Bitex Computer Electronic GmbH

Weinbergstraße 1, 55270 Engelstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 3031
Eingetragen
26.11.1984
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
Die Hard- und Softwareentwicklung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ottmar Rudnitzki
66996 Erfweiler, Sommerstr. 12
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bitex Computer Electronic GmbH

Mainz-Gonsenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 302.733,04 315.063,04
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 221,00 2.140,00
II. Sachanlagen 302.358,65 312.769,65
III. Finanzanlagen 153,39 153,39
B. Umlaufvermögen 749.319,02 557.914,81
I. Vorräte 42.500,00 54.950,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 229.043,63 197.669,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 477.775,39 305.294,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 558,53 1.463,39
D. Aktive latente Steuern 57.864,00 64.941,00
E. sonstige Aktiva 32,22 0,00
Summe Aktiva 1.110.506,81 939.382,24

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 230.292,19 199.733,22
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 204.727,60 174.168,63
B. Rückstellungen 748.316,95 652.969,92
C. Verbindlichkeiten 131.897,67 86.679,10
Summe Passiva 1.110.506,81 939.382,24

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden führen per Saldo zu einer wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch wesentlich erhöht bzw. verbessert / vermindert bzw. verschlechtert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 229.043 150.098 197.669 163.043

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 96.048,23 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 174.168,63 enthalten.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 131.897 131.897
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 86.679 86.679
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Rudnitzki, Ottmar

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mainz, den 12.04.2023

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.4.2023.

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