Corplenum Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Bender seit 4.9.2019 | Geschäftsführer |
Klaus Busch seit 9.12.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CoRE Solutions GmbHKraillingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BestätigungsvermerkJahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und LageberichtBilanz zum 31.12.2023der CoRE Solutions GmbH, KraillingAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 - 31.12.2023der CoRE Solutions GmbH, Krailling
Anhang zum Jahresabschluss 2023RechtsgrundlagenDie CoRE Solutions GmbH (CoRE) mit Sitz in Krailling ist unter der Registernummer HRB 215539 beim Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Unternehmen ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 10 KWG (Finanzierungsleasing) und übt die Verwaltungsfunktion als Holdinggesellschaft für Leasing-Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG aus. Als Finanzdienstleistungsinstitut unterliegt die CoRE somit der laufenden, jedoch eingeschränkten Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Dritten Buches des HGB beachtet. Auch die speziellen Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) wurden beachtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind, sofern im Folgenden nicht anders dargestellt, unverändert zum Vorjahr. Forderungen an Kreditinstitute, das Treuhandvermögen sowie die Forderungen an Kunden werden mit dem Nennwert, ggf. vermindert um Wertberichtigungen, bilanziert. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die bis zum 31.12.2020 angeschafft wurden, werden gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG über 5 Jahre linear abgeschrieben und GWG, die im Berichtsjahr angeschafft wurden, sofort. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in beigefügter Anlage 1 dargestellt. Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben gebildet, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen. Die Verbindlichkeiten sowie die Treuhandverbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen gebildet, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen. Andere Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur BilanzDie Forderungen an Kunden enthalten nachrangige Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und deren verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt T€ 242 (i.Vj. T€ 219). Die Forderungen haben eine unbestimmte Laufzeit. Angaben zum Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB):
Die Sachanlagen enthalten ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen, die für eigene unternehmerische Zwecke verwendet werden. Das Treuhandvermögen in Höhe von T€ 929 (i.Vj T€ 400) entfällt vollständig auf verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und deren verbundenen Unternehmen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Steuern in Höhe von T€ 139 (i.Vj. T€ 169) sowie Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 83 (i.Vj. T€ 0). Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft den Geschäftsführern Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 83 gewährt, die im Jahr 2023 nicht getilgt wurden. Darlehen in Höhe von T€ 79 wurden unbefristet und unbesichert gewährt und mit 2,5 % p.a. verzinst. Ein Gesellschafter der CoRE hat ein Darlehen über T€ 100 mit Wirkung zum 31.12.2017 erlassen. Der Erlassvertrag beinhaltet einen Besserungsschein, der zum Wiederaufleben des Darlehens im Besserungsfall führt. Mit dem Nachtrag Nr. 2 vom 28.12.2023 zum Erlassvertrag wurde das Wiederaufleben der Schuld nebst Zinsen (in Höhe von T€ 6) einvernehmlich mit Wirkung zum 31.12.2023 vereinbart. Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen vollständig in Höhe von T€ 929 (i.Vj. T€ 400) auf fällige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und deren verbundene Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber einem Gesellschafter (T€ 106; i.Vj. T€ 0), Kreditoren (T€ 17; i.Vj. T€ 21) sowie dem Finanzamt aus Steuern (T€ 75; i.Vj. T€ 11). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen T€ 2 (i.Vj. T€ 0). Sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in nachstehender Tabelle dargestellt:
Die anderen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen für Bonifikationen und Urlaubsrückstellungen (T€ 149) sowie Rückstellungen für offene Rechnungen (T€ 71). Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungIm Berichtszeitraum wurden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 2 (i.Vj. T€ 520) vereinnahmt. Die Provisionserträge enthalten laufende Geschäftsbesorgungserträge von Objektgesellschaften in Höhe von T€ 507 (i.Vj. T€ 227) sowie projektbezogene Gebühren mit Einmalcharakter in Höhe von T€ 1.018 (i.Vj. T€ 429). Außerdem enthalten sie T€ 44 (i.Vj. T€0) aus der Anlage von liquiden Mitteln auf Ebene der Gesellschaften als zusätzliches Geschäftsbesorgungsentgelt. Sie werden aus Deutschland bezogen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 24,4 (i.Vj. T€ 25,9) enthalten im Wesentlichen Erträge für weiterberechnete Dienstleistungen (T€ 1,3; i.Vj. T€ 0,8), Auflösung von Zuschüssen (T€ 2,5; i.Vj. T€ 1,9) und Auflösungen von anderen Rückstellungen in Höhe von T€ 17,9 (i.Vj. T€ 10,2). Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs haben sich nach dem Bilanzstichtag (31. Dezember 2023) keine Vorgänge ergeben, die von wesentlicher Bedeutung für das Geschäftsjahr 2023 sind. EventualverbindlichkeitenFür die Verpflichtungen aus einer Bürgschaft gegenüber Dritten, die wir zugunsten verbundener Unternehmen eingegangen sind, besteht keine Passivierungspflicht. Wir gehen davon aus, dass die diesen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch die verbundenen Unternehmen aufgrund der Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens voraussichtlich erfüllt werden können. Aus diesem Grund ist nicht von einer Inanspruchnahme auszugehen. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von T€ 227, die mit T€ 104 in 2024 fällig werden. HaftungsverhältnisseZum Geschäftsjahresende bestehen nicht eingeforderte ausstehende Einlagen bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 162,5 (i.Vj. T€ 162,5). Honorar AbschlussprüfungIm abgelaufenen Geschäftsjahr sind als Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers T€ 19 (i.Vj. T€ 13) angefallen, wobei T€ 4 Nachberechnungen des Vorjahres betreffen. Das gesamte Honorar entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 6 Mitarbeiter (i.Vj. 5), davon 2 leitende Angestellte (i.Vj. 2) und 4 Angestellte (i.Vj. 3). ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 464.838,20 auf neue Rechnung vorzutragen. GeschäftsführungHerr Klaus Busch, Diplomökonom Herr Marcus Bender, Bankkaufmann/-Betriebswirt Laut Satzung wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Krailling, den 24.05.2024 Klaus Busch, Geschäftsführer Marcus Bender, Geschäftsführer Anlagespiegel gern. §§ 34 (3) und 35 (2) RechKredV
Lagebericht 20231. AllgemeinesDie Satzung der CoRE Solutions GmbH (CoRE oder Gesellschaft) wurde am 24.11.2014 beurkundet, die Gesellschaft am 09.12.2014 im Handelsregister eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Krailling (Landkreis Starnberg). Mit Datum vom 11.05.2016 erhielt die CoRE von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis gemäß §§ 32 Abs. 1,1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 10 KWG, das Finanzierungsleasing in Verbindung mit der Verwaltung von Objektgesellschaften zu betreiben. Die Majorität der Geschäftsanteile hält die BF.direkt AG, Stuttgart. Die verbleibenden Gesellschaftsanteile werden direkt oder indirekt von den Geschäftsführern der CoRE gehalten. Die CoRE ist ein Nischenanbieter für die Entwicklung und Umsetzung von Immobilienleasing- und immobilienleasingähnlichen Finanzierungs- und Vermietungsstrukturen ab einem Finanzierungsvolumen von ca. € 10 Mio. Im erforderlichen Umfang gehen die CoRE und/oder ihre Beteiligungs-Vehikel auch Kapitalbeteiligungen an Gesellschaften ein, die Grundbesitz erwerben, errichten oder vermieten. Im Kerngeschäft der CoRE, dem Immobilienleasing, wird für jedes Projekt eine Objektgesellschaft als Eigentümer-/Leasinggeber-/Vermietungsgesellschaft gegründet oder übernommen und nach erfolgter Ingangsetzung langfristig verwaltet. Die Angebotspalette wird ergänzt, in dem Immobilien-Objektgesellschaften auch als Dienstleistung für in- und ausländische Immobilieninvestoren vertraglich und finanzierungstechnisch in Gang gesetzt und langfristig verwaltet werden. Die Gesellschaft ist zusätzlich als Finanzierungsmanager aktiv. Sie fungiert als Corporate Service Provider und verwaltet Immobilienbestände kaufmännisch. Darüber hinaus werden Immobilien zum Kauf oder zur Vermietung vermittelt. Die CoRE tritt als geschäftsführende Holding auf und stellt ihr Personal sowie das Sachanlagevermögen den jeweiligen Gruppengesellschaften über Geschäftsbesorgungsverträge zur Verfügung. Insofern erzielt sie langfristige Erträge aus der Bereitstellung von gruppeninternen Leistungen sowie aus Beteiligungen. Das Neugeschäft, mit Ausnahme des Vermittlungsgeschäftes, wird grundsätzlich über Tochter- bzw. Objektgesellschaften abgewickelt. 2. WirtschaftsberichtA. Gesamtaussage der Geschäftsleitung zur wirtschaftlichen LageDas preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % geringer als im Jahr 2022 (Quelle: Pressemitteilung Nr. 019 des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024). Laut Frau Dr. Ruth Brand, der Präsidentin des Statistischen Bundesamts, war die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 nach wie vor krisengeprägt. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und einer geringeren Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 019 des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024). Das Volumen des gesamten Leasing-Neugeschäfts, bestehend aus Immobilien- und Mobilien-Leasing, erhöhte sich laut Leasing-Marktbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 01.03.2024 von € 59,39 Milliarden in 2022 auf € 74,17 Milliarden in 2023 (jeweils ohne Mietkauf). Dies entspricht einem nicht preisbereinigten Zuwachs von 24,9 Prozent. Auch wenn der hohe Zuwachs des Neugeschäfts im Leasing sicher zu einem Teil der Tatsache geschuldet ist, dass sich die finanzierten Leasinggüter wegen der Inflation verteuert haben, wird klar, dass Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation das Finanzierungsinstrument Leasing außerordentlich schätzen. Für einige Unternehmen steht dabei sicherlich die Fähigkeit der Mobilienleasing-Gesellschaften im Vordergrund, schneller, flexibler und weniger risikoavers in der Finanzierungsentscheidung zu sein als Banken. Diesen Vorteil können wir im Immobilienleasing, in dem es üblich ist, immer einzelfallbezogen bei Banken/Investoren mit Fremdkapital auf Ebene von Objektgesellschaften zu refinanzieren, nicht bieten. Andere Unternehmen hingegen schätzen gerade in Zeiten herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen die Möglichkeit, über maßgeschneiderte, außerbilanzielle Finanzierungs-/ Leasingkonzepte unter Umständen auch große Investitionen in Anlagevermögen tätigen zu können, ohne dabei die eigene Bilanz mit zusätzlichem Fremdkapital belasten zu müssen. Gerade in diesem Bereich bieten wir mit unseren Strukturen außerordentlich interessante Möglichkeiten, wenn es um die Finanzierung von Gewerbe- oder Sozialimmobilien geht. Die Nachfrage nach diesen Konzeptionen schätzen wir aktuell als sehr hoch ein. Dies gilt sowohl für unsere Lösungsmöglichkeiten, die wir für Neubauprojekte (build-and-lease) als auch für Bestandsimmobilien (sale-and-lease-back oder buy-and-lease) bieten. Die Entwicklung der CoRE für das Geschäftsjahr 2023 beurteilen wir sehr positiv. Wir konnten unsere Assets under Management (AuM) im Geschäftsjahr, bereits bereinigt um den leasingtypischen Abgang eines Projektes auf Kundenwunsch, um über € 50 Mio. erhöhen. Dies ist unter anderem auf den Abschluss eines großvolumigen Leasing-Neugeschäftes mit einem Dax-Unternehmen zurückzuführen. Diese Erhöhung hat auch eine erfreuliche Auswirkung auf die laufenden Verwaltungshonorare, die auf Ebene der verwalteten Objektgesellschaften vertraglich vereinbart sind und über Geschäftsbesorgungsverträge mit der CoRE von dieser vereinnahmt werden. Im Berichtszeitraum konnte die Summe der pro Jahr laufend zu vereinnahmenden Verwaltungshonorare auf einen Betrag von T€ 790 (i.Vj. T€ 662) gesteigert werden. Dies entspricht einer Steigerung der laufenden Verwaltungshonorare um 19,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein weiterer Meilenstein im Geschäftsjahr war, dass wir ein sale-and-lease-back-Projekt zur Umsetzung bringen konnten, indem wir den nachrangigen Teil der erforderlichen Fremdfinanzierung der Objektgesellschaft im Rahmen eines Schuldscheindarlehens bei einem institutionellen Investor platziert haben. Vor dem Hintergrund der umgesetzten Transaktionen und dem erfolgreichen Abschluss der Integration des im Vorjahr übernommenen Leasingbestandes an Sozialimmobilien der ehemaligen EDG Immobilien GmbH sind wir auch für das kommende Geschäftsjahr optimistisch, die Assets under Management weiter zu steigern. In geeigneten Fällen wollen wir bestehenden und neuen Kunden helfen, Neubau- oder Bestandsimmobilien in von uns strukturierten und zu administrierenden Objektgesellschaften langfristig zu finanzieren und an diese unter Einräumung von Kaufoptionen zu vermieten. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass wir die aufgrund unserer Unternehmensgröße gegebene Flexibilität und Agilität nutzen wollen, um für unsere Kunden außerbilanzielle und auf die Kundenbedürfnisse optimal angepasste Finanzierungslösungen umzusetzen und langfristig zu verwalten. Hilfreich sind dabei unsere auf Erfahrung basierende Kreativität im Neugeschäftsprozess, unsere Verlässlichkeit in der Verwaltung und zunehmend auch unsere Wahrnehmbarkeit und Präsenz im Markt, die wir mittlerweile in traditionellen sowie in internet-basierten Medien erreicht haben. In Bezug auf unsere im Geschäftsjahr gelaunchte neue Internet-Seite haben wir in diesem Zusammenhang bisher ausschließlich positives Feedback