IFGE-BW GmbH
63mWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Brändle seit 30.12.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HBW cash solutions GmbHWernau (Neckar)Jahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010HBW cash solutions GmbH, Wernau (Neckar)Aktiva
ANHANG ZUM 31.12.2010 für Offenlegungszwecke nach § 326 HGBBilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Gemäß Artikel 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend nicht angepasst. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 150,00 sind im Berichtsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.000,00 wurden in den Sammelposten GWG eingestellt. Diese werden in 5 gleich hohen Jahresraten abgeschrieben. Der bestehende Sammelposten wurde beibehalten, er wurde auf Werthaltigkeit überprüft. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. War am Abschlussstichtag der beizulegende Wert niedriger, wurde dieser angesetzt. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben Fertigungsmaterial und -löhnen, Abschreibungen, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten für allg. Verwaltung und soziale Einrichtungen des Betriebs. Unfertige Erzeugnisse lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur nach § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie wurden i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Fremdwährungsposten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Erläuterungen zur BilanzAufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens:
Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen. Außerdem wurden sonstige Rückstellungen u. a. für Archivierungskosten, Gewährleistungsansprüche und nicht genommenen Urlaub der Mitarbeiter gebildet. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
.Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden am Abschlussstichtag noch finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen i. H. v. € 14.292,00 mit einem Jahreswert von € 14.292,00 sowie aus Leasingverträgen i. H. v. € 7.360,68 mit einem Jahreswert von € 5.385,84. Sonstige AngabenGeschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 war: Patrick Brändle, Kaufmann, Köngen, Geschäftsführer mit Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 3). Ein Gesellschafter hat der Gesellschaft ein Darlehen gewährt.
Denkendorf, den 29.12.2011 HBW cash solutions GmbH |
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