SolarTec KAISER GmbHLiquidiert

84513 Töging am Inn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 17055
Vorher
SolarTec GmbH
Eingetragen
6.6.2006
Branche
Wärme- und KältehandelHerstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Gegenstand
Vertrieb und Installation von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung sowie Handel mit Energieträgern, ferner Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme von Haustechnik im Bereich Heizung, Sanitär, Lüftung und Kälte-/Klimatechnik

Historie

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Management

NameRolle
Franz Kaiser
seit 4.1.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Franz Kaiser
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Franz Naiser
20.000 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SolarTec KAISER GmbH

Töging a. Inn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   1,00   1,00
II. Sachanlagen   61.232,00   82.851,00
III. Finanzanlagen   150,00   150,00
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   112.017,35   186.592,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   280,401,46   255.288,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1.292,77   124,41
Summe Aktiva   455.094,58   525.007,29

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag   48.770,23   0,00
III. Jahresüberschuss   11.114,22   0,00
IV. Bilanzgewinn   0,00   48.770,23
B. Rückstellungen   12.588,53   7.215,00
C. Verbindlichkeiten   357.621,60   444.022,06
Summe Passiva   455.094,58   525.007,29

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).

Bei den Sachanlagen werden aus Vereinfachungsgründen gem. § 6 Abs. 2 EStG Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 410,00 voll abgeschrieben. Nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in den Vorjahren für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ein Sammelposten gebildet, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen. Der jeweilige Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Da der Sammelposten von untergeordneter Bedeutung ist, wurde er in die Handelsbilanz übernommen.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256 S.1 HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1 HGB zu Nominalwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen am Abschlussstichtag € 118.616,60 (Vorjahr: € 207.554,81). Bei diesen Forderungen handelt es sich zugleich um einen Anspruch gegenüber dem Gesellschafter.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel (Restlaufzeiten) zusammengefasst. Der Verbindlichkeitenspiegel ist als Anlage 1 diesem Anhang beigefügt.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte die Geschäftsführung der SolarTecKAISER GmbH durch folgenden Geschäftsführer:

- Herr Franz Kaiser, Elektrikermeister, Pleiskirchen.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer belaufen sich auf € 118.616,60 (Vorjahr: € 207.554,81). Die Forderung hat eine Laufzeit von unter einem Jahr und ist unverzinslich.

WEITERE DATEN

Weitere Daten

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in der Bilanz zusammengefassten Posten

01.01.2013 - 31.12.2013

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 357.621,60.

01.01.2012 - 31.12.2012

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 444.022,06.

 

Töging, den 11. Juli 2014

gez. Franz Kaiser

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.07.2014

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