AAB Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
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Sebastian Wiedenmann seit 7.10.2019 | Prokura |
Joachim Gorny seit 13.3.2019 | Vorstandsmitglied |
Thomas Sendker seit 12.11.2015 | Prokura |
Manfred Hillringhaus seit 7.1.2013 | Prokura |
Hans Dr. Haindl seit 29.12.2006 | Prokura |
Wolfgang Renner seit 20.12.2004 | Prokura |
Lothar Ernst Behrens seit 17.7.2003 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Augsburger Aktienbank AktiengesellschaftAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Geschäftsbericht 2021Bericht des AufsichtsratesEntsprechend der ihm gemäß Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben hat der Aufsichtsrat der Augsburger Aktienbank AG die Arbeit des Vorstandes im Geschäftsjahr 2021 fortlaufend überwacht und die obliegenden Entscheidungen getroffen. In acht Sitzungen und einer Informations-Telefonkonferenz sowie anhand monatlicher Reportings und Quartalsrisikoberichte wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank und ihre Risikosituation informiert. Eingehend behandelt wurden die Geschäfts- und Risikostrategie, die Ertrags- und Volumensplanung und die wesentlichen Transformationsprojekte zum Verkauf der Geschäftsbereiche Leasing-, Wertpapier- und Baufinanzierungsgeschäft und der entsprechenden Anpassung der Organisationsstrukturen. Der Aufsichtsrat der Augsburger Aktienbank AG hat am 26. Oktober 2021 beschlossen, das verbliebene operative Bankgeschäft der Gesellschaft vollständig zurückzubauen und einzustellen, alle mit dem verbliebenen Bankgeschäft verbundenen Arbeitsplätze abzubauen und alle noch bestehenden Arbeitsverhältnisse mit der AAB unter Einhaltung des Mitbestimmungsverfahrens sowie der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist betriebsbedingt zu kündigen oder anderweitig betriebsbedingt zu beenden. Ziel ist es, die Rückgabe der Bankerlaubnis der Augsburger Aktienbank AG zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen. Der Beschluss des Aufsichtsrates wurde in der ebenfalls am 26. Oktober 2021 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung begrüßt. Der Vorstand wurde ermächtigt, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat des Weiteren über grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung, des Liquiditätsmanagements sowie Geschäfte und Ereignisse, die für die Bank von erheblichem Belang waren. Bei allen Entscheidungen grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden. Der Aufsichtsrat befasste sich darüber hinaus mit dem Vergütungssystem der Bank, insbesondere mit der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, den Berichten der externen Prüfungsgesellschaften, der Internen Revision und der WpHG-Compliance-Stelle. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurden vom Vorstand zudem wichtige Themen und anstehende Entscheidungen in Einzelgesprächen dargelegt. Vom Aufsichtsrat wurde beschlossen, keine Ausschüsse gemäß § 25d Abs. 7 KWG zu bilden. Stattdessen übernimmt der Gesamtaufsichtsrat die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Ausschüsse, die sich aus § 25d Abs. 8 - 12 KWG ergeben. Am 8. Dezember 2021 wurde vom Aufsichtsrat die Einrichtung eines Prüfungsausschusses beschlossen. Die entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung wurde am 23. März 2022 vom Aufsichtsrat verabschiedet. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, dem drei Mitglieder des Aufsichtsrates angehören, ist ein beratender Ausschuss. Er bereitet die Personalentscheidungen, insbesondere die Besetzung und Vergütung des Vorstandes, für den Aufsichtsrat vor. Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet in den Aufsichtsratssitzungen über die Sitzungsinhalte. Der Risikoausschuss, dem drei Mitglieder des Aufsichtsrats angehören, ist ein beschließender Ausschuss, dem nach Maßnahme der Geschäftsordnung das Recht übertragen wurde, über außerhalb der Kompetenz des Vorstandes liegende Kreditengagements zu entscheiden. Im Jahr 2021 traf er einen Kreditbeschluss. Zudem befasst sich der Ausschuss mit dem nach MaRisk zu erstellenden Risikobericht. In vier Sitzungen, an denen der Vorstand und weitere Mitarbeiter der Bank teilnahmen, wurden die Risikostrategie und die Umsetzung im operativen Geschäft erörtert. Das Recht, Aufgaben durch Beschlussfassungen zu entscheiden, wurde ihm hierzu nicht erteilt. Der Vorsitzende des Risikoausschusses berichtete in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die Sitzungsinhalte. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht wurde den Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und in der Aufsichtsratssitzung am 23. März 2022, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm, eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Prüfungsergebnisse und stand für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2021 gebilligt, womit dieser gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Zudem hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2021 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Prüfungsergebnis überein und erklärt, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Augsburger Aktienbank AG für die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Münster, 23. März 2022 Der Aufsichtsrat Dr. Rainer Wilmink, Aufsichtsratsvorsitzender LageberichtGRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENSDie Augsburger Aktienbank AG (AAB), Augsburg, wurde 1963 als erste filiallose Direktbank in Deutschland gegründet und ist seit Juli 2002 eine 100%ige Tochter der LVM Versicherung (Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G., Münster). Zusammen mit ihren Tochtergesellschaften bildete die Augsburger Aktienbank AG bis zum 31. Juli 2021 die AAB Gruppe. Der Unternehmenssitz befindet sich in Augsburg. Die Augsburger Aktienbank AG agierte dabei als übergeordnetes Institut für ihre Tochterunternehmen, an denen sie die Mehrheitsbeteiligungen hielt. Von der AAB Leasing GmbH, Augsburg, wurden seit 2009 Leasing und Mietkauf für Spezialgüter angeboten. Die AAB Asset Services GmbH, Augsburg, war von 2016 bis 2020 Dienstleister für professionelle Investoren. Die loyalty4brands GmbH (L4B) mit Sitz in Augsburg ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der Augsburger Aktienbank AG. Die L4B hatte ihre ursprüngliche Geschäftstätigkeit Ende 2016 eingestellt. Vor dem Hintergrund, dass die Konzernmutter LVM die AAB Gruppe nicht mehr als strategische Beteiligung, sondern als (reine) Kapitalbeteiligung einordnet, wurde im Jahr 2020 ein Verkaufsprozess mit dem Ziel der Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften der Augsburger Aktienbank AG angestoßen. In diesem Kontext hatte die Augsburger Aktienbank AG zum 30. Juni 2020 einen Vertrag über den Verkauf ihres Wertpapiergeschäfts an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase), Aschheim, mit Wirkung zum 31. Juli 2021 geschlossen. Weil die Rechtsgrundlage und Durchführbarkeit aufgrund einer BGH-Rechtsprechung nicht mehr unverändert gegeben war, wurde zwischen der AAB und der ebase am 1. Juli 2021 ein "Purchase and Transfer Agreement" (PTA) abgeschlossen, das den o.g. Vertrag aus 2020 ersetzte. Die Wertpapierbestände wurden zum 30. September 2021 an die ebase übertragen. Damit verbunden war auch der Übergang von 150 Mitarbeitern, die im ebase Competence Center Augsburg GmbH, Augsburg, eine neue berufliche Zukunft erhalten haben. Die ebase Competence Center Augsburg GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ebase, Aschheim. Am 16. Juni 2020 hat die Augsburger Aktienbank AG beschlossen, die AAB Asset Services GmbH im Zuge eines Management-Buy-Out an den Geschäftsführer und einen Mitarbeiter zu veräußern. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde am 23. September 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geschlossen. Am 31. Januar 2021 wurde zwischen der AAB Leasing GmbH und der PEAC Finance GmbH, Hamburg, ein Vertrag über den Verkauf des operativen Leasinggeschäfts mit Wirkung zum 31. Juli 2021 geschlossen. Nach der Ausgliederung und dem Verkauf des Leasinggeschäfts an die PEAC Finance GmbH, Hamburg, wurde die restliche AAB Leasing GmbH zum Stichtag 30. September 2021 auf die Augsburger Aktienbank AG mit Wirkung zum 1. Januar 2021 verschmolzen. Im Weiteren haben die Augsburger Aktienbank AG und die Konzernmutter LVM am 10. August 2021 den Verkauf bzw. die Übertragung des Baufinanzierungsgeschäfts der Augsburger Aktienbank AG auf den LVM mit Wirkung zum 31. August 2021 vereinbart. Im Zuge der Ausgliederungen und dem Verkauf der oben beschriebenen Unternehmensteile (Wertpapiergeschäft, Leasinggeschäft und das Baufinanzierungsgeschäft) agierte die loyalty4brands GmbH (L4B) als Komplementärin bei den jeweils hierfür gegründeten AAB Verwaltungs GmbH & Co. KGs. Der Aufsichtsrat der Augsburger Aktienbank AG hat am 26. Oktober 2021 beschlossen, das verbliebene operative Bankgeschäft der Gesellschaft vollständig zurückzubauen und einzustellen, alle mit dem verbliebenen Bankgeschäft verbundenen Arbeitsplätze abzubauen und alle noch bestehenden Arbeitsverhältnisse mit der AAB unter Einhaltung des Mitbestimmungsverfahrens sowie der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist betriebsbedingt zu kündigen oder anderweitig betriebsbedingt zu beenden. Ziel ist es, die Rückgabe der Bankerlaubnis der Augsburger Aktienbank AG zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen. In der ebenfalls am 26. Oktober 2021 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung wurde der Rückbau der AAB begrüßt und der Vorstand ermächtigt, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. In diesem Kontext wurde auch eine Satzungsänderung derart beschlossen, dass Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung und die Verwertung von Vermögen der Gesellschaft einschließlich der Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen sowie die Vornahme aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte sind. Auf Grundlage dieser Beschlusslage erfolgte die sofortige Einstellung des noch verbliebenen Neugeschäftes. Angesichts der zunehmend ungünstigeren Wettbewerbsbedingungen hatte der Vorstand der Augsburger Aktienbank AG bereits am 28. April 2020 beschlossen, das Neugeschäft im Bereich Konsumentenkredit einzustellen. BEZIEHUNG ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Muttergesellschaft LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. (LVM), Münster, hält zum 31. Dezember 2021 unmittelbar 100 % der Anteile der Augsburger Aktienbank AG. Aufgrund dieser Mehrheitsverhältnisse ist die Augsburger Aktienbank AG ein abhängiges Unternehmen der LVM Versicherung. Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht nicht. Dementsprechend hat der Vorstand gemäß § 312 Absatz 1 AktG einen gesonderten Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt und abschließend erklärt: "Die Augsburger Aktienbank AG erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene und marktübliche Gegenleistung. Alle auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens (oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen) vorgenommenen Maßnahmen wurden im vorliegenden Bericht unter Angabe der jeweiligen Gründe aufgeführt. Aus diesen Maßnahmen sind der AAB weder Vorteile noch Nachteile entstanden. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Andere berichtspflichtige Maßnahmen sind weder getroffen noch unterlassen worden." Am 2. März 2009 hat die Augsburger Aktienbank AG sämtliche Anteile der AAB Leasing GmbH, Augsburg erworben. U. a. durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Augsburger Aktienbank AG und der Tochtergesellschaft AAB Leasing GmbH besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Zudem wurde am 16. Mai 2013 mit Wirkung zum 1. Juli 2013 eine harte Patronatserklärung gegenüber der AAB Leasing GmbH ausgesprochen. Die Augsburger Aktienbank AG hatte bereits am 30. Dezember 2020 im Vorgriff auf den Verkauf des Leasinggeschäfts zum 30. Juli 2021 die Patronatserklärung mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Nach der Ausgliederung und dem Verkauf des Leasinggeschäfts an die PEAC Finance GmbH, Hamburg, wurde die restliche AAB Leasing GmbH zum Stichtag 30. September 2021 auf die Augsburger Aktienbank AG mit Wirkung zum 1. Januar 2021 verschmolzen. Am 28. Juli 2016 wurde die AAB Asset Services GmbH, Augsburg, gegründet, welche eine 100%ige Tochtergesellschaft der Augsburger Aktienbank AG war. Es bestand neben dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auch eine umsatzsteuerliche Organschaft. Aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wurde der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgehoben. Die Augsburger Aktienbank AG hält darüber hinaus weiterhin 100 % an der Tochtergesellschaft loyalty4brands GmbH (L4B), Augsburg. Zum 31. Dezember 2016 wurde das operative Geschäft der Gesellschaft eingestellt. Ende 2020 wurde beschlossen, die Gesellschaft für die Ausgliederungen von Unternehmensteilen zu nutzen. Aus diesem Grund wurde am 29. Dezember 2020 eine Einzahlung in Höhe von 100 TEUR in die Kapitalrücklage vorgenommen. Am 4. Januar 2021 erfolgte die entsprechende notariell bestätigte Änderung des Unternehmensgegenstands. Die L4B diente seitdem als persönlich haftende Gesellschafterin bei den unten genannten drei Verwaltungs GmbH & Co. KG's, die für die Ausgliederung der jeweiligen Unternehmensteile genutzt wurden. Am 24. März 2021 wurde durch die AAB Leasing GmbH als Kommanditistin und die L4B als Komplementärin die erste AAB Verwaltungs GmbH & Co. KG gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens war das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich betrieblichen Vermögens sowie von Betriebsteilen und Betrieben sowie das Erbringen von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, insbesondere Beratungsleistungen sowie die Verwaltung und das Inkasso von Forderungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten wurden nicht ausgeübt. Die Kommanditgesellschaft diente als Zweckgesellschaft für die Ausgliederung und den Verkauf des Leasinggeschäftes der AAB Leasing GmbH an die PEAC Finance GmbH (PEAC), Hamburg. Der Verkauf wurde am 4. August 2021 ("Vollzugsstichtag") rückwirkend zum 1. Januar 2021 rechtswirksam. Unmittelbar danach schied die L4B als Komplementärin und die AAB Leasing GmbH als Kommanditistin aus der AAB Verwaltungs GmbH & Co. KG aus, mit der Folge des Erlöschens der GmbH & Co. KG ohne Liquidation sowie der Anwachsung des auszugliedernden Vermögens bei der PEAC. Am 23. Juli 2021 wurde durch die AAB als alleinige Kommanditistin und die L4B als Komplementärin die AAB Zweite Verwaltungs GmbH & Co. KG, Augsburg, gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Geschäftszweck war das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich betrieblichen Vermögens sowie von Betriebsteilen und Betrieben sowie das Erbringen von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, insbesondere Beratungsleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten wurden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft hatte im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10. August 2021 und Beschluss der Hauptversammlung der Augsburger Aktienbank AG vom gleichen Tag Teile des Vermögens (Immobilienfinanzierungs- und Policendarlehensgeschäft) von der Augsburger Aktienbank AG übernommen. Mit Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers am 25. August 2021 wurde die Ausgliederung rückwirkend zum 1. Januar 2021 wirksam. Mit Wirksamwerden der Kommanditanteilsübertragung von der Augsburger Aktienbank AG auf den LVM, dem Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters L4B aus der Kommanditgesellschaft und der Anwachsung des auszugliedernden Vermögens sowie der unterjährigen Tilgungs- und Ergebnisbeiträge beim LVM mit Ablauf des 31. August 2021, folgte die Auflösung der Kommanditgesellschaft ohne Liquidation. Mit Anmeldung vom 29. Juli 2021 und Eintragung in das Handelsregister am 17. August 2021 wurde die AAB Dritte Verwaltungs GmbH & Co. KG, Augsburg, gegründet. Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft war die L4B; alleinige Kommanditistin der Gesellschaft war die Augsburger Aktienbank AG. Gegenstand des Unternehmens war das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich betrieblichen Vermögens sowie von Betriebsteilen und Betrieben sowie das Erbringen von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten wurden nicht ausgeübt. Die Kommanditgesellschaft diente als Zweckgesellschaft für den Verkauf und die Transaktion des Wertpapiergeschäfts der Augsburger Aktienbank AG an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase), Aschheim. Der Verkauf wurde zum 1. Oktober 2021 nach dem Übergang des rechtlichen Eigentums am Kommanditanteil auf die ebase rechtswirksam vollzogen und die Kommanditgesellschaft aufgelöst, mit der Folge des Erlöschens der GmbH & Co. KG ohne Liquidation sowie der Anwachsung des auszugliedernden Vermögens und des sonstigen Vermögens bei der ebase. