ST Engineering Energy Solutions GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cheryl Chan Wei Ling seit 25.10.2022 | Geschäftsführer |
Jan Dr. Schepke seit 25.10.2022 | Geschäftsführer |
Holger Kirchner seit 25.10.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Singapore Technologies Engineering Ltd. | 80.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ST Engineering Applied Solutions GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB zur Aktivierung von Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde analog zum Vorjahr nicht ausgeübt. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres sind direkte und indirekte Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt 2.561.937,50 EUR enthalten. Diese verteilen sich auf die folgenden Entwicklungsprojekte: i-paintX XL: 1.344.478,84 EUR Plattform: 1.217.458,66 EUR Ferner sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres bereits entstandene direkte und indirekte Entwicklungskosten für das Entwicklungsprojekt Hydrogen H2 HubGen enthalten. Diese belaufen sich im Geschäftsjahr auf 283.389,99 EUR. In diesem Zusammenhang bestehen konzerninterne Vereinbarungen, welche die vollständige Übernahme der Entwicklungskosten zusichern. Im folgenden Geschäftsjahr ist daher mit einer ertragswirksamen Kostenerstattung zu rechnen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da für die bestehenden konzerninternen Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 10.000.000 jeweils Rangrücktrittsvereinbarungen bestehen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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