Bober Innenausbau GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael-Christian Müller seit 14.10.2005 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
lemon - tree AktiengesellschaftMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetz beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB wurden - hinsichtlich der Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses - nicht in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht. Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden im Geschäftsjahr - aus Vereinfachungsgründen - als Aufwand behandelt. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAktivpostenBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von € 557.399,35 (Vj.: € 412.453,02). Dem Vorstand wurden Kontokorrentdarlehen in Höhe von EUR 557.399,35 (Vj.: € 412.453,02) gewährt, davon wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 27.274,23 getilgt/zurückgeführt. Die Verzinsung erfolgte mit 1,0 % p. a. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital in Höhe von € 51.000,00 setzt sich aus 51.000 nennbetragslosen Stückaktien zusammen. Die Aktien lauten auf den Namen der Aktionäre und wurden zum Betrag von je € 1,00 ausgegeben. Bei den ausgewiesenen Gewinnrücklagen handelt es sich um die gesetzliche Rücklage. Der Jahresabschluss wurde infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Gemäß § 150 Abs. 2 AktG war eine Dotierung der gesetzlichen Rücklage zu berücksichtigen. Der in den Posten "Bilanzgewinn" einzubeziehende Gewinnvortrag betrug € 161.220,28. RückstellungenNachdem zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in folgenden Jahren voraussichtlich abbauen, wurde für die sich insgesamt ergebende Steuerbelastung gemäß § 274 Abs. 1, § 249 Abs. 1 HGB eine latente Steuerrückstellung in Höhe von EUR 11.110,20 (Vj.: 11.167,20) gebildet. HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Vorstand
(2) Aufsichtsrat
Sonstige VerpflichtungenUnterzeichnung des Jahresabschlusses 2015
Mannheim, den 13.04.2017 Michael-Christian Müller, Vorstand Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. |
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