erhalten. Für das laufende Jahr 2024 haben wir uns das Ziel gesetzt, nach dem ergebnismäßig erfreulichen Jahr 2023 dieses Ergebnisniveau zu übertreffen. Hierfür streben wir einen weiteren Ausbau unserer Assets under Management an. Nachdem wir im vergangenen Jahr in Bezug auf die AuM die Marke von € 0,5 Mrd. überschritten haben, ist das nächste strategische Ziel die Erreichung eines Verwaltungsbestandes in Höhe von € 1,0 Mrd. Von Bedeutung dabei bleibt aber nach wie vor, dass wir wählerisch in der Auswahl der Leasingnehmerbonitäten sein werden. Qualität geht uns vor Quantität. B. VermögenslageDie bilanziellen Verhältnisse der CoRE sind geprägt von ihrer Funktion als geschäftsführende Holding. Das verwaltete Immobilien- und Leasingvermögen wird vollständig von Objektgesellschaften gehalten. Dieses hat somit keinen Einfluss auf die Bilanzsumme der CoRE selbst, mit Ausnahme der im letzten Berichtsjahr zwischen CoRE und einzelnen Beteiligungsgesellschaften geschlossenen Treuhandverträge, die das zentralisierte Liquiditätsmanagement dieser Gesellschaften regeln. Die von den Treugebern (Beteiligungs- und Objektgesellschaften) an den Treuhänder (CoRE) übertragenen Vermögenswerte und Geldforderungen werden im Namen des Treuhänders, aber für Rechnung der Treugeber, verwaltet, angelegt und/oder anderen Beteiligungsgesellschaften darlehensweise zur Verfügung gestellt. In der Bilanz der CoRE findet diese Gestaltung auf der Aktivseite im Treuhandvermögen mit T€ 929 (i.Vj. T€ 400), die 40,3 % der Bilanzsumme entsprechen, ihren Niederschlag. Die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der CoRE an von ihr verwalteten Beteiligungsgesellschaften betragen mit T€ 158 damit 6,9 % der Bilanzsumme. Wesentliche weitere Bilanzposten sind Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 329, die 14,3 % und Forderungen an Kunden in Höhe von T€ 609, die 26,4 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Assets under Management zu Anschaffungskosten liegen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 bei ca. € 520 Mio. (i.Vj. ca. € 470 Mio.). Die Steigerung des Gesamtvolumens um € 50 Mio. resultiert aus dem Zugang von drei im Berichtsjahr umgesetzten Projekten abzüglich des Abgangs eines Rahmenmietvertrages mit 8 Objekten. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt T€ 840 (i.Vj. T€ 594) bei einer Bilanzsumme von T€ 2.306 (i.Vj. T€ 1.370). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 36,4 % (i.Vj. 43,4 %). C. FinanzlageDie Finanzlage der CoRE wird maßgeblich durch das Liquiditätsmanagement im Rahmen ihrer Treuhandtätigkeit für die Beteiligungsgesellschaften bestimmt. Die Bilanzstruktur ist im Wesentlichen durch einen Überhang der langfristigen Passiva (T€ 840 Eigenkapital) über die langfristigen Aktivposten (T€ 158 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, T€ 3 Immaterielle Anlagewerte, T€ 30 Sachanlagen) geprägt. Die übrigen Bilanzpositionen sind weitestgehend täglich bzw. kurzfristig fällig. Aus der planmäßigen Verwaltung des Bestandes an Objektgesellschaften sowie der Akquisition weiteren Neugeschäfts wird mit einem laufenden Nettozufluss an liquiden Mitteln aus operativer Geschäftstätigkeit gerechnet. Die Liquiditätslage war zum Bilanzstichtag und während des Geschäftsjahres jederzeit geordnet. Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr zum Stichtag um insgesamt T€ 24 vermindert. Dies lässt sich im Wesentlichen auf den Jahresüberschuss (T€ 246) zzgl. der nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen (T€ 30), die Veränderung der Rückstellungen (T€ 38) sowie der Erhöhung der anderen Verbindlichkeiten (T€ 167) zurückführen. Reduzierend ausgewirkt haben sich Investitionen in Sachanlagen (T€ 17), die Erhöhung der Forderungen an Kunden (T€ 383) und der sonstigen Aktiva (T€ 48). Die Bankdarlehen haben wir planmäßig um T€ 40 zurückgeführt. Ausschüttungen wurden nicht getätigt. Es besteht eine Eventualverbindlichkeit aus einer Bürgschaft gegenüber Dritten, für die derzeit keine Passivierungspflicht besteht, da wir nicht von einer Inanspruchnahme ausgehen. D. ErtragslageGenerell ist das Geschäftsmodell der CoRE ausgerichtet auf die Erzielung von Ingangsetzungs- und Implementierungshonoraren aus Immobilienleasing- und Finanzierungsprojekten, im Einzelfall Vermittlungshonoraren sowie laufenden Erträgen aus Geschäftsbesorgungshonoraren eines im Aufbau befindlichen Bestandes an Immobilien- / Immobilienleasingprojekten. Zwischen der CoRE und ihren Tochtergesellschaften bestehen Geschäftsbesorgungsverträge, die neben der zu erbringenden Dienstleistung die Art der Vereinnahmung der daraus resultierenden Honorare auf Ebene der CoRE regeln. Laufende Verwaltungshonorare werden von der CoRE entweder durch Rechnungstellung gegenüber der betreffenden zu verwaltenden Objektgesellschaft oder durch Gewinnausschüttungen vereinnahmt. Die Entscheidung für den einen oder anderen Weg erfolgt jeweils auf Basis kurzfristiger Zielsetzungen. Folge daraus ist, dass ein Vorjahresvergleich von in Rechnung gestellten Honoraren (= Umsätze) und Beteiligungserträgen nur bedingt aussagefähig ist. Der Rückgang eines Beteiligungsertrages muss demgemäß nicht kausal mit einem Rückgang des vom Kunden vereinnahmten laufenden Verwaltungshonorars Zusammenhängen. Die Provisionserträge (T€ 1.570) haben im Vergleich zum Vorjahr (T€ 656) um 139,3 % zugenommen. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der Änderung einzelner Geschäftsbesorgungsverträge mit der Folge, dass sowohl Einmal- als auch laufende Verwaltungshonorare nicht mehr als Beteiligungsertrag (T€ 2; i.Vj. T€ 520) aus den Gesellschaften vereinnahmt wurden. Zusammengefasst ergibt sich aus diesen Positionen eine Steigerung um 33,7 % bzw. T€ 396. Für die tatsächliche Beurteilung der Ertragslage der CoRE ist relevant, welche Zahlungen die Kunden der CoRE tatsächlich für deren Dienstleistungen im Bereich der Ingangsetzung/Implementierung neuer Projekte oder der Verwaltung laufender Projekte leisten. In Summe wurden 2023 an Ingangsetzungs- und Implementierungshonoraren T€ 1.018 (Vorjahr T€ 818) von Kunden bezahlt (+ 24,4 % gegenüber Vj.). Der Anteil der laufenden (wiederkehrenden) Geschäftsbesorgungs- und Beteiligungsvergütungen, die unsere Kunden gezahlt haben, beträgt im Geschäftsjahr T€ 507 (i.Vj. T€ 357) und wurde somit um 42,0 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Bei den laufenden Kosten handelt es sich im Wesentlichen um Personalkosten (T€ 765), die u.a. auch wegen der Neueinstellung von Personal um T€ 126 über dem Vorjahr liegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen (T€ 457) enthalten im Wesentlichen die Kosten für notwendige Versicherungen (T€ 45), Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen (T€ 100) und die Kosten für die Auslagerung wesentlicher interner Bereiche (Interne Revision, Steuern und IT) sowie Rechtsberatung in Höhe von T€ 116. Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen das Wiederaufleben des Darlehens mit Besserungsschein mit der BF.direkt AG und entfallen mit T€ 100 auf das Darlehen und T€ 6 auf die Verzinsung. Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 246 (i.Vj. T€ 137) erzielt. Das angestrebte Jahresergebnis auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2021 wurde zunächst erreicht, jedoch durch das Wiederaufleben des Besserungsscheins um T€ 106 gekürzt. Die Prognose des Vorjahres, den Bestand weiter auszubauen, wurde erfüllt. 3. Risiko-, Chancen- und PrognoseberichtA. Risiko- und ChancenberichtDie CoRE als geschäftsführende Holding ist Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Damit obliegt der Gesellschaft die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen des KWG für Finanzdienstleistungsinstitute der Beaufsichtigungsgruppe V. RisikomanagementDie CoRE nimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsgeschäftsbetriebes grundsätzlich keine wesentlichen Kreditrisiken auf die eigenen Bücher. Ein wesentlicher Teil des CoRE-Risikomanagementsystems ist daher aufgesetzt, um operationelle Risiken zu minimieren und zu managen. Die CoRE nimmt nur insoweit Risiken auf die eigenen Bücher, als dies aus der Liquiditätsanlage oder der Stellung des Mindest-Stammkapitals für verwaltete Objekt- und Beteiligungsgesellschaften resultiert. Die Finanzierungen für die einzelnen Projekte werden auf Non-Recourse-Basis direkt von den einzelnen Objektgesellschaften aufgenommen. Eine bonitätsmäßige Haftung der CoRE in den von ihr administrierten Objektgesellschaften erfolgt daher über die Stellung des Mindest-Stammkapitals hinaus nicht. Im Rahmen der Risikoinventur hat die CoRE folgende Risiken als grundsätzlich wesentlich identifiziert:
Als weitere, grundsätzlich relevante Risiken wurden darüber hinaus folgende Risiken identifiziert:
Für die Steuerung und Begrenzung von Risiken wird insbesondere auf folgende Bausteine zurückgegriffen:
Beurteilung der als grundsätzlich wesentlich eingestuften Risiken Operationelle RisikenEin wesentliches Risiko der CoRE sind mögliche Haftungsrisiken aus ihrem operativen Geschäft, also den a) Beratungs- und b) Vermittlungsmandaten sowie c) der laufenden Verwaltung von Objektgesellschaften. Im Rahmen der Beratungsmandate bei der Aufsetzung von Neugeschäften muss die Betrachtung zwischen Beratungs- und Vermittlungsaspekten unterschieden werden. Im Rahmen der Beratungsfunktion kommt der CoRE hauptsächlich eine organisatorische Aufgabe zu, in der sie regelmäßig den Leasingnehmer, dessen Rechts- und Steuerberater sowie vor-/nachrangige Fremdkapitalgeber und ggf. die Berater der involvierten Parteien koordiniert. Die CoRE erbringt keinerlei Rechts- oder Steuerberatungsdienstleistungen. Im Rahmen der Vermittlerfunktion vermittelt die CoRE lediglich den Abschluss von Verträgen, die zwischen dem Auftraggeber und dem von der CoRE vermittelten Unternehmen geschlossen werden. Eine Risikoübernahme durch die CoRE erfolgt nicht. Sowohl bei der Beratungsfunktion wie auch bei der Vermittlerfunktion können wir im Hinblick auf ESG-Kriterien keine Risiken für die CoRE erkennen. Im Rahmen der laufenden Verwaltung der Objektgesellschaften übernimmt die CoRE dahingegen über ihre jeweils beteiligte Komplementär-GmbH im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen die komplette kaufmännische Geschäftsführung. Der wesentliche Teil der operationellen Risiken ist daher derzeit im Verwaltungsgeschäft angesiedelt. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge laufend dafür gesorgt, dass die übernommenen Verpflichtungen von der Gesellschaft entweder selbst mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt oder an kompetente Subunternehmer ausgelagert werden. Die Qualität der Auslagerungsunternehmen wird fortlaufend überwacht. In sämtlichen vergleichbaren Konstellationen wird Wert auf eine möglichst einheitliche Regelung der Handlungsverpflichtungen gelegt, um über diese Standardisierung Risiken aus unterschiedlichen Handlungsanforderungen und deren Umsetzung in der Praxis zu vermeiden. Um die operationellen Risiken zu minimieren, wurden die Bereiche Interne Revision, Steuern und IT an externe Unternehmen ausgelagert. Die CoRE betrachtet diese Auslagerungen als wesentlich. Unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei der Bewertung der operationellen Risiken lässt sich sagen, dass die Geschäftsleitung der CoRE sowohl das eigene Personal wie auch die Auslagerungsunternehmen sehr sorgfältig ausgewählt hat und laufend kontrolliert. Es hat bislang keinerlei Hinweise auf mögliche "Verstöße" gegen ESG-relevante Themen gegeben, die das operationelle Risiko der CoRE signifikant verstärken könnten. Durch die enge Einbindung der Geschäftsleitung in alle Prozesse könnte diese bei etwaigen Anzeichen eines Verstoßes zudem schnell entgegenwirken. Die Geschäftsleitung sieht daher derzeit keinen Bedarf, unter ESG-Gesichtspunkten eine zusätzliche Risikovorsorge im Hinblick auf operationelle Risiken zu berücksichtigen. LiquiditätsrisikenFür den Fall, dass die Honorareinnahmen aus eingeplantem Neugeschäft oder den bestehenden Engagements ausbleiben, könnte sich für CoRE das Risiko ergeben, nicht rechtzeitig eigenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Folgende Maßnahmen werden / wurden zur Reduktion des Risikos ergriffen:
Adressenausfallrisiken
Eine Anlage der freien Liquidität erfolgt aktuell ausschließlich im Bereich von Tages-/Monatsgeldern oder auf dem Girokonto bei, der deutschen Einlagensicherung unterliegenden, Kreditinstituten. Unter ESG-Risikogesichtspunkten könnte ggf. das "G" (Governance-Unternehmensführung) relevant sein. Die Kreditinstitute, bei denen die Liquidität vorgehalten wird, unterliegen selbst den regulatorischen Anforderungen der BaFin und bei größeren Instituten auch der europäischen Aufsichtsbehörde EBA, d.h. sie müssen auch selbst entsprechende Risikovorsorge im Rahmen der ESG-Kriterien betreiben. Daher kommt die Geschäftsleitung zu dem Schluss, dass eine weitere Risikovorsorge auf Ebene der CoRE unter ESG-Risikogesichtspunkten nicht notwendig ist.
Die Kunden der CoRE (und damit die Schuldner der Honorarforderungen) sind grundsätzlich die von ihr betreuten Objektgesellschaften. Im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Transaktionsstrukturierung stellt die CoRE sicher, dass die von ihr zu verwaltenden Objektgesellschaften über sichere und ausreichende Zahlungseingänge verfügen, um allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die Schuldner der Objektgesellschaften sind Unternehmenskunden, deren Bonität im Rahmen der Strukturierung durch die Finanzierungspartner und die CoRE geprüft werden. Die CoRE überwacht diese regelmäßig. Aus Sicht der Geschäftsleitung können grundsätzlich erst einmal alle ESG-Bereiche (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu einem Ausfall eines Unternehmenskunden führen. Letztendlich führt der Ausfall eines Unternehmenskunden bei der CoRE aber immer (nur) zu einem Ausbleiben von laufenden Honorarzahlungen aus dem oder den Projekt(en), das/die mit dem Unternehmenskunden abgeschlossen wurde(n). Aufgrund ausreichender Diversifizierung im Kundenportfolio der CoRE werden nicht die gesamten laufenden Honorareinnahmen der CoRE aus allen Verwaltungsprojekten betroffen sein. Je größer die Diversifikation an verschiedenen Unternehmenskunden und Branchen innerhalb des Verwaltungsportfolios der CoRE ist, desto geringer ist das Risiko, dass der Ausfall einzelner Kunden oder Branchen zu einer Gefährdung der CoRE selbst führt. Der Neuabschluss von weiteren Immobilienleasingprojekten stärkt diesen Portfolioeffekt immer mehr, so dass das Risiko des Ausfalls eines Kunden durch eines der ESG-Kriterien in der Risikovorsorge zwar Berücksichtigung finden muss, diese Risikovorsorge aus Sicht der Geschäftsleitung aber moderat ausfallen kann. Risiko des Ausfalls eines Geschäftsführers / entscheidenden Mitarbeiters
