liegen für 2011 in der Integration von Energiemanagement-Funktionalitäten, der Erweiterung des Produktportfolios, der Reduzierung der Herstellungskosten der Wechselrichter und der Entwicklung von Smart-Grid-Anwendungen in die Wechselrichter. Hinsichtlich des Energiemanagements wird Solutronic eine Lösung entwickeln, die eine integrierte Erfassung und gezielte Steuerung des Eigenverbrauchs über den Wechselrichter ermöglicht. Direkt an die SOLPLUS Wechselrichter bzw. an die SOLCOMBOX können dann alle Einrichtungen zur Erfassung des Eigenverbrauchs (S0-Zähler) und zur intelligenten Steuerung von einzelnen Verbrauchern (Relais) angeschlossenen werden. Die Auswertung und Steuerung erfolgt über die Software SOLPLUS+. Darüber hinaus steht in 2011 die Abrundung der Produktpalette im Fokus der Entwicklungstätigkeit von Solutronic. Insbesondere soll die Produktpalette "nach unten" mit einem Gerät in einer unteren Leistungsklasse erweitert werden, um in bestimmten Wachstumsmärkten weiteres Umsatzpotential generieren zu können. Dem steigenden Preisdruck, insbesondere von Anbietern von Wechselrichtern aus dem asiatischen Raum, trägt Solutronic Rechnung, indem es dem Thema "Design to cost" eine hohe Aufmerksamkeit schenkt. Bei diesem Verfahren der Produktentwicklung werden konsequent für einzelne Komponenten der Wechselrichter kostengünstigere Lösungen bereits in der Entwicklung gesucht. Hier sieht der Vorstand noch Spielraum, die Produktionskosten der Wechselrichter zu senken. Schließlich sollen die Produkte weiter an länderspezifische Voraussetzungen (Sprachen, Normen) für Märkte, die Solutronic für sich erschliessen möchte, angepasst und die notwendigen Zertifizierungen durchgeführt werden. Insgesamt sieht der Vorstand das Unternehmen gut aufgestellt, um das Wachstum auch im Jahr 2011 fortzusetzen und den Umsatz signifikant steigern zu können. Hinsichtlich der EBIT-Marge soll an das gute Resultat des Vorjahres angeknüpft werden. Die Geschäftsentwicklung für das Geschäftsjahr 2012 lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht seriös prognostizieren.
Köngen, den 23. März 2011 Solutronic
AG
Der Vorstand Wieland Scheuerle Uwe Scobel-Freimüller BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010SOLUTRONIC AG, KÖNGENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010SOLUTRONIC AG, KÖNGENA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Solutronic AG zum 31. Dezember 2010 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Gesellschaft weist zum Stichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder im Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den eingeräumten Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Anhang wurde freiwillig um eine Kapitalflussrechnung sowie einen Eigenkapitalspiegel ergänzt. Diese sind dem Anhang als Anlage A und B beigefügt. Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der Solutronic GmbH entstanden. Die Eintragung der formwechselnden Umwandlung im Handelsregister erfolgte am 20. Oktober 2010. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Allgemeine Angaben und Änderungen Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden an die neuen Vorgaben des BilMoG angepasst. Die im Vorjahresabschluss gesondert ausgewiesen Positionen Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss wurden nunmehr zu Vergleichszwecken zur Position Bilanzgewinn zusammengefasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres wurde um die entsprechenden Positionen ergänzt. 2. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Unter den Anlagen in Bau bei den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bisher angefallenen Aufwendungen für das ERP-System ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewandt wird. Die Abschreibungen bemessen sich nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 (ohne Umsatzsteuer) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gebucht. Der in den Vorjahren gebildete Sammelposten von geringwertigen Wirtschaftsgütern deren Einzelanschaffungskosten den Wert von EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) überstiegen haben, wurde fortgeführt und zu einem Fünftel abgeschrieben. Eine Zuführung zum Sammelposten ist im Geschäftsjahr nicht erfolgt. Unter den Anlagen im Bau sind die bisher angefallenen Aufwendungen für Prüfmittel ausgewiesen. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, der ihnen am Abschlussstichtag beizumessen ist. 3. Umlaufvermögen und sonstige Aktiva Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die geleisteten Anzahlung wurden für künftige Wechselrichter getätigt. Für etwaige Risiken in den Vorratsbeständen werden in ausreichendem Maße Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken aktiviert. Soweit es bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Einzelfällen geboten ist, werden angemessene Einzelwertberichtungen auf Forderungen gebildet. Darüber hinaus wurde eine nach Fälligkeiten gestufte pauschalierte Einzelwertberichtigung gebildet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko sowie dem Risiko einer etwaigen Skontierung der am Abschlussstichtag noch offenen und skontierungsfähigen Forderungen wird durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig abgegrenzt. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anhang zur Bilanz dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt. Es ist eingeteilt in 6.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Mit Beschluss vom 11. Oktober 2010 beschlossen die Gesellschafter das Stammkapital der damaligen Solutronic GmbH von EUR 33.400,00 durch Nennwertaufstockung der vorhandenen Geschäftsanteile um EUR 91.600,00 auf EUR 125.000,00 zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgte am 15. Oktober 2010. In der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Oktober 2010 wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 125.000,00 gegen Bareinlagen der Aktionäre um bis zu EUR 5.875.000,00 auf bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.875.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit Gewinnbeteiligungsberechtigung ab dem 1. Januar 2010 beschlossen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung auf EUR 6.000.000,00 erfolgte am 23. November 2010. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Ge-sellschaft in der Zeit vom 28. Oktober 2010 bis zum 27. Oktober 2015 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 3.000.000,00 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können dabei gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen erfolgen. Die Gewinnrücklage beinhaltet die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Kosten noch ausstehender Urlaubsansprüche, variable Vergütungen, Gewährleistungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegliedert nach Restlaufzeiten stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten zwischen 1 und 5 Jahren sowie über 5 Jahren liegen nicht vor. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen übliche Eigentumsvorbehalte. 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Position beinhaltet u. a. einen Betrag in Höhe von TEUR 5 aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. 8. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge In den außerordentlichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für den Börsengang in Höhe von EUR 1.127.892,18 ausgewiesen. Die außerordentlichen Erträge beinhalten die Weiterberechnung von Kosten des Börsengangs in Höhe von EUR 203.446,00 an die Aktionäre. D. Sonstige Angaben 1. Mitglieder des Vorstandes Vorstände waren im Geschäftsjahr 2010 Herr Wieland Scheuerle, Dipl. Ing., Nürtingen Herr Uwe Scobel-Freimüller, Dipl. Ing., Schömberg Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. 2. Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats waren Karl-Friedrich Kaupp, Schorndorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Steuerberater Sibylle Scheuerle-Kraiss, Nürtingen (stv. Vorsitzende) Gesellschafterin der Scheuerle Vermögensverwaltungs GmbH, Nürtingen Georg Kiefer, Limburgerhof Geschäftsführer der EKK Dr. Engelhardt, Kaupp, Kiefer Unternehmensbeteiligungen GmbH, Stuttgart 3. Mitarbeiteranzahl Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug während des Geschäftsjahres:
4. Angabe der Gesamtbezüge Aufgrund der Regelung des § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans sowie des Aufsichtsrats. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverhältnissen. Künftige Zahlungen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Verträge betragen für die Mietverhältnisse EUR 285.111,00 und für die Leasingverträge EUR 66.222,22. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB. 6. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte wurden nicht getätigt. 7. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand will der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft folgenden Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns machen:
8. Kapitalflussrechnung Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind Zahlungsmittelabflüsse aus Zinszahlungen in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 36) und aus Steuerzahlungen in Höhe von TEUR 501 (Vj. TEUR 6) sowie Zahlungsmittelzuflüsse aus Zinserträgen in Höhe von TEUR 14 (Vj. TEUR 1) enthalten. 9. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen (Mitteilung gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG) Im Folgenden geben wir den Inhalt der uns nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG von der Scheuerle Vermögensverwaltung GmbH, Nürtingen, zugegangenen Mitteilung (in Auszügen) wieder: " Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 4 AktG Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG seit dem 20.10.2010 unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung sowie mehr als der vierte Teil an Ihrer Gesellschaft zusteht." Im Folgenden geben wir den Inhalt der uns nach § 20 Abs. 1 und 5 AktG von der EKK Dr. Engelhardt, Kaupp, Kiefer Unternehmensbeteiligungen GmbH, Stuttgart, zugegangenen Mitteilungen (in Auszügen) wieder: " Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG seit dem 20.10.2010 unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien Ihrer Gesellschaft zusteht." "Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass uns seit dem 25.11.2010 nicht mehr als der vierte Teil an Ihrer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 AktG zusteht."
