Meyer
Versand Bayreuth GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
208.417,06 |
397.383,09 |
| I.
Sachanlagen |
809,00 |
1.079,00 |
| II.
Finanzanlagen |
207.608,06 |
396.304,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.143,21 |
412.814,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
228.157,33 |
412.814,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.985,88 |
0,00 |
| C.
Aktive latente Steuern |
20.186,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
463.746,27 |
810.197,41 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.441,60 |
119.211,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.952,71 |
16.589,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
47.769,49 |
-363,46 |
| B.
Rückstellungen |
365.921,00 |
688.847,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.383,67 |
2.139,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
463.746,27 |
810.197,41 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Meyer Versand Bayreuth GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Den Rückstellungen für Pensionen liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten der Allianz
Lebensversicherungs-AG zu Grunde. Die Rückstellungen
wurden nach der PUC-Methode gebildet. Für die
Berechnung wurden ein durchschnittlicher Zinssatz von 5,15
% sowie die Richttafeln 2005 G nach Dr. Klaus Heubeck
berücksichtigt. Durch die Erstanwendung der neuen
Bewertungsvorschriften nach BilMoG ergibt sich ein
einmaliger Zuführungsbetrag in Höhe von Euro
66.434,00. Von dem Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB
wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Zusammensetzung sowie die Laufzeiten der
Verbindlichkeiten sind aus folgendem
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
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Gesamtbetrag
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davon mit einer Restlaufzeit
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kleiner 1 J.
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1 bis 5 J.
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größer 5 J.
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TEuro
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TEuro
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TEuro
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TEuro
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|
Verbindlichkeiten
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26,4
|
26,4
|
0,0
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0,0
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Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Christian Heim, Kaufmann, geführt.
Christian Heim
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2012 festgestellt.
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