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGDie seit 2020 verursachten und auf der Position "Anlagen im Bau" aktivierten Entwicklungskosten für ein neues DWH-Projekt (selbsterstellte Software Azure Cloud) wurden nach dem Beschluss des Aufsichtsrates vom 26. Oktober 2021 zum Rückbau der AAB und zur Einstellung des verbliebenen Bankgeschäftes erfolgswirksam abgeschrieben. Aufgrund der beschlossenen Restrukturierung wurde im Berichtsjahr entschieden, die Software nicht in den laufenden Betrieb zu übernehmen und die in den immateriellen Vermögenswerten enthaltenen Entwicklungskosten in Höhe von 870 TEUR außerplanmäßig abzuschreiben. Infolgedessen sind auch keine weiteren Entwicklungsprojekte geplant. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENDie weltweite Produktion stieg nach dem historischen Einbruch 2020 im Zusammenhang mit den globalen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie im vergangenen Jahr kräftig. Der Zuwachs der Weltproduktion für das Gesamtjahr 2021 betrug (auf Basis von Kaufkraftparitäten und letzten Prognosen) ca. 5,7 %. Trotz der globalen Betroffenheit durch die Pandemie sind manche Volkswirtschaften besser durch die Krise gekommen als andere. In einer Reihe von Ländern, darunter auch den USA und China, wurde das Vorkrisenniveau der Wirtschaftsleistung bereits wieder erreicht oder sogar übertroffen. Dagegen wiesen viele Volkswirtschaften, unter anderem die vier größten Mitgliedsstaaten des Euroraums (Deutschland -3,3 %, Frankreich -3,2 %, Spanien -6,8 % und Italien -3,8 %), zum Halbjahr 2021 noch zum Teil deutliche Rückstände auf. Die Gründe für die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Volkswirtschaften waren vielfältig. Die Pandemie machte sich nicht überall gleichermaßen bemerkbar. Auch die ergriffenen Maßnahmen der einzelnen Regierungen unterschieden sich. Sektorale Besonderheiten in einzelnen Volkswirtschaften spielten ebenfalls eine Rolle. So profitierte die chinesische Wirtschaft von ihrem Exportsortiment (u.a. Mund-Nasen-Masken, Schutzkleidung, Testkits, Desinfektionsmittel und Laborreagenzien), das besonders gut zu den Bedürfnissen der Menschen während der Pandemie passte. Das hohe Gewicht des Tourismus hat in einigen Ländern des Euroraums zu dem vergleichsweisen starken Einbruch der Wirtschaftsleistung beigetragen. Sowohl im Euroraum als auch in den USA milderten die fiskal- und geldpolitischen Reaktionen die unmittelbaren Krisenfolgen deutlich ab. Wobei in den USA die stützenden Effekte noch größer ausfielen als im Euroraum. Auch wenn die wirtschaftliche Erholung vielerorts gut vorangekommen ist, lassen sich die längerfristigen Auswirkungen bislang nur grob abschätzen. So rechnete der IWF zuletzt damit, dass die weltweite Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 noch ca. 2,0 % bis 2,5 % unter dem Niveau liegen wird, das vor Ausbruch der Pandemie erwartet worden war. Auch hier stellt sich das Länderbild differenziert dar. Für fortgeschrittene Volkswirtschaften zeichnen sich tendenziell eher geringe längerfristige Schäden ab, wohingegen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern die Erholung aufgrund schleppender Impfkampagnen stark verzögert wird. Dementsprechend führte die Erholung der gesamtwirtschaftlichen Produktion (des BIP) in 2021 auch in den Vereinigten Staaten zu einer voraussichtlichen Zuwachsrate von ca. 5,6 %. Die zuletzt prognostizierte Arbeitslosenquote lag 2021 in den USA mit 5,4 % niedriger als im Euroraum, aber deutlich höher als in Deutschland. Die jährliche Inflationsrate lag am Jahresende bei ca. 4,7 % und damit höher als in Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum. Für das Jahr 2022 wird damit gerechnet, dass die Verbraucherpreise in etwa den gleichen Anstieg wie 2021 aufweisen und die Arbeitslosenquote mit 3,8 % gegenüber 2021 deutlich sinken wird. Die Wirtschaft im Euroraum konnte das Vorkrisenniveau Ende des Jahres 2021 nicht ganz erreichen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg 2021 dennoch um 5,1 %, dies reichte aber nicht aus, um den historischen Einbruch (-6,5 %) aus dem Vorjahr wettzumachen. Die Infektionsentwicklung zum Jahresende sowie die Lieferengpässe hatten die Erholung zuletzt gebremst. Die wirtschaftliche Aktivität im Euroraum lag noch ca. 2,5 % unter dem Vorkrisenniveau, wobei Spanien deutlich zurückhing. Die Arbeitslosenquote hat sich 2021 auf 7,6 % (nach 7,8 % in 2020) reduziert und dürfte auch 2022 und 2023 weiter sinken. Die stark gestiegenen Energiepreise, weitere temporäre Sondereffekte sowie die beschriebenen Lieferengpässe haben die Verbraucherpreise im Jahr 2021 deutlich ansteigen lassen. Die Inflationsrate lag bei 2,5 % nach moderaten 0,3 % im Vorjahr. In Deutschland, dem relevanten Markt für die AAB, verzögerte sich die Erholung der Wirtschaft. Die Infektionsschutzmaßnahmen im Winterhalbjahr 2021/ 2022 haben zu einer Verlangsamung im Aufholprozess geführt. Insbesondere die von der Pandemie besonders belasteten Dienstleistungsbranchen bremsten die wirtschaftliche Erholung. Zudem haben die Lieferengpässe die Industrieproduktion in den letzten Monaten des Jahres 2021 noch einmal belastet. Besonders deutlich machten sich die Lieferengpässe im Außenhandel und speziell in der Automobilbranche bemerkbar. Die Produktion lag hier zuletzt fast 30 % unterhalb des Vorkrisenniveaus. Dennoch hat sich die deutsche Wirtschaft nach dem Krisenjahr 2020 mit einem Rückgang des BIP um 4,6 % im abgelaufenen Jahr bereits deutlich erholt. Mit einem preisbereinigten Anstieg des BIP um 2,6 % konnte sie die Einbußen des Vorjahres aber nur zum Teil wettmachen. Vollständig sichtbar wird die Erholung erst im Jahresergebnis 2022 werden. Sollten die wirtschaftlichen Belastungen durch die Pandemie bis zur Jahresmitte größtenteils ausgestanden sein und die Lieferengpässe nachgelassen haben, wird die wirtschaftliche Erholung wieder an Kraft gewinnen und das Wirtschaftsgeschehen wieder zur Normalität zurückkehren. Für 2022 wird mit einer Zuwachsrate des BIP von ca. 4,0 % gerechnet. Die Inflation in Deutschland befindet sich auf historisch hohem Niveau und wird es wohl trotz auslaufender Basiseffekte vorerst bleiben. Das 4. Quartal 2021 verzeichnete nochmals einen kräftigen Anstieg der Verbraucherpreise (saison- und kalenderbereinigt) gegenüber dem Vorquartal, was zum Jahresende einer Inflationsrate von über 5 Prozent entspricht. Eine wesentliche Ursache hierbei spielen die gestiegenen Rohstoffpreise. Die Energiekomponente, die im Warenkorb rund 10 % ausmacht, lag im November 2021 mehr als 22 % über dem entsprechenden Vorjahreswert und auch die Pandemie als solches dürfte eher preissteigernd gewirkt haben. Insgesamt betrug die jährliche Inflation 2021 3,1 % und auch für 2022 wird noch mit einer vergleichbaren Teuerungsrate gerechnet. Die Erwerbstätigkeit hat bereits 2021 begonnen sich von der Corona-Krise und den damit verbundenen Maßnahmen zu erholen. Die Arbeitslosenquote (nach der in Deutschland üblichen Definition der Bundesagentur für Arbeit) ist in 2021 auf 5,7 % (nach 5,9 % im vergangenen Jahr) gesunken. Im Vergleich, zu der im internationalen und europäischen Umfeld verwendeten Erwerbslosenquote nach dem ILO-Konzept, sank die vergleichbare Quote für Deutschland von 3,6 % (2020) auf ca. 3,2 % im Jahr 2021. ENTWICKLUNG DER FINANZMÄRKTEDas Finanzierungsumfeld war auch 2021 unverändert günstig. Die Europäische Zentralbank (EZB) sah keine Notwendigkeit, auf die zeitweilig höhere Inflationsrate zu reagieren, zumal sie ihre geldpolitische Strategie angepasst hatte und inzwischen ein systematisches Inflationsziel von ca. zwei Prozent verfolgt. Ein aufgrund der Corona-Maßnahmen temporäres und moderates Überschreiten dieses Ziels wird seitens der EZB auf absehbare Zeit toleriert werden. Dies bedeutet, dass die geldpolitischen Rahmenbedingungen vorerst unverändert bleiben dürften und die Leitzinsen auf ihren niedrigen Niveaus (Einlagesatz -0,5 %; Hauptrefinanzierungssatz 0,0 %) verbleiben. Die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) und die Nettokäufe im Rahmen des Anleihekaufprogramms APP in Höhe von 20 Mrd. Euro pro Monat wurden auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und auch die Rückflüsse vollumfänglich reinvestiert. Die Käufe im Rahmen des Pandemie-Notfallprogramms (PEPP) von bislang monatlich rd. 80 Mrd. Euro wurden in den letzten Monaten des Jahres 2021 zwar moderat reduziert, die Laufzeit (bis März 2022) und das Gesamtvolumen des Programms von 1.850 Mrd. Euro wurden aber zunächst unverändert gelassen. Inwieweit die EZB ihre grundlegende geldpolitische Ausrichtung ggf. aufgrund höher ausfallender und länger andauernder, preistreibender Effekte (Energiekosten, Lieferengpässe etc.) ändern wird, ist eine der zentralen Fragen, die an den Kapitalmärkten intensiv diskutiert werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Vorgaben der Federal Reserve (Fed) in den USA. Zunehmend wird mit einer möglichen frühzeitigeren Anpassung der Leitzinsen auch in Europa gerechnet. Die Finanzierungskosten sowohl für Wohnungsbaukredite als auch für größere und kleinere Kredite an Kapitalgesellschaften befinden sich schon seit einiger Zeit unverändert auf historisch niedrigen Niveaus. Auch an den Kapitalmärkten blieben die Finanzierungskosten 2021 niedrig. So rentierten Bundesanleihen mit mittlerer Laufzeit im November 2021 mit -0,3 %; für Unternehmensanleihen mit ähnlicher Laufzeit waren 1,0 % fällig und die 10-jährigen Bundeswertpapiere notierten bei -0,4 %. Dies dürfte sich auch 2022 nur unwesentlich ändern. Die Finanzpolitik war im Jahr 2021 nochmals deutlich von den pandemiebedingten Maßnahmen geprägt. Neben Corona-Maßnahmen im engeren Sinne wurden weitere und umfangreiche Subventionsprogramme initiiert oder aufgestockt, u.a. flossen ca. 11 Mrd. Euro als Subvention in die Senkung der EEG-Umlage. In Summe belaufen sich die Budgetwirkungen der finanzpolitischen Maßnahmen (Subventionen) 2021 auf -97,4 Mrd. Euro. Somit sind die Ausgaben des Staates im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich - auf über 1,8 Billionen Euro - gestiegen. Die ebenfalls erhöhten Einnahmen konnten diesen Anstieg nicht kompensieren, so dass der negative Finanzierungssaldo im Staatshaushalt 2021 in Höhe von -134,8 Mrd. Euro fast das Niveau aus dem Krisenjahr 2020 (-145,2 Mrd. Euro) erreichte. Dies entspricht in Relation etwa 3,8 Prozent des BIP. Im Jahr vor der Pandemie (2019) war der Finanzierungssaldo mit +51,1 Mrd. Euro noch positiv. Die internationalen Aktienmärkte hatten ihre pandemiebedingten Kursverluste bereits während des Jahres 2020 recht schnell wieder aufgeholt und schlossen am Jahresende 2020 überwiegend höher als vor der Pandemie. So startete der Dow-Jones-Index mit knapp über 30.600 Punkten in das Jahr 2021 und setzte den positiven Trend im Jahresverlauf fast kontinuierlich bis auf 36.338 Punkte zum Jahresende 2021 fort. Gegenüber dem Tiefststand im Vorjahr am 23. März 2020 mit 18.592 Punkten fast eine Verdopplung. Ähnlich sieht es bei der Entwicklung des EURO-STOXX 50-Index als Indikator für den europäischen Aktienmarkt aus. Von 3.553 Punkten am Jahresanfang 2021 ging seine Entwicklung stetig nach oben und erreichte mit 4.400 Punkten (Stand Mitte November 2021) einen Stand, der zuletzt im Jahr 2007 vor der Finanzmarktkrise erreicht wurde. Am Jahresende 2021 lag der EURO-STOXX 50-Index bei 4.298 Punkten. Der deutsche Leitindex DAX startete mit 13.719 Punkten und damit ebenfalls rd. 3,5 % höher als der Höchststand vor der Pandemie in das Börsenjahr 2021. Im März 2021 überschritt der DAX erstmals die 15.000-Punkte-Marke und erreichte im November mit 16.283 Punkten seinen historischen Höchststand. Damit verdoppelte er ebenfalls fast seinen pandemiebedingten Tiefststand aus dem Vorjahr (8.441 Punkte am 18. März 2020). Das Jahr 2021 verlief am Devisenmarkt eher ruhig. Der Euro startete mit einem Kurs von 1,2271 USD in das Jahr 2021 und fiel dann bis Ende September auf 1,1579 USD. Nach kurzer Erholung im Oktober fiel der Kurs zum Jahresende 2021 1,1326 USD und verlor somit im Jahresverlauf ca. 7,7 %. Der Kurs des britischen Pfunds gegenüber dem Euro startete mit 0,89903 GBP in das Jahr 2021 und fiel im Jahresverlauf kontinuierlich auf 0,84028 GBP zum Jahresende 2021. ENTWICKLUNG DER FINANZBRANCHEDie Veränderungen auf dem europäischen Bankenmarkt hatten bereits vor der Covid-19-Pandemie begonnen. Die Finanzindustrie befindet sich seit Jahren im Umbruch, und Covid-19 hat diesen Veränderungsprozess in bestimmten Bereichen noch beschleunigt. Zwar wurde der Bankensektor von der Krise nicht so hart getroffen wie von der Finanzkrise 2008, die Folgen sind dennoch weitreichend. Die Pandemie hat zu einer neuen Wettbewerbslandschaft geführt, dämpft das Wachstum und löst massiv Innovationen aus. Gleichzeitig verändert die Pandemie die Rolle der Filialen und beschleunigt die Digitalisierung in fast allen Bereichen des Banken- und Kapitalmarktes. Da Kunden in der Krise verstärkt digitale Leistungen der Banken in Anspruch genommen haben, verzeichneten viele Digitalbanken im Neukundengeschäft beeindruckende Erfolge. Für die Finanzbranche wird es daher für den zukünftigen Erfolg wichtig sein, den eingeschlagenen Kurs im Bereich der Digitalisierung beizubehalten und Innovationen weiter voranzubringen. Das anhaltende Niedrig-/ bzw. Negativzinsumfeld hat zu einer verstärkten Nachfrage nach Wertpapierprodukten geführt, die zudem durch neue, preisgünstige, digitalisierte Angebote sogenannter "Neobroker" forciert wurde. 2021 waren in Deutschland knapp 12,1 Millionen Menschen in Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs investiert. Das ist rund jeder sechste Mitbürger über 14 Jahren und der dritthöchste Stand seit Beginn der Erhebung im Jahr 1997. Seitens der Aufsichtsbehörden gab es bereits kurz nach Beginn der Covid-19 Pandemie in Europa einige operative Erleichterungen. So hat die EU die Einführung des vom Baseler Ausschuss 2017 beschlossenen Reformpakets "Basel III" um weitere 2 Jahre verschoben. Die strengeren Regeln zur Kapitalausstattung der Banken sollen erst ab 2025 eingehalten werden; die vollständige Umsetzung des sogenannten "Output-Floors" von 72,5 % zur Berechnung des notwendigen Kapitalpuffers sogar erst 2032. Des Weiteren hat im April 2021 der Bundesgerichtshof (BGH) ein für die gesamte Finanzbranche wegweisendes Urteil erlassen, das die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln für unzulässig erklärte. Wenn Banken zukünftig laufende Verträge ändern, Preise einführen oder erhöhen wollen, müssen die Kunden aktiv zustimmen. Schweigen sie, kann dies nicht mehr als Zustimmung gewertet werden. Von der Änderung waren alle Geldinstitute betroffen, die bislang Entgelt- und Vertragsänderungen als akzeptiert ansahen, wenn nicht aktiv widersprochen wurde. Das Urteil des BGH stellt Banken und Sparkassen vor enorme Herausforderungen. So mussten die AGB an alle Kunden versendet und der Rücklauf überwacht werden, um alle Zustimmungen, Widersprüche oder auch Nicht-Rückmeldungen nachzuverfolgen. In den Bankbilanzen hat die Covid-19-Pandemie die bilanzielle Risikovorsorge wesentlich beeinflusst. Allerdings blieb der bereits für das Jahr 2021 erwartete Anstieg an Kreditausfällen bislang aus. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen und die mehrfach verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht haben die Banken im Jahr 2021 vor der befürchteten Welle an Kreditausfällen verschont. Auch das Volumen und die Quote der "non-performing loans" (NPL) sind während der Krise kontinuierlich gesunken und erreichten in Deutschland mit 31,0 Mrd. Euro bzw. einer durchschnittlichen NPL-Quote von 1,1 % zum 30. September 2021 ihren Tiefststand. Vergleichbar ist die Entwicklung im gesamten Euroraum. Das Volumen an NPLs bei den EU-Banken sank im Q3 2021 auf 419 Mrd. Euro und die NPL-Quote ging auf moderate 2,1 % zurück, wobei die Quoten bei kleineren und mittleren Banken im Schnitt rund doppelt so hoch ausfielen, wie bei den großen Banken. Dennoch gehen die meisten Risikoexperten davon aus, dass die Kreditausfälle in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der steigenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen stark zunehmen werden. Laut Umfrage der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) wird für das Jahr 2022 mit einem deutlichen Anstieg der notleidenden Kredite bei den deutschen Banken auf ein Niveau von nahezu 47 Mrd. Euro gerechnet. ERTRAGSLAGE/ VERMÖGENSLAGE/ FINANZLAGEGesamtlageDas Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 war im Wesentlichen durch die einmaligen Sondereffekte aus den Verkaufstransaktionen der drei Geschäftsbereiche (Wertpapiergeschäft an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase), Aschheim, Leasinggeschäft an die PEAC Finance GmbH, Hamburg und das Baufinanzierungsgeschäft an den LVM Mutterkonzern) sowie die mit dem Beschluss zum Rückbau getroffenen Maßnahmen beeinflusst und ist aus diesem Grund nur sehr eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Insbesondere die im Laufe des Geschäftsjahres umgesetzten Verkaufstransaktionen des Transformationsprojektes haben erwartungsgemäß zu einem deutlichen Rückgang sowohl der Bilanzsumme (- 59 %) als auch der operativen Erträge (-50 %) geführt. Zudem ist die Gewinn- und Verlustrechnung der AAB im Jahr 2021 in signifikantem Umfang von mehreren wesentlichen Sondereffekten aus den Verkaufstransaktionen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Restrukturierungsmaßnahmen geprägt. ErtragslageBedingt durch diese Sondereffekte hat die AAB das Geschäftsjahr 2021 mit einem Ergebnis vor Steuern von -24.822 TEUR abgeschlossen und liegt damit um 25.299 TEUR deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Die operativen Erträge (Gesamterträge ohne Erträge aus Gewinnabführung und Beteiligungen) in Höhe von 33.471 TEUR haben sich im Vergleich zum Vorjahr (66.826 TEUR) erwartungsgemäß um fast 50 % reduziert. Aufgrund der unterjährig abgeschlossenen Verkaufstransaktionen und den damit verbundenen Abgängen der Vermögenswerte hat sich das Zinsergebnis um mehr als 70 % und das Provisionsergebnis um mehr als 30 % erheblich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Insbesondere sind im 4. Quartal 2021, nach den wesentlichen Abgängen, keine nennenswerten Erträge mehr hinzugekommen. Die wesentlichen Ertragskomponenten der Augsburger Aktienbank AG haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