Köngen, den 23. März 2011 Solutronic
AG
Der Vorstand Wieland Scheuerle Uwe Scobel-Freimüller
Anlage A zum Anhang KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010DER SOLUTRONIC AG, KÖNGEN
Anlage B zum Anhang EIGENKAPITALSPIEGEL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010 DER SOLUTRONIC AG, KÖNGEN
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Solutronic AG, Köngen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Das Vorhandensein des zum 31. Dezember 2008 / 1. Januar 2009 in Höhe von EUR 616.046,79 ausgewiesenen Vorratsvermögens konnte nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden, da wir nicht an der Vorratsinventur zum 31. Dezember 2008 teilgenommen haben und nicht durch alternative Prüfungshandlungen in der Lage waren, hinreichende Sicherheit zu erlangen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es in der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres bei den Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen sowie bei den Materialaufwendungen zu unzutreffenden Darstellungen kommt. Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss der Solutronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, den 24. März 2011 BANSBACH
SCHÜBEL BRÖSZTL & PARTNER GMBH
Schuster, Wirtschaftsprüfer Dörner, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Bericht informieren wir Sie über die die Tätigkeit des Aufsichtsrats im abge-laufenen Geschäftsjahr sowie über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2010. Die Solutronic AG ist durch eine formwechselnde Umwandlung der Solutronic GmbH in eine Aktiengesellschaft entstanden und wurde am 20. Oktober 2010 in das Handelsregister eingetragen. Gemäß der Unternehmenssatzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen. In der Gesellschaftervollversammlung am 19. August 2010 wurden • Herr Karl-Friedrich Kaupp, Steuerberater, • Frau Sibylle Scheuerle-Kraiss, Unternehmerin und • Herr Georg Kiefer, Unternehmer zu den ersten Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. In der konstituierenden Sitzung am 19. August 2010 wählte der Aufsichtsrat Herrn Kaupp zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Frau Scheuerle-Kraiss zu dessen Stellvertreterin. Darüber hinaus berief der Aufsichtsrat die Herren Wieland Scheuerle und Uwe Scobel-Freimüller in den Vorstand der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2010 wurden aufgrund der Größe der Solutronic AG keine Aufsichtsratsausschüsse gebildet. Die Geschäftsführung des Vorstands haben wir im Geschäftsjahr 2010 sorgfältig überwacht, beratend begleitet und die uns nach Gesetz und Satzung des Unternehmens obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstandes uneingeschränkt wahrgenommen. Wir waren in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets rechtzeitig und angemessen eingebunden und wurden regelmäßig sowie umfassend vom Vorstand über die Lage und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, über die mittelfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie über das Risikomanagement informiert. Darüber hinaus informierte uns der Vorstand regelmäßig persönlich oder telefonisch über aktuelle Ereignisse. Über die Berichte des Vorstands haben wir in unseren Sitzungen ausführlich beraten und diese eingehend behandelt. Zu den Berichten und Beschlussvorgängen des Vorstands gaben wir, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen erforderlich war, nach der Prüfung und Beratung unser Votum ab. Insgesamt führten wir im Geschäftsjahr 2010 drei ordentliche Präsenzsitzungen durch. Diese fanden am 19. August 2010, am 22. November 2010 und am 6. Dezember 2010 statt. Themenschwerpunkte des Geschäftsjahres 2010 waren insbesondere der Börsengang der Gesellschaft, rechtliche Belange im Zusammenhang mit der neuen Rechtsform, die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2011 sowie die laufende Geschäftsentwicklung