Geiger
Consult GmbH
Leonberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.072,40 |
5.926,40 |
| I.
Sachanlagen |
5.072,40 |
5.926,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.526,56 |
53.683,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.924,13 |
53.080,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
602,43 |
602,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.598,96 |
59.609,59 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.820,90 |
18.094,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
4.179,10 |
7.905,15 |
| B.
Rückstellungen |
7.443,73 |
7.099,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.334,33 |
34.415,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.598,96 |
59.609,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Geiger Consult GmbH mit Sitz in 71229 Leonberg
ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 253009 in das
Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Geiger Consult GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und eine
Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267a Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz wurde gemäss
§§ 266ff HGB vorgenommen.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen
(§ 246 Abs. 1 HGB).
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
der §§ 252ff HGB.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Für Zugänge kommt die lineare AfA-Methode
zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der Zugänge des
Wirtschaftsjahres wurde anhand der amtlichen AfA-Tabellen
ermittelt bzw. ggf. anhand dieser Tabellen geschätzt.
Die Abschreibungen von in Vorjahren angeschafften
Wirtschaftsgütern wurden entsprechend der dort jeweils
angewendeten Methode fortgeführt. Soweit der Wechsel
von der degressiven zur linearen AfA-Methode zu einem
höheren Abschreibungsbetrag führt, wurde dieser
Wechsel vorgenommen.
Bis zum Jahr 2007 angeschaffte Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis Euro 410,00)
wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ab dem
Jahr 2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 150,00 werden sofort
abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten über Euro 150,00 bis Euro 1.000,00
wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der
auf fünf Jahre abgeschrieben wird. Ab dem Jahr 2018
angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis Euro 250,00 werden sofort abgeschrieben. Für
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über Euro
250,00 bis Euro 1.000,00 wird im Jahr der Anschaffung ein
Sammelposten gebildet, der auf fünf Jahre
abgeschrieben wird.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
Davon abweichend wurden Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen um eine aktivisch gekürzte
Pauschalwertberichtigung, und soweit erforderlich eine
aktivisch gekürzte Einzelwertberichtigung, gemindert.
Kassenbestände, Bankguthaben und Schecks sind
mit dem Nennbetrag bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden ggf. gem.
§ 250 Abs. 1 HGB für Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag darstellen, gebildet.
Das gezeichnete Kapital und die übrigen Posten
des Eigenkapitals sind zum Nennwert ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe
einbezahlt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit den Beträgen
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sein werden, um die Verpflichtung zu
erfüllen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Weitere Angaben
Forderungen gegenüber Gesellschaftern - zugleich
gegenüber Geschäftsführern - bestehen in
Form eines in laufender Rechnung geführten
Verrechnungskontos i.H.v. Euro 14.161,22 (Vorjahr:
Euro 10.260,56). Forderungen gegenüber
Geschäftsführern werden mit 2% über dem
durchschnittlichen Basiszinssatz verzinst.
Der Bilanzverlust/-gewinn beinhaltet folgende
Beträge:
|
2020
|
2019
|
Gewinn-/Verlustvortrag
|
-7.905,15
|
-10.306,33
|
Jahresüberschluss/-fehlbetrag
|
3.726,05
|
2.401,18
|
Minderung um
Vorabausschüttung
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen i.H.v. Euro 27.334,33 (Vorjahr:
Euro 34.415,08).
Sonstige Angaben
Im Jahr 2020 wurde durchschnittlich 2 Arbeitnehmer
(Vorjahr: 1 Arbeitnehmer) beschäftigt.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2020
war:
Herr Joachim Geiger, Versicherungskaufmann,
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Leonberg, den 13.07.2021
gez. Joachim Geiger; Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2021 festgestellt.
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