* davon Erträge aus Beteiligungen 90 TEUR
(VJ: 76 TEUR)
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. Außerordentliche Ergebniseffekte in der ErtragslageDie erwähnten Verkaufstransaktionen der drei Geschäftsbereiche sowie der Beschluss zum Rückbau der Bank machten im Geschäftsjahr 2021 eine Reihe weiterer Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich, deren Sondereffekte die Gewinn- und Verlustrechnung in signifikanter Weise - insbesondere im außerordentlichen Ergebnis - beeinflussten. Die AAB Leasing GmbH wurde nach dem Verkauf des Leasinggeschäftes am 31. Juli 2021 an die PEAC Finance GmbH, Hamburg, zum 30. September 2021 mit ihrem restlichen Vermögen rückwirkend zum 1. Januar 2021 auf die Augsburger Aktienbank AG verschmolzen. Durch die Verkaufstransaktion wurde, inklusive des nachgelagerten Verkaufs des NPL-Portfolios (zu einem Kaufpreis von 16 Mio. EUR), ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 10.796 TEUR erzielt. Durch die anschließende Verschmelzung der AAB Leasing GmbH mit der Bank entstand ein negativer Effekt aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 4.255 TEUR, der als Aufwand ebenfalls im außerordentlichen Ergebnis enthalten ist. Im Rahmen der Verkaufstransaktion des Baufinanzierungsgeschäftes an den Mutterkonzern LVM wurden die aktivischen Forderungsbestände zusammen mit der dazugehörigen Refinanzierung (KfW-Verbindlichkeiten und an den LVM begebenen Namensschuldverschreibungen) zum 31. August 2021 verkauft. Hierbei entstand ein weiterer außerordentlicher Ergebnisbeitrag in Höhe von 9.008 TEUR. Das Wertpapiergeschäft mit rd. 170.000 Depots und einem Depotvolumen von insgesamt ca. 19 Mrd. EUR wurde zum 1. Oktober 2021 an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase), Aschheim, verkauft. Der hierbei entstandene positive Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf in Höhe von 28.048 TEUR ist ebenfalls Bestandteil des außerordentlichen Ergebnisses in 2021. Aufgrund der dargestellten Verkäufe sowie des geplanten Rückbaus der Bank wurde im Berichtsjahr zudem eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 15.000 TEUR für einen Sozialplan gebildet, die als belastender Einmaleffekt ebenfalls im außerordentlichen Ergebnis der AAB in 2021 in Höhe von insgesamt 28.372 TEUR (VJ: -260 TEUR) enthalten ist. GuV-Positionen im EinzelnenDer Zinsüberschuss hat sich aufgrund der Verkaufstransaktionen und der teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2021 vollzogenen Abgänge der Vermögenswerte um 23.729 TEUR (-71,2 %) auf 9.577 TEUR im Berichtsjahr signifikant reduziert. Das verbliebene Zinsergebnis 2021 enthält unter anderem vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von 1.847 TEUR aus dem Verkauf von vier gewerblichen Darlehensverträgen (Immobilienspezialfonds) im Nominalvolumen von 31,8 Mio. EUR, die im Rahmen der Verkaufstransaktion des Baufinanzierungsgeschäftes an den Mutterkonzern LVM bereits vorgezogen zum 31. Juli 2021 verkauft und übertragen wurden. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2021 von der Bank insgesamt Negativzinsen aus Geldmarktgeschäften in Höhe von 1.700 TEUR gezahlt, die deutlich über dem Vorjahreswert von 331 TEUR lagen. Bei den Erträgen aus Aktien, nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen handelt es sich neben den Erträgen aus Beteiligungen (90 TEUR, VJ: 76 TEUR) im Wesentlichen um laufende Erträge aus Aktien, Fonds und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Erträgen aus dem Depot A Geschäft in Höhe von insgesamt 1.574 TEUR (VJ: 1.120 TEUR). Aufgrund des Verkaufs des Leasinggeschäftes und der im Berichtsjahr erfolgten Verschmelzung der AAB Leasing GmbH mit der Augsburger Aktienbank AG wurden im Berichtsjahr keine Erträge aus bestehenden Gewinnabführungsverträgen (VJ: 108 TEUR) vereinnahmt. Der Provisionsüberschuss hat sich gemessen am Zinsüberschuss im Berichtsjahr zwar weniger stark, aber dennoch um 10.080 TEUR bzw. 31,1 % gegenüber dem Vorjahr (32.401 TEUR) reduziert, was im Wesentlichen auf den Verkauf des Wertpapiergeschäftes zum 1. Oktober 2021 und somit den Wegfall der Erträge im 4. Quartal 2021 zurückzuführen ist. Die Verwaltungsaufwendungen insgesamt sind gegenüber dem Vorjahr (61.637 TEUR) um 4.878 TEUR bzw. -7,9 % auf 56.759 TEUR im Berichtsjahr gesunken. Der Personalaufwand sank dabei um 6.673 TEUR (-23,5 %) gegenüber dem Vorjahr, was in erster Linie auf die gesunkene Mitarbeiterzahl im Laufe des Berichtsjahres (Jahresdurchschnitt 263 gegenüber 351 im Vorjahr) und einen damit verbundenen, um 1.303 TEUR geringeren Aufwand für Pensionsrückstellungen (3.759 TEUR nach 5.061 TEUR im Vorjahr) zurückzuführen ist. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr dagegen um 1.795 TEUR bzw. 5,4 % auf 34.991 TEUR (VJ: 33.195 TEUR). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die im Rahmen der Verkaufstransaktionen entstandenen Projektkosten in Höhe von 8.590 TEUR zurückzuführen. Ohne diese wären die anderen Verwaltungsaufwendungen ebenfalls deutlich gesunken. Die seit dem Vorjahr angefallenen Entwicklungskosten der selbsterstellten Software "Azure Cloud/ DWH-Projekt", die bislang unter den immateriellen Vermögenswerten als "Anlagen im Bau" aktiviert wurden, wurden im Berichtsjahr, nach dem sich die AAB entschieden hat, die Software nicht in Betrieb zu nehmen, in Höhe von 870 TEUR vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Des Weiteren hat die AAB im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufgabe des Leasinggeschäftes im Berichtsjahr beschlossen, die Leasingsoftware "LEA", von der ITSM GmbH, einer Tochtergesellschaft des LVM, zu erwerben. Im Gegenzug verzichtete die ITSM GmbH auf eine Abstandszahlung und willigte ein, den noch bis November 2025 laufenden Mietvertrag mit der AAB aufzulösen. Aufgrund der Verschmelzung der AAB Leasing GmbH mit der AAB und der Rückgabe der Erlaubnis zur Betreibung des Finanzierungsleasings an die BaFin, wurde die Software in 2021 vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Der hierfür notwendige außerplanmäßige Aufwand in Höhe von 8.819 TEUR ist ebenfalls in den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen in Höhe von 9.995 TEUR (VJ: 354 TEUR) enthalten und erklärt somit den starken Anstieg um 9.641 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Das sonstige betriebliche Ergebnis verschlechterte sich von 1.557 TEUR im Vorjahr auf ein negatives Ergebnis in Höhe von -7.844 TEUR im Berichtsjahr. Dies ist in erster Linie auf die beiden Sondereffekte bezüglich der Bildung von Rückstellungen aufgrund des BGH-Urteils vom 27. April 2021 zu den unwirksamen Gebührenanpassungen durch Änderung der AGBs in Höhe von 2.041 TEUR sowie des zurückgestellten zukünftigen Mietaufwands für die Bankensoftware CBS in Höhe von 7.816 TEUR zurückzuführen. Da aufgrund des eingestellten Neugeschäfts sowie des geplanten Rückbaus der Bank eine Nutzung der Software nur noch bis 30. Juni 2023 gegeben ist, wurden die weiteren Mietzahlungen an den LVM bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit der ITSM GmbH (bis Januar 2026) barwertig zurückgestellt. Das Ergebnis vor Bewertung in Höhe von -41.036 TEUR reduzierte sich somit insgesamt um 47.613 TEUR gegenüber dem Vorjahresergebnis von 6.577 TEUR. Weitere Sonder- bzw. Einmaleffekte belasten im Berichtsjahr auch das Bewertungsergebnis, das sich mit -12.157 TEUR gegenüber dem Vorjahr (VJ: -4.846 TEUR) deutlich verschlechtert hat. Zum einen wurde der Bestand des sogenannten Beitreibungsportfolios (gekündigte Konsumentenkredite) per 30. Juni 2021 mit einer Bruttoforderung von insgesamt 30,3 Mio. EUR zum 30. September 2021 an die Rechtsanwaltskanzlei Semle verkauft. Der Verkauf führte zu einer Abschreibung in Höhe von 5.701 TEUR, die im Bewertungsergebnis enthalten ist. Zum anderen wurde im Berichtsjahr die Abschreibungsmethodik bei notleidenden Konsumentenkrediten in Anlehnung an den ab 26. April 2022 gültigen sog. "Prudential Backstop" dahingehend angepasst, dass ausgefallene und unbesicherte Konsumentenkredite bereits nach drei Jahren vollständig abgeschrieben werden. Die Umsetzung der geänderten handelsrechtlichen Abschreibungsmethodik im Oktober 2021 führte zu einer zusätzlichen Abschreibung in Höhe von 1.586 TEUR. Darüber hinaus wurde zum 31. Dezember 2021 auch die Methodik zur Bildung der Pauschalwertberichtigungen (PWB) unter HGB in Anlehnung an die finale Fassung des IDW RS zur Umsetzung des BFA 7, der die Bildung der PWB ab dem Geschäftsjahr 2022 regelt, angepasst. Die bisherige Praxis einer rein vergangenheitsorientierten Betrachtung nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 10. Januar 1994 (steuerliche PWB-Koeffizienten Methode) wurde an die zukunftsorientierte Betrachtungsweise nach der "Lifetime-Expected-Loss-Sicht" unter Berücksichtigung eines 12-monatigen Risikohorizonts (Umstellungseffekt: 3.480 TEUR) angepasst. Die beschriebenen und überwiegend belastenden GuV-Effekte sowie das verschlechterte Bewertungsergebnis führten im Geschäftsjahr 2021 insgesamt zu einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von -53.194 TEUR (VJ: 737), das durch die oben dargestellten Sondereffekte aus den Verkaufstransaktionen und das hohe positive außerordentliche Ergebnis in Höhe von 28.372 TEUR (VJ: -260 TEUR) nicht kompensiert werden konnte. In Summe ergab sich im Berichtsjahr somit ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von -24.822 TEUR (VJ: 477). In der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im Berichtsjahr ausschließlich Steuererstattungen aus den Vorjahren in Höhe von 246 TEUR enthalten (VJ: Steueraufwendungen: 477 TEUR). Somit schloss das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 24.576 TEUR (VJ: 0 TEUR) ab und lag damit deutlich unter dem Planwert. Die Erwartungshaltung, dass die Einnahmen aus den Verkaufserlösen die negativen Effekte aus dem Wegfall der verkauften Geschäftsteile überkompensieren und 2021 eine Eigenkapitalrendite von>10 % erreicht wird, konnte daher nicht erfüllt werden. Die Eigenkapitalrendite für das abgelaufene Geschäftsjahr betrug -2,19 % (VJ: 0,0 %). Vermögens- und Finanzlage
Passiva
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. Die Bilanzsumme der Augsburger Aktienbank AG zum 31. Dezember 2021 belief sich auf 1,1 Mrd. EUR und lag damit erwartungsgemäß deutlich unter dem Vorjahreswert von 2,7 Mrd. EUR. Die Verkäufe der beschriebenen drei Geschäftsbereiche und die damit verbundenen Vermögensabgänge haben zu der Reduzierung der Bilanzsumme um 58,9 % geführt. Das Geschäftsvolumen einschließlich der außerbilanziell geführten Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen und unwiderruflichen Kreditzusagen reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.637 Mio. EUR. Die Barreserve erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 273 Mio. EUR auf 499 Mio. EUR. Dies ist auf die Mittelzuflüsse aus den Verkaufstransaktionen sowie die verringerten Verwendungsmöglichkeiten aufgrund der Einstellung des Neugeschäftes zurückzuführen. Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben sich im Berichtsjahr aufgrund der hohen Vermögensabgänge im Zusammenhang mit den Verkaufstransaktionen um 1.777 TEUR bzw. um ca. 95 % gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Liquidität der Augsburger Aktienbank AG ist im Wesentlichen in risikoarmen, besicherten Pfandbriefen deutscher Kreditinstitute und staatlich garantierten Anleihen im Depot A angelegt. Die im Berichtsjahr vorherrschende Marktsituation, u.a. auch getrieben durch das Ankaufprogramm der EZB, sorgte für einen Mangel an attraktiven, ins Risikoprofil der Augsburger Aktienbank AG passenden Wertpapieren. Dadurch konnte nicht die gewünschte Menge an freier Liquidität im Depot A angelegt werden. Das fehlende Kreditneugeschäft war ein zusätzlicher Faktor für die erhöhte freie Liquidität. Die im Vorjahr angefallenen und unter den immateriellen Vermögenswerten aktivierten Entwicklungskosten für die selbsterstellte Software "Azure Cloud/ DWH-Projekt" in Höhe von 870 TEUR wurden im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben, da die AAB sich nach dem Beschluss zum Rückbau der Bank entschieden hat, die Software nicht in Betrieb zu nehmen. Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen (24.663 TEUR, VJ: 20.658 TEUR) resultiert größtenteils aus restlichen Forderungen aus den Verkaufstransaktionen gekündigter Konsumentenkredite, des Leasing- und Wertpapiergeschäfts (in Summe ca. 19,3 Mio. EUR) sowie hinterlegten Barsicherheiten für Eurex, Single Resolution Board und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, in Summe weitere 2,0 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren zum Bilanzstichtag fast vollständig zurückgeführt und betrugen nur noch 1,0 Mio. EUR nach 38,2 Mio. EUR im Vorjahr. Die Kundenverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 sind mit 864 Mio. EUR - analog den Kundenforderungen - deutlich gegenüber dem Vorjahr (2.403 Mio. EUR) gesunken, was ebenfalls auf die Verkaufstransaktionen und die damit verbundene Rückgabe bzw. Ablösung von Refinanzierungsdarlehen beim LVM zurückzuführen ist. Der Rückgang der Bilanzsumme um 1.607 Mio. EUR spiegelt sich auf der Passivseite im Rückgang der Kundenverbindlichkeiten um 1.539 Mio. EUR fast vollständig wider. Die 864 Mio. EUR zum Bilanzstichtag setzten sich im Wesentlichen aus täglich fälligen Kontokorrentverbindlichkeiten zusammen. Die zum 31. Dezember 2021 gebildeten Rückstellungen betragen in Summe 59.974 TEUR und lagen damit um 20.333 TEUR (51,3 %) über dem Vorjahr. Basierend auf dem aktuellen Pensionsgutachten, ergab sich bei den Rückstellungen für Pensionen eine Reduzierung um 4.500 TEUR auf 29.544 TEUR (VJ: 34.044 TEUR, -13,2 %). Dagegen haben sich die anderen Rückstellungen von 5.093 TEUR im Vorjahr auf 30.153 TEUR zum Bilanzstichtag fast versechsfacht. Die Erhöhung wurde im Wesentlichen durch die im Geschäftsjahr neu gebildeten Rückstellungen für den Sozialplan (15.000 TEUR), die Rückstellungen für die künftigen Mietforderungen für die Bankensoftware CBS (7.816 TEUR) sowie das BGH-Urteil zu den AGBs vom April 2021 (2.041 TEUR) verursacht. Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Kapitalveränderungen, dementsprechend sind gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen als auch die nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr unverändert:
Die Vermögenslage der Bank ist dem Geschäftsumfang angemessen. Der Anteil der bilanziellen Eigenmittel an der Bilanzsumme ist von 6,8 % im Vorjahr auf 14,3 % aufgrund der deutlichen Reduktion der Bilanzsumme gestiegen. Durch ihre Mitgliedschaft beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V., Berlin sind die Einlagen der Kunden der Augsburger Aktienbank AG neben der gesetzlichen Sicherung in Höhe von 100.000 EUR zusätzlich freiwillig bis zu 15 % der Eigenmittel der Bank geschützt. Die Finanzlage der Bank war im gesamten Berichtsjahr 2021 aufgrund der guten Liquiditätssituation geordnet. Im Jahresverlauf war stets gewährleistet, die seit 1. Januar 2018 für CRR-Institute verbindliche Liquidity Coverage Ratio (LCR) von 100 % einzuhalten. Mit einer LCR-Quote von 1.096 % zum Jahresende übertrifft die Augsburger Aktienbank AG die Vorgabe sehr deutlich. Die Ertragslage der Augsburger Aktienbank AG war im Vergleich zum Vorjahr - aufgrund der aufgezeigten Verkaufstransaktionen, der damit verbundenen Projektkosten, der beschriebenen Sondereffekte sowie der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen -erwartungsgemäß belastet. Operativ verlief das Geschäftsjahr 2021 deutlich erfolgreicher als geplant, was sehr wesentlich auf die positive Entwicklung des Wertpapiergeschäfts bis zur Migration auf die ebase zurückzuführen ist. Die Vermögenslage war angemessen, die Finanzverhältnisse waren geordnet und die Zahlungsfähigkeit im Berichtszeitraum war jederzeit gewährleistet. Finanzielle und nicht-finanzielle LeistungsindikatorenDie AAB Gruppe definierte bis einschließlich 2020 zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsstrategie diverse strategische Messgrößen als finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, woraus Kernkennzahlen wie die Eigenkapitalrendite, die Cost-Income-Ratio, die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquoten, die Entwicklung der Kundenanzahl sowie die Mitarbeiterzufriedenheit abgeleitet wurden. Bereits Ende 2020 war abzusehen, dass diese Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2021 - aufgrund der beschriebenen Verkaufstransaktionen und Restrukturierungen - größtenteils keine geeigneten Messgrößen mehr darstellen. Das primäre Ziel der AAB für das Geschäftsjahr 2021 bestand in der Konzentration auf die fristgerechte und erfolgreiche Umsetzung der Transaktionsprojekte und die Neuausrichtung von Struktur und Geschäftsmodell. Die Verkaufstransaktionen der Geschäftsbereiche Wertpapier-, Leasing- und Baufinanzierungsgeschäft sowie die grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Ausrichtung der AAB konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr fristgerecht umgesetzt und abgeschlossen werden. Die mit den Einnahmen aus den Verkäufen erwartete Eigenkapitalrendite, definiert als Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital, von>10 %, konnte insbesondere aufgrund veränderter Bewertungsparameter für die Baufinanzierungstransaktion nicht erreicht werden. Sie lag im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der hohen GuV-Belastungen durch die beschriebenen Sondereffekte bei -15,4 % (VJ: 0,3 %). Bedingt durch die Umstrukturierungsmaßnahmen stellte die Cost-Income-Ratio für die Überprüfung des wirtschaftlichen Erfolgs im Geschäftsjahr 2021 keine steuerungsrelevante Größe mehr dar. Die normative Perspektive zeigt die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen. Die Gesamtkapitalquote der AAB betrug zum 31. Dezember 2021 62,8 % (VJ: 17,2%) und die Kernkapitalquote 53,6 % (VJ: 14,6 %). Beide liegen damit sehr deutlich über den aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquoten. Die Kundenanzahl reduzierte sich in der AAB Gruppe im Berichtsjahr erwartungsgemäß sehr stark, stellte aber aufgrund der Verkäufe sowie der Entscheidung zur Einstellung des Neugeschäftes im Geschäftsjahr 2021 keine steuerungsrelevante Messgröße mehr dar. Die Kundenanzahl reduzierte sich im Jahresverlauf im erwarteten Umfang und lag am 31. Dezember 2021 bei 83.764 Kunden. Im Kontext der Transformation hatte sich die AAB bereits im vergangenen Jahr dazu entschieden, auf die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindende Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit als zusätzlichen nicht-finanziellen Leistungsindikator in 2021 zu verzichten. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterDie Mitarbeiteranzahl reduzierte sich seit dem Jahresende 2020 von 339 um 209 und belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 130 Mitarbeiter. In der genannten Mitarbeiterreduktion sind auch die 150 Mitarbeiter, die die AAB durch den Verkauf des Wertpapiergeschäfts verlassen und an die ebase Tochtergesellschaft Competence Center Augsburg GmbH übergegangen sind, enthalten. Die interne und externe Weiterbildung war auch im Jahr 2021 Bestandteil der Personalpolitik. Erklärung zur UnternehmensführungDas Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sieht vor, verbindliche Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den obersten Managementebenen zu definieren. Die Zielgrößen für den Frauenanteil im Rahmen der ersten Frist zum 30. Juni 2017 lauteten für die F2-Ebene 30 %, die F1-Ebene 7,7 %, den Vorstand 0 % und den Aufsichtsrat 16,7 %. Durch den Wechsel der Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat am 3. Oktober zur ebase Competence Center Augsburg GmbH, Augsburg betrug der Frauenanteil im Aufsichtsrat zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorübergehend 0 %. Nach der erforderlichen Neuwahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat am 19. Januar 2022 wird die Zielgröße wieder eingehalten. Die Vorgaben auf Vorstandsebene, F1-Ebene und F2-Ebene wurden mit 0 %, 10 % bzw. 31 % zum Stichtag 31. Dezember 2021 erreicht. Die nächste Frist ist der 31. Dezember 2022 mit der Zielgröße 15 % für die F1-Ebene. Für den Vorstand, den Aufsichtsrat und die F2-Ebene wurden die Zielgrößen mit 0 % (Vorstand), 16,7 % (Aufsichtsrat) und 30 % (F2-Ebene) zum 31. Dezember 2022 nicht verändert. Die weitere Anwendung von Maßnahmen zur Erreichung der Zielgrößen erfolgt zukünftig in Anlehnung an die Planung zum Rückbau der Bank. RISIKOBERICHTStruktur und Organisation des RisikomanagementsDie Augsburger Aktienbank AG gilt gemäß § 1 Abs. 1 KWG i.V.m. § 10 KWG als Finanzinstitut. Zu Details wird auf den Abschnitt zu den Grundlagen des Unternehmens verwiesen. Mit der Verschmelzung der AAB Leasing GmbH auf die Augsburger Aktienbank AG wurde die aufsichtsrechtliche Gruppe als Konsolidierungskreis aufgegeben und es entfällt somit die sogenannte Waiver Regelung nach § 2a Abs. 1 KWG. Die im Risikobericht beschriebenen Risiken, Aktivitäten und Prozesse beziehen sich auf die Augsburger Aktienbank AG, sowie die Tochtergesellschaft loyalty4brands GmbH (L4B). Die Risikostrategie der AAB trägt den geänderten Rahmenbedingungen, welche im Abschnitt Grundlagen des Unternehmens beschrieben und in der Geschäftsstrategie definiert werden, Rechnung. Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen zum Rückbau der Bankaktivitäten in 2022 werden in der Risikoberichterstattung sowie der verabschiedeten Planung reflektiert. Das Eingehen von Risiken ist ein integraler Bestandteil des Bankgeschäfts. Die Geschäftsaktivitäten der AAB erfordern einen ziel- und sachgerechten Risikomanagementprozess. Dieser beinhaltet die Identifizierung, Bewertung, Messung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation aller wesentlichen Risiken der AAB. Das oberste Ziel des Risikocontrollings der AAB ist die jederzeitige und nachhaltige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der AAB. Dies beinhaltet auch die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquoten und die Sicherstellung der Liquiditätsversorgung. Weiteres Ziel ist die Begrenzung von Risikokonzentrationen. Die Zuständigkeit für das Risikomanagement der AAB liegt beim Vorstand der Augsburger Aktienbank AG. Deshalb hat der Vorstand eine Geschäfts- und Risikostrategie festgelegt, die sowohl die Risikobereitschaft als auch die Risikotragfähigkeit der AAB berücksichtigt. Die darin enthaltenen strategischen Vorgaben bilden die integrative Klammer für das Risikomanagement der AAB und geben den Rahmen vor, um eine angemessene Risikokultur in der AAB zu etablieren und zu fördern. In der Risikostrategie sind die Organisationsstruktur und der Risikomanagementprozess der AAB festgelegt. Die Risikostrategie wird jährlich im Rahmen der Planung durch den Vorstand überprüft und der laufenden Entwicklung der AAB angepasst. Die Risikostrategie wird jährlich dem Aufsichtsrat vorgelegt und mit diesem erörtert. Der Vorstand der Augsburger Aktienbank AG kommuniziert und erläutert die Risikostrategie in der zweiten Führungsebene mit dem Ziel, ein ausgeprägtes und umfassendes Risikobewusstsein über diese Ebene bei allen Mitarbeitern der AAB zu etablieren. Ziele, Methoden, Verfahren, Instrumente und die Verantwortlichkeiten des Risikomanagements sind in komprimierter Form im Risikohandbuch dargestellt und werden mindestens jährlich aktualisiert. Im Risikohandbuch werden sämtliche bei der AAB identifizierten Risiken erläutert und dargestellt, wie diese bewertet, gemessen, berichtet, mit Steuerungsmaßnahmen belegt und diese auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert werden. Das Risikohandbuch enthält außerdem Festlegungen zu den Verantwortlichkeiten und Terminen und nennt bzw. integriert bestehende Arbeitsrichtlinien, die die Ablauforganisation und die operativen Prozesse zum Risikomanagement konkretisieren. Die AAB hat ein internes Überwachungsverfahren eingerichtet, das aus dem internen Kontrollsystem (IKS), einer Compliance- und Risikocontrolling-Funktion und der Internen Revision besteht. Teil des internen Kontrollsystems ist der aufbau- und ablauforganisatorische Rahmen der AAB. Des Weiteren wurden Risikosteuerungs- und Controllingprozesse implementiert. Die AAB hat darüber hinaus den konzeptionellen Rahmen für die aufbau- und ablauforganisatorische Umsetzung des IKS detailliert in einer verbindlichen "Leitlinie Prozessmanagement und IKS" dokumentiert, die als Leitlinie unterhalb der Risikostrategie angesiedelt ist. Das Team Risikocontrolling ist in der Abteilung Controlling & ORG/BO angesiedelt. Sie untersteht und berichtet dem für das Risikomanagement zuständigen Vorstandsmitglied und ist unabhängig vom Markt- bzw. Handelsbereich. Das Risikocontrolling ist insbesondere für die Risikoüberwachung sowie eine unabhängige Risikoberichterstattung zuständig. Definition, Identifikation und Bewertung der RisikenAlle potenziellen und unerwarteten Verluste der AAB werden als Risiken bezeichnet. Zur Identifikation aller Risiken und zur Beurteilung deren Wesentlichkeit führt die AAB jährlich eine Risikoinventur durch. Darin werden die einzelnen Risikoarten nach Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe bewertet, um die jeweilige Risikoausprägung zu bestimmen. Die als wesentlich beurteilten Risiken werden grundsätzlich über ein Risikotragfähigkeitsmodell quantifiziert. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden in einer Risikolandkarte zusammengefasst, welche einen Überblick über das Gesamtrisikoprofil der AAB gibt. Die AAB erachtet folgende Risiken aufgrund ihrer Positionierung im Markt und ihrer Geschäftsaktivitäten als wesentlich:
AdressenausfallrisikenAdressenausfallrisiken beschreiben die Gefahr, dass Geschäftspartner (sog. Adressen) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage sind, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber der AAB nachzukommen. Sie bezeichnen insofern die potenziellen Verluste, die aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung der Bonität von Geschäftspartnern oder deren Zahlungsunfähigkeit entstehen können. Folgende Risikounterarten werden unterschieden: Das Kreditrisiko mit einer wesentlichen Risikoausprägung resultiert aus dem Privat- und Gewerbekundengeschäft der Augsburger Aktienbank AG. Ebenfalls eine wesentliche Risikoausprägung besteht beim Migrationsrisiko sowie bei Eigenanlagen im Depot A, vor allem in Form des Emittentenrisikos im Inland und Ausland. Die Immobilienspezialfonds im Eigenbestand werden nur in der normativen Perspektive als wesentliches Adressenausfallrisiko betrachtet, ökonomisch stellen sie ein Kursrisiko dar. Eine unwesentliche Risikoausprägung liegt dagegen beim Kontrahentenrisiko, beim Kreditrisiko aus dem besicherten und unbesicherten Interbankengeschäft, beim Erfüllungsrisiko sowie beim Ländertransferrisiko vor. MarktpreisrisikenUnter den Marktpreisrisiken werden grundsätzlich die Risiken potenzieller Verluste bilanzwirksamer und außerbilanzieller Positionen aufgrund von Veränderungen einzelner oder mehrerer Marktparameter verstanden. Insofern bestehen die Marktpreisrisiken in der potenziellen negativen Veränderung der Positionswerte. Marktpreisrisiken umfassen Zinsrisiken, Devisenkursrisiken, Credit-Spread-Risiken sowie Kursrisiken. Marktpreisrisiken aus Warengeschäften treten in der AAB nicht auf, da diese Geschäfte nicht durchgeführt werden. Folgende Risikounterarten werden unterschieden: Das Credit-Spread-Risiko bei Eigenanlagen des Depot A, das Zinsrisiko und das Kursrisiko mit jeweils wesentlicher Risikoausprägung. Für das Devisenkursrisiko besteht eine unwesentliche Risikoausprägung. Die Augsburger Aktienbank AG hat für die verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften gemäß IDW RS BFA 3 die periodenorientierte Betrachtungsweise gewählt. Die Bewertung der Geschäfte erfolgt dabei durch Diskontierung der zinsbezogenen Periodenerfolgsbeiträge und der Schließung der offenen Zinspositionen durch fiktive, aber durchführbare Forward Geschäfte. Die periodenorientierte Bewertung erfolgt zu Vollkosten, d.h. unter Berücksichtigung von Risiko- und Verwaltungskosten. Die zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zins-Swapgeschäfte werden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen (Zinsbuchsteuerung) und werden nicht gesondert bewertet. Es wurden keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Die im Rahmen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs vorgenommene, periodenorientierte Berechnung ergab für das Berichtsjahr 2021 einen Bedarf an Drohverlustrückstellungen in Höhe von 350 TEUR (VJ: 0 TEUR). Aufgrund des Weiteren AAB-Rückbaus und der angestrebten Rückgabe der Bankerlaubnis der AAB zum 31. Dezember 2022 wurde bei der Bewertung ein verkürzter Betrachtungshorizont von 12 Monaten unterstellt. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko beschreibt die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen der AAB oder infolge externer Ereignisse eintreten. Compliance-Risiken, die sich durch Nichteinhaltung regulatorischer Vorgaben ergeben, werden als Bestandteil der operationellen Risiken angesehen. Unter Compliance-Risiko versteht die AAB das Risiko rechtlicher oder regulatorischer Sanktionen, finanzieller Verluste oder eines Reputationsverlusts aufgrund der Nichteinhaltung geltender Gesetze, Vorschriften, Verhaltensregeln und bewährter Verfahren. Dabei werden folgende Risikounterarten unterschieden: Personelle Risiken, prozessuale Risiken, technologische Risiken sowie externe Risiken und Compliance-Risiken inkl. Rechtsrisiken mit jeweils wesentlicher Risikoausprägung. GeschäftsrisikenDie Geschäftsrisiken mit wesentlicher Risikoausprägung definiert die AAB als die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die GuV aufgrund unerwarteter Änderungen von Geschäftsvolumen und/oder Margen bei gleichzeitig fixen bzw. teilfixen Kosten, ausgelöst durch allgemeine Konjunkturentwicklungen, geschäftsfeldspezifische Marktentwicklungen und Wettbewerb oder steigender Kosten aufgrund Verzögerungen z. B. bei wesentlichen Projekten. Sie umfassen das Risiko sinkender Erträge und die Gefahr steigender Kosten aus der operativen Geschäftstätigkeit. LiquiditätsrisikenIm Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements überwacht die AAB neben dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko, welche das Risiko darstellt, Refinanzierungsbedürfnisse nicht befriedigen oder Rückzahlungsansprüche nicht erfüllen zu können, auch das Refinanzierungskostenrisiko. Das Liquiditätsrisiko unterteilt sich in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, (die Gefahr, dass liquide Mittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen) und in das strukturelle bzw. erfolgswirksame Liquiditätsrisiko (Refinanzierungsrisiko). Hierbei umfasst das Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Liquiditätsrisiko i. e. S.) neben dem Abrufrisiko (Kreditzusagen werden unerwartet in Anspruch genommen bzw. Einlagen werden unerwartet abgezogen) das Terminrisiko (unplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer von Aktivgeschäften, da Tilgungen und/oder Zinszahlungen verspätet eingehen) und das Marktliquiditätsrisiko (Liquiditätsgrad der Vermögenswerte bzw. ausreichend bemessene nachhaltige Liquiditätsreserven). Beim Refinanzierungsrisiko wird neben dem Zugang zu den für das Institut relevanten Refinanzierungsquellen die Verteuerung der Refinanzierung und die Unsicherheit über die Liquiditätsbereitstellung durch Geldgeber betrachtet. Dabei werden Termin- und Marktliquiditätsrisiken mit unwesentlicher Risikoausprägung und Refinanzierungs- und Abrufrisiken mit wesentlicher Risikoausprägung eingestuft. Nicht wesentliche Risiken der RisikolandkarteDes Weiteren wurden in der AAB Reputationsrisiken und strategische Risiken mit jeweils unwesentlicher Risikoausprägung identifiziert. Auch Immobilienrisiken treten in der AAB nur mit einer unwesentlichen Risikoausprägung auf. Die Beteiligungsrisiken, insbesondere aus der L4B wurden im Berichtszeitraum als unwesentlich angesehen oder über die anderen Risikoarten berücksichtigt. Die wesentlichen Risikoarten wurden auch auf das Vorliegen von Nachhaltigkeitsrisiken untersucht und allesamt als unwesentlich kategorisiert. Risiko- und Ertragskonzentrationen werden mit einer unwesentlichen Risikoausprägung berücksichtigt. Eine Analyse der Interrisikokonzentrationen hat nur geringe Zusammenhänge zwischen den Risikoarten ergeben. Erträge wurden aus einer hoch diversifizierten Anzahl von Kunden und Geschäften erzielt. Risikomessung und -SteuerungNeben der laufenden Messung, Bewertung, Analyse und Überwachung von Risiken auf Basis spezifischer Modelle und Instrumente werden die Risikoüberwachungsmethoden und -systeme ständig weiterentwickelt und an die jeweils herrschenden aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. RisikotragfähigkeitsmodellZentrale Aufgabe des Risikocontrollings ist es, auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils der AAB die Risikotragfähigkeit sicherzustellen. Risikotragfähigkeit bedeutet dabei, dass der Risikokapitalbedarf durch die Risikodeckungsmasse laufend abgedeckt ist bzw. die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquoten eingehalten werden. Hierzu wird die Risikotragfähigkeit im vierteljährlichen Turnus ermittelt. Die AAB verwendet dabei seit dem 1. Januar 2019 das Risikotragfähigkeitskonzept des BaFin-Leitfadens vom 24. Mai 2018, das auf einer normativen und einer ökonomischen Perspektive beruht. Im Zuge der Umstellung auf diese Methodik wurde in der ökonomischen Perspektive das Konfidenzniveau aller Risikoarten einheitlich mit 99,9 % festgesetzt. Ausgangspunkt der normativen Perspektive sind dabei die regulatorischen und aufsichtlichen Kennzahlen sowie deren Berechnungslogik. Insbesondere werden in dieser Perspektive alle Kapitalanforderungen (inkl. SREP-Aufschlag, kombinierter Kapitalpufferanforderung und Eigenmittelzielkennziffer) berücksichtigt. Darüber hinaus werden in der normativen Perspektive die Planergebnisse zukünftiger Perioden und die Ergebnisse der Kapitalplanung berücksichtigt. Schließlich ist auch die Berechnung eines adversen Szenarios Teil der normativen Perspektive. Die ökonomische Perspektive dagegen basiert auf der Methodik der AAB. Hier werden sowohl bei der Risikoquantifizierung als auch bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ökonomische Grundsätze angewandt und somit von Rechnungslegungskategorien und aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen abstrahiert. Zum 31. Dezember 2021 wurden in der normativen Perspektive die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquoten unter Berücksichtigung der vorübergehenden Kapitalerleichterungen eingehalten:
Ohne den Einbezug der vorübergehenden Kapitalerleichterungen wäre die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive aufgrund der Eigenmittelzielkennziffer von 9,8 % zum 31. Dezember 2021 ebenfalls gegeben. In der Dreijahresplanung des Basisszenarios werden die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquoten stets eingehalten. Des Weiteren wurde zum 31. Dezember 2021 eine Auslastung der Risikodeckungsmasse von 82 % in der ökonomischen Perspektive erreicht und die Risikotragfähigkeit war somit gegeben. Die Risikodeckungsmasse in der ökonomischen Perspektive ist das zur Absicherung der wesentlichen Risiken zur Verfügung stehende wirtschaftliche Kapital der AAB. Ein Risikopuffer für nicht-quantifizierbare Risikoarten wird direkt von der Risikodeckungsmasse in Abzug gebracht. Die verbleibende Risikodeckungsmasse wird auf die Risikoarten verteilt. Sowohl dieser Allokationsprozess als auch die Kapitalplanung in der normativen Perspektive ist eng mit den Steuerungsprozessen der Vertriebs-, Kosten- und Ertragsplanung verzahnt. Der konservativ ermittelte Gesamtrisikobeitrag in Höhe von 94,6 Mio. EUR teilt sich wie folgt auf:
Die Messung der wesentlichen Risiken - Adressenausfall-, Marktpreis- und Geschäftsrisiken - in der ökonomischen Perspektive erfolgt mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Die operationellen Risiken werden grundsätzlich pauschal durch die vereinfachte Annahme des Basisindikatoransatzes ermittelt und gegebenenfalls nach einer Angemessenheitsprüfung mittels Expertenschätzung erhöht. Die Kosten für den Liquiditätsbedarf, welcher unter Berücksichtigung der Liquiditätsablaufbilanz und der Liquiditätsdeckungsmasse sowie unter der Annahme externer Refinanzierungskosten ermittelt wird, fließen unter der Position Liquiditätsrisiko ebenfalls in die ökonomische Perspektive ein. Die zentralen Transformationsprojekte, wie die Veräußerung des Leasinggeschäfts, des Baufinanzierungs- und des Wertpapiergeschäfts, wurden im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. Diese wurden durch umfassende Modellvalidierungen, Stresstests und Szenario Betrachtungen durch das Risikocontrolling unterstützt. Insbesondere die Operationellen Risiken und die permanente Sicherstellung der Liquidität standen dabei im Fokus. Am 26. Oktober 2021 haben Aufsichtsrat und Hauptversammlung der AAB den Rückbau des verbleibenden Bankgeschäfts beschlossen mit dem Ziel, die Rückgabe der Bankerlaubnis der AAB bis zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen. Dieser Sachverhalt ist in die Erwartungsrechnung für 2021 und die Planung für 2022 ff. eingeflossen, was die Risikotragfähigkeitsrechnung, insbesondere in der ökonomischen Perspektive, zum Ende des Jahres hin beeinflusst hat. Darüber hinaus wurden auch die negativen Auswirkungen aus dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 berücksichtigt, welche sich im Geschäftsrisiko und operationellen Risiko sowie in der Risikovorsorge niederschlagen. StresstestsIm Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung führt das Risikocontrolling für die AAB Stresstests durch, mit dem Ziel, Anhaltspunkte zu erhalten, wie sich außergewöhnliche, aber plausibel mögliche und unter Umständen gravierende Ereignisse auf das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit der AAB auswirken könnten. Neben den Stressszenarien für die Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Geschäftsrisiken und operationelle Risiken betrachtet die AAB auch risikoartenübergreifende historische, hypothetische und anlassbezogene Szenarien. Die Risikotragfähigkeit wäre im Falle des risikoartenübergreifenden hypothetischen Stressszenarios der ökonomischen Perspektive zum Stichtag 31. Dezember 2021 insbesondere aufgrund der Operationellen Risiken nicht gegeben. Im adversen Szenario der normativen Perspektive wurden alle regulatorisch vorgegebenen Kapitalanforderungen eingehalten. Darüber hinaus wird ein risikoartenübergreifender inverser Stresstest regelmäßig durchgeführt. Auf die erhöhten Risiken aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der Transformation wird im Basisfall im Risikotragfähigkeitsmodell und insbesondere im hypothetischen Stresstest eingegangen. AdressenausfallrisikenDas Kreditrisiko aus dem Privat- und Gewerbekundengeschäft der Augsburger Aktienbank AG (Bruttovolumen per 31. Dezember 2021 117,5 Mio. EUR) und das Emittentenrisiko bei Eigenanlagen im Depot A der Augsburger Aktienbank AG (Bruttovolumen per 31. Dezember 2021 471,5 Mio. EUR) werden für die ökonomische Perspektive des Risikotragfähigkeitsmodell mittels eines Kreditportfoliomodells (Faktormodell) gemessen. Hierbei wird zwischen dem lebenden und dem ausgefallenen Portfolio unterschieden. Gemessen am Bruttovolumen beträgt der Anteil der ausgefallenen Engagements in Relation zum Gesamtengagement 1,2 %. Zum Ende des Jahres hin sind die Adressenausfallrisiken deutlich zurück gegangen, da wesentliche Teile des Kreditportfolios verkauft worden sind. Die Risikoklassifizierung des Kreditportfolios der AAB auf Ebene des Einzelkreditnehmers beruht auf Scoring-Verfahren, in dem kunden- und verhaltensspezifische Merkmale berücksichtigt werden. Den einzelnen Risikoklassen werden jeweils validierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet. Neben der Steuerung über das Risikotragfähigkeitsmodell wird laufend eine aktive Kreditbuchsteuerung zur Vermeidung von Klumpenrisiken durchgeführt. Hierzu werden Zielportfolios definiert, die durch eine Segmentierung eine Früherkennung von Risikokumulierungen ermöglichen. Für Konsumentenkredite wird über ein in der Risikostrategie definiertes Limitsystem der Höchstbetrag des jeweiligen Gesamtkreditengagements gesteuert. Die fachliche und disziplinarische Trennung von Markt und Marktfolge ist auf allen Ebenen der Kreditbearbeitung bis in die erste Führungsebene organisatorisch gewährleistet. Bei Kreditinstituten, Emittenten und Kontrahenten werden die Adressenausfallrisiken, die im Rahmen des Depot A-Managements der AAB auftreten, durch ein eigenes Limitsystem gesteuert und überwacht. Anhand von externen Ratings und weiteren Informationen wird eine absolute Obergrenze für Engagements einer einzelnen Adresse festgelegt. Die Fokussierung auf besicherte bzw. staatsgarantierte Wertpapiere im Anlagebestand begrenzt die Schadenhöhe bei einem möglichen Ausfall. Ländertransferrisiken außerhalb von Eigenanlagen im Depot A hatten im Geschäftsjahr keine nennenswerte Bedeutung. Risikovorsorge für akute und latente Adressenausfallrisiken wurde in ausreichendem Umfang gebildet. Aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wurden vor allem die Adressenausfallrisiken nach Produktgruppen über das sogenannte "Corona Reporting" überwacht. Die Ergebnisse wurden in einem monatlichen Reporting dem Vorstand sowie den relevanten Stellen zur Verfügung gestellt. Die daraus gewonnen Erkenntnisse sind in die Validierungen und Weiterentwicklungen der Modellparameter des Adressenausfallrisikos eingeflossen. MarktpreisrisikenDas Zinsrisiko, das Credit-Spread-Risiko bei Eigenanlagen des Depot A und das Kursrisiko werden in der ökonomischen Perspektive des Risikotragfähigkeitsmodells mittels einer historischen Simulation bzw. Prognosewertsimulation gemessen. Die Berücksichtigung des Zins-, Credit-Spread- und Kursrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive als gesamtes Marktpreisrisiko additiv. Darüber hinaus werden Zinsänderungsrisiken der AAB durch eine laufende Kontrolle der Veränderung des Gesamtbank-Cash-Flows mittels Barwertsimulationen auf Basis eines Limitsystems gesteuert. Der Gesamtbank-Cash-Flow wird mit verschiedenen Zinsszenarien bewertet. Der Risikowert aus dem ±200 Basispunkte-Zinsschock wird den Eigenmitteln, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, gegenübergestellt und über ein Frühwarnlimit gesteuert. Ebenfalls berechnet und überwacht werden die sechs mit dem BaFin Rundschreiben 06/2019 eingeführten Frühwarnindikatoren (Parallelverschiebung aufwärts/abwärts, Versteilung, Verflachung, Kurzfristschock aufwärts/abwärts). Handelsgeschäfte, die zu Marktpreisrisiken bei Eigenanlagen im Depot A führen können, dürfen nur in einem sehr engen Rahmen, der in der Risikostrategie festgelegt ist, getätigt werden. Die handelbaren Wertpapierarten und deren Spezifikationen sind im Produkte-Märkte-Katalog aufgeführt. Jedes Handelsgeschäft wird vom Risikocontrolling auf Marktgerechtigkeit hin überprüft. Nicht marktgerechte Geschäfte werden unverzüglich gemeldet und grundsätzlich vermieden. Die fachliche und disziplinarische Trennung von Handel und Abwicklung ist auf allen Ebenen organisatorisch gewährleistet auch nach dem Teilbetriebsübergang des Wertpapierplattformgeschäftes. Marktpreisrisiken ergaben sich für die AAB im Geschäftsjahr im Wesentlichen aufgrund von Credit-Spread-Risiken des Depot A und Zinsrisiken. Risiken aus der Veränderung von Fremdwährungskursen, die insbesondere im Rahmen der Ausführung von Kundengeschäften auftreten, werden auf Basis eines Volumenlimitsystems überwacht und gesteuert. Zins-Swaps wurden von der AAB für das Aktiv-/Passivmanagement eingesetzt, um partiell Zinsrisiken zu steuern. Zum Ende des Jahres hin sind die Marktpreisrisiken deutlich zurück gegangen, da wesentliche Teile des zinstragenden Bankgeschäftes verkauft worden sind. Die Marktpreisrisiken wurden auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie laufend überwacht. Operationelle RisikenIm Rahmen des Risikotragfähigkeitsmodells werden operationelle Risiken grundsätzlich durch die vereinfachende Annahme des Basisindikatoransatzes ermittelt und gegebenenfalls nach einer Angemessenheitsprüfung pauschal erhöht. Der Steuerungsprozess der operationellen Risiken wird bei der AAB im Rahmen des bestehenden OpRisk-Managements-Prozesses durchgeführt (wie z. B. Ad-Hoc-Meldeprozess von Schäden) und des Indikatorensystems. Die Risikoinventur erfolgt im Bereich Operationelle Risiken systemgestützt über die Identifizierung und Bewertung der Risiken über die Eintrittshäufigkeit und Auswirkung durch die jeweiligen Fachabteilungen. Risiken aus der Nutzung von Informationstechnologie wie Systemausfälle und Sicherheitsvorfälle, welche die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Authentizität und Integrität negativ beeinflussen können, fließen ebenfalls in die Bewertung der Operationellen Risiken ein. Die Operationellen Risiken wurden in 2021 im Wesentlichen von den Transformationsprojekten bestimmt. Diese gehen mit sehr hohen Personellen, Prozess- und Compliance und Externen Risiken inklusive Rechtsrisiken einher. Das spiegelt sich in Risiken aus Personalfluktuation und Fehlern in Prozessen sowie in erhöhten Risiken aus Bilanz-, Insolvenz-, Arbeits-, Steuer-, Datenschutz- und Gesellschaftsrecht wider. Die möglichen negativen finanziellen Folgen aus dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 wirken sich ebenfalls erhöhend auf die Operationellen Risiken aus. Hierfür hat die AAB im Berichtsjahr 2021 eine Rückstellung in Höhe von 2.041 TEUR gebildet. In einer initialen Risikoanalyse wurden die Risiken und Umsetzungshindernisse im Rahmen des Rückbaus des operativen Bankgeschäfts für das Jahr 2022 insbesondere qualitativ bewertet. Bestimmt werden die Risiken durch die Themenkomplexe mögliche Fluktuation, Fraud, rechtliche Umsetzungshindernisse und zeitliche Verzögerungen beim Rückbau des Bankgeschäftes. Dies wurde gegen Ende das Jahres 2021 bereit in der Risikotragfähigkeitsmessung sichtbar. In der operativen Steuerung werden mögliche Projekt-, Prozess- und Mitarbeiterfluktuationsrisiken durch Maßnahmen wie z. B. den Einsatz von externen Mitarbeitern mitigiert. Rechtsrisiken werden nach Möglichkeit durch die Einbeziehung der Rechtsabteilung und externer Rechtsanwälte bei juristischen Fragestellungen vermindert. Die bestehenden Risikoindikatoren werden grundsätzlich jährlich überprüft und gegebenenfalls in Bezug auf die Gewichtung und die Schwellenwerte modifiziert. GeschäftsrisikenIm Rahmen beider Perspektiven des Risikotragfähigkeitsmodells fließen Geschäftsrisiken bei der Ermittlung der Risikodeckungsmasse indirekt mit ein, indem der erwartete Verlust als Teil der Risikodeckungsmasse laufend mittels einer Hochrechnung an die aktuelle Entwicklung angepasst wird. Darüber hinaus wird im Rahmen der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung der Beitrag der Geschäftsrisiken zum Gesamtrisiko mittels historischer Simulation der Abweichung der tatsächlichen GuV-Ergebnisse von der Planung als Value-at-Risk berechnet. LiquiditätsrisikenDie Grundlage für die Messung und Steuerung der langfristigen Liquidität in der AAB stellt die Liquiditätsablaufbilanz (LAB) über einen Zeithorizont von über einem Monat dar. In der LAB werden sämtliche Aktiva und Passiva entsprechend ihrer liquiditätsmäßigen Zu- oder Abflusszeitpunkte im Rahmen von verschiedenen Szenarien gegenübergestellt, sodass potenzielle Refinanzierungsengpässe identifiziert werden können. Die LAB wird der Liquiditätsdeckungsmasse (LDM) gegenübergestellt, welche neben Zentralbankgeld aus hochliquiden Aktiva besteht, die über Kapital- und Finanzmärkte ohne signifikante Wertverluste liquidiert werden können. Unter den getroffenen Prämissen der Unternehmensplanung liegt die Plan-LAB in allen Laufzeitbändern über der Plan-LDM, was bedeutet, dass in diesen Szenarien ausreichend Liquidität vorhanden wäre. Zusätzlich werden die Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) (per 31. Dezember 2021 1.096 %) und Net Stable Funding Ratio (per 31. Dezember 2021 631 %) zur Steuerung herangezogen. Die LCR und die NSFR liegen somit über den gesetzlichen geforderten Mindestquoten, was eine ausreichende Liquiditätsausstattung für die AAB bedeutet. Die kurzfristigen Liquiditätsrisiken über einen Zeithorizont von unter einem Monat werden durch tägliche Prozesse im Bereich Risikocontrolling überwacht und gesteuert. Im Rahmen beider Perspektiven des Risikotragfähigkeitsmodells fließen Refinanzierungsrisiken bei der Ermittlung der Risikodeckungsmasse indirekt mit ein, indem der erwartete Verlust als Teil der Risikodeckungsmasse laufend mittels einer Hochrechnung an die aktuelle Entwicklung angepasst wird und dieser Refinanzierungskosten beinhaltet. Darüber hinaus wird im Rahmen der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung der Beitrag der Refinanzierungsrisiken unter Annahme erhöhter Refinanzierungskosten aufgrund einer Erhöhung des Zinsniveaus um 200 bp ermittelt. Die AAB beschränkt ihre Eigenanlagen im Depot A gemäß den Kriterien der Risikostrategie auf liquide und fungible Wertpapiere. Liquiditätsrisiken waren im Jahr 2021 aufgrund der Größenordnung der Transaktionen ein wesentlicher Risikotreiber. Mit Hilfe von Modellvalidierungen, Stresstests und Szenario-Betrachtungen wurde die permanente Sicherstellung der Liquidität gewährleistet. Zum Jahresende hin verlieren die Liquiditätsrisiken an Bedeutung, da die Geschäftsvolumina deutlich zurückgegangen sind, kein Neugeschäft mehr gemacht wird und ausreichend Liquidität zur Verfügung steht. Sonstige RisikenBei allen sonstigen Risikoarten handelt es sich um für die AAB nicht-wesentliche Risikoarten. Sie werden somit nicht im Rahmen des Risikotragfähigkeitsmodells gemessen, sondern durch qualitative Prozesse überwacht und gesteuert. In der ökonomischen Perspektive des Risikotragfähigkeitsmodells wird dafür ein Pauschalbetrag ins Risikokapital eingestellt. Immobilienrisiken, Reputationsrisiken, Inter-Risiko- und Ertragskonzentrationen sowie strategische Risiken hatten im Geschäftsjahr eine untergeordnete Bedeutung. Das Beteiligungsrisiko weist im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen auf und hat daher weiterhin eine niedrige Risikoausprägung. RisikoberichterstattungZur Steuerung und Überwachung der Risiken hat der Vorstand ein Informationssystem implementiert. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat der Augsburger Aktienbank AG erhalten neben einer umfangreichen quartalsweisen Risikoberichterstattung monatlich Berichte zur Entwicklung der Geschäftstätigkeit der AAB. Daneben ist ein Prozess der Ad-hoc-Berichterstattung etabliert. Darüber hinaus veröffentlicht die Augsburger Aktienbank AG einen Offenlegungsbericht nach § 26 a KWG. Das Risikokomitee der AAB tritt turnusmäßig einmal im Quartal oder im Bedarfsfall zusammen. Mitglieder dieses Ausschusses sind der Gesamtvorstand und der Abteilungsleiter Controlling & ORG/BO. Die Hauptaufgabe des Risikokomitees besteht in der Überwachung und Steuerung der Risikostrategie der AAB. Ein Risikoausschuss des Aufsichtsrats ist eingerichtet. Zusammenfassende DarstellungIm Vergleich zum Vorjahr ergaben sich große strukturelle Veränderungen in den wesentlichen Risikoarten, hervorgerufen durch die Transaktionen, die das Geschäftsmodell der AAB deutlich verändert haben. Die Geschäftstätigkeiten sind in fast allen Bereichen massiv zurückgegangen und die Risiken haben sich entsprechend angepasst. Die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse der AAB war im Geschäftsjahr 2021 in der ökonomischen Perspektive ausreichend, um die identifizierten wesentlichen Risiken abzudecken. Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitaladäquanz war gegeben. Die AAB verfügte im Geschäftsjahr über ausreichend Liquidität. Durch den geplanten Rückbau der AAB entstehen im Wesentlichen zusätzliche operationelle Risiken und Geschäftsrisiken, insbesondere wenn sich der Rückbau zeitlich verzögern sollte. Im adversen Szenario wird dies entsprechend berücksichtigt. Gemäß der vorliegenden Planung ist unter den Modellannahmen ausreichend Liquidität im Folgejahr vorhanden. Gemäß der Risiko- und Geschäftsstrategie wird das Risikomanagement- und Risikosteuerungssystems der AAB an die jeweils aktuellen Begebenheiten unter Berücksichtigung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben angepasst und weiterentwickelt. PROGNOSEBERICHT/ CHANCENEntwicklung der Augsburger Aktienbank AGWie ausgeführt, ist beschlossen, das verbliebene operative Bankgeschäft der Bank vollständig zurückzubauen und einzustellen, alle mit dem verbliebenen Bankgeschäft verbundenen Arbeitsplätze abzubauen und alle noch bestehenden Arbeitsverhältnisse mit der AAB unter Einhaltung des Mitbestimmungsverfahrens sowie der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist betriebsbedingt zu kündigen oder anderweitig betriebsbedingt zu beenden. Das verbliebene Neugeschäft wird eingestellt. Ziel des Rückbaus ist, den Entfall der Bankerlaubnis der AAB bis zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Bundesbank werden über den Rückbauprozess von der Bank regelmäßig informiert. Risiken für den geplanten AAB-Rückbau bestehen neben unerwarteten Marktentwicklungen aus den Rückbauaktivitäten hinsichtlich der zeitlichen und prozessualen Umsetzung. Für das Geschäftsjahr 2022 ergeben sich auch Chancen für die Augsburger Aktienbank AG, die zu einem höher als geplant ausfallenden Ergebnis führen könnten. Ein schnellerer AAB-Rückbau würde die Projektkosten senken und ein unerwarteter Zinsanstieg, insbesondere für Einlagen bei der EZB, könnte das Ergebnis positiv beeinflussen. Die Struktur in Bilanz und GuV der AAB wird sich wesentlich verändern. Das Zinsergebnis wird sich auf Grund des Fehlens wesentlicher Teile des bisherigen Kreditgeschäftes und Fälligkeiten im Depot A auf knapp 20 % im Vergleich zum Vorjahr verringern. Durch den Wegfall des Wertpapiergeschäftes wird das Provisionsergebnis nahezu vollständig entfallen. Der Verwaltungsaufwand wird um etwa ein Drittel zurückgehen, was insbesondere auf den verringerten Personalaufwand zurückzuführen ist. Die Kostensenkungs-Effekte aus dem AAB-Rückbau entfalten erst zeitverzögert ihre volle Wirkung. Das Risikoergebnis wird im Wesentlichen von der Risikovorsorge für Konsumentenkredite getrieben, reduziert sich aber im Vergleich zum Vorjahr um über die Hälfte. Die größte Belastung für die GuV werden der Personalaufwand, sowie die Projektaufwände im Zusammenhang mit dem AAB-Rückbau sein, so dass am Jahresende ein negatives Gesamtergebnis nach Steuern für die AAB erwartet wird. Für die Geschäftsplanung 2022 ff. sind die Regeln zur Risikotragfähigkeit - normative und ökonomische Perspektive - in der Eigenkapitalplanung ebenso berücksichtigt wie die Definition eines adversen Szenarios. In allen Szenarien werden die aufsichtsrechtlich geforderten Kapital- und Liquiditätsquoten deutlich übererfüllt. Die dargestellten Aktivitäten der AAB sollen sich wie folgt auf die Kernkennzahlen auswirken:
Im Geschäftsjahr 2022 konzentriert sich die AAB auf den Rückbau des Bankgeschäftes, damit die Voraussetzungen für den Entfall der Bankerlaubnis erfüllt werden können. Die genannten Maßnahmen werden zu einem negativen Gesamtergebnis bei Einhaltung der aufsichtsrechtlich geforderten Kapital- und Liquiditätsquoten führen.
Augsburg, den 23. Februar 2022 Augsburger Aktienbank AG Der Vorstand Lothar Behrens Joachim Gorny Jahresabschluss 2021 1. Januar bis 31. Dezember 2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021Vorschriften zur RechnungslegungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Augsburger Aktienbank AG mit Sitz in Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg HRB 43, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit der aktuellen Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. UnternehmensstrukturDie Augsburger Aktienbank AG (AAB) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G., mit Sitz in Münster (LVM) und wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen. Der LVM ist zudem gleichzeitig das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis an Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Augsburger Aktienbank AG ist von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft besteht nicht. AAB Asset Services GmbHDie AAB Asset Services GmbH mit Sitz in Augsburg war eine 100%ige Tochtergesellschaft der Augsburger Aktienbank AG. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Augsburger Aktienbank beschlossen, die AAB Asset Services GmbH im Zuge eines Management-Buy-Out an den Geschäftsführer und einen Mitarbeiter zu veräußern. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde am 23. September 2020 geschlossen. Aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2021, wurde der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits zum Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgehoben. AAB Leasing GmbHDie AAB Leasing GmbH mit Sitz in Augsburg war bis zum 30. September 2021 eine 100%ige Tochtergesellschaft der Augsburger Aktienbank AG und es bestand ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Nach der Ausgliederung und dem Verkauf des Leasinggeschäfts an die PEAC Finance GmbH, Hamburg, wurde die restliche AAB Leasing GmbH zum Stichtag 30. September 2021 auf die Augsburger Aktienbank AG mit Wirkung zum 1. Januar 2021 verschmolzen. loyalty4brands GmbHDie loyalty4brands GmbH (L4B) mit Sitz in Augsburg ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Augsburger Aktienbank AG. Die loyalty4brands GmbH hat ihre Geschäftstätigkeit Ende 2016 eingestellt. Ende 2020 wurde beschlossen die Gesellschaft für die Ausgliederungen von Unternehmensteilen zu nutzen. Aus diesem Grund wurde am 29. Dezember 2020 eine Einzahlung in Höhe von 100 TEUR in die Kapitalrücklage vorgenommen. Am 4. Januar 2021 erfolgte die Änderung des Unternehmensgegenstands. Die L4B diente seitdem als persönlich haftende Gesellschafterin bei den unten genannten drei Verwaltungs GmbH & Co. KG's, die als Zweckgesellschaften für die Ausgliederung der jeweiligen Unternehmensteile genutzt wurden. AAB Verwaltungs GmbH & Co. KGAm 24. März 2021 wurde durch die AAB Leasing GmbH als Kommanditistin und die L4B als Komplementärin die AAB Verwaltungs GmbH & Co. KG gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens war das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich betrieblichen Vermögens sowie von Betriebsteilen und Betrieben sowie das Erbringen von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, insbesondere Beratungsleistungen sowie die Verwaltung und das Inkasso von Forderungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten wurden nicht ausgeübt. Die Kommanditgesellschaft diente als Zweckgesellschaft für die Ausgliederung und den Verkauf des Leasinggeschäftes der AAB Leasing GmbH an die PEAC Finance GmbH (PEAC), Hamburg. Der Verkauf wurde am 4. August 2021 ("Vollzugsstichtag") mit handelsrechtlicher Wirkung zum 1. Januar 2021 rechtswirksam. Unmittelbar danach schied die L4B als Komplementärin und die AAB Leasing GmbH als Kommanditistin aus der AAB Verwaltungs GmbH & Co. KG aus, mit der Folge des Erlöschens der GmbH & Co. KG ohne Liquidation. AAB Zweite Verwaltungs GmbH & Co. KGAm 23. Juli 2021 wurde durch die Augsburger Aktienbank AG (AAB) als alleinige Kommanditistin und die L4B als Komplementärin die AAB Zweite Verwaltungs GmbH & Co. KG, Augsburg, gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Geschäftszweck war das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich betrieblichen Vermögens sowie von Betriebsteilen und Betrieben sowie das Erbringen von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, insbesondere Beratungsleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten wurden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft hatte im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10. August 2021 und Beschluss der Hauptversammlung der Augsburger Aktienbank AG vom gleichen Tag Teile des Vermögens (Immobilienfinanzierungs- und Policendarlehensgeschäft) von der Augsburger Aktienbank AG übernommen. Mit Wirksamwerden der Kommanditanteilsübertragung von der Augsburger Aktienbank AG auf den LVM, dem Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters (L4B) aus der Kommanditgesellschaft und der Anwachsung des auszugliedernden Vermögens sowie der unterjährigen Tilgungs- und Ergebnisbeiträge beim LVM mit Ablauf des 31. August 2021, folgte die Auflösung der Kommanditgesellschaft ohne Liquidation. AAB Dritte Verwaltungs GmbH & Co. KGMit Eintragung in das Handelsregister am 17. August 2021 wurde die AAB Dritte Verwaltungs GmbH & Co. KG, Augsburg, gegründet. Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft war die L4B; alleinige Kommanditistin der Gesellschaft war die AAB. Gegenstand des Unternehmens war das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich betrieblichen Vermögens sowie von Betriebsteilen und Betrieben sowie das Erbringen von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten wurden nicht ausgeübt. Die Kommanditgesellschaft diente als Zweckgesellschaft für den Verkauf und die Transaktion des Wertpapiergeschäfts der AAB an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase), Aschheim. Der Verkauf wurde zum 1. Oktober 2021 nach dem Übergang des rechtlichen Eigentums am Kommanditanteil auf die ebase rechtswirksam vollzogen und die Kommanditgesellschaft aufgelöst, mit der Folge des Erlöschens der GmbH & Co. KG ohne Liquidation. Die Augsburger Aktienbank AG erstellt keinen eigenen Konzern- oder Teilkonzernabschluss. Sie wird als 100%ige Tochtergesellschaft des LVM in den dortigen Konzernabschluss einbezogen und einzeln konsolidiert. Abweichend vom handelsrechtlichen Konsolidierungskreis bezieht die AAB für aufsichtsrechtliche Meldungen gemäß Artikel 18 Absatz 7 CRR die loyalty4brands (L4B) nach der At-Equity-Konsolidierung mit dem ermittelten Unterschiedsbetrag in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ein. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss 2021 erforderte aufgrund der durchgeführten Verkaufstransaktionen sowie des Beschlusses zum Rückbau der AAB auch Veränderungen und Anpassungen an den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Dies betraf neben den Rückstellungen, insbesondere die Risikovorsorge sowie notwendig gewordene außerplanmäßige Abschreibungen. Im Vergleich zu den Vorjahren waren in 2021 Rückstellungen für den zukünftigen Mietaufwand der Bankensoftware CBS, eine Anpassung der Methodik bei der Berechnung der angemessenen Risikovorsorge (u.a. wg. BFA 7) sowie außerplanmäßige Abschreibungen bei der Leasingsoftware LEA sowie dem DWH-Projekt "Azure Cloud" notwendig. BarreserveDer Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralnotenbanken sind zum Nennwert bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute und KundenForderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Unterschiedsbeträge mit Zinscharakter zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten bzw. dem Ausgabebetrag werden gemäß § 340e Abs. 2 HGB als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über die Laufzeit ratierlich zu Gunsten bzw. zu Lasten des Zinsergebnisses aufgelöst. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung nicht zu erwarten ist. Auf abgezinster Basis erworbene Forderungen werden zu ihrem Barwert angesetzt. RisikovorsorgeAllen erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für latente Risiken im Kreditgeschäft bestehen Pauschalwertberichtigungen. Im Berichtsjahr hat die AAB die Abschreibungsmethodik bei notleidenden Konsumentenkrediten in Anlehnung an den ab 26. April 2022 gültigen sog. "Prudential Backstop" dahingehend angepasst, dass ausgefallene und unbesicherte Konsumentenkredite bereits nach drei Jahren vollständig abgeschrieben werden. Darüber hinaus wurde zum 31. Dezember 2021 auch die Methodik zur Bildung der Pauschalwertberichtigungen (PWB) unter HGB in Anlehnung an die finale Fassung des IDW RS zur Umsetzung des BFA 7, der die Bildung der PWB ab dem Geschäftsjahr 2022 regelt, angepasst. Die bisherige Praxis einer rein vergangenheitsorientierten Betrachtung nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 10. Januar 1994 (steuerliche PWB-Koeffizienten Methode) wurde an die zukunftsorientierte Betrachtungsweise nach der "Lifetime-Expected-Loss-Sicht" unter Berücksichtigung eines 12-monatigen Risikohorizonts angepasst. Sowohl Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen sind aktivisch bei den Forderungen an Kunden abgesetzt. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDie Bewertung und Bilanzierung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgt ausschließlich nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 i. V. m. § 340e Abs. 1 HGB. Die Wertpapiere des Liquiditätsbestands werden nach dem für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 i. V. m. § 340e Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich keine Wertpapiere im Handelsbestand der Augsburger Aktienbank AG. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu historischen Anschaffungskosten angesetzt ggf. vermindert um vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung. Sofern die Gründe einer außerplanmäßigen Abschreibung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungskosten. Sachanlagen und Immaterielle AnlagewerteDie Gegenstände des Sachanlagevermögens und immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Bei dauerhafter Wertminderung werden ebenfalls außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB durchgeführt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung gemäß den Vorschriften des § 6 Abs. 2a Satz 1 EStG in einen Sammelposten gebucht und gemäß § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG mit zwanzig von Hundert linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 250 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bank übt das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte gemäß § 248 Abs. 2 HGB aus. Sonstige VermögensgegenständeUnter dieser Bilanzposition werden sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände erfasst, die keiner anderen Position zuzuordnen sind. Dies sind in der Regel sonstige Forderungen aus Geschäften mit Nichtbanken, wie Forderungen an das Finanzamt aus überzahlten Steuern, Schadensersatzansprüche, sowie Lohn-, Gehalts- und Reisekostenvorschüsse. Zusätzlich umfasst die Position im Berichtsjahr insbesondere die noch offenen Forderungen aus dem Verkauf des Leasinggeschäftes an die PEAC und dem Verkauf des Wertpapiergeschäfts an die ebase. RechnungsabgrenzungspostenAktive Abgrenzungsposten werden gebildet, wenn der Bank Ausgaben vor dem Bilanzstichtag entstehen, diese aber erst nach dem Bilanzstichtag zu Aufwendungen werden. In der Folgeperiode werden diese Positionen erfolgswirksam aufgelöst. Sonstige Verbindlichkeiten und andere RückstellungenVerbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft werden mit dem Erfüllungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen passiviert. Andere Rückstellungen, bei denen es sich entweder um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten oder für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften handelt, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Diese sind, gemäß § 253 Abs. 1 HGB, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für die Zinsberechnung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr kommen die von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze gemäß RückAbzinsV unter Berücksichtigung der Rückstellungslaufzeiten zur Anwendung. Das Wahlrecht zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr wird nicht in Anspruch genommen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenZur Deckung der Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Angestellten bzw. deren Hinterbliebenen wurden Pensionsrückstellungen in Form von Einzelversorgungsverträgen gebildet. Darüber hinaus existiert eine allgemeine Versorgungsordnung, die in einer Betriebsvereinbarung niedergelegt ist. Für ab 1. Februar 2005 eingetretene Angestellte werden die Versorgungsleistungen durch von der Bank finanzierte Beiträge an die LVM Pensionsfonds-AG, Münster erbracht. Außerdem besteht die Möglichkeit, über Entgeltumwandlung Beiträge in eine Direktversicherung bei der LVM Lebensversicherungs-AG, Münster zu leisten. Die Pensionsrückstellungen werden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Für den nicht mit einem Deckungsvermögen unterlegten Teil beträgt die Rückstellung 29.444 TEUR (VJ: 33.960 TEUR). Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag in Höhe von 781 TEUR (VJ: 1.042 TEUR) wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2024 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen der Rückstellungen für Pensionen liegen folgende Annahmen und Berechnungsverfahren zugrunde:
Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB bei der Bewertung entstehende Unterschiedsbetrag zwischen den unterschiedlichen Zinssätzen beträgt 3.185 TEUR (VJ: 5.573 TEUR). Die hierbei zu beachtende Ausschüttungssperre kam aufgrund des negativen Jahresergebnisses nicht zur Anwendung. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen 33 TEUR. Der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag liegt bei 62 TEUR. Der notwendige Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung beträgt 161 TEUR. Aus der Verrechnung ergibt sich eine Passivierungspflicht in Höhe von 100 TEUR, die in den Pensionsrückstellungen ausgewiesen wird. Erträge aus der Zeitwertveränderung in Höhe von 3 TEUR sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung sowie der Veränderung des Diskontsatzes in Höhe von gesamt 3 TEUR sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Latente SteuernDurch die Bank werden gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keine aktiven latenten Steuern (Aktivüberhang), die aus Unterschiedsbeträgen zwischen der Steuer- und Handelsbilanz resultieren, ausgewiesen. Derartige Unterschiedsbeträge zwischen Steuer- und Handelsbilanz ergeben sich aus steuerlich abweichenden Risikovorsorgen, Bewertungen und Abzinsungssätzen. Passive latente Steuern resultierten aus abweichenden Ansatzvorschriften und bestanden zum Bilanzstichtag nur in geringerem Umfang. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt. Eventualverbindlichkeiten und andere VerpflichtungenEventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie alle sonstigen Bilanzposten sind zum Nennbetrag angesetzt. FremdwährungsumrechnungDie Behandlung der Ergebnisse aus der Fremdwährungsumrechnung richtet sich gemäß § 256a HGB i. V. m. § 340h HGB danach, ob es sich um besonders gedeckte oder nicht besonders gedeckte Geschäfte handelt. Bei Bestehen der besonderen Deckung werden unabhängig von der Restlaufzeit sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Bewertung des ZinsbuchsDie Augsburger Aktienbank AG hat für die verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften gemäß IDW RS BFA 3 die periodenorientierte Betrachtungsweise gewählt. Die Bewertung der Geschäfte erfolgt dabei durch Diskontierung der zinsbezogenen Periodenerfolgsbeiträge und der Schließung der offenen Zinspositionen durch fiktive, aber durchführbare Forward Geschäfte. Die periodenorientierte Bewertung erfolgt zu Vollkosten, d.h. unter Berücksichtigung von Risiko- und Verwaltungskosten. Die zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zins-Swapgeschäfte werden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen (Zinsbuchsteuerung) und werden nicht gesondert bewertet. Es wurden keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Die im Rahmen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs vorgenommene, periodenorientierte Berechnung ergab für den 31. Dezember 2021 einen Bedarf an Drohverlustrückstellungen in Höhe von 350 TEUR (VJ: 0 TEUR). Aufgrund des Weiteren AAB-Rückbaus sowie der angestrebten Rückgabe der Bankerlaubnis zum 31. Dezember 2022 wurde bei der Bewertung ein verkürzter Betrachtungshorizont von 12 Monaten unterstellt. Aus rechentechnischen Gründen können in den folgenden Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. Angaben zur BilanzFRISTENGLIEDERUNG GEM. § 340d HGB IN VERBINDUNG MIT § 9 RECHKREDV
FRISTENGLIEDERUNG GEM. § 340d HGB IN VERBINDUNG MIT § 9 RECHKREDV
WERTPAPIERE UND FINANZANLAGENAufteilung der in den folgenden Posten der Bilanz enthaltenen Wertpapiere gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV
1) Der Vorjahreswert wurde angepasst; der
Vorjahreswert (35.361 TEUR) enthielt ausschließlich
nicht börsenfähige Papiere
ANTEILSBESITZDie Augsburger Aktienbank AG hält zum 31. Dezember 2021 Anteile an folgenden Gesellschaften:
1) Sämtliche Anteile am Kapital bestehen
unmittelbar
ANGABEN ZU DEN FINANZ- UND SACHANLAGEN GEM. § 34 ABS. 3 UND § 35 ABS. 2 RECHKREDV
1) Bei den Sachanlagen handelt es sich
ausschließlich um Betriebs- und
Geschäftsausstattungen
Die Veränderung an den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 6.700 TEUR resultiert aus dem Verkauf der AAB Asset Services GmbH zum 1. Januar 2021 (500 TEUR) und der ebenfalls auf den 1. Januar 2021 erfolgten Verschmelzung der ehemaligen AAB Leasing GmbH (6.200 TEUR). Die seit dem Vorjahr angefallenen Entwicklungskosten der selbsterstellten Software "Azure Cloud/ DWH-Projekt" in Höhe von 870 TEUR, die bislang unter den immateriellen Anlagewerten in den Zugängen enthalten und aktiviert wurden, wurden im Berichtsjahr, nachdem sich die AAB entschieden hat, die Software nicht in Betrieb zu nehmen, vollständig abgeschrieben. Des Weiteren hat die AAB im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufgabe des Leasinggeschäftes im Berichtsjahr beschlossen, die Leasingsoftware "LEA", von der ITSM GmbH, einer Tochtergesellschaft des LVM, zu erwerben. Im Gegenzug verzichtete die ITSM GmbH auf eine Abstandszahlung und willigte ein, den noch bis November 2025 laufenden Mietvertrag mit der AAB aufzulösen. Aufgrund der Verschmelzung der AAB Leasing GmbH mit der AAB und der Rückgabe der Erlaubnis zur Betreibung des Finanzierungsleasings an die BaFin, wurde die Software in 2021 vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Der hierfür notwendige außerplanmäßige Aufwand in Höhe von 8.819 TEUR ist in den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte enthalten. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind drei Papiere enthalten, deren Buchwert in Höhe von 31.997 TEUR über dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 31.925 TEUR liegt. Daraus resultiert eine stille Last in Höhe von 72 TEUR. Da bei Endfälligkeit die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt, liegt keine dauerhafte Wertminderung vor und somit wurde auch keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND SCHULDEN IN FREMDWÄHRUNG GEM. § 35 ABS. 1 NR. 6 RECHKREDV
BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEM. § 3 RECHKREDVIn folgenden Bilanzpositionen sind Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Aktiva
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
ANDERE RÜCKSTELLUNGEN
Nachrangige Verbindlichkeiten, Angaben gem. § 35 Abs. 3 RechKredVDie nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den aktuellen Vorschriften des Artikels 62 ff. CRR. Eine vorzeitige Kündigung, Rückzahlung, Tilgung oder ein vorzeitiger Rückkauf seitens der Darlehensnehmerin ist nur möglich, wenn die BaFin die Erlaubnis hierzu nach Artikel 78 CRR erteilt. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht der Darlehensgeberin wurde ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verzinsung zu den Fälligkeitsterminen besteht nicht, wenn und soweit durch die Zinszahlung ein Jahresfehlbetrag (vor Ertragszuschuss des Darlehensgebers) entsteht oder erhöht wird. Ausgefallene Zinszahlungen sind an den folgenden Fälligkeitsterminen bis zur Fälligkeit des Darlehens vollständig nachzuholen, wenn und soweit nicht durch die Nachzahlung ein Jahresfehlbetrag (vor Ertragszuschuss des Darlehensgebers) entsteht oder erhöht wird. Die nachrangigen Verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des Artikels 63 ff. CRR bei den haftenden Eigenmitteln als Ergänzungskapital angerechnet. Als wesentliche Vertragsbedingungen sind zu nennen: 1. Im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation erfolgt eine Rückerstattung erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger. 2. Die Mittel stehen dem Kreditinstitut ursprünglich für die Dauer von mindestens fünf Jahren zur Verfügung. Bei Eintreten einer Restlaufzeit von unter fünf Jahren erfolgt bis zur Fälligkeit eine taggleiche Amortisation bei der Anrechnung als Ergänzungskapital. 3. Eine Aufrechnung des Rückzahlungsanspruchs gegen Forderungen des Kreditinstitutes und die Stellung von Sicherheiten sind ausgeschlossen. Nachrangige Verbindlichkeiten
Die nachrangigen Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich gegenüber konzerninternen Gläubigern. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital ist in 40 Millionen Stückaktien eingeteilt. Eine Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Das Kapital der Augsburger Aktienbank AG befindet sich seit 1. Juli 2002 vollständig im Besitz des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G., Münster. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich wie folgt entwickelt:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE
FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
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| TEUR |
Vorjahr
TEUR |
|
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 35 | 518 |
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 0 | 29.958 |
Avale werden von der Augsburger Aktienbank AG grundsätzlich nur gegen Stellung von Sicherheiten herausgegeben. Die unwiderruflichen Kreditzusagen umfassen die noch nicht in Anspruch genommenen Anteile gewährter Kreditzusagen, die nicht durch die Bank widerrufen werden können. Aufgrund des eingestellten Neugeschäftes betrugen die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen zum Bilanzstichtag nur noch 35 TEUR (VJ: 518 TEUR) und die unwiderruflichen Kreditzusagen 0 TEUR (VJ: 29.958 TEUR).
Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus Miet-, Wartungs-, Versicherungs- und Outsourcingverträgen. Die jährliche Verpflichtung aus diesen Verträgen beträgt 7.833 TEUR (Vorjahr: 7.821 TEUR). Davon entfallen Verpflichtungen in Höhe von 7.762 TEUR (Vorjahr: 7.751 TEUR) an den Mutterkonzern. Die verbleibenden Mindestlautzeiten liegen zwischen einem und vier Jahren. Danach greifen Kündigungsfristen im üblichen Rahmen. Die im Jahr 2020 bereits frühzeitig mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 gekündigten Softwareüberlassungs-/ Pflege- und Betreiberverträge mit der ITSM GmbH wurden im September 2021 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aufgrund bisher nicht geleisteter Zinszahlungen für Nachrangdarlehen in Höhe von 9.746 TEUR (VJ: 8.209 TEUR). Die vertraglich vereinbarte Zinsverbindlichkeit besteht erst dann, wenn in dem Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wird. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 2.322 TEUR (VJ: 1.640 TEUR) gegenüber Einlagensicherungseinrichtungen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Augsburger Aktienbank AG war im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen durch die einmaligen Sondereffekte aus den Verkaufstransaktionen der drei Geschäftsbereiche (Wertpapiergeschäft an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase), Aschheim, Leasinggeschäft an die PEAC Finance GmbH, Hamburg und das Baufinanzierungsgeschäft an den LVM Mutterkonzern, Münster) sowie die mit dem Beschluss zum Rückbau der Bank getroffenen Maßnahmen und deren GuV-Effekte beeinflusst, so dass eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nur sehr eingeschränkt gegeben ist.
Die aufgrund des eingestellten Neugeschäftes sowie der Abgänge aus den Verkaufstransaktionen im Berichtsjahr verbliebenen und gegenüber dem Vorjahr stark reduzierten Zinserträge wurden insbesondere mit Ratenkrediten und festverzinslichen Wertpapieren erwirtschaftet (8.927 TEUR, VJ: 42.884 TEUR). Negative Zinsen in Höhe von 1.700 TEUR (VJ: 331) wurden ertragsmindernd innerhalb der Zinserträge ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit den Verkaufstransaktionen wurden auch die dazugehörigen Refinanzierungen mit der Konzernmutter rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgegliedert und übertragen. Die im Berichtsjahr somit verbliebenen Zinsaufwendungen wurden durch die erhaltenen und aufwandsmindernd ausgewiesenen Negativzinsen in Höhe von 754 TEUR (VJ: 840 TEUR) überkompensiert, so dass im Geschäftsjahr 2021 insgesamt negative Zinsaufwendungen (Ertrag) in Höhe von -650 TEUR (VJ: 9.579 TEUR) ausgewiesen wurden.
Hierbei handelt es sich neben Erträgen aus Beteiligungen (90 TEUR, VJ: 76 TEUR) im Wesentlichen um laufende Erträge aus Aktien, Fonds und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Erträgen aus dem Depot A Geschäft in Höhe von insgesamt 1.574 TEUR (VJ: 1.120 TEUR).
Aufgrund des Verkaufs des Leasinggeschäftes und der im Berichtsjahr erfolgten Verschmelzung der AAB Leasing GmbH mit der Augsburger Aktienbank AG wurden im Berichtsjahr keine Erträge aus Gewinnabführungsverträgen (VJ: 108 TEUR) ausgewiesen.
Bei den Provisionserträgen handelt es sich im Wesentlichen um Provisionen aus dem Wertpapierkommissions-, Vermögens- und Depotverwaltungsgeschäft (89.170 TEUR, VJ: 112.816 TEUR). Der Rückgang im Berichtsjahr um ca. 21 % ist auf den Verkauf des Wertpapiergeschäftes zum 1. Oktober 2021 an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase), Aschheim zurückzuführen.
Die Provisionsaufwendungen enthalten hauptsächlich Provisionen für Vermittlungsleistungen im Wertpapier- und Kommissionsgeschäft (66.849 TEUR, VJ: 80.472 TEUR). Der Rückgang der Provisionsaufwendungen im Geschäftsjahr um ca. 17 % gegenüber dem Vorjahr ist ebenfalls auf den Verkauf an die ebase zurückzuführen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen (3.881 TEUR, VJ: 2.613 TEUR) sind im Wesentlichen Erträge aus erbrachten Dienstleistungen, aus Untermietverträgen an Dritte, aus Vorsteuerabzugsbeträgen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf die um 1.105 TEUR höheren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Diese betreffen im Wesentlichen mit 551 TEUR die Auflösungen der Rückstellungen der ehemaligen AAB Leasing GmbH sowie mit 614 TEUR die Auflösungen der Personalrückstellungen der AAB im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterrückgang.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (11.724 TEUR, VJ: 1.056 TEUR) waren im Berichtsjahr vornehmlich durch die Bildung der Rückstellungen für den Mietaufwand für die Bankensoftware CBS (7.816 TEUR) sowie das BGH-Urteil vom 27. April 2021 zu den unwirksamen Gebührenanpassungen durch Änderungen der AGBs (2.041 TEUR) geprägt. Da aufgrund des eingestellten Neugeschäfts sowie des geplanten Rückbaus der Bank eine Nutzung der Software CBS nur noch bis 30. Juni 2023 gegeben ist, wurden die darüber hinausgehenden Mietzahlungen an den LVM bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit der ITSM GmbH (bis Januar 2026) barwertig zurückgestellt.
Die Verwaltungsaufwendungen insgesamt haben sich im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 4.878 TEUR auf 56.759 TEUR (VJ: 61.637 TEUR) reduziert. Dies ist auf den um 23,5 % geringeren Personalaufwand (21.768 TEUR gegenüber VJ: 28.442 TEUR) aufgrund des starken Mitarbeiterrückgangs im Berichtsjahr zurückzuführen. Dabei spielte insbesondere der Übergang von 150 Mitarbeitenden der AAB an die ebase Tochtergesellschaft Competence Center Augsburg GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wertpapiergeschäftes zum 1. Oktober 2021 eine wesentliche Rolle.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen (34.991 TEUR, VJ: 33.195 TEUR) erhöhten sich dagegen in 2021 um 5,4 %, was in erster Linie auf die im Rahmen der Verkaufstransaktionen entstandenen zusätzlichen Projektkosten in Höhe von 8.590 TEUR zurückzuführen ist.
Die GuV-Position (9.995 TEUR, VJ: 354 TEUR) enthält im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte in Höhe von 9.689 TEUR. Aufgrund des Verkaufs des Leasinggeschäftes und der anschließenden Verschmelzung der AAB Leasing GmbH mit der AAB wurde die Leasingsoftware "LEA" im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 8.819 TEUR vollständig abgeschrieben. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr die seit 2020 angefallenen Entwicklungskosten der selbsterstellten Software "Azure Cloud/ DWH-Projekt", die bislang unter den immateriellen Vermögenswerten als "Anlagen im Bau" aktiviert wurden, in Höhe von 870 TEUR außerplanmäßig abgeschrieben, nach dem sich die AAB entschieden hat, die Software nicht in Betrieb zu nehmen.
Das Risikoergebnis (Bewertungsergebnis) der AAB enthält im Berichtsjahr 2021 Wertberichtigungen und Abschreibungen in Höhe von insgesamt 12.217 TEUR (VJ: 4.909 TEUR) und Zuschreibungen in Höhe von 60 TEUR (VJ: 63 TEUR). Der Verkauf des Beitreibungsportfolios von gekündigten Konsumentenkrediten führte im Geschäftsjahr zu einer Abschreibung von 5.701 TEUR. Darüber hinaus wurden zum Jahresende 2021 zusätzliche Abschreibungen in Höhe von 1.586 TEUR für die Anpassung der Abschreibungsmethodik für notleidende Kreditengagements sowie die Anpassung der pauschalen Wertberichtigung (PWB) auf die notwendige Risikovorsorge nach dem ab 2022 in Kraft tretenden IDW RS BFA 7 in Höhe von 3.539 TEUR vorgenommen.
Die außerordentlichen Erträge (47.887 TEUR, VJ: 0 TEUR) enthalten im Geschäftsjahr 2021 die Sondereffekte aus den drei Verkaufstransaktionen der Geschäftsbereiche Leasinggeschäft (10.796 TEUR), Wertpapiergeschäft (28.048 TEUR) und Baufinanzierungsgeschäft (9.008 TEUR).
Die außerordentlichen Aufwendungen (19.516 TEUR, VJ: 260 TEUR) enthalten im Berichtsjahr, neben der Zuführung zum Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB bei den Pensionsrückstellungen infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (260 TEUR, VJ: 260 TEUR), den negativen Effekt aus der Verschmelzung der AAB Leasing GmbH auf die AAB in Höhe von 4.255 TEUR sowie die die Zuführung zur Restrukturierungsrückstellung für einen Sozialplan in Höhe von 15.000 TEUR.
In der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im Berichtsjahr ausschließlich Steuererstattungen aus den Vorjahren in Höhe von 246 TEUR enthalten (VJ: Steueraufwendungen: 477 TEUR).
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 24.576 TEUR (VJ: Jahresergebnis 0 TEUR) aus.
Eine Aufgliederung ist nicht erforderlich, da sich die geographischen Märkte vom Standort der Organisation der Bank nicht wesentlich unterscheiden.
Folgende für Dritte erbrachte Dienstleistungen waren bis zum Verkaufsstichtag 30.September 2021 von wesentlicher Bedeutung:
| ― |
Wertpapierkommissionsgeschäft |
| ― |
Vermögensverwaltung |
| ― |
Depotverwaltung |
Über den Bilanzstichtag war ein Zinsswap (Nominalbetrag: 5 Mio. EUR) offen, der zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen wurde. Der Marktwert betrug zum Bilanzstichtag -181 TEUR und wurde aufgrund der Zuordnung zum Bankbuch nicht zum Zeitwert bilanziert.
Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von 4.799.307,50 EUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres in Höhe von 29.375.008,91 EUR wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
| Jahresdurchschnitt | 2021 | 2020 | ||||
| männlich | weiblich | gesamt | männlich | weiblich | gesamt | |
| Vollzeitkräfte | 84 | 56 | 140 | 118 | 85 | 203 |
| Teilzeitkräfte | 5 | 94 | 99 | 5 | 113 | 118 |
| Aushilfen | 12 | 12 | 24 | 16 | 14 | 30 |
| Summe | 101 | 162 | 263 | 139 | 212 | 351 |
Bei den Offenlegungsanforderungen handelt es sich um die angefallenen Umsätze, die Anzahl der Beschäftigten, den Gewinn vor Steuern, die auf den Gewinn entfallenden Steuern sowie erhaltene öffentliche Beihilfen.
Als Umsatz wird das operative Ergebnis ohne Wertminderung und Verwaltungsaufwendungen, einschließlich Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss und sonstiger betrieblicher Erträge, herangezogen.
Die Anzahl der Beschäftigten wird entsprechend der handelsrechtlichen Regelung gem. § 267 Abs. 5 HGB berechnet und in Vollzeitäquivalenten angegeben.
Der Steueraufwand wird gemäß der Rechnungslegung angegeben. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften erhielten keine öffentlichen Beihilfen.
| Firmenbezeichnung | Augsburger Aktienbank AG | Loyalty 4 Brands GmbH | Konsolidierungskreis |
| Art der Tätigkeit | Kreditinstitut | Sonstiges Unternehmen | |
| Sitz/Ort | Augsburg | Augsburg | |
| Umsatz in TEUR | 37.352 | 0 | 37.352 |
| Anzahl der Beschäftigten | 209 | 0 | 209 |
| Verlust vor Steuer in TEUR | -24.822 | -2 | -24.824 |
| Steuern auf Gewinn in TEUR | 246 | 0 | 246 |
Die Kapitalrendite nach § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG, berechnet aus dem Quotienten aus Nettogewinn (Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag) und Bilanzsumme, liegt für 2021 bei -2,19 % (VJ: 0,00 %).
Die im Geschäftsjahr 2021 vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, erbrachten Leistungen für die Augsburger Aktienbank AG betreffen ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses der Augsburger Aktienbank AG.
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein a. G., Münster, angegeben.
Zur Sicherung von Verbindlichkeiten wurden Wertpapiere mit einem Nominalbetrag von 235.000 TEUR (VJ: 249.000 TEUR) als Sicherheiten hinterlegt und 6.000 TEUR (VJ: 18.000 TEUR) wurden verpfändet. Zur Absicherung von Zahlungsverpflichtungen aus Einlagensicherungsmechanismen sind weitere 6.000 TEUR (VJ: 6.000 TEUR) verpfändet.
Für Offenmarktgeschäfte und Übernachtkredite sind Wertpapiere mit einem Nominalbetrag von 214.500 TEUR (VJ: 289.000 TEUR) im Dispositionsdepot bei der Deutschen Bundesbank hinterlegt.
Am 16. Mai 2013 wurde von der Augsburger Aktienbank AG mit Wirkung zum 1. Juli 2013 eine harte Patronatserklärung gegenüber der Tochtergesellschaft AAB Leasing GmbH ausgesprochen. Die Augsburger Aktienbank AG hatte bereits am 30. Dezember 2020 im Vorgriff auf den Verkauf des Leasinggeschäfts zum 30. Juli 2021 die Patronatserklärung mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Nach der Ausgliederung und dem Verkauf des Leasinggeschäfts an die PEAC Finance GmbH, Hamburg, wurde die restliche AAB Leasing GmbH zum Stichtag 30. September 2021 auf die Augsburger Aktienbank AG mit Wirkung zum 1. Januar 2021 verschmolzen.
Die Vergütung für den Aufsichtsrat betrug 123 TEUR (VJ: 117 TEUR). Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene betrugen 454 TEUR (VJ: 382 TEUR 1 ). Für die Mitglieder des Vorstandes nimmt die Bank die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch.
Die an Vorstandsmitglieder gewährten Kredite in Höhe von 1.035 TEUR (VJ: 1.068 TEUR) wurden zum 31. August 2021 im Zuge des Verkaufs des Immobilienfinanzierungsgeschäfts an den Mutterkonzern übertragen. An Aufsichtsratsmitglieder wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine neuen Kredite (VJ: 0 TEUR) ausgegeben.
Die Augsburger Aktienbank AG hat ihre Beteiligung an der Schufa Holding AG (13.806 Aktien; entspricht einer Beteiligung von 0,26 %) mit bedingtem Kaufvertrag vom 25. Januar 2022 zu einem Preis von 320,85 EUR je Aktie an die Score Bidco GmbH verkauft.
Der Kauf steht unter der Bedingung, dass kein Aktionär der Schufa sein Ankaufsrecht im Wege eines 3-stufigen Vorkaufsrechts wahrnimmt (Andienungsverfahren entsprechend Poolvereinbarung und Satzung Schufa). Das Andienungsverfahren hat die AAB am 28. Januar 2022 initiiert. Bei Geltendmachung des Vorkaufsrechts von einem oder mehreren Poolmitgliedern erfolgt der Verkauf gemäß Kaufvertrag mit einer Erhöhung des Kaufpreises pro Aktie von 55,44 EUR, also zu einem Preis von 376,29 EUR je Aktie. Dementsprechend wird der Verkaufserlös der Augsburger Aktienbank AG zwischen 4.430 TEUR und 5.195 TEUR liegen.
Angesichts der zunehmenden Spannungen im Russland-Ukraine-Konflikt hat die Augsburger Aktienbank AG geprüft, ob die aktuelle Lage oder eine drohende weitere Eskalation verbunden mit möglichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Finanzmärkte unmittelbaren Einfluss auf die Bank zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahressabschlusses hat. Die Bank ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Konflikt keine unmittelbare Auswirkung auf den Jahresabschluss der Augsburger Aktienbank AG für das Geschäftsjahr 2021 hat und sich für 2022 keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sollten.
| Lothar Behrens, Sprecher | Vorstand für die Ressorts Vertrieb, Wertpapiere, Recht, Marketing & PR und Personal |
| Joachim Gorny | Vorstand für die Ressorts Kontoführung, Transaktionen, Organisation und IT, Kredit, Finanzen, Risikocontrolling und Revision |
Herr Behrens und Herr Gorny nahmen bis zum 30. September 2021 zudem jeweils ein Mandat als Aufsichtsrat der AAB Leasing GmbH wahr.
Dr. Rainer Wilmink
(Vorsitzender), Mitglied der Vorstände der LVM Versicherungen, Münster
Ludger Grothues
(stellv. Vorsitzender), Mitglied der Vorstände der LVM Versicherungen, Münster
Helmut Ruwisch
Privatier
Dr. Fritz Becker
Privatier
Bettina Gleich * (bis 3. Oktober 2021)
Bankkauffrau
Klaus Neubauer * (bis 3. Juni 2021)
Bankkaufmann
* von den Arbeitnehmern gewählt
Augsburg, den 23. Februar 2022
Augsburger Aktienbank AG
Der Vorstand
Lothar Behrens
Joachim Gorny
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Augsburger Aktienbank AG, Augsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Augsburger Aktienbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in den Abschnitten "Unternehmensstruktur" sowie "Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs sowie ergänzend in den Abschnitten "Grundlagen des Unternehmens", "Beziehung zu verbundenen Unternehmen" sowie "Ertragslage/Vermögenslage/Finanzlage" des Lageberichtes, welche die Auswirkungen des eingeleiteten Rückbaus des operativen Bankgeschäfts mit dem Ziel der Rückgabe der Bankerlaubnis auf die Bilanzierung und Bewertung der Posten "Forderungen an/ Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" sowie der "anderen Rückstellungen" der Bilanz und der Posten "Zinsaufwendungen", "Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften", "Provisionsaufwendungen" und "Provisionserträge" sowie "außerordentliche Aufwendungen" der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Darstellung der wirtschaftliche Lage und der künftige Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Verkauf des Wertpapiergeschäftes im Rahmen der Transformation der Bank
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Im Jahr 2020 wurde seitens der Konzernmuttergesellschaft LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster ("LVM") der Verkaufsprozess bestimmter Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften der Augsburger Aktienbank AG ("AAB") eingeleitet mit dem Ziel, das Bankgeschäft zu beenden. Die AAB und die LVM hatten am 30. Juni 2020 mit der European Bank for Financial Services GmbH (ebase) den Verkauf des Wertpapiergeschäfts der AAB an die ebase vereinbart. Der Verkauf wurde zum 1. Oktober 2021 rechtswirksam vollzogen. Über ein Ausgliederungs- und Anwachsungsmodell wurden Kundenverträge zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie die damit zusammenhängenden Verrechnungs- bzw. Abwicklungskonten, Daten, Produktbezeichnungen sowie Pensionsbarmittel der an die ebase übergehenden 150 Mitarbeiter in Bezug auf das Wertpapiergeschäft von der AAB an die ebase verkauft.
Der Kaufpreis wurde durch die AAB auf der Grundlage des Kaufvertrages und unter Berücksichtigung von Kaufpreiserhöhungen- und -minderungen ermittelt. Zum 31. Dezember 2021 sind der AAB zwei Kaufpreisraten zugeflossen. Die Höhe der dritten, finalen Kaufpreisrate ist im Wesentlichen von der Zustimmungsrate der auf die ebase übertragenen Kunden zum Gebührenmodell der ebase abhängig. Für die dritte Kaufpreisrate wird zum 31. Dezember 2021 eine Forderung in Höhe von € 6,75 Mio unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kreditinstitute" ausgewiesen, die auf der erreichten Zustimmungsquote bilanziert wurde.
Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da das veräußerte Wertpapiergeschäft ein Kernelement des Geschäftsmodells der AAB dargestellt hat und einen signifikanten Einfluss auf die Veränderung der Vermögens- und Ertragslage der Bank zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zum Vorjahr hat. Zudem weist die Transaktion einen komplexen Kaufpreisanpassungsmechanismus auf, der der Ermittlung der dritten und finalen Kaufpreisrate zugrunde liegt.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis von den vertraglichen Vereinbarungen verschafft und die bilanziellen Auswirkungen des Verkaufs des Wertpapiergeschäfts auf Basis dieser Vereinbarungen und zusätzlicher Unterlagen (z.B. Beschlussfassungen der Gremien der Bank zur Transaktion, Nachweise über Zustimmungsquoten der Kunden, Nachweise im Zusammenhang mit der Migration, Reportings zur Transaktion) nachvollzogen. Die Ermittlung und Bilanzierung des vereinbaren Kaufpreises in dem Bilanzposten "Forderungen an Kreditinstitute" bildete dabei einen Schwerpunkt unserer Prüfung. Wir haben beurteilt, ob der Abgang der Kundengeschäfte sowie die Erfassung der geflossenen Kaufpreisraten und der noch ausstehenden dritten Kaufpreisrate in der Buchführung sachgerecht abgebildet wurden. Dabei haben wir auch die Arbeiten einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinsichtlich der übertragenen Konten für unsere Beurteilung der bilanziellen Auswirkungen der Transaktion und zur Bilanzierung des Kaufpreises gewürdigt. Wir haben neben der Durchsicht der begleitenden gutachterlichen Stellungnahmen einer Rechtsanwaltskanzlei auch die gesetzlichen Vertreter, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, die Interne Revision sowie die Projektverantwortlichen befragt. Wir haben zudem die Erläuterungen und Beschreibungen der Transaktion in Anhang und Lagebericht beurteilt.
Die bilanzielle Abbildung des Verkaufs des Wertpapiergeschäfts ist aus unserer Sicht hinreichend dokumentiert und insgesamt sachgerecht.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Verkauf des Wertpapiergeschäftes sind in den Abschnitten "Unternehmensstruktur" sowie "Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs sowie ergänzend in den Abschnitten "Grundlagen des Unternehmens", "Beziehung zu verbundenen Unternehmen" sowie "Ertragslage/Vermögenslage/Finanzlage" des Lageberichtes enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. August 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Augsburger Aktienbank AG, Augsburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Anne Witt.
München, den 1. März 2022
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anne Witt, Wirtschaftsprüferin
ppa. Thorsten Mohr, Wirtschaftsprüfer
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Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Börse Stuttgart AG, Stuttgart |
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Bayerische Börse AG, München |
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Bayerischer Bankenverband e. V., München |
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Börse Düsseldorf AG, Düsseldorf |
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Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin |
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Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V., Berlin |
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Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main |
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Hanseatische Wertpapierbörse, Hamburg |
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Prüfungsverband deutscher Banken e. V., Köln |
Augsburger Aktienbank AG
Halderstraße 21
86150 Augsburg
Telefon 0821 5015-0
www.aab.de
info@aab.de
Die Augsburger Aktienbank AG ist Ihrer Verpflichtung zur Offenlegung nach § 26 a KWG nachgekommen. Der Offenlegungsbericht zum 31.12.2021 wurde auf der Internetseite der Augsburger Aktienbank AG (https://www.aab.de/aabweb/site/ueber-uns/rechtliches/berichte) veröffentlicht.
Augsburg, den 18. August 2022
Augsburger Aktienbank AG
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