Janus Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Jacobs seit 6.6.2025 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Performance Asset Management AGMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023Performance Asset Management AG, Mannheim1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Performance Asset Management AG ist ein in Mannheim ansässiger Vermögensverwalter, der sowohl institutionelle als auch private Mandate betreut. Die Performance Asset Management AG ist ein zugelassenes Wertpapierinstitut und verfügt über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) u.a. zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung nach § 15 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 3,4,5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WplG). 2. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 sind die Provisionserträge, im Vergleich zum Vorjahr von 140 TEUR auf 132 TEUR gesunken. Durch die institutionellen und privaten Mandate ist die Ertragslage aus Sicht der Gesellschaft gesichert. Alle Löhne und Gehälter sowie Investitionen in EDV und Software konnten damit überschüssig bedient werden. Der Jahresüberschuss hat sich von 3 TEUR im Jahr 2022 auf 6 TEUR im Geschäftsjahr 2023 etwas erhöht. Das geplante Ergebnis konnte daher erreicht werden. 3. Finanz- und Liquiditätslage Im Geschäftsjahr 2023 werden alle Finanzmittel der Gesellschaft auf Girokonten gehalten. Die Liquidität kann mit 110 TEUR als mehr als ausreichend beurteilt werden, da den Geldmitteln nur sehr geringe Verbindlichkeiten in Höhe von 8 TEUR und Rückstellungen in Höhe von 11 TEUR gegenüberstehen. Wesentliche Investitionen wurden nicht getätigt und sind für 2024 nicht geplant. 4. Vermögenslage Das Gesamtvermögen - gemessen an der Bilanzsumme - beträgt 130 TEUR und ist somit gegenüber dem Vorjahr (130 TEUR) gleich geblieben. Auf der Passivseite wurden Rückstellungen für die anfallende Abschlussprüfung in Höhe von 10 TEUR gebildet. Die Vermögenslage ist somit auch für das Geschäftsjahr 2023 als geordnet zu bezeichnen. 5. Chancen- und Risikobericht Die größten Chancen und Risiken für die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft resultieren nach wie vor aus den zukünftigen Entwicklungen an den Weltbörsen. Nachgebende Kurse beinhalten das Risiko eines Rückgangs des verwalteten bzw. vermittelten Vermögens und einer damit einhergehenden Reduzierung der entsprechenden Honorare. Da die liquiden Mittel der Gesellschaft auf Girokonten liegen, unterliegen diese Gelder nicht dem Einfluss von Kursschwankungen. Ausfallrisiken werden aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit als gering eingestuft, ebenso wie Liquiditätsrisiken vor dem Hintergrund der Ausführungen unter der Finanzlage. Marktpreisrisiken bestehen aufgrund der Geschäftstätigkeit nicht. 6. Risikomanagement Die Gesellschaft hat ein Risikomanagement und -controlling eingerichtet, in dem das betriebswirtschaftliche Ergebnis, die liquiden Mittel und die Ausstattung der Eigenmittel laufend überwacht werden. Bei drohender Unterdeckung können sofort Maßnahmen eingeleitet werden. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zum Stichtag betrugen 105 TEUR und übertrafen die Mindestanforderungen zum Stichtag um 30 TEUR, so dass keine Maßnahmen erforderlich waren. 7. Prognosebericht Die Aktienmärkte haben sich im Jahr 2023 gut entwickelt und wir gehen davon aus, dass das Jahr 2024 ebenfalls ein stabiles Börsenjahr sein wird. Mitte des Jahres werden die ersten Zinssenkungen erwartet, was den Aktienmärkten einen positiven Impuls verleihen kann. Als Risiko sehen wir weiterhin die mögliche Eskalation des Ukraine-Krieges sowie konjunkturelle Sorgen insbesondere im chinesischen Markt. Wir erwarten für 2024 keine wesentlichen Schwankungen der Aktienmärkte und rechnen daher mit einem Ergebnis ungefähr auf Vorjahresniveau. Durch die Größe unseres Unternehmens und unsere geringen Kosten sind wir auf jeden Fall in der Lage, auch bei größeren Rückgängen unseres verwalteten Vermögens für einen stabilen Geschäftsbetrieb zu sorgen.