des Jahres 2010. Zu besonderen Geschäftsvorgängen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den turnusmäßigen Sitzungen unverzüglich und umfassend schriftlich informiert. Die von der Hauptversammlung vom 28. Oktober 2010 gewählte Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, hat den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der Solutronic AG für das Geschäftsjahr 2010 geprüft und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Unterlagen, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinnes sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt und in der Aufsichtsratssitzung am 28. März 2011, in der auch der Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner Prüfung ausführlich berichtete, umfassend behandelt. In der Sitzung wurden alle Fragen vom Vorstand und den Abschlussprüfern erschöpfend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers enthält die Einschränkung, dass das Vorhandensein des zum 31. Dezember 2008 / 1. Januar 2009 in Höhe von EUR 616.046,79 ausgewiesenen Vorratsvermögens nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden konnte, da der Abschlussprüfer nicht an der Vorratsinventur zum 31. Dezember 2008 teilgenommen hat und nicht durch alternative Prüfungshandlungen in der Lage war, hinreichende Sicherheit zu erlangen. Der Abschlussprüfer kann daher nicht ausschließen, dass es in der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres bei den Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen sowie bei den Materialaufwendungen zu unzutreffenden Darstellungen kommt. Die Einschränkung lässt sich grundsätzlich auf den Umstand zurückführen, dass die jeweilige Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2007 - 2009 zeitlich nachgelagert in 2010 erfolgte. Der Abschlussprüfer konnte daher aus tatsächlichen Gegebenheiten nicht an der Vorratsinventur zum 31. Dezember 2008 beobachtend teilnehmen. Für den Ansatz des Vorratsvermögens zum 31. Dezember 2007 sowie 31. Dezember 2008 war es dem Abschlussprüfer darüber hinaus auch durch alternative Prüfungshandlungen nicht möglich, hinreichende Prüfungssicherheit zu erlangen. Bei der Einschränkung des Bestätigungsvermerkes 2010 handelt es sich somit um eine Folgewirkung der Einschränkung des Bestätigungsvermerks 2009 in Bezug auf die Eröffnungsbilanzwerte des Vorratsvermögens zum 1. Januar 2009. Der Vorstand hat seit 2009 die Systematik der Vorratsaufnahme und -bewertung grundlegend geändert, so dass ab diesem Zeitraum sichergestellt werden konnte, dass das ausgewiesene Vorratsvermögen durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß beurteilt werden kann. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung und ausführlicher Diskussion des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Prüfberichts des Abschlussprüfers erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er stimmte in seiner Einschätzung der Lage mit dem Vorstand überein und hat den vom Vorstand aufgestellten Abschluss für das Geschäftsjahr 2010 gebilligt. Der Jahresabschluss der Solutronic AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus die vom Vorstand vorgeschlagene Gewinnverwendung im Hinblick auf die derzeitige und künftig zu erwartende finanzielle Situation der Solutronic AG hin überprüft und schließt sich nach ausführlicher Diskussion dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Gesellschaft für die geleistete Arbeit und den hohen Einsatz für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Köngen, April 2011 Der Aufsichtsrat Karl-Friedrich Kaupp, Aufsichtsratsvorsitzender BESCHLUSS ÜBER DIE ERGEBNISVERWENDUNG Die 1. ordentliche Hauptversammlung vom 31. Mai 2011 hat beschlossen, den im festgestellten Jahresabschluss der SOLUTRONIC AG zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 2.572.514,59 EUR wie folgt zu verwenden:
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