Als Teil der Risikoinventur erfolgt für die wesentlichen Risiken eine Beurteilung unter Risikotragfähigkeitsgesichtspunkten. Aufgrund des sehr geringen Risikogehaltes des Geschäftsmodells (Immobilienleasing auf Non-Recourse-Basis) findet die Beurteilung der Risikotragfähigkeit derzeit jährlich statt. Sollte sich das Geschäftsmodell unter Risikogesichtspunkten oder Risikoeinschätzungen zukünftig ändern, kann eine vierteljährliche Durchführung geboten sein. Hierüber wird zu gegebener Zeit entschieden. Bei der Beurteilung unter Risikotragfähigkeitsgesichtspunkten orientieren wir uns an den Anwendungshinweisen des Bundesverbands der deutschen Leasingunternehmen (BDL) zur Risikotragfähigkeitsrechnung. Bei der Ermittlung des Risikodeckungspotentials (RDP) können sämtliche Positionen angerechnet werden, die zur Deckung von Risiken zur Verfügung stehen. In der für Leasingunternehmen relevanten ökonomischen Perspektive wird der Substanzwert als wesentlicher Teil des Risikodeckungspotentials berücksichtigt. Zudem könnten wir grundsätzlich auch etwaige sonstige stille Reserven in das RDP mit einrechnen. Die Berücksichtigung sonstiger stiller Reserven geschieht aktuell nicht. Nach der Ermittlung des Risikodeckungspotentials ist im nächsten Schritt die Risikodeckungsmasse festzulegen. Während das Risikodeckungspotential das insgesamt vorhandene Kapital zur Deckung potentieller Risiken darstellt, ist die Risikodeckungsmasse der Anteil, der abgeleitet aus dem Risikoappetit der Geschäftsleitung tatsächlich zur Deckung von Risiken herangezogen wird. Die CoRE ist Ihren Gesellschaftern verpflichtet. Daher ist der Risikoappetit der Geschäftsleitung geprägt vom Sicherheitsgedanken, verbunden mit einem kontrollierten und nachhaltigen Wachstum der CoRE. Die Geschäftsleitung der CoRE hat daher entschieden, als Risikodeckungsmasse maximal 50 % des ermittelten Risikodeckungspotentials anzusetzen. Dieser Risikodeckungsmasse sind die im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risiken (Risikowert) gegenüberzustellen. Auf Basis der vorstehend erläuterten Ermittlungsschritte ergibt sich bei der Gegenüberstellung der Risikodeckungsmasse und des ermittelten Risikowertes für die CoRE zum 31.12.2023 eine Überdeckung. Die CoRE kommt in der Folge zu der Beurteilung, dass die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft zum 31.12.2023 gegeben ist. Um die Risikodeckungsmasse weiter zu verbessern, ist angedacht, bei positiven Ergebnissen in der Gesellschaft ggf. eine weitere Verbesserung der Kapitalausstattung durchzuführen. B. Prognosebericht1. Wirtschaftliches Umfeld
Das geopolitische Umfeld bleibt im Jahr 2024 angespannt. Die Beziehungen zwischen den großen Weltmächten USA, China und Russland sind weiterhin von Konkurrenz, Konflikten (z.B. Ukraine, Naher Osten, Taiwan) und geostrategischen Interessen geprägt, was Auswirkungen auf die globale Stabilität und den weltweiten Handel hat. In diesem Kontext sind u.a. die Sicherheitspolitik und die Energieversorgung für Deutschland von hoher Priorität, da z.B. letzterer Punkt für die Zukunft des Landes als Industrie- und Exportnation von wesentlicher Bedeutung ist.
Die Baubranche in Deutschland steht im Jahr 2024 vor einem komplexen Umfeld. Nach einem starken Anstieg der Baukosten in den vergangenen Jahren, bedingt durch Materialknappheit und gestiegene Energiepreise, zeigt sich eine leichte Stabilisierung. Dennoch bleiben die Herausforderungen groß. Die Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in Ballungszentren, bleibt hoch, was den Druck auf die Baupreise auf der einen Seite aufrechterhält. Auf der anderen Seite wirken hohe Zinsen im Vergleich zu den Vorjahren und eine weiterhin hohe Bürokratie mit einer nur schleppenden Erteilung neuer Baugenehmigungen als Nachfragedämpfer. Der Trend zu energieeffizienten und umweltfreundlichen Bauweisen wird durch staatliche Anreize unterstützt. Zudem steigt der Bedarf an Modernisierungen und Sanierungen bestehender Gebäude, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.
