PRIMEPEOPLE
AG (vormals: PrimePeople GmbH)
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.047,00 |
105.662,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
60.439,00 |
76.948,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.608,00 |
28.714,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
234.338,20 |
291.465,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.448,40 |
278.527,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.889,80 |
12.938,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.253,44 |
29.183,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
341.638,64 |
426.310,61 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
140.791,85 |
221.888,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.888,83 |
170.532,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
68.903,02 |
26.356,38 |
| B.
Rückstellungen |
46.649,59 |
42.030,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
154.197,20 |
162.391,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
341.638,64 |
426.310,61 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rech-nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Abweichungen hiervon sind
bei den einzelnen Positionen erläutert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungs-abgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in EURO umgerechnet.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Aktivseite der Bilanz
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet.
SACHANLAGEN
Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu
Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten, bei
Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die Abschreibungen erfolgen planmäßig
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Im
Geschäftsjahr zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu
EUR 800,00 (§ 6 Abs. 2 EStG) werden sofort
abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt
grundsätzlich zum Nennwert. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr i.H.v. EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
Die Forderungen an Gesellschafter beliefen sich zum
Abschlussstichtag auf insgesamt EUR 122,12 (Vj. EUR
127.458,42).
LIQUIDE MITTEL
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Passivseite der Bilanz
RÜCKSTELLUNGEN
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen
wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angemessen Rechnung
getragen. Alle bis zum Bilanzstichtag entstandenen und
bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken
sind berücksichtigt und mit dem vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, werden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr i.H.v. EUR
154.197,20 (Vj. EUR 162.391,09).
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von über 5 Jahren i.H.v. EUR 0,00
(Vj. EUR 0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beliefen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt EUR 0,00
(Vj. EUR 0,00).
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 Absatz 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
ERGÄNZENDE PFLICHTANGABEN
Beziehungen zu Unternehmensorganen
Vorstand der Gesellschaft ist:
Rainer Mayer, Kaufmann
Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt und
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Forderungen
an den Vorstand auf insgesamt EUR 122,12 (Vj. EUR
127.458,42). Die Forderungen wurden mit 5 % p.a.
verzinst.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 122,12 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 127.458,42 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Stuttgart, den
28.10.2020
gez.
Rainer Mayer
Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2020
festgestellt.
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