Clarity Pro GmbHLiquidiert

61118 Bad Vilbel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 90700
Vorher
Blitz F11-sechs-zwei GmbH
Eingetragen
7.4.2011
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtMesse-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Eventmanagement, Projektmanagement und Projektabwicklung von Veranstaltungen, Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungstechnik, Geschäftsvermittlung mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Clarity Pro GmbH

Bad Vilbel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 407.113,00 380.871,00
I. Sachanlagen 407.113,00 380.871,00
B. Umlaufvermögen 54.612,35 126.321,51
I. Vorräte 36.000,00 30.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.990,76 22.840,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.621,59 72.980,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten   15.772,15
Summe Aktiva 461.725,35 522.964,66

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 18.811,60 10.874,78
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 100.000,00 50.000,00
III. Verlustvortrag 64.125,22 41.348,81
IV. Jahresfehlbetrag 42.063,18 22.776,41
B. Rückstellungen 2.573,27 2.824,51
C. Verbindlichkeiten 440.340,48 509.265,37
Summe Passiva 461.725,35 522.964,66

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Clarity Pro GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz
-       Sonstige Angaben
 

II. Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
  

III.        Erläuterungenzur Bilanz


Erläuterungen zur Bilanz
 
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf
-       EUR  72.828,05 bei Sachanlagen
 
Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
 
Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren EUR 36.000,00 in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.
Die  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben.
 
 
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
 
 
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
 
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.
 
 

IV.       Sonstige Angaben


Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 236.406,35. Diese Verbindlichkeiten ergeben sich unter anderem aus der Umsatzsteuerorganschaft mit der Gesellschafterin.
 
Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesellschafterin beabsichtigen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 42.063,18 auf neue Rechnung vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
 
Frau Olga Morr
 
Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
Bad Vilbel, den 12. Mrz. 2018
   
Olga Morr

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