Mannheim, 10.05.2024 Markus W. Flick BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANG F ÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Performance Asset Management AGA. ALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mannheim. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister mit der Firma "Performance Asset Management AG" in Abteilung B unter der Nummer 722733 eingetragen. Die Gesellschaft ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WpIG und hat gem. § 340 Abs. 4a HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung von Kreditinstituten an zuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDS ÄTZE Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Bei der Bewertung der einzelnen Positionen wurden die folgenden Grundsätze angewendet: 1. Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind mit den Nennwerten bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. 2. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig pro rata temporis abgeschrieben. 3. Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben/Einnahmen ausgewiesen soweit sie Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlußstichtag betreffen. 5. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. 6. Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden diese abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS I. Erläuterung der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände Die Forderungen an Kreditinstitute waren wie im Vorjahr täglich fällig. Risiken über die Werthaltigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände waren zum Bilanzstichtag nicht erkennbar. Entsprechend wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen. Die Forderungen an Kunden haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Anlageverm ögen Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar (Brutto-Anlagespiegel):
3. Latente Steuern Temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen nicht. 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 2,1 (Vorjahr: T€ 2,1) sowie keine Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (Vorjahr: T€ 0) enthalten. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die anderen Rückstellungen enthalten Beträge für Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Aufbewahrungsverpflichtung der Geschäftsunterlagen. 6. Eigenkapital Das Grundkapital des Instituts beträgt € 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien. Die Aktien sind Stückaktien. Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
Die Gesellschaft hat den Fonds für allgemeine Bankrisiken im Jahr 2015 in Höhe von € 8.500,00 dotiert. Dieser ist nach den aufsichtsrechtlichen Regelungen wirtschaftlich dem Eigenkapital zuzurechnen. Damit ergibt sich ein wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von € 111.103,72. II. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung: Die sozialen Abgaben betragen im Geschäftsjahr T€ 7 (Vorjahr: T€ 7). III. Sonstige Angaben 1. Vorstand Im Geschäftsjahr 2023 war als Vorstand bestellt:
2. Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr 2023 waren als Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt:
3. Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt waren 2 Mitarbeiter beschäftigt (ohne Vorstand). 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse und nicht zu bilanzierende sonstigen finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 5. Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrates Von der Unterlassungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. 6. Honorar des Abschlusspr üfers Im Geschäftsjahr 2023 wurde für den Abschlussprüfer in der Gewinn- und Verlustrechnung folgendes Honorar als Aufwand erfasst:
7. Vorg änge von besonderer Bedeutung nach dem Geschäftsjahr Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Geschäftsjahr haben sich nicht ergeben. 8. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen
Mannheim, 10. Mai 2024 PERFORMANCE ASSET MANAGEMENT AG Markus Flick Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023der Performance Asset Management AG, MannheimWährend der Berichtszeit hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Lage der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorgänge regelmäßig mündlich und schriftlich unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstandes in seinen Sitzungen behandelt. Die Entwicklung des Unternehmens wurde gemeinsam mit dem Vorstand laufend erörtert. Gegenstand der Beratungen waren in der Berichtszeit insbesondere Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Leistungsindikatoren (BWA, Cash-Flow und Planung künftigen Kapitalbedarfs) Operationelle Risiken Interne Revision Risikomanagement und Compliance Der vom Vorstand aufgestellte und von Frau Johanna Bolender, B+H Deutsche Revisionsgesellschaft mbH, Bad Hersfeld testierte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir keine Einwendungen zu erheben. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Dieser ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns schließen wir uns an.
Mannheim, den 02. Juli 2024 Frank Drescher, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileFeststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023: Der Jahresabschluss wurde am 2. Juli 2024 festgestellt.
Mannheim, den 02. Juli 2024 Frank Drescher, Aufsichtsratsvorsitzender BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABH ÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Performance Asset Management AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Performance Asset Management AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Performance Asset Management AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Bad Hersfeld, 14. Juni 2024 B
+ H Deutsche Revisionsgesellschaft mbH
Johanna Bolender, Wirtschaftsprüferin |
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