Georg
Renner GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
223.567,50 |
260.425,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.253,50 |
| II.
Sachanlagen |
223.567,50 |
259.172,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.269.052,07 |
1.569.502,52 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
496.043,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.213.981,81 |
790.889,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.070,26 |
282.570,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
800,00 |
950,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.493.419,57 |
1.830.878,02 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.456.278,40 |
1.443.382,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.392.253,58 |
1.383.586,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.895,63 |
8.667,13 |
| B.
Rückstellungen |
17.028,00 |
40.349,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.113,17 |
347.146,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.113,17 |
104.373,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
242.773,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.493.419,57 |
1.830.878,02 |
Anhang
Firma Georg Renner GmbH, Rennmühle 3, 91126
Schwabach
Anhang
►
Rechtliche Verhältnisse
Die Firma lautet:
|
Georg Renner GmbH
|
Der Sitz der Firma ist:
|
Rennmühle 3, 91126
Schwabach
|
Gegenstand des
Unternehmens ist:
|
Herstellung von und
Handel mit Blattgold, Erzeugung und erste Bearbeitung
von Edelmetallen
|
Nach dem Handelsregisterauszug des Amtsgerichts
Nürnberg (HRB 5363) wird das Unternehmen in der
Rechtsform einer GmbH betrieben.
Stammkapital:
|
Das Stammkapital
beträgt 51.129,19 Euro und ist zu 100 %
eingezahlt.
|
Geschäftsführung:
|
Geschäftsführer ist Herr Alfred
Haferung
|
Herr Alfred Haferung ist in seiner Eigenschaft als
Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Dauer der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit.
►
Steuerrechtliche Verhältnisse
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG.
►
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach den
§§ 238/239 HGB Buchführungspflicht.
►
Jahresabschluss
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGBeinzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit Restlaufzeit am Bilanzstichtag
mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 51.129,19 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
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51.129,19 Euro
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Eingefordertes Kapital
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51.129,19 Euro
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Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
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20.113,17 Euro
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Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
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0,00 Euro
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E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Alfred Haferung
F. Unterschrift der Geschäftsführung
Schwabach, 05. Juni 2018
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gezeichnet Alfred
Haferung
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Ort, Datum
|
Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2018 festgestellt.
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