Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 13801
Vorher
Jensen Futura GmbH
Eingetragen
3.7.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen, Unternehmensberatung sowie Vermögensverwaltung, soweit keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Lars Carsten Jensen
seit 16.2.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jensen Future GmbH

St. Ingbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 118.701,25 121.533,25
I. Sachanlagen 0,00 3,00
II. Finanzanlagen 118.701,25 121.530,25
B. Umlaufvermögen 195,36 1.179,36
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 195,36 1.179,36
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 180.710,89 178.270,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 299.607,50 300.983,40

Passiva

   
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 203.270,79 199.603,68
III. Jahresfehlbetrag 2.440,10 3.667,11
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 180.710,89 178.270,79
B. Rückstellungen 1.500,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 298.107,50 299.283,40
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.027,29 13.203,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 286.080,21 286.080,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 299.607,50 300.983,40

Anhang

I. Auftrag und Auftragsdurchführung

Ich bin beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Anlagen für das Geschäftsjahr 2018 mit Plausibilitätsbeurteilung der übergebenen Unterlagen zu erstellen.

Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom 1.Juli 2002 zu Grunde. Die Haftungshöchstsumme bestimmt sich nach Nr. 5 der Allgemeinen Auftragsbedingungen und ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrages. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung bereitwillig erbracht.

Die Geschäftsführung versicherte mir in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung , dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 HGB. Sie ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als klein einzustufen und daher nicht prüfungspflichtig.

II. Bilanzierung und Bewertung

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese - soweit zulässig - in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) Es sind keine Zinsen für Fremdkapital bezahlt worden die in die Herstellungskosten einbezogen werden könnten.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

(§ 285 Satz Nr. 1a HGB) Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 298.107,50 € mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.

(§ 285 Satz Nr. 1b HGB) Es waren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, vorhanden.

(§ 285 Satz Nr. 9c HGB) Zum Bilanzstichtag wurden keine Kredite an Personen der Geschäftsführung gewährt. Ebenso wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungsverhältnisse eingegangenen.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Das Unternehmen hat von dem Wahlrecht des § 268 Abs. 2 HGB gebrauch gemacht und den Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz ausgewiesen.

III. Rechtliche Verhältnisse

Handelsregistereintragung : Amtsgericht Saarbrücken
  HR B 13801
Firma : (§ 285 Satz Nr. 11a HGB) Jensen Future GmbH
Rechtsform : GmbH
Sitz : St. Ingbert
Anschrift : Annastrasse 18 66386 St. Ingbert
Gründung : 22. Mai 2003
Gesellschaftsvertrag : 22. Mai 2003
Gegenstand des Unternehmens : Erbringung von Dienstleistungen, Unternehmensberatung sowie Vermögensverwaltung, soweit keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.
Geschäftsjahr : Kalenderjahr
Gezeichnetes Kapital : 25.000,00 €
Gesellschafter : Jensen, Lars
Anteil am gezeichneten Kapital 25.000,00 €
Geschäftsführung : (§ 285 Satz Nr. 10 HGB) Jensen, Lars 66386 St. Ingbert

(§ 285 Satz Nr. 14 HGB) Es besteht keine Organschaft zu anderen Unternehmen.

IV. Wirtschaftliche Verhältnisse

Wesentliche Daten des Jahresabschlusses Geschäftsjahr
Vorjahr
Bilanzsumme 299.607,50 300.983,40
Gesamtleistung 0,00 0,00
Jahresüberschuss -2.440,10 -3.667,11

Im Geschäftsjahr 2018 waren im Unternehmen keiner Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Homburg (Saar) unter der Steuer-Nr. 0075/111/01802 geführt.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

Für die GmbH besteht Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2018 beim Finanzamt eingereicht.

VI. Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2018 mit dem Finanzbuchhaltungssystem DATEV durchgeführt.

Die Ordnungsmäßigkeit des EDV-Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 20. Oktober 2000 bestätigt.

Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor.

 

Brüggen, den 17.12.2019

HTH-Steuerberater

Heinz-Theo Hommen

sonstige Berichtsbestandteile

 

St. Ingbert, 28.11.2019

Lars Jensen

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2019 festgestellt.

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