Beyond Lease GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Wenzel seit 30.5.2025 | Geschäftsführer |
Lionel Tosoni seit 4.3.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Factory Systemes Groupe S.A.S. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Factory Software GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS A. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 1. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 2. Künftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 3. Zusammenfassende Feststellung C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss 3. Lagebericht II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2. Bewertungsgrundlagen E. SCHLUSSBEMERKUNG ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 4. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Auftragsbedingungen A. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Factory Software GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Factory Software GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Factory Software GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 1. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Der Lagebericht der gesetzlichen Vertreter enthält unseres Erachtens folgende wesentlichen Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf der Gesellschaft: "Die Factory Software GmbH erzielte im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von EUR 20,3 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio. Das EBITDA lag bei EUR 2,7 Mio. nach EUR 3,2 Mio. im Vorjahr. Damit konnten die Wachstumsziele im Umsatz (Prognose lag bei EUR 22,8 Mio.) nicht erreicht werden. Die Prognose des EBITDA, welche bei EUR 3,2 Mio. lag, konnte aufgrund einer negativen Entwicklung des US-$-Kurses sowie des Rückgangs der Marge nicht erreicht werden. Das Geschäftsjahr war erneut geprägt von einer Senkung des Margenniveaus, welches auf einer negativen Entwicklung des US-$-Kurses wie bereits im letzten Geschäftsjahr basiert. Aber auch die Einkaufspreiserhöhungen von Aveva wurden nicht zu 100% an unsere Kunden weitergegeben, vor allem im OEM-Bereich und einige große Verträge wie mit dem Kunden Henkel wurden mit sehr geringen Margen realisiert. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das Eigenkapital auf EUR 2,5 Mio. und die Belegschaft besteht aus durchschnittlich 48 Mitarbeitern. Am 3. Mai 2023 wurden EUR 1,0 Mio. Dividenden an die Muttergesellschaft ausgeschüttet. [...] Die Umsatzerlöse betrugen EUR 20,3 Mio. gegenüber EUR 20,4 Mio. im Vorjahr und sind somit um 0,8% gegenüber dem Vorjahr gesunken. [...] Die Materialaufwandsquote betrug 53,1% gegenüber 51,0% im Vorjahr und hat sich somit leicht gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Wie bereits berichtet beruht diese Entwicklung auf einer schlechten Entwicklung des US-$-Kurses. Die Personalaufwandsquote betrug 24,7 % im Vergleich zu 24,4 % im Vorjahr was durch Personaleinstellungen bei nur leicht gesunkenen Umsatzerlösen verursacht ist. Diese hohe Quote erklärt sich vor allem durch ein zu geringes Geschäftsvolumen, aber auch durch die vom deutschen Arbeitsmarkt gebotene Entlohnung und das Dienstalter der Teams. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen und enthalten im Wesentlichen Konzernumlagen, Kfz-Kosten, Raum- und Gebäudekosten sowie Reise- und Bewirtungskosten. Diese Ausgaben sind um EUR 0,3 Mio. gestiegen, vor allem durch gesteigerte Marketingaktivitäten, mehr Veranstaltungen und höhere Management Fees an die Muttergesellschaft in Frankreich. Das Geschäftsjahr schloss daher mit einem Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio. gegenüber EUR 1,8 Mio. im Vorjahr. [ ... ] Im Jahr 2023 verbessert sich die Liquidität (unter Berücksichtigung der Dividendenausschüttung von EUR 1,0 Mio. im Mai 2023) im Vergleich zum Vorjahr leicht. Es ist anzumerken, dass die Investitionen sowohl in 2023 als auch in 2022 praktisch null betrugen. Der Cashflow des Unternehmens ist nach wie vor sehr positiv, was auf den durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens generierten Cashflow und auf ein negatives Working Capital im Jahresverlauf zurückzuführen ist, da die Zahlungsfristen der Lieferanten länger sind als die unserer Kunden. Das Unternehmen finanziert sich selbst und ist nicht von externen Geldgebern abhängig. Es war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und wird dies auch im neuen Geschäftsjahr sein. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als zufriedenstellend." 2. Künftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Im Zusammenhang mit der Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht weisen wir insbesondere auf folgende Kernaussagen hin. Diese basieren vielfach auf Annahmen, bei denen wesentliche Beurteilungsspielräume der gesetzlichen Vertreter vorhanden sind. "Die Gesellschaft sieht die Auswirkungen der sich ständig ändernden Wettbewerbssituation mit unsicheren Konjunkturdaten und Marktpreisrisiken sowie die Belastungen aus den sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen als Risiken an. Aber auch allgemeine Technologierisiken und Produktrisiken, wie z.B. in Bezug auf Alleinstellungsmerkmale, Produktstabilität oder Haftungsrisiken, sind als allgemeine Unwägbarkeiten vorhanden. Unter der Verantwortung des Entwicklers (Aveva) soll solchen Risiken durch eine kontinuierliche, marktgerechte Weiterentwicklung der Produktpalette begegnet werden. [...] Die Gesellschaft hat einen nicht exklusiven Distributionsvertrag für ausgewählte Produkte der AVEVA Group abgeschlossen. Mittelfristig ist daher der Bezug der von der Gesellschaft vertriebenen Softwareprodukte und -services sichergestellt. Langfristig könnten sich Risiken für die Gesellschaft ergeben, sofern der weitere Bezug von AVEVA-Softwareprodukten und -services nicht mehr gegeben ist. Der Eintritt von Sonepar in die Factory-Gruppe ermöglicht es der Gesellschaft jedoch, die Beziehungen zu Aveva zu festigen, da Schneider Electric, der Eigentümer von Aveva, ein strategischer Partner für Sonepar ist. Am 24. Februar 2022 ist ein militärischer Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eingetreten, dessen Folgen und Dauer derzeit noch nicht absehbar sind. Aufgrund unserer Kunden- und Lieferantenstruktur haben wir derzeit keine unmittelbaren negativen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mittelbare Auswirkungen könnten sich zukünftig gesamtwirtschaftlich durch Folgen und Dauer des Konfliktes, wie z.B. weitere Sanktionen, erhöhte Inflation sowie einer reduzierten Investitionsbereitschaft ergeben. Derzeit gehen wir jedoch nicht von einer negativen Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit als Folge dieses Konfliktes aus. [...] Chancen aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben sich [...] in 2024 nicht für die Factory Software GmbH. Der Hauptmarkt, in dem die Gesellschaft tätig ist, ist der Vertrieb von Überwachungssoftware (HMI, SCADA, MES). Diese Softwarelösungen, die das ERP ergänzen, sind speziell für den Industriesektor (Energie, Automotive, Lebensmittelindustrie, Chemie) konzipiert. Industrie 4.0 und ihre Umsetzung in Form eines digitalen Zwillings wird es Anlagenbetreibern ermöglichen, ihre Anlagen effizienter, nachhaltiger, sicherer und mit weniger Risiko zu betreiben. Das Portfolio der Gesellschaft zielt darauf ab, die daraus resultierenden Anforderungen an Softwarelösungen vollständig zu erfüllen. Das Management schätzt die Größe des von der Gesellschaft adressierten Marktes für Überwachungssoftware in Deutschland auf EUR 300 Mio. p.a.. Durch die Ausweitung des Marktanteils werden Chancen gesehen, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weiter auszubauen. Nach den zum Berichtszeitpunkt vorliegenden Informationen liegen keine Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Die Perspektive der Gesellschaft, die sich in einem dynamischen Markt bewegt (der durch die COVID-19-Pandemie mit einer deutlichen Zunahme von digitalen Transformationsprojekten für operative Bereiche erweitert wurde) und deren Potenzial sind nach Ansicht der Geschäftsführung in Deutschland positiv zu bewerten, aber auch beeinträchtigt von der starken Stellung des Mitbewerbers Siemens. Darüber hinaus bietet die Energiekrise dem Konzern und der Gesellschaft noch mehr Möglichkeiten, wie z. B. Investitionen in Wasserstoff als neues Energieinstrument zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Umsatz- und EBITDA-Prognosen für 2024 liegen bei EUR 23,5 Mio. bzw. EUR 2,8 Mio. Die Bruttomarge dürfte im Wesentlichen unverändert bleiben." 3. Zusammenfassende Feststellung Wir stellen aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse fest, dass der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellte Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht der Gesellschaft. Abgrenzung der Verantwortlichkeiten Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsführung der Factory Software GmbH die Verantwortung für die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben trägt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dargestellt ist. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Prüfungsumfang Unsere Prüfung erfolgte nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Gegenstand unseres Auftrags waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten. Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich eine Abschlussprüfung auch nicht darauf zu erstrecken, ob die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ausgangspunkt der Prüfung Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Risikoorientierter Prüfungsansatz Auf Basis der von uns festgestellten und beurteilten Fehlerrisiken haben wir ein Risikoprofil für die Angaben in der Rechnungslegung erstellt. Zu diesem Zweck haben wir Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchgeführt und uns zunächst ein Verständnis von der Gesellschaft sowie ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld verschafft und darauf aufbauend mit den Unternehmenszielen und -strategien sowie deren Umsetzung beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Ausgehend von Gesprächen mit der Unternehmensleitung und der Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gesellschaft