Unter anderem folgende Institute und Institutionen haben aktuell Schätzungen für die Inflationsrate in Deutschland 2024 abgegeben:
Der Mittelwert dieser Schätzungen liegt bei etwas über 2,4 %. Die Entspannung im Vergleich zu den Vorjahren wird u.a. auf stabilisierte Energiepreise und verbesserte Lieferketten zurückgeführt. In 2025 könnte sich die Inflation dem Zielwert des EZB-Rats von 2,0 % langsam annähern.
Die Zinsentwicklung im Jahr 2024 wird maßgeblich von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank beeinflusst. Nach den Zinserhöhungen der letzten Jahre zur Bekämpfung der Inflation wird die EZB voraussichtlich eine moderatere Haltung einnehmen. Es wird erwartet, dass der Leitzins der EZB (Stand Mai 2024: 4,5 %) nach Senkungen im 2. Halbjahr 2024 auf einem stabilen Niveau von etwa 3,5 % verbleibt, um sowohl die Inflation zu bekämpfen als auch das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Diese Stabilität bietet Unternehmen und privaten Haushalten Planungssicherheit, was sich positiv auf Investitionen und Konsum auswirken dürfte. Dennoch bleiben die Finanzierungskosten für Bauprojekte im Vergleich zu den niedrigen Zinsen der Vorjahre erhöht, was die Bauwirtschaft weiterhin vor Herausforderungen stellt.
Im Jahr 2024 navigiert Deutschland durch ein komplexes und dynamisches Umfeld. Das geopolitische Klima bleibt angespannt. Die Baubranche steht vor der Herausforderung hoher Baukosten und Zinsen, während gleichzeitig Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Fokus stehen. Die Inflation zeigt eine leichte Entspannung. Die Zinsentwicklung bietet trotz erhöhter Leitzinsen eine gewisse Stabilität. Insgesamt bleibt die deutsche Wirtschaft robust. 2. Einschätzung Immobilienmarkt und Finanzierbarkeit von AssetklassenIm Bereich der Gewerbeimmobilien haben wir, je nach Nutzungsart, das folgende, im Vergleich zum Vorjahr angepasste und differenzierte Bild auf Marktentwicklung/-preise und Finanzierbarkeit:
Grundsätzlich gilt, dass wir in unserer Marktnische, dem Immobilienleasing, in erster Linie die Bonität eines Leasingnehmers finanzieren. Aus der gutachterlichen Bewertung der konkreten Immobilie, Kennzahlen, wie z.B. dem LTV (Ioan to value), einer Gesamtbetrachtung aus Bonität und Immobilie sowie der Risikopolitik involvierter Finanzierungspartner leiten sich dann Finanzierungshöhe, -dauer und -konditionen ab. Die Gesamtbetrachtung ist also einigermaßen komplex. Die dargestellte Tabelle liefert nur einen ersten Anhaltspunkt, in welche Richtung wir unser akquisitorisches Interesse richten. Unsere erste Einschätzung wäre auf dieser Basis, dass wir uns aufgrund unseres positiven Blicks auf die Finanzierbarkeit 2024 vorrangig mit Immobilien in den Segmenten Logistik und betreutes Wohnen beschäftigen. Aufgrund der mittlerweile erreichten Bodenbildung in den meisten Assetklassen und regionalen Immobilienmärkten können aber auch andere Assets in unseren Strukturen umsetzbar sein, wenn uns die Bonität eines Leasingnehmers überzeugt. Zunehmend herausfordernd mit Blick auf die Finanzierbarkeit von Projekten beurteilen wir die wachsenden regulatorischen Hürden, denen Banken und andere Fremdkapitalgeber ausgesetzt sind. Insbesondere hohe Eigenkapital-Unterlegungen, die im Bereich hoher LTVs erforderlich sind sowie steigende Nachhaltigkeitsanforderungen sind hier beispielhaft zu nennen. Wir glauben, dass in der Zukunft unter anderem auch unsere mittlerweile nachgewiesene Fähigkeit, nachrangiges / eigenkapitalersetzendes Fremdkapital in Projekte einbauen zu können (inkl. der hierfür notwendigen Investorenkontakte) ein kritischer Erfolgsfaktor sein wird. Nach wie vor wollen wir unseren Bestand an verwalteten Objektgesellschaften weiter ausbauen. Der Anteil der laufend zu erzielenden Honorareinnahmen, sowohl absolut als auch prozentual am Gesamtumsatz, soll weitersteigen. Damit soll der Unternehmenswert nachhaltig gesteigert werden. Wir streben im Vergleich zum Vorjahr in 2024 eine deutliche Steigerung des Jahresergebnisses an. Ebenso haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Assets under Management signifikant zu erhöhen.
Krailling, den 24.05.2024 CoRE Solutions GmbH Klaus Busch, Geschäftsführer Marcus Bender, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CoRE Solutions GmbH, KraillingPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der CoRE Solutions GmbH, Krailling, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CoRE Solutions GmbH, Krailling, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung oder Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 29. Mai 2024 GaMa
GmbH
Stevenard, Wirtschaftsprüfer Stork, Wirtschaftsprüferin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
51 nahegelegene Organisationen
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen