SPARK
Werbeagentur GmbH
Friedrichsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.375,00 |
68.245,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.713,00 |
91,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.662,00 |
22.181,50 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
45.973,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
241.671,80 |
152.544,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
184.754,82 |
34.744,16 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
20.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.916,98 |
97.800,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.987,41 |
2.020,28 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
17.768,83 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
286.803,04 |
222.810,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
109.963,27 |
117.827,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-10.000,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
40.597,50 |
20.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
49.365,77 |
67.827,82 |
| B.
Rückstellungen |
43.086,79 |
72.115,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
133.752,98 |
32.867,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
286.803,04 |
222.810,34 |
Anhang
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der SPARK Werbeagentur GmbH,
Friedrichsdorf, zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Dabei wurden ungehindert
der Tatsache, dass die Gesellschaft zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267
Abs. 1 HGB aufweist, weitgehend die für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des HGB in der Fassung nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Artikel 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden -
abgesehen von der Erstanwendung des BilMoG - gegenüber
dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der
Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften
des § 255 Abs. 1 HGB.
Die Software wird pro rata temporis nach der linearen
Methode abgeschrieben.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen oder degressiven Methode
ermittelt werden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten € 410,00 (im Vorjahr
€ 150,00) nicht übersteigen, hat die
Gesellschaft die Bewertungsfreiheit gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG durch Sofortabzug in Anspruch
genommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
€ 150,00, aber nicht € 1.000,00,
übersteigen, hat die GmbH im Vorjahr einen
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit je einem Fünftel aufgelöst
wird.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag wurde auf der
Basis versicherungsmathematischer Gutachten berechnet. Die
versicherungsmathematische Berechnung erfolgte unter
Berücksichtigung der "Richttafeln 2005 G" nach dem
Teilwertverfahren. Der Rechnungszins basiert auf dem von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssatz.
Die Gesellschaft hat von ihrem Wahlrecht, den
Mehraufwand aus der erstmaligen Bewertung nach dem BilMoG
über einen Zeitraum von 15 Jahren zu verteilen, keinen
Gebrauch gemacht.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
erfolgt zu den notwendigen Erfüllungsbeträgen
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken auf
der Grundlage vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt
zusammen:
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
zum 31.12.2010
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
175,0
|
175,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschafter-Geschäftsführern
|
7,4
|
7,4
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
2,4
|
2,4
|
0,0
|
Summe
|
184,8
|
184,8
|
0,0
|
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
2.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Nach § 246 Abs. 2 HGB war
Deckungsvermögen mit ungewissen Verbindlichkeiten aus
Pensionszusagen wie folgt zu verrechnen:
|
|
€
|
Kurswert der
verpfändeten Wertpapieranlagen
|
|
68.492,83
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Pensionsverpflichtungen
|
|
-50.724,00
|
Aktivierter
Unterschiedsbetrag
|
|
17.768,83
|
3.
Verbindlichkeiten
Die Laufzeiten und Besicherungen der
Verbindlichkeiten zeigt der nachfolgende
Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
zum 31.12.2010
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,1
|
0,1
|
0,0
|
0,0
|
erhaltene Anzahlungen
|
75,6
|
75,6
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
5,2
|
5,2
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Ges.-Geschäftsführern
|
11,3
|
11,3
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
41,6
|
41,6
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
133,8
|
133,8
|
0,0
|
0,0
|
B.
Sonstige Angaben
I.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 und bis zur
Bilanzerstellung waren
Herr Robert Kindermann, Diplom-Designer
und
Frau Claudia Salluzzo, Kommunikationsfachfrau
zu gesamtvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern bestellt.
Die Gesellschaft nimmt die Schutzklausel nach
§ 286 Abs. 4 HGB in Anspruch, da sich aus der
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer
Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner
Geschäftsführer ergeben.
Friedrichsdorf, den 25. Juli 2011
Robert Kindermann
(Geschäftsführer)
|
Claudia Salluzzo
(Geschäftsführerin)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2011 festgestellt.
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