haben wir uns darüber hinaus nach pflichtgemäßem Ermessen von der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems ein Verständnis verschafft und beurteilt, welche Maßnahmen die Gesellschaft, insbesondere zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung, ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Auf Grundlage der Risikobeurteilung wurden daraufhin einzelne Prüffelder identifiziert und ein entsprechendes Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm wurden die Schwerpunkte der Prüfung und für jedes Prüffeld die Prüfungsziele sowie die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Zudem wurden auch die zeitliche Abfolge der Prüfung und der Mitarbeitereinsatz geplant. Prüfungsschwerpunkte Dabei wurden im Berichtsjahr folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
Vorgenommene Prüfungshandlungen Wegen der überschaubaren Größe des Unternehmens und der geringen Komplexität der Organisationsstrukturen und Kontrollsysteme haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen (analytische Prüfungen und Einzelfallprüfungen) durchgeführt, insbesondere:
Verwertung Ergebnisse Dritter Bei der Prüfung der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen haben wir unser Urteil auf Gutachten der MLP Finanzberatung SE / Geschäftsbereich TPC Betriebliche Vorsorge, Bremen, vom 21. Dezember 2023 gestützt. Wir haben uns von der Qualifikation und Unabhängigkeit des versicherungsmathematischen Sachverständigen überzeugt und die Bewertung der Pensionsverpflichtungen durch Plausibilitätskontrollen geprüft. Nach unserer Auffassung ist die Vorgehensweise im Rahmen des Gutachtens sachgerecht und schlüssig. Zeitlicher Ablauf und Vollständigkeitserklärungen Wir haben die Prüfung - im Einklang mit unserer zeitlichen Planung - in den Monaten Dezember 2023 bis April 2024 durchgeführt. Die Geschäftsführung hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben uns in ihrer abgegebenen Vollständigkeitserklärung schriftlich versichert, dass die erteilten Aufklärungen und Nachweise vollständig sind. Ferner haben sie erklärt, dass alle Geschäftsvorfälle erfasst und im Jahresabschluss und Lagebericht wiedergegeben worden sind. D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Unsere Prüfung ergab die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den übrigen gesetzlichen Vorschriften. Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht abgebildet. Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen sind grundsätzlich geeignet, die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist in allen wesentlichen Belangen ordnungsmäßig aus den Büchern und den zugehörigen Unterlagen der Gesellschaft entwickelt worden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die Gesellschaft macht in ihrem Anhang von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist zu Recht erfolgt. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurden zutreffend teilweise in Anspruch genommen. 3. Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 2. Bewertungsgrundlagen Die Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft (Anlage 3) enthalten. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen (Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie Ausnutzung von Ermessensspielräumen) oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. E. SCHLUSSBEMERKUNG Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Factory Software GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen.
Düsseldorf, 15. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Alexander Karthaus, Wirtschaftsprüfer Kerstin Schuster, Wirtschaftsprüferin BILANZ ZUM 31. Dezember 2023(Vorjahr zum Vergleich)AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023(Vorjahr zum Vergleich)
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Registerinformation Die Gesellschaft ist unter der Firma "Factory Software GmbH" mit Sitz in Düsseldorf im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 96676 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer (bis 3 Jahre) um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Dem erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert liegt eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde, da die Produktgruppe typische Lebenszyklen von zehn Jahren aufweist und sich der Markt für diese Produktgruppe aufgrund der geringen Anzahl von Anbietern und der hohen Markteintrittsbarrieren nur sehr langsam verändert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Abschreibungen auf Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zeitanteilig vorgenommen. Die Handelswaren wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Für alle risikobehafteten Posten sind angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet worden. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen auf die Laufzeit abgegrenzte und im Voraus bezahlte Aufwendungen aus Kundenbetreuungs- und Konsignationsverträgen, die über die Vertragslaufzeit abgegrenzt werden. Die Pensionsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Der Rentenprogressionssatz beträgt 2,10 % (Vorjahr: 2,00 %). Voraussichtliche Gehaltssteigerungen wurden mit 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) berücksichtigt. Eine unternehmensspezifische Fluktuation wurde berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 7 Jahre von 1,75 % (Vorjahr: 1,44 %) bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ausschließlich Einzahlungen aus Kundenbetreuungs- und Konsignationsverträgen, die über die Vertragslaufzeit abgegrenzt werden. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlicher Beurteilung werden die latenten Steuern mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung des sich ergebenden Aktivüberhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Kurzfristige auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Währungsumrechnungsdifferenzen beinhalten sowohl realisierte als auch unrealisierte Kursdifferenzen. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In 2023 bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 114). Diese betrafen im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bis auf Mietkautionen haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Mietkautionen betragen TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 49). Rückstellungen für Pensionen Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 2) und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Eingangsrechnungen, Urlaubsansprüche und Sondervergütungen, Beiträge zu Berufsgenossenschaften, Gewährleistungsansprüche, ausstehende Lieferantenrechnungen und Jubiläumszuwendungen gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 66) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR -13 (Vorjahr: TEUR 1.066) enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind unbesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen am Bilanzstichtag Verpflichtungen für zukünftige Geschäftsjahre von insgesamt TEUR 698. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2023 EUR 20,3 Mio. gegenüber EUR 20,4 Mio. im Vorjahr. Die Auslandsumsätze betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.176 (Vorjahr TEUR 1.947) d.h. ca. 5,8% des Gesamtumsatzes (Vorjahr: ca. 9,5 %). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen Erträge betreffen im Wesentlichen die Weiterberechnung von Kosten, die im Auftrag der Aveva GmbH angefallen sind, sowie Managements Fees an unsere Schweizer Schwestergesellschaft. Diese beinhalten die Kosten für gemeinsame Räumlichkeiten in Garching und Personalkosten für den technischen Support sowie die Supporthilfe für Schweizer Kunden in Höhe von TEUR 434 (Vorjahr TEUR 415). Darüber hinaus enthalten sie Erträge aus Währungsumrechnung und übrige sonstige Erträge. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von EUR 2,3 Mio. im Vorjahr um TEUR 305 auf EUR 2,6 Mio. gestiegen. Sie beinhalten im Wesentlichen Konzernumlagen (TEUR 881; VJ TEUR 692), Kfz-Kosten (TEUR 304 VJ TEUR 388), Raum- und Gebäudekosten (TEUR 368; VJ TEUR 358), Reise-, Bewirtung- und Werbekosten (TEUR 388; VJ TEUR 282), IT-Dienstleistungen (TEUR 132; VJ TEUR 123) sowie übrige sonstige betriebliche Aufwendungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Kornelia Johanna Kirchner, General Manager of Software Business, Potsdam Lionel Tosoni, General Manager of Software Business, Brie-Comte-Robert / Frankreich Nur einer der zwei Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft eine Vergütung. Auf die Angabe wird daher mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 48 Mitarbeiter (Vorjahr: 50) beschäftigt, davon durchschnittlich 2 im Bereich Finanzen & Personal, 4 im Bereich Marketing, 9 in der technischen Vertriebsberatung (Training & Services), 10 im technischen Support, 16 im Vertrieb und 7 in der sonstigen Verwaltung (Innendienst). Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Factory Software GmbH, Düsseldorf, wird in den Konzernabschluss der Mehrheitsgesellschafterin der Sonepar S.A.S, Paris, Frankreich, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist bei der Sonepar S.A.S, Paris, Frankreich, erhältlich. Vorschlag oder Beschluss über die Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Gewinn in Höhe von EUR 1.528.873,74 einen Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss der Gesellschaft haben können, sind nicht eingetreten.
Düsseldorf, 15. April 2024 Kornelia Johanna Kirchner Lionel Tosoni Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen der Gesellschaft 1. Historische Entwicklung und Geschäftsmodell der Gesellschaft Die Factory Software GmbH ist ein zertifizierter Distributor für die industriellen Softwarelösungen von Aveva. Mitte 2017 wurde die Gesellschaft als eigenständige GmbH aus dem Schneider Electric-Konzern ausgegliedert und in die Aveva-Gruppe integriert. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 hat die Gesellschaft alle Geschäftsbereiche an die Aveva GmbH verkauft, die nicht primär die Softwareprodukte von Wonderware, Citect und das Indusoft-Geschäft des Vertriebs an deutsche und österreichische Kunden betreffen. Der Verkauf der Geschäftsbereiche erfolgte im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB (sog. "Carve-out" oder "Asset Deal", Einzelrechtsnachfolge, "Betriebsübergang"). Dabei wurden 28 Arbeitnehmer auf die Aveva GmbH übertragen. Mit Wirkung zum 1. Februar 2020, 00:00 Uhr, wurden 100 % der von der Schneider Electric Software Holdings Netherlands B.V., Baarn, Niederlande, gehaltenen Anteile an die Factory Systemes Groupe S.A.S. ("FSG"), Champs-sur-Marne, Frankreich, verkauft. Seit dem Geschäftsjahr 2022 ist die Sonepar S.A.S, Paris / Frankreich, oberste Mehrheitsgesellschafterin. Im März 2020 wurden die Umfirmierung in Factory Software GmbH und die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Walldorf nach Neuss in das Handelsregister eingetragen. Mit dem Umzug der Unternehmenszentrale nach Düsseldorf im November 2020 in neue Räumlichkeiten, die die Premium-Positionierung der Gesellschaft im Markt widerspiegeln, hat die Gesellschaft ihren Teams und Kunden moderne, großzügige Räumlichkeiten und einen Vorführbereich zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen sollen, die Reichhaltigkeit der Produktpalette und deren Funktionstiefe zu präsentieren, unabhängig vom Anwendungsfall des Kunden. Das Portfolio der Gesellschaft ist die AVEVA-Softwarefamilie, die den Vertrieb und Service von industrieller Automatisierungs- und Informationssoftware, MES (Produktionsleitsystem) und Asset Performance Management umfasst. Neben der Unternehmenszentrale in Düsseldorf hat die Gesellschaft ihre Aktivitäten in Garching für den technischen Support und in Wien für die Aktivitäten in Österreich neu ausgerichtet. Diese Umstrukturierung der Standorte hat die administrativen Abläufe vereinfacht und Kosten reduziert. Die Standorte sind alle in die FSG integriert und unterstehen der Aufsicht der Muttergesellschaft. Der Schwerpunkt des Geschäfts liegt in der Verkaufsanbahnung und dem Vertrieb von Software, einschließlich der Beratung und Implementierung von Softwarelösungen und Anwenderschulungen. Die Softwareprodukte werden in vielen verschiedenen Branchen eingesetzt, beispielsweise der Konsumgüter-, Lebensmittel- und verarbeitenden Industrie. An allen Standorten wird stets die gesamte Produktpalette angeboten und betreut. Das Vertriebsgebiet umfasst hauptsächlich Deutschland und Österreich, vertreten durch die jeweiligen Standorte. 2. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft ist nicht an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beteiligt. Ihre Verantwortung beschränkt sich auf die Ausdehnung des Produktportfolios und die Steigerung des Umsatzes mit neuen Produkten (sog. "Neugeschäft"). 3. Zusammenfassung der Geschäftslage im Jahr 2023 Die Factory Software GmbH erzielte im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von EUR 20,3 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio. Das EBITDA lag bei EUR 2,7 Mio. nach EUR 3,2 Mio. im Vorjahr. Damit konnten die Wachstumsziele im Umsatz (Prognose lag bei EUR 22,8 Mio.) nicht erreicht werden. Die Prognose des EBITDA, welche bei EUR 3,2 Mio. lag, konnte aufgrund einer negativen Entwicklung des US-$- Kurses sowie des Rückgangs der Marge nicht erreicht werden. Das Geschäftsjahr war erneut geprägt von einer Senkung des Margenniveaus, welches auf einer negativen Entwicklung des US-$-Kurses wie bereits im letzten Geschäftsjahr basiert. Aber auch die Einkaufspreiserhöhungen von Aveva wurden nicht zu 100% an unsere Kunden weitergegeben, vor allem im OEM-Bereich und einige große Verträge wie mit dem Kunden Henkel wurden mit sehr geringen Margen realisiert. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das Eigenkapital auf EUR 2,5 Mio. und die Belegschaft besteht aus durchschnittlich 48 Mitarbeitern. Am 3. Mai 2023 wurden EUR 1,0 Mio. Dividenden an die Muttergesellschaft ausgeschüttet. B. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen a. Wirtschaftliche Lage "Es war - mal wieder - ein schwieriges Jahr 2023 für die deutsche Wirtschaft." "Krisen, Kriege, Konsumflaute: Die deutsche Wirtschaft steckt im Tief. Im vergangenen Jahr ist Europas größte Volkswirtschaft in die Rezession gerutscht. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamt schrumpfte die preisbereinigte Wirtschaftsleistung um 0,3 Prozent. Im Jahr zuvor hatte es nach jüngsten Berechnungen noch 1,8 Prozent Wachstum gegeben. Milliardenhilfen in der Energiekrise drückten den deutschen Staatshaushalt im vergangenen Jahr ins Minus. Der aktuelle Sparzwang infolge des Karlsruher Richterspruchs lässt für 2024 wenig Optimismus aufkommen, was staatliche Konjunkturmaßnahmen angeht. Doch Ökonomen sehen auch manches Hoffnungszeichen." "Im Jahr 2023 dümpelte die Konjunktur vor sich hin. Nach neuen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gab es im ersten Quartal ein Miniwachstum von 0,1 Prozent. Im zweiten und dritten Vierteljahr stagnierte die Wirtschaft. Im Schlussquartal 2023 schrumpfte die Wirtschaftsleistung in Europas größter Volkswirtschaft einer ersten Schätzung der Wiesbadener Behörde zufolge preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent zum Vorquartal. Die deutsche Wirtschaft bewegt sich seit fast vier Jahren in einem nahezu andauernden Krisenmodus", hielt jüngst das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) fest. Auf die Coronakrise folgte im Februar 2022 der russische Angriff auf die Ukraine, der die Preise für Energie und Nahrungsmittel zeitweise extrem steigen ließ. Der Nahostkonflikt sorgt für neue Unsicherheit, zudem triff die jüngste Haushaltskrise Deutschland in einem Moment wirtschaftlicher Schwäche. Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer kommentierte: "Bedenklich ist, dass die deutsche Wirtschaft seit dem Ausbruch von Corona in der Grundtendenz kaum gewachsen ist. Das ist selten und weckt Erinnerungen an die Jahre nach dem Platzen der Aktienmarktblase Anfang des Jahrtausends." "Die Schwäche der Weltkonjunktur belastet die Exportnation Deutschland. Die Ausfuhrbilanz für die ersten elf Monate 2023 fiel negativ aus. Der Wert der Warenexporte sank um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum." 1 b. Situation des Softwaremarktes Das Geschäft der Factory Software GmbH ist eng mit der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verknüpft. Software ist der Grundpfeiler und Treiber für Industrie 4.0 und das Internet der Dinge (IoT). Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft werden von der Fähigkeit abhängen, softwarebasierte Produkte und Dienstleistungen zu integrieren. Führende Softwarekompetenzen werden auch die Voraussetzung dafür sein, dass Deutschland seine Spitzenposition im Maschinenbau halten und seine Position als eine der führenden Exportnation untermauern kann. Eine dynamische und erfolgreiche deutsche Softwarebranche wird für alle Industriezweige entscheidend für die langfristige Führungsposition der deutschen Wirtschaft sein. Innovative Produkte und Dienstleistungen werden in Zukunft ohne fortschrittliche Software nicht mehr realisierbar sein. Diese Umstände bildeten auch den positiven Hintergrund für die Geschäftsentwicklung der Factory Software GmbH im Geschäftsjahr 2023. Gleichzeitig ist es für die Softwarebranche unerlässlich, auf eine stabile, sichere und leistungsfähige Infrastruktur zurückgreifen zu können. Dazu gehört neben einem klaren rechtlichen Rahmen, zum Beispiel hinsichtlich der Sicherheit von Cloud-Diensten, auch der Ausbau von schnellen Breitbandnetzen mit ausreichenden Kapazitäten. Regulatorische und politische Veränderungen und Unsicherheiten in den Ländern und Märkten, in denen die Gesellschaft tätig ist, sind daher weitere wichtige Faktoren, die den Geschäftsverlauf beeinflussen können. Die Chancen und Risiken werden in Abschnitt C. beschrieben. 2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a. Wichtige Leistungsindikatoren Die wichtigsten Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind Umsatz und das EBITDA. Der Umsatz erreichte in diesem Jahr EUR 20,3 Mio. gegenüber EUR 20,4 Mio. im Vorjahr. Die Bruttomarge (ohne Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge) ist leicht gegenüber dem Vorjahr von 49,0% um 2,1%-Punkte auf 46,9% gesunken. Hierdurch ist auch das EBITDA gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das geringe Wachstum im Jahr 2023 ist nicht auf eine mangelnde Dynamik des Marktes für Industriesoftware oder auf den Konflikt in der Ukraine zurückzuführen, sondern auf eine Geschäftsintensität, die nach wie vor zu gering ist, um mit dem Markt und unseren Kunden in Kontakt zu treten. Dadurch konnte das budgetierte Umsatzwachstum in 2023 nicht erreicht werden. Der Konflikt in der Ukraine hat lediglich eine begrenzte Auswirkung auf die Tätigkeit der Gesellschaft, da die Logistik für die Software-Aktivität nicht von Bedeutung ist. Auswirkungen ergeben sich hauptsächlich aus der verzögerten Projekteinführung bei unseren Kunden. In Wirklichkeit verstärkt die Energiekrise nur die Möglichkeiten des Unternehmens, seine Produkte noch besser zu verkaufen. Die Fortsetzung der Initiativen zur Verbesserung der Betriebs- und Energieeffizienz der Unternehmen dürften weiterhin eine gute Stütze für das Wachstum des Unternehmens sein. Die Inflation, die sich sowohl auf die Rohstoff- als auch auf die Energiekosten auswirkt, birgt jedoch das Risiko von Investitionsverschiebungen, die das Wachstum des Unternehmens verlangsamen könnte. Es sei daran erinnert, dass der deutsche Markt für industrielle Überwachung der Größte in Europa ist, und dass der Marktanteil der Factory Software GmbH weniger als 10% beträgt, was einen sehr großen potenziell zu adressierenden Markt übrig lässt. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden organisatorische Änderungen und Investitionen in diese Richtung vorgenommen. Der Verkauf von Lizenzen im Abonnementmodus ist ebenfalls ein enormer Hebel für Wachstum und Wertschöpfung für unsere Kunden. b. Vermögens- und Finanzlage Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme EUR 10,3 Mio., verglichen mit EUR 11,4 Mio. im Vorjahr. Die Verminderung der Bilanzsumme auf der Aktivseite erklärt sich hauptsächlich durch die Verminderung des Anlagevermögens um EUR 0,5 Mio.. Dies ist vor allem auf die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts zurückzuführen, bei gleichzeitig geringer Investitionstätigkeit. Weiterhin resultiert die Verminderung der Aktiva aus den um EUR 0,6 auf EUR 3,7 Mio. gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verminderung der Bilanzsumme spiegelt sich auf der Passivseite vor allem in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen wider. Diese konnten im Berichtsjahr um EUR 2,0 Mio. vermindert werden. Im Gegensatz dazu ist das Eigenkapital durch den erzielten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,5 Mio. und einer Gewinnausschüttung in Höhe EUR 1,0 Mio. um insgesamt EUR 0,5 Mio. von EUR 1,95 Mio. auf EUR 2,5 Mio. gestiegen. C. Ertragslage Die Umsatzerlöse betrugen EUR 20,3 Mio. gegenüber EUR 20,4 Mio. im Vorjahr und sind somit um 0,8% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen vor allem Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) sowie Währungskursgewinn in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Die Materialaufwandsquote betrug 53,1% gegenüber 51,0% im Vorjahr und hat sich somit leicht gegen- über dem Vorjahr verschlechtert. Wie bereits berichtet beruht diese Entwicklung auf einer schlechten Entwicklung des US-$-Kurses. Die Personalaufwandsquote betrug 24,7 % im Vergleich zu 24,4 % im Vorjahr was durch Personaleinstellungen bei nur leicht gesunkenen Umsatzerlösen verursacht ist. Diese hohe Quote erklärt sich vor allem durch ein zu geringes Geschäftsvolumen, aber auch durch die vom deutschen Arbeitsmarkt gebotene Entlohnung und das Dienstalter der Teams. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen und enthalten im Wesentlichen Konzernumlagen, Kfz-Kosten, Raum- und Gebäudekosten sowie Reise- und Bewirtungskosten. Diese Ausgaben sind um EUR 0,3 Mio. gestiegen, vor allem durch gesteigerte Marketingaktivitäten, mehr Veranstaltungen und höhere Management Fees an die Muttergesellschaft in Frankreich. Das Geschäftsjahr schloss daher mit einem Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio. gegenüber EUR 1,8 Mio. im Vorjahr. Das Unternehmensziel ist es, die Top-Line der Gewinn- und Verlustrechnung über die Jahre zu verbessern, indem die Höhe des Umsatzes pro Mitarbeiter gesteigert und die Umsatzmarge verbessert wird. Dieses Ziel orientiert sich an den allgemeinen Konzernrichtlinien. d. Liquiditätslage Im Jahr 2023 verbessert sich die Liquidität (unter Berücksichtigung der Dividendenausschüttung von EUR 1,0 Mio. im Mai 2023) im Vergleich zum Vorjahr leicht. Es ist anzumerken, dass die Investitionen sowohl in 2023 als auch in 2022 praktisch null betrugen. Der Cashflow des Unternehmens ist nach wie vor sehr positiv, was auf den durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens generierten Cashflow und auf ein negatives Working Capital im Jahresverlauf zurückzuführen ist, da die Zahlungsfristen der Lieferanten länger sind als die unserer Kunden. Das Unternehmen finanziert sich selbst und ist nicht von externen Geldgebern abhängig. Es war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und wird dies auch im neuen Geschäftsjahr sein. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als zufriedenstellend. C. Risiken und Chancen 1. Risiken a. Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft muss die Einhaltung der für die Gesellschaft maßgeblichen Gesetze und sonstigen Vorschriften sicherstellen sowie die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung gewährleisten. Weiterhin muss das System die Einhaltung der vom Management in der Gesellschaft angewandten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regeln), die der organisatorischen Umsetzung von Entscheidungen dienen, überprüfen. Als wesentliche Bestandteile des Systems werden die Aufbau- und Ablauforganisation, die Datenverarbeitung und das Rechnungswesen, die Vorräte, die Forderungen und Verbindlichkeiten, das Personalwesen sowie die Planung und Kontrolle angesehen. Prozesse und Beschreibungen sowie Unterschriftenregelungen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft ist daher darauf ausgerichtet, alle operativen Risiken durch Kostenkontrollen der jeweiligen Projekte, rechtzeitige Identifikation von verlustbringenden Projekten und möglichen Forderungsausfällen zeitnah zu erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. b. Risiken aus gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Die Gesellschaft sieht die Auswirkungen der sich ständig ändernden Wettbewerbssituation mit unsicheren Konjunkturdaten und Marktpreisrisiken sowie die Belastungen aus den sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen als Risiken an. Aber auch allgemeine Technologierisiken und Produktrisiken, wie z.B. in Bezug auf Alleinstellungsmerkmale, Produktstabilität oder Haftungsrisiken, sind als allgemeine Unwägbarkeiten vorhanden. Unter der Verantwortung des Entwicklers (Aveva) soll solchen Risiken durch eine kontinuierliche, marktgerechte Weiterentwicklung der Produktpalette begegnet werden. In den letzten Jahren hat Aveva Produkte entwickelt und auf den Markt gebracht, wie z. B. das Aveva Flex- Angebot, mit dem Kunden Zugriff auf die gesamte Palette der Aveva-Produkte erhalten, um Tools einzusetzen, die mit ihren Geschäftszielen übereinstimmen. Dies soll es den Kunden ermöglichen, die Vorteile der Cloud zu nutzen und die neuesten Technologien schneller und einfacher als zuvor zu übernehmen. C. Risiken aus Lieferantenbeziehungen Die Gesellschaft hat einen nicht exklusiven Distributionsvertrag für ausgewählte Produkte der AVEVA Group abgeschlossen. Mittelfristig ist daher der Bezug der von der Gesellschaft vertriebenen Softwareprodukte und -services sichergestellt. Langfristig könnten sich Risiken für die Gesellschaft ergeben, sofern der weitere Bezug von AVEVA-Softwareprodukten und -services nicht mehr gegeben ist. Der Eintritt von Sonepar in die Factory-Gruppe ermöglicht es der Gesellschaft jedoch, die Beziehungen zu Aveva zu festigen, da Schneider Electric, der Eigentümer von Aveva, ein strategischer Partner für Sonepar ist. d. Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs Am 24. Februar 2022 ist ein militärischer Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eingetreten, dessen Folgen und Dauer derzeit noch nicht absehbar sind. Aufgrund unserer Kunden- und Lieferantenstruktur haben wir derzeit keine unmittelbaren negativen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mittelbare Auswirkungen könnten sich zukünftig gesamtwirtschaftlich durch Folgen und Dauer des Konfliktes, wie z.B. weitere Sanktionen, erhöhte Inflation sowie einer reduzierten Investitionsbereitschaft ergeben. Derzeit gehen wir jedoch nicht von einer negativen Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit als Folge dieses Konfliktes aus. e. Risiken aus Zinsentwicklung Wie bei der Liquiditätslage bereits beschrieben, finanziert sich die Factory Software GmbH selbst und ist nicht von externen Geldgebern abhängig. Von daher ergeben sich aus dem aktuell hohen Zinsniveau keine nennenswerten Risiken auf die Ertragslage der Gesellschaft. 2. Chancen a. Chancen im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Für das Jahr 2024 wird von der Bundesregierung ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 Prozent erwartet. Die deutsche Wirtschaft ist gegenüber anderen großen westlichen Volkswirtschaften aufgrund ihrer ehemals starken Abhängigkeit von russischen Energielieferungen, dem vergleichsweise hohen Industrieanteil an der Wertschöpfung sowie der ausgeprägten Außenhandelsorientierung stärker in ihrer Entwicklung beeinträchtigt als andere Länder. Mit Ausblick auf das laufende Jahr ist ausgehend von den Entwicklungen des vergangenen Jahres von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage auszugehen. Die Inflation ist im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 Prozent. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang auf 2,8 Prozent gerechnet. 2 Die meisten Ökonomen bleiben hinsichtlich der Wirtschaftsaussichten für 2024 vorsichtig; sie rechnen mit einem geringen Wachstum. Das geopolitische und wirtschaftliche Umfeld belastet die Konjunktur weiterhin mit vielen Unsicherheiten. 3 Im Jahr 2025 wird die Wirtschaftsleistung nach Einschätzung des ifo Instituts dann um 1,5% zulegen. 4 Chancen aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben sich daher in 2024 nicht für die Factory Software GmbH. b. Marktchancen Der Hauptmarkt, in dem die Gesellschaft tätig ist, ist der Vertrieb von Überwachungssoftware (HMI, SCADA, MES). Diese Softwarelösungen, die das ERP ergänzen, sind speziell für den Industriesektor (Energie, Automotive, Lebensmittelindustrie, Chemie) konzipiert. Industrie 4.0 und ihre Umsetzung in Form eines digitalen Zwillings wird es Anlagenbetreibern ermöglichen, ihre Anlagen effizienter, nachhaltiger, sicherer und mit weniger Risiko zu betreiben. Das Portfolio der Gesellschaft zielt darauf ab, die daraus resultierenden Anforderungen an Softwarelösungen vollständig zu erfüllen. Das Management schätzt die Größe des von der Gesellschaft adressierten Marktes für Überwachungssoftware in Deutschland auf EUR 300 Mio. p.a.. Durch die Ausweitung des Marktanteils werden Chancen gesehen, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weiter auszubauen. 3. Gesamtaussage zu Chancen und Risiken Nach den zum Berichtszeitpunkt vorliegenden Informationen liegen keine Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten.
3
https://www.ifo.de/fakten/2024-03-06/ifo-konjunkturprognose-fruehjahr-2024-deutsche-wirtschaft-wie-gelaehmt
D. Prognose Die Perspektive der Gesellschaft, die sich in einem dynamischen Markt bewegt (der durch die COVID-19-Pandemie mit einer deutlichen Zunahme von digitalen Transformationsprojekten für operative Bereiche erweitert wurde) und deren Potenzial sind nach Ansicht der Geschäftsführung in Deutschland positiv zu bewerten, aber auch beeinträchtigt von der starken Stellung von Siemens. Darüber hinaus bietet die Energiekrise dem Konzern und der Gesellschaft noch mehr Möglichkeiten, wie z. B. Investitionen in Wasserstoff als neues Energieinstrument zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Umsatz- und EBITDA-Prognosen für 2024 liegen bei EUR 23,5 Mio. bzw. EUR 2,8 Mio. Die Bruttomarge dürfte im Wesentlichen unverändert bleiben.
Düsseldorf, 15. April 2024 Kornelia Johanna Kirchner Lionel Tosoni |
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