Eckhof GmbH
Zeven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Anhang
Eckhof GmbH, Zeven
Anhang für das Geschäftsjahr 2012
1. Allgemeine Angaben
Bei der Eckhof GmbH, Zeven, handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Eckhof GmbH ist zum 31. Dezember 2012 nach den neuen Vorschriften
des Handelsgesetzbuches, wie sie am 25.05.2009 verkündet wurden (BilMoG), aufgestellt
worden. Die Vorschriften werden in Ihrer Gesamtheit angewandt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274 a, 276, 288
HGB) und für die Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Geschäftsjahr wurde
nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum
Vorjahr nicht ergeben.
Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden
wie folgt ausgeübt:
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Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
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Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden Rückstellungen, für die sich aufgrund der
geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende
Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste.
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Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen
nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
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Aktiva
Die Finanzanlagen betreffen ein Darlehen an die Autohaus Eckhof GmbH & Co. KG, Zeven.
Die Bewertung erfolgte zum Nennwert.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bewertet. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Passiva
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
3. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Autohaus Eckhof GmbH
& Co. KG, Zeven.
Weitere Haftungsverhältnisse und andere Eventualverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Geschäftsführer sind Herr Stefan Eckhof, Zeven und Herr Thomas Eckhof, Zeven.
Gegenüber der Gesellschafterin bestanden am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von
EUR 11.459,96 (Vorjahr: EUR 10.724,28) sowie eine Darlehensforderung in Höhe von EUR
5.000,00, welche als sonstige Ausleihung ausgewiesen wird.
Zeven, den 11. Juni 2013
gez. Stefan Eckhof gez. Thomas Eckhof
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2013 festgestellt.
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