Abtalas GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Herbrand seit 19.7.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
imagepeople GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Aufstellung der Bilanz erfolgte unter Berücksichtigung von § 252 (1) Satz 1 Nr. 2 HGB. Trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Folge der Corona-Pandemie konnten die Wertansätze unter der Voraussetzung der Unternehmensfortführung gebildet werden. Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert, soweit eine Ansatzverpflichtung besteht. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von bis zu 800,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteilige Kosten der allgemeinen Verwaltung) bewertet. Sofern erforderlich wurden Teilwertabschreibungen zur verlustfreien Bewertung gebildet. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet und gemäß § 246 (2) S. 2 HGB mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind verrechnet. Die Pensionsrückstellungen betragen 350.188,00 Euro. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 9.220,64 Euro). Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 164.598,76 Euro einbezogen. Anlagenverzeichnis Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen nach Verrechnung betragen 350.188,00 Euro. Der Zinssatz, der sich bei einer Mittelung über 7 Jahre ergibt, betrug am 31.12.2023 laut Bundesbank 1,75 %. Die Rückstellung würde damit 1.019.126,00 Euro betragen. Die Differenz zu dem "eigentlichen" HGB-Wert beträgt damit 13.938,00 Euro. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewandt. Dabei wurde ein Zinsfuß von 1,82 % gem. BilMoG und die Sterbetafel Heubeck 2018 G zu Grunde gelegt. Die Pensionsverpflichtungen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die Vermögensgegenstände wurden nach § 246 (2) Satz 2 HGB mit den ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Für den Ausweis in der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
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