AUTAS
GmbH
Sinzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.848,00 |
4.033,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.124,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.724,00 |
4.033,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.718,66 |
78.942,48 |
| I.
Vorräte |
1.888,33 |
4.459,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.418,50 |
7.393,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.411,83 |
67.088,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.566,66 |
82.975,48 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
75.584,96 |
74.054,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
49.054,60 |
42.971,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.530,36 |
6.083,31 |
| B.
Rückstellungen |
2.550,00 |
6.931,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.431,70 |
1.989,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.566,66 |
82.975,48 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der
Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB erstellt.
Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden
beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2010/2011 sind gemäß
Artikel 66 Abs.3 EGHGB die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anzuwenden. Es
ergaben sich keine Änderungen bei den
Bewertungsmethoden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Als
Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung werden die
Mindestwerte der steuerlichen Abschreibungstabellen
verwendet, es sei denn, dass die voraussichtliche
Nutzungsdauer abweicht.
Für Anlagegüter im Einzelwert über EUR
150,00 bis EUR 1.000,00 Anschaffungs- oder
Herstellungskosten wurde der jährlich steuerlich zu
bildende Sammelposten nach § 6 Abs. 2 a EStG aus
Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz
übernommen und pauschalierend jeweils 20 % im
Zugangsjahr und in den darauf folgenden vier Jahren
aufgelöst.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Passivposten
Bei den
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus
schwebenden Geschäften angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die
Geschäftsführung durch die nachfolgend
aufgeführte Person wahrgenommen:
Herr Andreas Schmidt, Dipl.-Ingenieur
Sinzheim, den 13. März
2012
Die
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2012 festgestellt.
Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der
Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.
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